Was mich an der Sache wundert, ist, dass der Zeitnehmer des Heimvereins den Spielbericht unterschrieben hat. Hat hier nicht Mannschaftsverantwortliche unterschrieben, dürfte die Möglichkeit des Einspruchs noch gegeben sein. Die Eintragungen im Spielbericht sind dem Verein nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Nach § 81 Ziffer 7 der Spielordnung des DHB haben die Mannschaftsverantwortlichen die Kenntnisnahme unterschriftlich zu bestätigen.
Hat nun aber der Zeitnehmer unterschrieben, kann sich der Verein darauf berufen, dass der Zeitnehmer von der tragweite der Eintragung keine Kenntnis haben musste. Damit ist die Eintragung einer Person bekannt gegeben worden, die nicht befugt ist, für den Verein diese Eintragung zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt die Eintragung dem Verein als nicht bekannt gegeben.
Merke: Der Mannschaftsverantwortlich muss sich der tragweite der Entscheidung bewußt sein und der Schiedsrichter muss wissen, dass der Mannschaftsverantwortliche zu unterschreiben hat. Alles andere ist Murks!