Wieviele Spieler auf dem Feld

  • Guten Abend,

    mal eine kurze Frage:

    Es kommt zum 7-Meter ´gegen Mannschaft A, der Spieler der foult bekommt 2 Minuten. Manschaftsverantwortlicher A regt sich so auf und bekommt ebenfalls 2 Minuten, Mannschaftsverantwortlicher B ebenfalls und bekommt die Rote Karte.Alles ohne wieder Anpfiff.

    Wird mit 3 oder 4 Feldspielern weitergespielt???

    Die Schiedsrichter haben mit 4 weiterspielen lassen.

  • Wieso 3 Spieler?
    Der foulende Spieler + sein Trainer = 2 weniger!

    Der andere Trainer ist ja von der "andrern" Mannschaft da ist es dann einer weniger = 5

    Gruß
    SRBHV

    :spring:

  • Ich seh das anders. Die rote Karten gegen den zweiten MV von Mannschaft A ist doch die Progression zur gelben Karte gegen den 1. MV. Das sind beides Strafen gegen die Bank. Also ist das eine 2+2 Strafe. Sprich: 2 Minuten mit 4 Feldspielen und dann nochmal 2 Minuten mit 5 Feldspielen.

    Ich hab mir das nochmal angeschaut und ziehe meine Behauptung zurück. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Ide71 (22. Oktober 2012 um 14:13)

  • da wird es wohl beim Einspruch gut aussehen

    Dafür musst du erstmal nachweisen, dass diese Regelfehler - sofern er denn einer war, ich blicke durch die Beschreibung und die Korrekturen grade nicht mehr durch - spielentscheidend war.

    Und da sehe ich sehr sehr geringe Chancen.

  • Dafür musst du erstmal nachweisen, dass diese Regelfehler - sofern er denn einer war, ich blicke durch die Beschreibung und die Korrekturen grade nicht mehr durch - spielentscheidend war.

    Und da sehe ich sehr sehr geringe Chancen.


    Das lässt sich ohne Kenntnisse des Endergebnisses und Angaben wann sich der vermeintliche Regelverstoß ereignet hat nicht einschätzen. Allerdings geben ich dir Recht, dass das Kriterium "spielentscheidend" eine sehr hohe Hürde ist die der Einspruch nehmen muss.

  • Ich versuche nochmal die Situation zu schildern, wie ich sie jetzt erfasst habe:
    Hinausstellung für einen Spieler von A nach einer Regelwidrigkeit. Daraufhin unsportliches Verhalten vom Offiziellen A von Mannschaft A und eine Hinausstellung für diesen. Der Offizielle B von Mannschaft A verhält sich dann auf die Entscheidung hin auch unsportlich, logische Konsequenz (nach Regel 16:6c), Disqualifikation.

    Es ist zwar ein und dieselbe Spielsituation, aber es sind unterschiedliche Protagonisten.
    Ob da wirklich die Sonderregelung für Offizielle greift, wage ich zu bezweifeln. Die ist mir am Anfang natürlich auch direkt in den Kopf gekommen, allerdings geht es in dieser darum, dass derselbe Offizielle die Unsportlichkeiten begeht.
    In diesem Fall sind es aber verschiedene Offizielle, weshalb meiner Einschätzung nach die Spielfortsetzung mit 3 Feldspielern auf der Spielfläche korrekt ist. Außerdem muss der Offizielle B von Mannschaft A den Auswechselraum verlassen (16:8).

    Was die Thematik mit dem Einspruch angeht, kann ich Arcosh nur Recht geben. Dieser Regelverstoß müsste "spielentscheidend" sein. Ob er das war oder nicht, muss aber die spielleitende Stelle entscheiden.

  • Zitat

    Mehr als ein Verstoß in derselben Situation
    16:9

    Begeht ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller gleichzeitig
    oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als eine
    Regelwidrigkeit und erfordern diese verschiedene Strafen, ist
    grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe
    auszusprechen.

    Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen ...


    Die dann folgenden Ausnahmen16:9 a - d (2+2 Strafen) betreffen alle nur Spieler.

  • Ich habe hier:

    27593-spielfortsetzung-nach-drei-strafen-in-einer-situation?


    die Frage versehentlich nochmal gestellt. Mit mehr Informationen zum Spielstand et cetera.


    Hier:


    TSV Ellerbek- Das 26:22 des TSV Ellerbek im Oberliga-Handballspiel gegen den FC St. Pauli könnte annulliert werden


    ein Link zum Spielbericht.


    Kann jemand auf Grundlage dieser neuen Informationen eine Einschätzung zur Erfolgschance des Einspruchs geben?


    Vielen Dank!


    PS: Als Neutraler würde ich sagen "nicht spielentscheidend".


    Außerdem: Warum hat der Gast seinen Einspruch erst nach Spielende verkündet?


    Man hätte doch gleich gegen die Spielfortsetzung protestieren können.

  • PS: Als Neutraler würde ich sagen "nicht spielentscheidend".


    Außerdem: Warum hat der Gast seinen Einspruch erst nach Spielende verkündet?


    Man hätte doch gleich gegen die Spielfortsetzung protestieren können.


    Auch ich bin der Meinung: "nicht spielentscheidend".

    Der
    Grund warum der Einspruch erst nach Spielende angekündigt wurde liegt
    wohl darin, dass es während des Spiels nicht möglich ist. Protest gegen
    die Spielfortsetzung bringt wohl allerhöchstens nochmal eine Strafe
    gegen den der protestiert. :rolleyes:

  • Zitat

    Da Randers durch die falsche Auszeit keine Konterchance genommen worden sei und der Klub im anschließenden Angriff noch einmal ausgeglichen hätte, ehe Odense der Siegtreffer gelang, konnte hier kein spielentscheidender Verstoß festgestellt werden.

    Allerdings sind das andere Sitten.

    _____Videos zu Handballregeln auf meinem YouTube-Kanal: rrbth

    Code
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