Beiträge von Däne

    Moin zusammen,,

    Der Spieler Marcel Schliedermann vom HSV spielt zugleich auf Zweitspielrecht beim Vfl Bad Schwartau.

    In der letzten Woche ist er nun in der zweiten Runde des DHB-Pokals am Dienstag für Schwartau und am Mittwoch für den HSV aufgelaufen.

    Ist das ok?

    Im §69 SpO steht:

    Zitat

    (1) Ein Verein der Bundesliga und der Zweiten Bundesliga (Erstverein) darf einen Spieler mit vertraglicher Bindung an einen anderen Verein (Zweitverein) zum Einsatz in der Bundesliga, Zweiten Bundesliga, Regionalliga oder Oberliga (vierthöchste Klasse) – jedoch nicht in derselben Staffel – unter folgenden Voraussetzungen ausleihen:

    Daraus ergibt sich m.E. kein Spielrecht für den DHB-Pokal.

    Wie seht Ihr das.

    hilsen

    Moin Männer,

    entweder habe ich was überlesen - oder aber es fehlt!

    Grundlag efür Eure Entscheidung muss sein:

    6:4 Der Ball ist als "außerhalb des Spiels" anzusehen, wenn der Torwart ihn im Torraum in den Händen unter Kontrolle hat (12:1). Der Ball muss dann durch einen Abwurf wieder ins Spiel gebracht werden (12:2).

    Das bedeutet, dass der Ball zum Zeitpunkt des "Rutschens" nicht im Spiel befindlich war und somit nur durch einen Abwurf wieder ins Spiel gebracht werden kann.

    hilsen

    Zitat

    Original von Jungsenior52
    Hallo zusammen,
    bei der diesbezüglichen Diskussion vermisse ich ein klein wenig den Praxisbezug. Warum? Weil es beispielsweise bislang bei mir immer so war, dass bei meinem Eintreffen ca. 30 Minuten vor Spielbeginn die Spieler/innen schon da waren; nur ganz selten komme ich mal gemeinsam mit einem Nachzügler an. Dann laufen beim Aufwärmen oft genug viel mehr Leute in der Halle umher als dann auf dem Spielbericht stehen. Selbst wenn ich dann die Pässe kontrolliere, kann ich maximal mir persönlich bekannte Spieler vorher identifizieren. Fazit: wer wirklich mitspielt, merke ich doch erst zum Anpfiff, wenn die Trainingsshirts ausgezogen sind usw. Dann beim Einlaufen stehen höchstens die Spielführer und vielleicht noch 1 oder 2 Spieler so in meiner Nähe, dass ich eine "Fahne" frühzeitig feststellen könnte (zum Thema "Fahne" möchte ich aber bewusst nicht näher eingehen, dafür war ich zu lange als Rettungssanitäter tätig). Wie soll ich da schon vor Spielbeginn eine Disqualifikation aussprechen?
    Folglich kann ich doch erst während dem Spiel bemerken, ob sich jemand "ungewöhnlich bewegt" und dann darauf reagieren. Wie gesagt, ausgenommen, dass ich jeden Spieler persönlich kenne und daher weiß, wie er sich normalerweise (ohne Akohol?) bewegt. Und zum Schluss doch noch etwas medizinisches: Es gibt Leute, die sind chronisch süchtig und nur mit einem gewissen Alkoholpegel in der Lage, gerade zu gehen und die werden nur o h n e Alkohol auffällig. Was macht Ihr demzuolge, wenn sich jemand ohne Fahne ungewöhnlich bewegt? Ich wäre da mit meinen Vrurteilen sehr vorsichtig1
    Schönen Abend noch.

    :klatschen: :klatschen: :klatschen:

    hilsen

    Zitat

    Original von Lothar Frohwein
    Wenn man das nicht tut und es passiert was: Was soll man denn da später in den Unfallbericht für die Krankenkasse schreiben, die z.B. eine Zeugenaussage will? Wenn z.B. Gegenspieler behaupten, der Spieler sei erkennbar besoffen gewesen und hätte trotzdem mitspielen dürfen?


    Wir schreiben als SR keinen Unfallbericht !!

    Zitat

    Original von Teddy
    Und ich bleibe dabei: Indem er besoffen Handball spielen will, verstößt er massiv gegen die Regeln sportlichen Verhaltens.


    Ja !!

    Im Grunde bin ich ja bei Euch. Nur möchte ich einmal die Sache prinzipiell und Regel konform aufgearbeitet wissen.

    Ich bin der Meinung, dass wir als SR keine Handhabe besitzen einzuschreiten, wenn wir der Meinung sind der Spieler ist besoffen. Der behauptet schlicht weg sein Kreislauf hat Probleme und schon hat man den "Schwarzen Peter". Pragmatisch würde ich den Betreffenden ziemlich schnell mit der Progressionsreihe vom Platz kriegen und somit seine Mannschaft sicherlich härter treffen (Da öfter hinausgestellt).

    Ich verstehe dieses Forum eben so, dass wir hier auf bestimmte Problem eine RICHTIGE Lösung finden. Deshalb kann ich mich, wenn auch vom Herzen anders gefühlt, Eurer Meinung nicht anschließen.

    hilsen

    Zitat

    Original von schorse62
    Hätten wir einfach einen neuen Pass beantragt, wären wir deutlich billiger davongekommen.

    .... nicht ganz richtig. da er ja als Deutscher im Ausland einen Pass beantragt hatte, bekommt der DHB hierüber eine Mitteilung. Beantragt der Spieler nun eine Spielerlaubnus in Deutschland, schrillen sofort die "Gebührenalarmglocken" :devil:

    hilsen

    Zitat

    Original von Teddy
    Und wenn ich als SR entscheide, dass ein Verhalten eines Spieler grob unsportlich ist, dann ist das so ... ob das in den Erläuterungen steht oder nicht!

    Jetzt haben wir den Punkt. Du sagst ja richtig das wir ein Verhalten ahnden. Nicht seinen Zustand ! Den Du sowieso nciht richtig bewerten kannst.

    Wo fängt denn alkoholisiert oder meinetwegen bekifft an? Du kannst doch nur durch eigene Wahrnehmung etwas feststellen. Du traust Dir also zu durch blosse Inaugenscheinnahme festzzustellen, dass ein Spieler Alkohol konsimiert hat - Respekt !!

    Ich bleibe dabei, solange der Spieler nicht gegen Regeln verstößt, kann ich das nicht ahnden.

    hilsen

    Für mich stellt sich die Frage auf welcher Grundlage Ihr einem Sportler die Teilnahme an einer Veranstaltung untersagen wollt.

    Abgesehen vom Alkohol gibt es sicherlich auch andere Substanzen, die Wahrnehmungsempfinden etc. beeinträchtigen (Cannabis, Tabletten etc.). Seid Ihr in der Lage zu entscheiden, ob ein Spieler durch Einnahme verbotener Substanzen nicht in der Lage ist am Spielbetrieb teilzunehmen - wohl kaum.

    Sicherlich gibt es immer die subjektive Meinung des SR. Aber er muss sich bei der Disqualifikation eines Spielers immer auf das Regelwerk abstützen. Also muss zunächst eine grobe Unsportlichkeit vorliegen. In den Erläuterungen Nr 6 (Grob unsportliches Verhalten) finden wir hierzu nichts.

    Nun denn gehen wir über zur SpO, die ja bekanntlich die Teilnahmeberechtigung für Spieler regelt. Auch hier Fehlanzeige.

    Als letztes (Eigentlich als erstes) fällt mir zu diesem Thema das Anti-Doping-Reglement ein. Und siehe da wir werden fündig. In der neusten Liste von 2008 ist die einnahme von Alkohol verboten....


    .... für folgende Sportarten:

    • Aeronautic (FAI)
    • Archery (FITA, IPC)
    • Automobile (FIA)
    • Boules (IPC bowls)
    • Karate (WKF)
    • Modern Pentathlon (UIPM) for
    disciplines involving shooting
    • Motorcycling (FIM)
    • Ninepin and Tenpin Bowling (FIQ)
    • Powerboating (UIM)

    Also der offensichtlich alkoholisierte Spieler (Oder SR(?)) Verstößt eigentlich nur gegen den ethischen Grundsatz: Kein Alkohol beim Sport !!

    Abgesehen von der subjektiven Wahrnehmung einer "Fahne" haben wir ja auch kene Möglichkeit den Atemalkoholgehalt geschweige denn den Blutalkoholgehalt festzustellen.

    Also mein Rat: FINGER WEG von solchen Entscheidungen.

    Ich möchte zum Schluss eindeutig klarstellen, dass ich den alkoholisierten Sportteilnehmer nicht legitimieren möchte. Ich sehe lediglich für uns als SR keine Handhabe.

    hilsen

    Die EHF-Transferordnung sagt in Ziffer 6

    Damit ist zunächst für den Wechsel nach Norwegen alles klar. Anders verhält es sich, wie Balou schon richtig erwähnt, wenn Dein Sohn in Norwegen das 18. Lebensjahr vollendet und dann zurück kommt. Dann fallen die Transfergebühren für die Verbände an. Und zwar:

    Gem. Transferordnung der EHF

    150 EUR für die EHF
    150 EUR für den abgebenden Verband

    hinzu kommen gem. §2 Gebührenordnung DHB

    75 EUR

    Macht insgesamt 375 EUR für die wiederaufnahme im alten Verein.

    Die angesprochenen Gebührenbefeiungen für Studentenaustauschprogramme gelten nur für international anerkannte Programme unter ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University Students)

    hilsen

    Zitat

    Original von vr316
    Hallo,

    da mein Verein die Beiträge erhöht hat und ich außer als SR nichts im Verein mache, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Nun meinte ein Kollege, ich hätte damit als SR keinen Versicherungsschutz mehr.

    Stimmt das ?

    das mit dem Versicherungsschutz ist letztendlich zweitrangig. Gem Schiedsrichterordnung des DHB §1 Abs 4 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    a) die Mitgliedschaft in einem dem Landesverband angehörigen Verein,
    b) der erfolgreiche Abschluß der Ausbildung,
    c) die charakterliche und körperliche Eignung,
    d) die Vollendung des 18. Lebensjahres.

    hilsen

    Zitat

    Original von meteokoebes
    ja von mir aus - aber dann ist das gerade in der Endphase schwachsinnig ;)

    Da braucht man als Däne auch nicht so hämisch klatschen, sondern sollte über gewisse Änderungen mal nachdenken.Wie gesagt, die effektive Strafe beträgt 15 Sekunden - scheißegal, ob der nun 1 x 2, 2 x 2 oder 3 x 2 Minuten in Serie sich eingehandelt hätte.

    dhtv-mitglied: Den Begriff Teamstrafe habe ich in der Regel leider nicht finden können - ist für mich auch weiterhin eher eine persönliche Sprache, vielleicht solltet ihr euren Sprachgebrauch dann auch mal überdenken.

    Vorweg, das klatschen sollte keinesfalls hämisch sein. Ich wollte lediglich meinen Applaus zu der me.E. richtigen Antwort geben !

    Ob eine weitergehende Bestrafung in der Endphase schwachsinnig ist, obliegt doch nicht uns Schiedsrichtern. Wann fängt das denn an? Immer dann wenn die gesamte Strafe nicht abgesessen werden kann? Nur in Punktspielen? Weil es ja in Pokalspielen durchaus auf Grund von Verlängerung zum tragen kommen kann?

    Der Begriff "Teamstrafe" ist in der Tat nirgend im Regelwerk zu finden. Ein Blick auf die Spielprotokolle gibt auch hier Aufschluss: Dort steht für solche Fälle vorgesehen "Hinausstellung wegen Mannschaftsvergehen". Gemeint ist die Bestrafung von "Mehr als ein Verstoß in derselben Situation" gem Regel 16:12, wenn der Spieler nach erfogter D noch eine zusätzliche Hinausstellung bekommt.

    hilsen


    Im Prinzip gebe ich Dir Recht!

    Die Wahrnehmung der SR ist hier Maßgeblich. Allerdings ist der Handlungsspielraum hier nicht ganz so groß wie Du ihn darstellst.

    Zunächst ist da m.E. Regel 8:2 d) die den SR die Möglichkeit bietet einzugreifen. Hier wird verboten den Gegner zu gefährden. Danach kann zumindest auf FW für B entschieden werden. Wie gesagt die Wahrnehmung der SR ist maßgeblich.

    D kommt nicht in Betracht, da diese nur für direkt ausgeführte Würfe mit Kopftreffer vorgesehen ist (8:5 e).

    Um eine Hinausstellung zu begründen müssen die SR der Überzeugung sein, dass hier unsportliches Verhalten vorliegt und zwar nach 8:4. Das ist in einer Torwurfsituation für mich schwer nachvollziehbar.

    Wir hatten gestern einen ähnlich gelagerten Fall, in dem wir dann alllerdings auch auf Hinausstellung entschieden haben:
    Mannschaft A bekommt bei 29:56 einen FW (ohne Anpfiff) zugesprochen. Spieler A6 führt aus, steht dabei aber noch im Neun-Meter-Raum. Deshalb Korrektur. Spieler A9 greift sich den Ball, wartet nicht den Anpfiff ab, sondern wirft bem Torwurf den in der Seitwärtsbewegung befindlichen B4 an. Hier haben wir auf unsportliches Verhalten entschieden.

    hilsen

    Zitat

    Original von T.N.T.
    Und wo steht in den Handballregeln irgendwas über "unerlaubte Hilfsmittel"?!

    Beim Volleyball ist die Thematik explizit festgeschrieben, in "unseren" Regeln hab ich davon nichts parat.

    Genau das ist auch mein Problem. ?(

    Aus dem "Bauchgefühl" heraus gebe ich Euch recht. Ich glaube dazu gab es mal was usw...

    Aber T.N.T. bringt es auf dem Punkt - Regelbezug ?(

    hilsen

    Zitat

    Original von Theoitetos
    Geldstrafe bei Nichterfüllung des SR-Solls ist überall Gang und Gebe, aber auch Punktabzug für die am höchsten spielende Mannschaft des Vereins ist möglich.
    Vor einer ganzen Weile passiert bei einem Frauenbundesligisten, danach wurden SR "eingekauft".

    .... hilft uns doch aber bei der Verbesserung der Qualität nicht wirklich weiter --- oder ?

    hilsen

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR

    Hast Du schon mal einen Angreifer nach einem Torwurf bestraft, weil er durchgezogen und dabei den Abwehrspieler getroffen hat ? Wenn ja, wie bist Du lebend aus der Halle gekommen ? 8o

    Nein habe ich nicht! Aber ich habe vor gut drei Wochen am eigenen Leibe diese Situation erlebt. Folge ca. 1 m2 Blutlache auf dem Hallenboden - Krankenhaus - Diagnose (zum Glück kein Bruch) schwere Prellung des Nasenbeins.

    hilsen