Keine Strafe für SR-Beleidigung

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich hatte heute ein unerfreuliches Telefonat mit dem für mich verantwortlichen SR-Wart.

    Es ging um folgenden Sachverhalt:

    In einem Spiel hatte ich einen Spieler nach seiner dritten Zeitstrafe in der Halbzeitpause regelgerecht disqualifiziert (er musste sich in der Pause massiv beschweren). Der Spieler ist danach auf die Tribüne gegangen und hat uns von dort aus massiv beleidigt.
    Ich schreibe also im Spielbericht (oder so ähnlich): "Nach der gegen ihn ausgesprochenen Disqualifikation begab sich der Spieler auf die Tribüne und beleidigte die Schiedsrichter während der 2. Halbzeit mehrfach mit den Worten ****** und ******."

    Nun eröffnete mir der SR-Wart, dass der betreffende Spieler nicht gesperrt werden konnte, da

    • ich keinen Schriftlichen Bericht (zusätzlich zu dem im Spielprotokoll) über das Verhalten des Spielers nach der DQ angefertigt habe und
    • ich den Satz "Dadurch fühlten wir uns beleidigt" vergessen habe.


    :wall:

    Ist das nur in meinem LV so, oder gelten diese "Formalia" DHB-weit?

    Viele Grüße,

    DonMaffa

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Den Satz: Dadurch fühlten wir uns beleidigt muss man bei uns (BW) unbedigt reinschreiben sonst wird er wie bei dir nicht gesperrt.Nur den Extra-Bericht muss man bei uns nicht schreiben !!!

  • Laut den Formulierungshilfen des DHB (Link) reicht es völlig aus, zu schreiben: "... beleidigte er die Schiedsrichter mit ...".

    Mich würde ja mal interessieren, worin der (sport-) rechliche Unterschied zwischen "er beleidigte die Schiedsrichter" und "dadurch fühlten wir uns beleidigt" ist. :pillepalle:

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Wenn du schreibst: er beleidigte die Schiris heißt das meiner Meinung nach das du das zur Kenntnis genommen hast dich aber daran nicht störst das du beleidigt worden, während beim Satz: dadurch fühlte ich mich beleidigt das der Spieler dich persönlich angegriffen hat und dich
    das stört das er dich beleidigt hat.Solange es dich nicht stört gibt es keine Strafe !!!

  • Wenn du schreibst: er beleidigte die Schiris heißt das meiner Meinung nach das du das zur Kenntnis genommen hast dich aber daran nicht störst das du beleidigt worden, während beim Satz: dadurch fühlte ich mich beleidigt das der Spieler dich persönlich angegriffen hat und dich
    das stört das er dich beleidigt hat.Solange es dich nicht stört gibt es keine Strafe !!!


    Das Wort "beleidigen" enthält bereits die Tatsache der "vorsätzlichen Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen". Alles andere ist Haarspalterei und wirklichkeitsfremd. Wenn es wirklich so wäre, wie du beschreibst, frage ich mich, wie viele
    Spieler nach Eintragungen, die genau nach den Formuliershilfen erfolgten nicht gesperrt wurden.Und warum dies beim DHB niemanden aufgefallen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Andere Lösung: Für "Wichser" Gelb zeigen und stumpf abstreiten: "Nee, das stimmt sooo nicht!" - Lied aus! Am Wochenende so beobachtet.
    Da musste sich der Schieri keinen Kopp über einen Bericht machen und die Frage, ob neben objektiven ("beleidigte") auch subjektive ("fühlte mich") Komponenten erfasst werden müssen, beantworten ;)

  • Und den Spieler, der aus dem Sprungwurf gepflückt wird, frage ich, ob er "sich in seinem körperlichen Wohlbefinden eingeschränkt" fühlt oder was?!

    Naja, ich werde es ab sofort so machen, wie es der SR-Wart vorgibt und nicht irgendeine "unwichtige" DHB-Vorgabe... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Den Satz: Dadurch fühlten wir uns beleidigt muss man bei uns (BW) unbedigt reinschreiben sonst wird er wie bei dir nicht gesperrt.Nur den Extra-Bericht muss man bei uns nicht schreiben !!!


    Wieso weiß ich da nichts von? Würde mich doch stark wundern, wenn das wirklich so wäre.


    Vorgabe bei uns in Südbaden ist, meines Wissens, die Formulierungsvorschläge zu übernehmen und damit hat sich das. Außerdem ist zum einen der Staffelleiter und zum anderen der SRW nach dem Spiel zu verständigen und über den Vorfall aufzuklären. Möglicherweise fordert dann einer von den beiden einen schriftlichen Zusatzbericht der SR an.

    Dass das in anderen Landesverbänden anders abläuft, ist gut möglich, da ja schließlich jeder Landesverband seine eigenen Regelungen diesbezüglich aufstellen darf. Gut finde ich es aber trotzdem nicht, wenn man sich dann an solchen Formalien aufhängt und sich der Gerechtigkeit dadurch versperrt. :wall:

    DonMaffa: Der Unterschied ist eigentlich nur für Rechts"gelehrte" zu erkennen, also irrelevant ;)

  • Tja, aber diese Rechtsverdreher sitzen dann im Sportgericht und wickeln mir meine Formulierung um den Hals... ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Auch wenn ich mich wiederhole: Welches "Sportgericht" kassiert solche Formulierungen gem. den DHB-Hilfen? In meinem Verband HVWestfalen ist dazu nichts bekannt, ebenso keine neue Anweisung oder Korrektur der Formulierungshilfen. So lange nutze ich die vorliegenden Hilfen.

    lothar: Hut ab vor dem Spruch, aber die Geistesgegenwart hab ich leider nicht immer.

  • Tja, um die Geschichte kurz zu machen...

    Mir fällt zu diesem Thema nur noch die typische Begründung aus der Bundeswehr-Zeit ein: ISSO. ;)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • "Ich/Wir Fühlte/n und beleidigt" wurde mir als eine Art "Sicherstellung" der Bestrafung beigebracht. Da hat der Staffelleiter keine andere Wahl als zumindest die Mindeststrafe auszusprechen.
    Fehlt dieser Satz ist es im Ermessensspielraum des SL zu bestrafen.
    Sinnvoll oder nicht kann man nun drüber streiten, aber so wird es gehandhabt- wobei ich die o.g. Begründung Extrabericht fehlt (???) nicht nachvollziehen kann, denn es steht ja im Spielberichtsbogen.
    Zum Glück kommt sowas nicht allzuoft vor ;)

    in diesem Sinne gut Pfiff!
    Hoertie

  • Im Spielbericht wurde ausdrücklich notiert: ".....beleidigte er die SR mit den Worten...".
    Somit kann der Satz "...fühlten wir uns beleidigt..." entfallen, steht ja bereits da. Keine wirklich gute Antwort des SR-Wartes, zumal er ein Interesse daran haben sollte, Dich und Deinen Partner vor solchen Spielern zu schützen.
    Stattdessen mutiert er (ungewollt?) zu dessen Anwalt und wirft Euch formale Fehler vor. So ein Verhalten ist in meinen Augen mit dafür verantwortlich, dass junge SR immer öfter die Pfeife an den Nagel hängen.

    Thorsten Zacharias

  • Im Spielbericht wurde ausdrücklich notiert: ".....beleidigte er die SR mit den Worten...".
    Somit kann der Satz "...fühlten wir uns beleidigt..." entfallen, steht ja bereits da. Keine wirklich gute Antwort des SR-Wartes, zumal er ein Interesse daran haben sollte, Dich und Deinen Partner vor solchen Spielern zu schützen.
    Stattdessen mutiert er (ungewollt?) zu dessen Anwalt und wirft Euch formale Fehler vor. So ein Verhalten ist in meinen Augen mit dafür verantwortlich, dass junge SR immer öfter die Pfeife an den Nagel hängen.

    Thorsten Zacharias

    Sehe ich genau so. Ich würde die ganze Sache auch mal bei der nächsten SR Versammlung vor versammelter Mannschaft zur Diskussion stellen. Mal schauen wie sich der Herr SR-Wart da so rechtfertigt. 8o

    Allerdings ist eine Sperre ja auch Sache des Klassenleiters.

  • Mir geht es nicht um die Sperre, mir geht es um die fehlende Rückendeckung des SR-Wartes gegenüber seinen SR. Er hat sich vor sie zu stellen und sie zu unterstützen und nicht mit solchen Aussagen zu verunsichern.
    Was dann am Ende dabei herauskommt, ist eine andere Sache.

  • Wir haben grundsätzlich gelernt, dass wir IMMER einen persönlichen Bezug in den Bericht einbauen sollen.

    Wurde aber bereits auf dem Schirilehrgang erläutert und macht es anscheinend den Klassenleiter einfacher zu beurteilen. Das führt allerdings bei uns soweit, dass Schiedsrichter rote karte mit bericht geben wenn ein SPieler feststellt: "du pfeifst eine scheiße..." - der spielwart sieht darin keine Schiri-Beleidigung.

  • Ich denke, dass es ganz gut war, dass mir mein SR-Wart nochmal dargestellt hat, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, damit zukünftig diese Unsportlichkeiten nicht ungestraft bleiben.

    Was definitiv falsch ist, wäre den SR-Wart in irgendeiner Art und Weise bloß zu stellen, denn er gibt "seinen" Schiedsrichter stets ausreichend Rückendeckung. Ich sehe den "Fehler" (wenn man ihn denn als solchen bezeichnen möchte) eher bei der Stelle, die über die Strafe entschieden hat...

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D