Für mich stellt sich die Frage auf welcher Grundlage Ihr einem Sportler die Teilnahme an einer Veranstaltung untersagen wollt.
Abgesehen vom Alkohol gibt es sicherlich auch andere Substanzen, die Wahrnehmungsempfinden etc. beeinträchtigen (Cannabis, Tabletten etc.). Seid Ihr in der Lage zu entscheiden, ob ein Spieler durch Einnahme verbotener Substanzen nicht in der Lage ist am Spielbetrieb teilzunehmen - wohl kaum.
Sicherlich gibt es immer die subjektive Meinung des SR. Aber er muss sich bei der Disqualifikation eines Spielers immer auf das Regelwerk abstützen. Also muss zunächst eine grobe Unsportlichkeit vorliegen. In den Erläuterungen Nr 6 (Grob unsportliches Verhalten) finden wir hierzu nichts.
Nun denn gehen wir über zur SpO, die ja bekanntlich die Teilnahmeberechtigung für Spieler regelt. Auch hier Fehlanzeige.
Als letztes (Eigentlich als erstes) fällt mir zu diesem Thema das Anti-Doping-Reglement ein. Und siehe da wir werden fündig. In der neusten Liste von 2008 ist die einnahme von Alkohol verboten....
.... für folgende Sportarten:
• Aeronautic (FAI)
• Archery (FITA, IPC)
• Automobile (FIA)
• Boules (IPC bowls)
• Karate (WKF)
• Modern Pentathlon (UIPM) for
disciplines involving shooting
• Motorcycling (FIM)
• Ninepin and Tenpin Bowling (FIQ)
• Powerboating (UIM)
Also der offensichtlich alkoholisierte Spieler (Oder SR(?)) Verstößt eigentlich nur gegen den ethischen Grundsatz: Kein Alkohol beim Sport !!
Abgesehen von der subjektiven Wahrnehmung einer "Fahne" haben wir ja auch kene Möglichkeit den Atemalkoholgehalt geschweige denn den Blutalkoholgehalt festzustellen.
Also mein Rat: FINGER WEG von solchen Entscheidungen.
Ich möchte zum Schluss eindeutig klarstellen, dass ich den alkoholisierten Sportteilnehmer nicht legitimieren möchte. Ich sehe lediglich für uns als SR keine Handhabe.
hilsen