@ Gottfried
Danke für Dein Pauschalurteil. Du musst mich ja ganz gut kennen, wenn Du solch ein Urteil über mich abgibst.
Aber nun zur eigentlichen Sache.
Das Ergebnis des Verfahrens mag zwar formaljuristisch richtig sein, aber wie schon „Ex-HVS-RV“ treffend angemerkt hat, ist der Begriff „Öffentliches Interesse“ ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Ich habe nur die Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung wider gegeben(„Heute mehr Akzeptanz der RAF“). Es sind nämlich manche Arbeiter und Angestellte, die mit sagen wir 50 Jahren nach 35 Arbeitsjahren arbeitslos werden –auch durch Managerentscheidungen zwecks Gewinnmaximierung– mittlerweilen schlechter gestellt wurden(durch ALG II), als ein Junkie oder ein Arbeitsscheuer(auch das soll es geben) die noch nie oder nur ganz kurz in das Sozialsystem eingezahlt haben. Die Vorfälle in Wirtschaft, Justiz und Politik der letzten Monate und Jahre verstärken diese gefährliche Stimmung nur und wenn die Arbeiter, Angestellte und kleinen Unternehmer(die mit ihrem Eigenkapital haften) mit ansehen müssen, wie durch eben diese Vorfälle ihre Steuergelder durch den Kamin geblasen werden. Dies ist den Leuten nur schwer vermittelbar und dann braucht man sich nicht wundern wenn die letzten Wahlen solche Ergebnisse bringen (Steigende Zahl von Nichtwählern, Steigender Anteil der extremen Parteien, leider Gottes auch die der äußerst Rechten). Dann habe ich schon große Besorgnis um unsere Demokratie und es erhebt sich die Frage: „Was und wie viel verträgt unsere Demokratie?“
Die Ängste um ihren Beruf und die damit verbundene ungewisse Zukunft ist ein ganz gefährliches Potential. Diese Ängste kann vielleicht manch einer nicht verstehen der einen sicheren Arbeitsplatz hat. Wobei ich nicht so vermessen bin und ein Pauschalurteil gegen Beamte oder dergleichen fälle. Denn es gibt wie in jeder Berufssparte solche und solche.
Und wenn ich dann in einem Beitrag lesen muss, „Im Endeffekt ist das Ziel doch erreicht, solche Abfindungen werden künftig wohl nicht mehr fließen“, dann sieht aber die Wirklichkeit mittlerweile ganz anders aus.
Auszug aus einem Artikel in der Passauer Neuen Presse vom 30.Nov. 2006:
„Wirtschaft hat Konsequenzen längst gezogen“
Die deutsche Wirtschaft hat aus dem Mannesmann-Prozess nach Ansicht von Aktionärsschützern bereits längst Konsequenzen gezogen.
„Vorstandsverträge sind heute so gestaltet, dass solche Zahlungen auf einer vertraglichen Grundlage basieren“ so der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz(DSW), Jürgen Kurz: „Change-of-Control-Klauseln“ für den Fall eines Eigentümerwechsels seien zur Regel in Managerverträgen geworden.