Hallo liebe Kollegen,
ich hatte heute ein unerfreuliches Telefonat mit dem für mich verantwortlichen SR-Wart.
Es ging um folgenden Sachverhalt:
In einem Spiel hatte ich einen Spieler nach seiner dritten Zeitstrafe in der Halbzeitpause regelgerecht disqualifiziert (er musste sich in der Pause massiv beschweren). Der Spieler ist danach auf die Tribüne gegangen und hat uns von dort aus massiv beleidigt.
Ich schreibe also im Spielbericht (oder so ähnlich): "Nach der gegen ihn ausgesprochenen Disqualifikation begab sich der Spieler auf die Tribüne und beleidigte die Schiedsrichter während der 2. Halbzeit mehrfach mit den Worten ****** und ******."
Nun eröffnete mir der SR-Wart, dass der betreffende Spieler nicht gesperrt werden konnte, da
- ich keinen Schriftlichen Bericht (zusätzlich zu dem im Spielprotokoll) über das Verhalten des Spielers nach der DQ angefertigt habe und
- ich den Satz "Dadurch fühlten wir uns beleidigt" vergessen habe.
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Ist das nur in meinem LV so, oder gelten diese "Formalia" DHB-weit?
Viele Grüße,
DonMaffa