Beiträge von Oldhirsch

    Vom Gericht ist zuerst zu prüfen, ob der Einspruch korrekt verfolgt wurde. Daran scheitern sicherlich 25% aller Einsprüche.

    Danach ist zu Prüfen, ob ein Regelverstoß der Schiedsrichter/Zeitnehmer/Sekretär vorliegt. In diesem Fall hat eine Mannschaft unberechtigter Weise mit einem Spieler zu viel weitergespielt. Das ist für mich keinen Regelverstoß, denn das wurde festgestellt und der Spieler bestraft. Allerdings wurde offensichtlich kein weiterer Spieler für 2 MIn des Feldes verwiesen und der bestrafte Spieler ist zu früh wieder eingetreten. Diese beiden Punkte stellen für mich ein eindeutiger Regelverstoß dar.

    Die letzte Prüfung: War dieser Regelverstoß spielentscheidend. Bei unentschiedenem Ergebnis, bzw einem Sieg mit einem TOr wäre das der Fall. Bei einer Tordifferenz von 4 Toren wird dieser Nachweis sehr schwer. Es müßte Nussloch in diesen 2 Minuten 4 Tore erzielt haben, damit von einer spielentscheidenden Situation auszugehen ist.

    Daher gehe ich davon aus, dass der Einspruch scheitern wird.

    Ich habe mir heute mal diesen Treat durchgelesen und mich köstlich amüsiert. Allerdings ist die für mich entscheidende Frage noch nie gestellt worden.

    Warum werden in der 1. Bundesliga überhaupt technische Delegierten eingesetzt? Sie sollen sicherstellen, dass die Spiele ordnungsgemäß zu Ende geführt werden.

    Mich würde mal interessieren wieviel Spiele in der Bundesliga vor Einführung der technischen Delegierten nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt wurden im Vergleich zu heute und ob es damals deutlich mehr Einsprüche gegen die Spielwertung gegeben hat. Ein Vergleich mit der 2. Bundesliga, die nach meinem Kenntnisstand ohne technische Delegierten auskommt, wäre auch aufschlussreich.

    Nach meinem Gefühl hat sich nämlich nichts geändert. MIr fehlt die Überprüfung der Sinnhaftigleit dieser Funktion durch die HBL. Oder handelt es sich dabei um eine Alimentierung weniger auf Kosten der Bundesligisten?

    Hey Schwaniwolli,

    Dein Insiderwissen kannst Du im Badenligatippspiel (http://www.hghandball.de --> Links) beweisen. Es gibt eine Einzel- und auch Teamwertung (5 Mitglieder = 1 Team). Wie wäre es mit einem Handballecketeam.

    Inzwischen haben wir ca. 60 Mitspieler. Allerdings verbietet es sich, die Spiele so zu beeinflussen, dass euer Tipp stimmt.

    Rintheim hat Erfahrungen im Zurückziehen von Mannschaften. Vor etlichen Jahren hat der verein bereits einmal seine Mannschaft zurückgezogen - ich glaube es war aus der Regionalliga oder 2.Bundesliga. Da der Termin des Rückzuges früher war, wurde per Beschluß des Vorstandes des BHV, der Verein in der Oberliga aufgenommen. kkcq4hbt

    Endgültige Aussagen über Abstieg und damit verbundenem Klassenerhalt kann man - nach meinem Wissen - erst nach dem 15. Mai treffen. Denn bis zu diesem Datum können die Vereine der Bundesligen, Regionalligen und BWOL die jeweilige Mannschaft noch zurückziehen. Der jeweilige Verein ist dann nachträglich für die Spielklasse als Absteiger gesetzt.
    Das Zurückziehen der Mannschaft nach diesm Stichtag wirkt sich erst am Ende der nächsten Runde aus.

    Wenn der Einspruch der SG Kronau/Östringen gar nicht verhandelt wurde, dann frage ich mich, warum ich bei dieser Verhandlung als Zeuge aussagen musste. Übrigens: Einspruch kam nicht von Kronau, sondern von Obernburg.

    Zum 2. Fall. Gut erkannt!!!!!!!!! Es gibt offensichtlich deutliche Unterschiede zwischen der RO DHB und den Anweisungen für die Schiedsrichter.

    :pillepalle: Nachstehende Fragen seien mir verziehen:

    - Vor 2 Jahren wurde vor dem Bundesgericht der Fall Böhmler von der SG Kronau (damals 2.Bundesliga) verhandelt. Was war passiert? Der Spieler Böhmler wirkte mehrer Minuten beim Spiel gegen Obernburg mit, ohne dass er auf dem Spielberichtsbogen eingetragen war. Obernburg legte Einspruch wegen dem Mitwirken des o.a. Spielers ein. Der Reglverstoß wurde vom Gericht anerkannt, aber der Nachweis dass dieser Regelverstoß spielentscheidend war, konnte nicht erbracht werden. Ich möchte eigentlich nur wissen, warum hier verhandelt wurde, obwohl angeblich keine Einspruchsmöglichkeit bestanden hat?

    - Vor mehreren Jahren passierte der TSG Wiesloch folgendes: 11 Spieler waren auf dem Spielberichtsbogen eingetragen. Als ein zwölfter mitwirkte, erhielt er die rote Karte, da er nicht teilnahmeberechtigt war. Der Trainer ließ daraufhin einen weiteren Spieler eintragen. Dem Einspruch des Gegners wurde stattgegeben. Begründung: 13 Spieler wurden eingesetzt.

    Wie kann so etwas zustandekommen, wenn doch der Spieler nach der ursprungsbeispiel nicht mitgespielt hat?

    Tja, Probleme gibt´s!!!!!!!!!!!!