• Also ich bleibe hier dabei: Wenn ein Spieler aus dem Spiel heraus auf's Tor wirft und dabei aus Versehen einen anderen
    trifft, liegt keine Regelwidrigkeit vor, also kann ich auch kein Stürmerfoul geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (20. März 2012 um 16:54)

  • Wir hatten diese Saison (B-Jgd.) in einem Spiel zweimal die Situation(jede Mannschaft einmal), dass ein Spieler aufgrund eines Sprungwurfs,der im Gesicht des zum Block hochspringenden Spielers landete,mit einer 2min-Strafe belegt wurde.Das hat zumindest in der jeweiligen Situation für einige fragende Blicke gesorgt.

    Wenn man meint hinter der Aktion eine böse Absicht,Revanche o.ä. zu sehen ok,aber in diesem Fall würd ich mal bezweifeln,dass die betreffenden Spieler bei zehn Versuchen überhaupt mal treffen würden.;)


    Also das geht gar nicht, wenn sich der Abwehrspieler bewegt, hat er verloren, wenn er vom Ball getroffen wird, egal wo.

    Das Werfen aus dem Spiel heraus in den stehenden Abwehrspieler wird unsererseits als Angreifervergehen gewertet mit Ballwechsel, aber ohne persönliche Strafe. Ist bislang von niemandem, auch vom Beobachter nicht angekreidet worden.

  • Es tut mir leid, aber ich kann einfach keine Regelbegründung für eine derartige Entscheidung finden. Und ohne Regelhintergrund kann es auch keine Entscheidung der Schiedsrichter geben, schließlich sind wir dazu da, die Regeln auszulegen und wo es keine Regeln gibt, kann ich auch nichts auslegen.

    Ich frage mich, was die Kollegen in folgenden Fällen entscheiden:

    • Spieler springt von außen mit Ball in den Torraum und wirft dem unbewegten Torhüter (was einige Herren der Zunft gerne machen) ins Gesicht
    • Abwehrspieler steht mit erhobenen Händen, aber sonst absolut passiv da und blockt einen geworfenen Ball (seine Arme werden angeworfen)
    • Torhüter wirft bei einem Konter den Ball einem zurücklaufenden Abwehrspieler in den Rücken (natürlich unabsichtlich)

    In allen Fällen ist das Verhalten der Angeworfenen passiv, bzw. sie sind schutzlos. Ich kann mir nicht ausmalen, wie ich als Trainer reagieren würde, wenn da die SR auf Stürmerfoul entscheiden würden. :wall:

    Solange der Spieler einen solchen Wurf mit der Absicht ankündigt, seinen Gegenspieler bewußt anzuwerfen, um ihn zu verletzen, sind mir als SR die Hände gebunden.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • ....
    Solange der Spieler einen solchen Wurf mit der Absicht ankündigt, seinen Gegenspieler bewußt anzuwerfen, um ihn zu verletzen, sind mir als SR die Hände gebunden.


    Und wenn ich die Ankündigung als Schieri höre kommt es nicht mehr dazu, da der Spieler sich das Spiel von Aussen anschaut.

    Und auch im Übrigen volle Zustimmung!

  • die beiden SR mussten auch Rot geben siehe

    8:9 

    Bestimmte Vergehen werden als grob unsportlich angesehen und sind mit Disqualifikation zu ahnden.Folgende Vergehen dienen als Beispiele:

    d) Wenn

    der 7-m Werfer den Torwart am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.

    Kommentar:

    Im

    Fall eines 7-m-Wurfs oder Freiwurfs trägt der Werfer die Verantwortung
    dafür, den Torwart oder den Abwehrspieler nicht zu
    gefährden.
    [size=8][font='ArialMT']

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Also muss ein Freiwurfschütze jetzt noch berücksichtigen, dass der Ball vom hochgestreckten Arm der Abwehrspielerin (B15) an den Kopf der Nebenfrau (B77) abprallen könnte? Dann sollte man direkte Freiwürfe vielleicht gleich abschaffen. ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Steinar

    um ehrlich zu sein, keine schlechte Idee

    :D

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Stellt euch mal vor:

    Ein Spieler wird gefoult, schnappt sich den Ball und wirft ohne großen Druck den foulenden Spieler an ... eure Entscheidung?


    Und nun wollen einige hier den kontrollierten Wurf auf den Oberschenkel der sich nicht bewegenden Abwehrspielerin als eigene Schuld abtun. Warum steht sie denn auch da?!?!?!? Natürlich liegt hier eine Verletzungsgefahr vor und muss geahndet werden. Mindestens zwei Minuten und im Wiederholungsfall auch die direkte rote Karte (ohne eine eventuelle zweite Hinausstellung), da ich dann Absicht unterstelle.

  • Stellt euch mal vor: Ein Spieler wird gefoult, schnappt sich den Ball und wirft ohne großen Druck den foulenden Spieler an ... eure Entscheidung?

    Abgesehen davon, dass dieses Beispiel gar nichts mit dem hier angesprochenen Fall zu tun hat: DQ gem. § 8:9 IHR oder sogar DQ m. B. gem. § 8:6 IHR.


    Und nun wollen einige hier den kontrollierten Wurf auf den Oberschenkel der sich nicht bewegenden Abwehrspielerin als eigene Schuld abtun. Warum steht sie denn auch da?!?!?!? Natürlich liegt hier eine Verletzungsgefahr vor und muss geahndet werden. Mindestens zwei Minuten und im Wiederholungsfall auch die direkte rote Karte (ohne eine eventuelle zweite Hinausstellung), da ich dann Absicht unterstelle.

    Welcher SR-Wart lehrt denn bitte so etwas? Wo ist der Regelbezug? :nein:

    Und mal ganz davon abgesehen: Kein einziger Post hat die "Schuld" dem Abwehrspieler zugeschrieben. Es geht hier vielmehr darum, dass ich den Angreifer eben nicht bestrafen kann, weil er unabsichtlich einen Abwehrspieler anwirft, denn so ist manchmal das Spiel. Und immer daran denken: Wir Schiedsrichter sind nicht dazu da, Regeln zu erfinden oder uns auf dem Parkett mit unbegründeten Entscheidungen hervorzutun... :hi:

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Sorry, da bin ich wohl von mir ausgegangen.

    Ich finde, ein Schlagwurf ist einer der einfachsten Würfe und am leichtesten zu kontrollieren. Da die werfende Spielerin nicht behindert wurde, darf ich wohl auch davon ausgehen, dass sie da hin wirft, wohin sie auch zielt.

    Da sich die abwehrende Spielern nicht bewegt hat wurde sie also angeworfen. Dadurch nimmt die Werferin ein Gefährdung der Gegenspielerin in Kauf, was nach 8.3/8.4 eine persönlich Strafe nach sich zieht. Wenn die Spielerin im Weichteilbereich getroffen wird, sehe ich sogar eine gesundheitliche Gefährdung.

    Mein kleines Beispiel mit dem Revanchefoul sollte nur dazu dienen zu zeigen, dass der Wurf auf den Gegner ein Foul sein kann. Weil: Das steht ja auch in keinem Kommentar.

    Du hast recht, in einem Trainingsspiel würde ich auch erst einmal von einem Versehen ausgehen; aber sei mal ehrlich. Wie viele Schlagwürfe ohne Behinderung hast du auf einer Entfernung von vielleicht weniger als einem Meter schon versiebt? Da kann man schon eine Absicht erkennen.

  • Ich hab noch gar keinen Schlagwurf versiebt, denn als HM kommt man(n) schwer zum Torabschluss... ;)

    Es ist unmöglich zu sagen, ob ein Wurf Absicht war oder nicht, denn wir als Schiedsrichter können nicht in die Köpfe der Spieler schauen. Deswegen unterstellt das Regelwerk pauschal bei Würfen eben keine Absicht, außer in den Fällen des § 8:9 d) und e) IHR. Gleichzeitig dürfen und können es sich SR nicht anmaßen über die (Wurf-) Technik eines Spielers zu richten, denn z. B. vielleicht wollte er den Hüftwurf am Abwehrspieler vorbeidrehen und hat sich "nur" nicht richtig abknicken können.

    Derartige Situationen können nicht nur in der 2. Kreisklasse, sondern auch bei den Profis vorkommen (ich erinnere an das Magdeburger "Spiel" gestern oder die Situation gerade eben, bei der Zeitz frei von RA Petr Stochl mitten ins Gesicht wirft)... Deswegen: Keine Strafe wegen Unvermögens... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Ich bringe dann einmal 8:5 ins Spiel.

    Und damit dann gleich noch ein bißchen Diskussionsgrundlage da ist, erklär ich einmal, wie ich es ableite.

    Wenn ich beim 7m den sich nicht bewegenden Torwart oder beim Freiwurf den sich nicht bewegenden Abwehrspieler mit dem Ball gesundheitsgefärdent angreifen kann, dann muss ich den Ball auch wärend einer Spielhandlung für einen Angriff auf den Gegner verwenden können.
    Oder anders Ausgedrückt, in der Regel steht nirgens, dass ich einen Angriff mit dem eigenen Körper führen muss. Auch steht da nirgends, dass ein Foul welches zur Hinausstellung oder DQ führt immer Absicht sein muss. Insofern kenne ich viele Situationen, in denen ich eine Strafe wegen Unvermögens ausspreche.
    Wenn ich bei jedem Foul immer Absicht (dann das Gegenteil von Unvermögen) unterstelle, spielen am Ende nicht mehr viele.

    Gruß Frank

  • Ich bringe dann einmal 8:5 ins Spiel.

    Und damit dann gleich noch ein bißchen Diskussionsgrundlage da ist, erklär ich einmal, wie ich es ableite.

    Wenn ich beim 7m den sich nicht bewegenden Torwart oder beim Freiwurf den sich nicht bewegenden Abwehrspieler mit dem Ball gesundheitsgefärdent angreifen kann, dann muss ich den Ball auch wärend einer Spielhandlung für einen Angriff auf den Gegner verwenden können.

    Ich wusste gar nicht, dass bei den Situationen eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Ich dachte ja, dass es sich dabei um eine Unsportlichkeit handelt :rolleyes:
    Diese Situationen dann mit einer aus dem normalen Spielgeschehen zu vergleichen macht ohnehin nicht all zu viel Sinn.

  • Volles Rohr wieder den Kopf oder aus drei Metern in den Unterleib ist nicht gut für die Gesundheit. Ich kann dir da ein Lied davon singen. Meine Kinder nach solchen Treffern schwere Gehirnerschütterung, leichte Gehirnerschütterung, schwere Prellungen der Geschlechtsorgane mit Blutergüssen.

    Und für dich ist Unsportlich nicht gleich Gesundheitsgefährdent. Das erklär einmal dem Abwehrspieler, der aus drei Metern den Ball in die Fresse bekommt und eine gebrochene Nase hat oder der umfällt wie ein nasser Sack und im Krankenhaus aufwacht. Das eine schließt doch das andere nicht aus.

    Gruß Frank

  • Ich habe ähnlich schmerzhafte Erfahrungen gemacht. Und dabei waren Prellungen noch das leichteste.

    Nur: Solange es keine Absicht ist, ist es kein Foul. Und Absicht kann in dem Moment nur nachgewiesen werden, wenn der Spieler es vorher ankündigt.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D