Spieler nicht eingetragen - Mannschaft mit "Spielertrainer"

  • Hallo zusammen,

    es gab am Wochenende ein paar Irritationen und irgendwie stehe ich da auch auf dem Schlauch.
    Ich weiß, zum Thema "Spielertrainer" gibt es schon einige Threads; hab auch gesucht, aber so
    ganz kann ich mir die Frage trotzdem nicht beantworten.

    Situation: Heimmannschaft mit einem Spieler, der auch als MV fungiert (nachfolgend: "Spielertrainer"); keine weiteren Offiziellen.

    Mitte der ersten Halbzeit fällt dem Kampfgericht auf, dass ein Spieler der Heimmannschaft nicht eingetragen ist.

    Drei Fragen dazu:

    1. Was mach ich, wenn der Spieler, der als MV fungiert, noch keine Strafe bekommen hat, aber die Mannschaft schon drei gelbe Karten?

    2. Was ist, wenn die Mannschaft erst zwei Verwarnungen hat, aber eine davon der "Spielertrainer"?

    3. Wo trag ich die Strafe ein? Bei dem "Spielertrainer" oben bei den Spielern?
    Oder bei den Offiziellen? Auf der Rückseite?

    Sorry, wenn das einfach ist, aber ich krieg mir das irgendwie nicht beantwortet.

    Viele Grüße,
    Michael

  • 1. zwei Minuten gegen den SPIELERtrainer

    2. zwei Minuten gegen den SPIELERtrainer

    3. ich würde es immer bei dem genannten SPIELERtrainer beim Spielerbereich eintragen.

    Am besten das Team vor dem Spiel fragen, ob sie keinen Zuschauer dabei haben, der sich als MV einträgt und solche Strafen abfangen kann. :)

  • Ok, danke!

    Klingt logisch.

    Das, was mich irritiert hat, war, dass ja dann die Gastmannschaft das Recht auf vier Verwarnungen hat (3 Spieler plus eine an Offizielle);
    die Heimmannschaft aber nicht (nur 3 gesamt). Das kommt mir etwas merwürdig vor.

    Aber ok, wird wohl so sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (11. Dezember 2012 um 14:45)

  • zu 3.:
    Der Spielertrainer steht sowieso nur einmal auf dem Bogen, und zwar als Spieler. Also dürfte ja wohl klar sein, wo das einzutragen ist. ;)

    Zu der Sache mit dem Verhältnis der Strafen:
    Auch die Heimmannschaft hat das Recht auf vier Verwarnungen. Um dies wahrnehmen zu können, muss sie allerdings einen Offiziellen stellen. Tut sie das nicht, hat sie Pech gehabt (und das selbst verschuldet). Das zum Thema "merkwürdig"

  • zu 3.:
    Auch die Heimmannschaft hat das Recht auf vier Verwarnungen. Um dies wahrnehmen zu können, muss sie allerdings einen Offiziellen stellen.

    Dazu müsste man die Offiziellen als nicht zur Mannschaft gehörig ansehen.Woraus sollte sich das ergeben? ?(

    Für mich sind die Offiziellen Teil ihrer Mannschaft. Also kann ein Offizieller nur dann eine gelbe Karte erhalten, wenn die Mannschaft insgesamt noch keine drei gelben Karten bekommen hat.
    Wenn schon drei gelbe Karten an eine Mannschaft verteilt worden sind, sollte kein Mannschaftsangehöriger - auch kein Offizieller - eine gelbe Karte bekommen. :)

  • Dazu müsste man die Offiziellen als nicht zur Mannschaft gehörig ansehen.Woraus sollte sich das ergeben? ?(

    Für mich sind die Offiziellen Teil ihrer Mannschaft. Also kann ein Offizieller nur dann eine gelbe Karte erhalten, wenn die Mannschaft insgesamt noch keine drei gelben Karten bekommen hat.
    Wenn schon drei gelbe Karten an eine Mannschaft verteilt worden sind, sollte kein Mannschaftsangehöriger - auch kein Offizieller - eine gelbe Karte bekommen. :)


    Regel 4:1
    Eine Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern.

    Regel 4:2
    Eine Mannschaft darf im Spielverlauf höchstens 4
    Mannschaftsoffizielle einsetzen

    Das Regelwerk unterscheidet EINDEUTIG zwischen Mannschaft und Mannschaftsoffizielle!!!!!

    Wem das nicht klar ist, der sollte nochmals dringenst einen neuen SR-Anwärter Lehrgang machen!!!!

  • Da hätte ich selber drauf kommen müssen. Sauber gedrechselt. Du willst nicht ernsthaft in einem von mir geleiteten Spiel antreten? Na, ja, im Rheinland würde ich sowieso nicht pfeifen.

  • Grundsätzlich gibt es erstmal keine maximale Zahl an Verwarnungen (de facto schon, aber das Regelwerk stellt nur eine "soll"-Bedingung). :)

    Meine Einschätzung zum konkreten Fall:
    1. Verwarnung gegen den Spielertrainer (Eintragung bei den Offiziellen) in seiner Funktion als Offizieller.
    2. Hinausstellung gegen den Spielertrainer (Eintragung bei den Offiziellen), da er schon eine persönliche Strafe hatte.

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Das ist definitiv falsch!
    Auch wenn ein Team keinen MV stellt und ein Spieler der Bogen unterschreibt bedeutet das immer noch, dass es für diese Mannschaft keinen Offiziellen gibt sondern nur Spieler. Ergo kann ein Spieler nur und ausschließlich als Spieler bestraft werden.

    Kleines Easter Egg:
    Punkt 5 des Auswechselraumreglements:

    Es wird ausdrücklich von offiziellen Gesprochen! Wenn es keine offiziellen gibt, darf auch keiner von der Bank coachen :)

  • Nach einigem Stöbern akzeptiere ich, dass es im besagten Fall keine "Zwitterrolle" für den Spieler geben kann... Also jeweils Hinausstellung.

    Zitat

    3. Pflichtübernahme durch Unterschrift
    Ab 1.8. liegen formelle Mängel im Bezug auf das Spielprotokoll (nichteingetragener Spieler?) und die Besetzung der Auswechselbank (nur Teilnahmeberechtigte dürfen sich dort aufhalten) im Verantwortungsbereich des Sportkameraden, der das Spielprotokoll unterschreibt. Im Normalfall ist das der Mannschaftsverantwortliche. An der Basis kann es vorkommen, dass nur insgesamt 7 Spieler ohne Mannschaftsoffizielle antreten. Ein teilnahmeberechtigter Spieler muss das Spielprotokoll unterschreiben. Er übernimmt somit alle regeltechnischen Pflichten. b) Werden Mannschaftsoffizielle/der Mannschaftsverantwortliche disqualifiziert, sodass kein weiterer Offizieller mehr auf der AW - Bank vorhanden ist, dann muss ein Spieler (meistens der „interne“ Spielführer der Mannschaft) die weitere Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten gemäß Regelwerk übernehmen.

    Quelle: Regelklarstellung | Deutscher Handballbund

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Grundsätzlich gibt es erstmal keine maximale Zahl an Verwarnungen (de facto schon, aber das Regelwerk stellt nur eine "soll"-Bedingung).

    Eine "soll"-Bestimmung bedeutet noch lange nicht, dass sie keinen zwingenden Charakter hat!! Oft werden und wurden die Gesetzes- Regeltexte aus dem englischen einfach falsch ins Deutsche übersetzt und es entsteht der Eindruck, dass sich die Schiedsrichter aussuchen könnten, wie sie es anwenden. Im Regelfall gilt aber, dass alle "soll"-Bestimmungen bindend sind, sofern der Regeltext nicht ausdrücklich eine (ausdrücklich genannte) Ausnahme zulässt. ;)
    Interessant ist auch, ob im Text soll oder sollte drinsteht. (Soll ist immer bindend) :rolleyes:;)

  • Eine "soll"-Bestimmung bedeutet noch lange nicht, dass sie keinen zwingenden Charakter hat!!

    Glaube, DonMaffa wollte damit sagen, dass es kein Regelverstoß ist (bei dem man mit einem Einspruch durchkommen kann), wenn man einer Mannschaft z. B. doch mal aus Versehen vier gelbe Karten gibt, oder einem Spieler nach einer Hinausstellung noch eine gelbe Karte o. ä.

    Wurde zumindest hier schon öfters so gesagt.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (12. Dezember 2012 um 17:57)

  • Glaube, DonMaffa wollte damit sagen, dass es kein Regelverstoß ist (bei dem man mit einem Einspruch durchkommen kann), wenn man einer Mannschaft z. B. doch mal aus Versehen vier gelbe Karten gibt, oder einem Spieler nach einer Hinausstellung noch eine gelbe Karte o. ä.

    Wurde zumindest hier schon öfters so gesagt.

    Genau so ist es. Die "soll"-Bestimmung wurde soweit ich weiß mal zum Schutz der SR's eingeführt, für den Fall das sie doch mal 4 gelbe Karten geben und dies nicht merken, um es als Einspruchs-Grund auszuschließen.

  • Glaube, DonMaffa wollte damit sagen, dass es kein Regelverstoß ist (bei dem man mit einem Einspruch durchkommen kann), wenn man einer Mannschaft z. B. doch mal aus Versehen vier gelbe Karten gibt, oder einem Spieler nach einer Hinausstellung noch eine gelbe Karte o. ä.

    Wurde zumindest hier schon öfters so gesagt.

    Das war meine Absicht. Aber schön, dass wir es nochmal erläutert haben... :)

    Wenn man schon 2 Hinausstellungen hatte und dann so rangeht, kann man nur wichtige Termine haben. (frei nach Johannes B. Kerner)

    Der Schiedsrichter gilt in seiner Wahrnehmungsfähigkeit als unfehlbar... (DHB-Bundesgericht) :D

  • Was übrigens unbedingt zu vermeiden ist (stand mal im Handball-SR-Magazin), ist nach Wiederanpfiff aus einer gelben Karte noch ne Zeitstrafe zu machen.

    Also wenn man z. B. einer Mannschaft aus Versehen die 4. Verwarnung gibt, und das erst auffällt, wenn das Spiel wieder angepfiffen wird,
    dann nicht (!) die Strafe noch in eine Hinausstellung umwandeln. Dann lieber die 4. Verwarnung.

  • Freundschaft!

    Mal interessehalber: darf man jemanden als MV aufschreiben, der nicht der DHB-Gerichtsbarkeit unterliegt? Klar, daß Ärzte etc. mit Verbandsmitglied sein müssen und daß das als nicht für die anderen drei auf der Bank gilt. Aber MV?

  • Freundschaft!

    Mal interessehalber: darf man jemanden als MV aufschreiben, der nicht der DHB-Gerichtsbarkeit unterliegt? Klar, daß Ärzte etc. mit Verbandsmitglied sein müssen und daß das als nicht für die anderen drei auf der Bank gilt. Aber MV?


    Wie soll das den gehen? In dem Moment wo jemand auf dem Spielbericht steht, unterliegt er meiner Ansicht nach automatisch den Satzungen und Ordnungen des DHB ...

  • Der jenige der den Spielbericht unterschreibt muss auch in irgendeiner anderen Form auf dem Spielbericht stehen.
    Ist es das, was du meinst Alf?
    Es kann absolut nicht sein, dass zB der Arzt der gar nicht auf dem Spielbericht steht diesen Unterschreibt.
    Man sollte als SR, sofern kein Offizieller vorhanden ist auch immer den Spieler kennzeichnen, der den Spielbericht unterschrieben hat und als "Offizieller" fungiert.