ZitatOriginal von Meikel
WM 1982, Zwischenrundenspiel Brasilien-Argentinien (3:1). Da ist Maradona auch mit der roten Karte bestraft worden.
Rein rechtlich: Im Moment steht Aussage gegen Aussage, was Materazzi gesagt haben soll. Also im Zweifel für den Angeklagten (in dem Fall Materazzi).
Das mit den Zweifeln ist hier so eine Sache. Die Indizien (Lippenleser) sprechen in diesem Fall gegen Materazzi.
Was hier bei Zidane zu wenig berücksichtig wird, ist die menschliche Situation. Letztes Spiel der Karriere, erschöpft in der 110 Min, Mutter (krank) und dann wird die Mutter beleidigt und es kommt zu einer Kurzschlußreaktion.
Was hinzu kommt ist, das ich aufgrund der Verzögerung der roten Karte davon ausgehe dass es einen videobeweis gegeben hat. Und dieser ist nun einmal nicht zulässig und unterliegt einem Verwertungsverbot. (Halte die Geschichte des vierten offiziellen für ein Ammenmärchen) Welche Folgen es gehabt hätte wenn Zidane erst nachträglich gesperrt worden wäre möchte ich mir aber auch nicht ausmalen.