ZitatIm Allgemeinen ist ein Mannschaftsoffizieller nicht berechtigt, während des Spiels die Spielfläche zu betreten. Ein Verstoß gegen diese Regel ist als unsportliches Verhalten zu ahnden (8:7, 16:1b, 16:3d und 16:6c). Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7).
Regel 4:2 ist hier wahrscheinlich am passendsten.
Um die Fragen zu beantworten:
Zu 1.: Hier bekommst du ein ganz klares "Jein". In der Situation, wie du sie beschreibst, aber ein "Ja". Dadurch, dass ihr es selbst noch gesehen habt, wird die Strafe ja nicht ausgesprochen, nur weil der ZN es euch sagt. Würdet ihr dieses Vergehen nicht selbst wahrnehmen, dürfte allerdings keine Strafe geben, da die Erläuterung 7 B. sonst vollumfänglich greifen würde.
Zu 2.: Das ist das schöne an der Situation. Zu dem Zeitpunkt, zu welchem der SR dieses Vergehen bemerkt, ist das Spiel unterbrochen und der ZN hatte nicht die Berechtigung dazu. Die Mannschaft bleibt also in Ballbesitz.
Und da der gute Mann am Kampfgericht in der Situation nicht pfeifen darf, bekommt er gerade noch gesagt, dass er das zu unterlassen hat und für den Fall, dass nochmals etwas in dieser Richtung passieren sollte, er sich das Spiel von der Tribüne aus anschauen darf (nur in anderem Wortlaut, sonst fühlt er sich noch provoziert
).