@ hsr
Du beschreibst trefflich das bestehende Missverständnis in der Zusammenarbeit Schiedsrichter/Kampfgericht speziell in den unterklassigen Ligen. Ich halte sogar noch zugute, das dieses ggf. dort so gelehrt wird, bzw. die Ausbildung Beider gelegentlich zu wünschen übrig lässt. Trotzdem richtig ist es dennoch nicht.
Also noch mal:
Regel 18:1 stellt unmissverständlich klar, das der ZN grundsätzlich die Hauptverantwortung für die Zeitnahme hat Das hat sich zu Saisonbeginn 2005/2006 sehr wohl geändert, jedoch kaum einer hat’s gemerkt. Hierzu als Beispiel, wie soll in der Bundesliga ein Schiedsrichter die Zeit korrigieren? Er stoppt sie weder mit, noch führt er das Ergebnisprotokoll, lediglich progressive Strafen werden noch mitgeschrieben, die 2.Uhr läuft da wohl jetzt auf dem Labtop des Sekretärs, dementsprechend haben die Schiedsrichter permanent die Anzeigetafel bzgl. Zeit und Ergebnis zu kontrollieren. Und die Regeln gelten doch aber für Alle, oder?
Dann erläutern die Richtlinien für ZS eindeutig, das die Schiedsrichter Blickkontakt mit dem ZN halten müssen und erst nach seinem deutlichen Handzeichen des ZN das Spiel fortsetzen dürfen. So sie dies versäumen, was begehen sie dann? Einen klaren Regelverstoß mit all seinen Konsequenzen!
Merke: Nicht immer „schläft“ das Kampfgericht, manchmal sind die Schiedsrichter einfach ein bisschen zu schnell, es gibt zuweilen auch Kameraden die das KG als "lästiges Beiwerk" betrachten und genau dafür hat der IHF und damit der DHB diese Verfahrensweise so geregelt! Also läuft die Uhr wegen nicht abgewartetem Handzeichen des ZN nicht, läuft auch das Spiel nicht und solange das nicht läuft, gibt’s außer progressiven Strafen auch nix!
Einzig richtige Entscheidung: Wiederholung des 7m!