Altersklasse überspringen?

  • Hallo Miteinander,
    ich habe irgendwo einmal gehört das Jugendspieler die in einem Landeskader stehen auf Antrag eine Altersklasse übespringen dürfen. Also eine C-Jugendliche dürfte dann A-Jgd. spielen. Ich kann in keiner Spielordnung etwas dazu finden. Beziehungsweise dort ist das ausdrücklich verboten.
    Weiss jemand etwas genaueres zu dem Thema?
    Vielen Dank für evtl. Antworten
    Grüsse
    rolf

    Wer nur zurückschaut, sieht nicht, was auf ihn zukommt

  • Ich glaube nicht das es geht, den das ganze soll ja zum Schutz der Jugend dienen, da isses doch recht egal wo der jenige spielt.

    :D Hessen - where the Äppler is! :D

  • Es gibt da ein kleines Schlupfloch.

    Wenn die C-Jugendliche bereits 14 Jahre alt ist, aber noch für C-Jugend spielberechtigt, darf sie nach einem Urteil des Verbandsgericht in Baden auch in der A-Jugend eingesetzt werden.Aber genaues muss dir dein LV sagen können.

    Normalerweise darf sie nur eine Alterskalsse überspringen.

  • Na ja, ärztliches Attest und eine Freigabe dafür vom Landesverband und dann müsste die Sache klargehen! War bei meiner Schwester auch so

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Ich kenne nur, das Spielerinnen eine Altersklasse überspringen dürfen! Aber eine Mannschaft nur 1 jüngere Spielerinn als der restliche Jahrgang mitspielen lassen darf.
    ansonsten kann es zu dem entzug der Punkte kommen. Oder bei Einsatz mehrerer zu jungen Spielerinnen muss die ganze Mannschaft disqualifiziert werden.

  • alsooo ich glaube man kann nur eine altersklasse überspringen und dazu braucht man nen ärztlcihesatest?! oda? na ja ich finde aber das es auch zum jugendschatz da sein sollte und kann es mir kaum vorstellen und wenn würde ich das nie machen

  • Hallo beisammen :hi:,

    in der BHV-Landesliga Nord gab es beim TV 1891 Hemsbach einen Fall, in dem zwei Spielerinnen der B-Jugend bei den Frauen eingesetzt werden konnten, weil im Verein keine A-Jugend-Spielmöglichkeit bestand. Meines Wissens waren das keine Auswahlspielerinnen und es gab zumindest eine Regelung dazu in der BHV-Spielordnung bzw. -Jugendordnung. Ob diese noch Bestand hat, weiß ich ad hoc aber nicht.

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

  • Also hier ist bisher viel Blödsinn geschrieben worden.

    Grundsätzlich darf ein/e Jugendspieler/in nur in der nächsthöheren Altersklasse (nach dem Alter des Spielers/der Spielerin) eingesetzt werden.

    Bei Mädchen gilt zudem, dass Spielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, mit ärztlicher Bescheinigung und Einwilligung der Eltern in einer Damen-Mannschaft eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen jedoch in einer Saison nur in zwei Altersklassen ( B+A, B+Damen oder A+Damen) und nicht in drei Altersklassen eingesetzt werden.

    Umstritten, und darauf dürfte sich das Urteil beziehen, ist, wenn ein Jugendlicher/eine Jugendliche nach dem 01.01. älter wird und damit (nach seinem Alter) eigentlich der nächsthöheren Altersklasse angehört.

    Beispiel: Ein C-Jugendlicher wird am 10.01. 14 Jahre und erreicht damit nach der Spielordnung das Alter eines B-Jugendlichen. Nach der Spielordnungdarf er ausnahmsweise bis zum Saisonende in der C-Jugend weiterspielen. Das Urteil kenne ich zwar nicht, habe aber davon gehört. Danach darf er dann in der A-Jugend spielen, da er ja nun B-Jugendlicher ist, in der C-Jugend darf er ja nur noch "ausnahmsweise" spielen.

  • @hans-christian :

    genau darauf hat sich das Urteil des Verbandsgericht Baden bezogen. Eine C-Jugendliche war bereits 14 Jahre und spielte in der weiblichen A-Jugend des Vereins mit. Dies wurde als rechtens erachtet.
    Komplettierend sei noch zu sagen, dass männliche Jugendspieler mit 17 Jahren unter Vorage eines Attestes in den Seniorenmannschaften spielen dürfen. Ensprechend zu 16-jährigen Mädchen.

    "Chapeau" nach Ostfriesland.
    ( P.S. bist du im Verband irgendwie tätigt ?? )

  • Schwaniwolli
    Natürlich kann man als männlicher Jugendlicher mit 17 Jahren in der Seniorenmannschaft (das sind lt. Spielordnung Herren und nicht meine Alterklasse - Uhu), damit kann man aber keine Altersklasse überspringen, darum hatte ich dies nicht erwähnt.

    Auf Deine Frage: Ich bin Sportgerichtsvorsitzender im Kreis und Beisitzer im Bezirkssportgericht.

    P.S. Von dem Urteil hatte ich nichts gehört. Das Thema war aber im aktuellen Amtlichen Organ des HV Niedersachsen angesprochen. Ich denke auch, dass das Urteil in Baden noch nicht endgültig, weil insgesamt umstritten ist.


    ... und Tschüß

  • Hallo nach Friesland,
    das Urteil wurde bereits in der letzten Hallenrunde gesprochen, ist damit rechtgültig.

    Ich kann es Dir gerne als email schicken. Dauert zwar ein paar Tage, geht aber.

  • Zitat

    Original von *Danie*
    alsooo ich glaube man kann nur eine altersklasse überspringen und dazu braucht man nen ärztlcihesatest?! oda? na ja ich finde aber das es auch zum jugendschatz da sein sollte und kann es mir kaum vorstellen und wenn würde ich das nie machen


    Ich kenne das nur so, dass man, wenn man als C Spieler in der A spielen soll, dass man dazu eine ärztliche Unbedenklichkeitsbwescheinung braucht!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • @ Schwaniwolli und Hans-Christian :

    Gibt es mittlerweile (seit 2003) eine KLarstellung durch ein Urteil oder eine klare Anweisung des Verbandes ?
    Könnt ihr mir Informationen senden ?

    Wir haben dieses Problem zurzeit :
    Eine Spielerin Jahrgang 1992 (=C-Jugend) hat bei der A-Jugend mitgespielt.
    Ist das rechtens ? (Wir gehören zum Hessischen Handballverband) Welche Strafen gibt es ? Werden die Punkte abgezogen ?

    :help:

    Sportliche Grüße !
    Netti
    :hi:

  • Gab es da nicht in der vergangenen dt. Meisterschaft einen gewissen Einspruch des HCL basierend auf genau diesem Thema???

  • Zitat

    Original von netti1204
    Wir haben dieses Problem zurzeit :
    Eine Spielerin Jahrgang 1992 (=C-Jugend) hat bei der A-Jugend mitgespielt.
    Ist das rechtens ? (Wir gehören zum Hessischen Handballverband) Welche Strafen gibt es ? Werden die Punkte abgezogen ?

    :help:

    Zuletzt hier thematisiert.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Schwaniwolli :

    Das heisst, wenn die Spielerin am Spieltag bereits 14 Jahre alt war, gehört sie nach § 22 SpO offiziell zur B-jugend. Damit darf sie auch A-Jugend spielen ??? !!!!

    Sportliche Grüße !
    Netti
    :hi:

  • Um das zu checken muss ich eine Ja-oder-Nein-Frage stellen.

    Ein(e) Spieler(in) Jahrgang 92 darf, wenn er zum Beispiel am 01.01. Geburtstag hat, ab dem 01.01.2007 in der A-Jugend spielen. Richtig?

    SV Post Schwerin

  • Mein Sohn ist Jahrgang 98 und spielt D-Jugend obwohl er noch E- Jugend spielen darf. Höhere Klassen darf gespielt werden aber niedrigere Klassen nicht.

    Handball ist ein Sport für Kenner

  • Habe mir jetzt mal alles durchgelesen was hier so steht. Ist ja auch richtig aber es fehlt noch der Hinweis dass ein Spieler innerhalb einer Saison nur in zwei Altersklassen spielen darf.
    D.h. er wird z.B. während der Saison 14 und darf ab da als nunmehr B-Jugendlicher auch in der A-Jugend spielen (und "ausnahmsweise" die C-Jugendsaison beenden) aber nur wenn er davor nicht in C- und B-Jugend zum Einsatz kam.
    Dafür gab es hier in Bayern schon Punktabzüge und eine Damenmannschaft ist sogar aus der Bayernliga abgestiegen weil eine Spielerin zwar nach dem 16 Geburtstag regulär auch bei den Damen spielen durfte aber sie zuvor B- und A-Jugend gespielt hat.

    Immer weiterkämpfen!