Beiträge von Hans-Chrisitian

    Was mich an der Sache wundert, ist, dass der Zeitnehmer des Heimvereins den Spielbericht unterschrieben hat. Hat hier nicht Mannschaftsverantwortliche unterschrieben, dürfte die Möglichkeit des Einspruchs noch gegeben sein. Die Eintragungen im Spielbericht sind dem Verein nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Nach § 81 Ziffer 7 der Spielordnung des DHB haben die Mannschaftsverantwortlichen die Kenntnisnahme unterschriftlich zu bestätigen.

    Hat nun aber der Zeitnehmer unterschrieben, kann sich der Verein darauf berufen, dass der Zeitnehmer von der tragweite der Eintragung keine Kenntnis haben musste. Damit ist die Eintragung einer Person bekannt gegeben worden, die nicht befugt ist, für den Verein diese Eintragung zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt die Eintragung dem Verein als nicht bekannt gegeben.

    Merke: Der Mannschaftsverantwortlich muss sich der tragweite der Entscheidung bewußt sein und der Schiedsrichter muss wissen, dass der Mannschaftsverantwortliche zu unterschreiben hat. Alles andere ist Murks!

    Dass Vorteil und damit Tor gilt, sollte m. E. schon klar sein.

    Aber mit einer progressiven Bestrafung kann ich mich nicht anfreunden. Wenn der Torwart den Ball mit dem Fuss wegschießt, dass dieser in Unterschenkehöhe übers Feld zischt, kann ich da keine Gefährdung erkennen. Zumal der Torwart hier sicherlich nicht das Ziel gehabt hat, den Ball auf einen anderen zuzuschießen und damit jemanden zu gefährden, sondern den Ball nur aus der Gefahrenzone bringen will.

    Die Tatsache den Gegenspieler unbeabsichtigt mit dem Ball zu gefährden, ist nicht progressiv zu bestrafen. Eine Unsportlichkeit kann ich nicht erkennen. Daher würde ich nicht bestrafen.

    Die Frage zur progressiven Bestrafung muss sich aus der Situation ergeben. Der Begriff "Klammern" ist im Regelwerk ausdrücklich genannt und bei "Klammern" im Sinne des Regelwerkes ist progressiv zu bestrafen. Wenn mhs nicht Klammern im Sinne des Regelwerkes (nämlich ein deutliches Festhalten mit beiden Armen und Händen) meint, dann muss er sich klar ausdrücken und eben schreiben, dass der TW mit regelwidrigem Einsatz der Arme/Hände das Abspiel verhindert.

    Wenn er aber schreibt "Klammern", dann gehe ich davon aus, dass er auch "Klammern" meint und bei "Klammern" bewegt sich der Gegenspieler keinen Zentimeter vom Abwehrspieler weg. Und dann wird auch zwingend progressiv bestraft!

    Ansonsten gibt's nur eins: 7-m-Wurf, weil klare Torgelegenheit! Wenn dies keine klare Torgelenheit wäre, was dann?

    Zitat

    Original von Schwaniwolli

    Fakt ist folgendes :

    Bei einer SR-Beleidigung nach einer D erhält der Spieler eine Strafe von mindestens zwei Spielen ( nach Entscheidung druch die Spielleitenden Stellen) . Der Einwand des Schiedsgerichtes ist absoluterSchwachsinn, denn hier hätte der Staffelleiter nur eine Entscheidung treffen müsen.

    Tut mir Leid, auch, wenn alle meinen Du wärst der Oberguru, hier darf der Staffelleiter keine Sperre aussprechen.


    Der DHB weist auf seiner Homepage im Menü Schiedsrichter --> Regelwerk --> Aktuelle Informationen wie folgt auf diesen Fall hin:


    c) Weitere Rückmeldungen geben Anlaß zu folgendem Hinweis:

    Die Ahndung einer Schiedsrichterbeleidigung/-bedrohung nach einer bereits erfolgten Disqualifikation gemäß Regel 16:12 d) löst keine automatische Sperre aus (also keine Einbehaltung des Passes, nur Eintragung im Spielbericht; siehe hierzu auch Protokoll der DHB-Satzungskommission vom 07.07.2001, TOP 6).

    D. h. keine automatische Sperre, damit kann nur das Sportgericht eine Sperre aussprechen.

    Zitat

    Original von Mike
    wie ist dies eigentlich geregelt wenn eine mannschaft zum spiel nicht erscheint. gab´s sowas schon mal in der buli ?
    ist die regel von der kreis- bis zur bundesliga was es im endeffekt im torverhältnis ausmacht gleich ? Das es 0:2 punkte gibt ist ja eigentlich selbstredend. ich meine (außer der geldstrafe ) kann es für manchen gegner doch öfters gesünder sein das kilometergeld zu sparen :lol:.
    welches torverhältnis bekommt man denn wenn man nicht erscheint bzw. wie wird das spiel gewertet ?
    danke der aufklärung.
    gruß mike

    Das Kilometergeld sparen geht natürlich nicht. Wer im Rückspiel nicht antritt, darf dem Gegner die Fahrtkosten des Hinspiels erstatten! :baeh: Wer gar im Hinspiel auswärts nicht antritt, darf das Rückspiel auswärts austragen.

    @Bienchen

    Der Hinweis auf gesundheitsgefährdendes Spiel paßt nun wirklich nicht. Gesundheitsgefährdente Regelwidrigkeiten sind mit einer D zu ahnden.

    Auch muss man unterscheiden, zwischen dem, was dir Regeln derzeit hergeben und was wünschenswert wäre.

    Heute gilt die Regel: Verlassen des Torraums ist erlaubt und, wenn hsgnordhorn befürwortet, dass dies verboten wird, hat dies nichts damit zu tun, dass er der Meinung ist, dass es nach den derzeitigen Regeln erlaubt ist.

    In einer Sache kann ich Dir jedoch beipflichten: Wenn es gegen die eigene Mannschaft geht, dann ist das eine Fehlentscheidung, wenn's gegen den Gegner gegangen wäre, wär es wohl ok gewesen.

    Meikel
    Habe mich wohl unklar ausgedrückt, ich meinte mit Fachleuten diejenigen, die sich mit Regeln auskennen.

    Und die Tatsache, dass es sich um eine klare Torgelegenheit handelte berechtigt nicht, eine Bestrafung auszusprechen. Dafür gibt es den 7m! Die Bestrafung bemisst sich ausschliesslich an der schwere des Vergehens.

    Das mit der neuen Passivauslegung ist zumindest unter den Fachleuten bekannt. Dass es eine neue Anweisung geben soll, den Torwart, der den Gegenspieler beim Gegenstoß angreift bestraft werden soll ist zumindest mir nicht bekannt.

    Ich denke aber, dass dies die bessere Lösung ist gegenüber dem Verbot für den Torwart den Torraum zu verlassen.

    Trotzdem bin persönlich ich nach den aktuellen Regeln der Meinung, dass die Zeitstrafe gegen Gentzel überzogen war. Wenn der DHB eine entsprechende Anweisung an die Scheidsrichter gibt, dann sollte er es m. E. auch Öffentlich machen. Dann können sich alle, insbesondere auch Torhüter, darauf einstellen.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Regeln die Benutzung von Harz nicht verbieten. Im übrigen können auch fehlende Trikotnummern durchaus einen Vorteil bedeuten. Die Abwehr kann Abstimmungsprobleme bekommen, weil sie sich gegenseitig nicht die Nummern des aktuellen Gegenüber ansagen kann.

    Insoweit bin ich nicht der Auffassung, dass der Vergelich hinkt. Eher umgekehrt, die Trikot-Nummern stehen in den Regeln, die Haftmittelbenutzung nicht.

    Schwaniwolli
    Natürlich kann man als männlicher Jugendlicher mit 17 Jahren in der Seniorenmannschaft (das sind lt. Spielordnung Herren und nicht meine Alterklasse - Uhu), damit kann man aber keine Altersklasse überspringen, darum hatte ich dies nicht erwähnt.

    Auf Deine Frage: Ich bin Sportgerichtsvorsitzender im Kreis und Beisitzer im Bezirkssportgericht.

    P.S. Von dem Urteil hatte ich nichts gehört. Das Thema war aber im aktuellen Amtlichen Organ des HV Niedersachsen angesprochen. Ich denke auch, dass das Urteil in Baden noch nicht endgültig, weil insgesamt umstritten ist.


    ... und Tschüß

    jfherden

    Die Benutzung von Haftmitteln ist und bleibt allenfalls ein Ordnungswidrigkeit. Der Schiedsrichter ist jedoch nicht befugt, bei Ordnungswidrigkeiten persönliche Strafen auszusprechen. Auch wenn die Ordnungswidrigkeit trotz Aufforderung durch die SR diese zu unterlassen fortgesetzt wird, ist der Schiedsrichter nicht befugt, hier eine Strafe auszusprechen. Sonst müßte ich einem Spieler dem ich vor vier Wochen gesagt habe, er hat eine Brust-Nummer zu tragen, vier Wochen später auch bestrafen, wenn er die Nummer dann nicht hat. Er hat schließlich auch den Anweisungen des SR nicht Folge geleistet.

    Nein, nein, bestrafen können das Haftmittelverbot nur Schwaniwolli & Co. Dazu muss aber die Eintragung in den Spielbericht von den SR kommen!

    Also hier ist bisher viel Blödsinn geschrieben worden.

    Grundsätzlich darf ein/e Jugendspieler/in nur in der nächsthöheren Altersklasse (nach dem Alter des Spielers/der Spielerin) eingesetzt werden.

    Bei Mädchen gilt zudem, dass Spielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, mit ärztlicher Bescheinigung und Einwilligung der Eltern in einer Damen-Mannschaft eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen jedoch in einer Saison nur in zwei Altersklassen ( B+A, B+Damen oder A+Damen) und nicht in drei Altersklassen eingesetzt werden.

    Umstritten, und darauf dürfte sich das Urteil beziehen, ist, wenn ein Jugendlicher/eine Jugendliche nach dem 01.01. älter wird und damit (nach seinem Alter) eigentlich der nächsthöheren Altersklasse angehört.

    Beispiel: Ein C-Jugendlicher wird am 10.01. 14 Jahre und erreicht damit nach der Spielordnung das Alter eines B-Jugendlichen. Nach der Spielordnungdarf er ausnahmsweise bis zum Saisonende in der C-Jugend weiterspielen. Das Urteil kenne ich zwar nicht, habe aber davon gehört. Danach darf er dann in der A-Jugend spielen, da er ja nun B-Jugendlicher ist, in der C-Jugend darf er ja nur noch "ausnahmsweise" spielen.

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Ich habe doch schon einmal zu Euch Muschelschubsern gesagt, ihr sollt die Finger vom Ostfriesenfrühstück ( Zwei Klare und ein Päckchen Torf) lassen.

    Was soll das? Darf ich nicht mehr Frühstücken :pillepalle:


    Auch aus Ostfriesland ein frohes Fest!

    Ich habe bei uns bereits einmal ein Sportgerichtsverfahren gehabt. Der Heimverein hatte verbotenerweise Haftmittel benutzt. Der Gastverein Einspruch gegen die Wertung eingelegt.

    Wir haben wie folgt entschieden: Spiel wie ausgetragen gewertet!

    Daneben hat der Heimverein eine dicke Geldstrafe bekommen. Hier kann man ggf. bei Wiederholung auch an stärkere Maßnahmen denken, z. B. Spielaufsicht oder Hallensperre.

    Der Schiedsrichter kann jedoch nach den Regeln nichts machen! Die IHF-Regeln kennen kein Haftmittelverbot. Bestrafung von Spielern ist also nicht möglich und wer die Spieler zum Hände waschen schickt, macht sich lächerlich. Die Mittel sind nämlich i. d. R. nicht wasserlöslich. Der Spieler kann sich die Hände also noch so gründlich mit Wasser waschen, das hilft nicht. Sollen die Schiedsrichter dann etwa 20 Minuten mit der Spielfortsetzung warten, bis der Spieler wieder da ist. Der Schiedsrichter kann dem Spieler schließlich nicht verwehren am Spiel teilzunehmen. Tut er dies ohne Regelgrundlage, hat ein Einspruch wohl gute Erfolgsaussichten.

    Die Benutzung von Haftmitteln ist nun mal "nur" eine Ordnungswidrigkeit und wird genauso geahndet oder wird ein Spieler, der keine Brustnummer hat, auch wegen "unsportlichem Verhalten" bestraft.

    Dänemark ist derzeit als Europameister bereits qualifiziert.

    Das Ganze geht jedoch anders herum. Es qualifizieren sich die ersten 5 der WM und dazu je eine Mannschaft aus jedem Kontinent, nämlich der beste einer Kontinentalmeisterschaft, der nicht unter den ersten 5 landet. D. h. würde Dänemark unter den ersten 5 landen, würde der 2. der EM sich qualifizieren.

    Der 6. Platz langt definitiv nicht!

    Der RolfB hat das tatsächlich sehr gut erklärt. Hier alle Details ausführlich darzulegen würde den Rahmen sprengen.

    Aber noch ein Hinweis zu den 2 Monaten.
    Es sind tasächlich 2 Monate. Diese zählen grundsätzlich ab Abmeldung als Handballspieler und nicht als Vereinsabmeldung. Es genügt also eigentlich der Hinweis, dass man nicht mehr für den Verein spielen wird. Spielt man danach aber noch mal für diesen Verein, rechnen die zwei Monate ab dem letzten Spiel, das man für den Verein austrägt.

    Ansonsten macht es Sinn, mal in die Spielordnung des DHB

    http://www.dhb.de/j_order/SPIELO-2.pdf

    §§ 23 - 30 zu schauen.

    Leider war ich selbst nicht dabei, aber ich weiss aus zuverlässige Quelle, dass sich in einem Jugendspiel vor fast 30 Jahren folgendes zugetragen hat:

    Anpfiff 2. Halbzeit, eine Spielerin ist wohl noch gedanklich in der ersten Halbzeit, nimmt den Pass vom Anwurf an rennt auf das eigene Tor zu und merkt erst, nachdem der Ball im Tor ist, dass jetzt ja die andere Richtung gilt.