§55 Spielordnung --> Festspielen Grundsätzlich darf er das auch noch mit 98 Jahren... Das was ich aus deiner Frage rauslese geht aber wohl in die Richtung von §55 (12)
Zitat
a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.) b) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der fünfthöchsten Spielklasse zulässig.)
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Dementsprechend darf der/die betreffende Spieler/in sowohl in der 1. als auch in der 5. Liga spielen, bis 23.
Wie sagte mein Prof der Rechtswissenschaften immer: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!"