Spielanfechtung wegen nicht ausgeführter Zwei-Minuten-Bestrafung

  • Habe die Frage, ob es für so einen Fall, geschehen im BWOL-Spiel Pforzheim Eutingen gegen SG Nußloch, schon Erfahrungen bzw. eindeutige Regeln gibt?

    http://www.sg-pforzheim.de/

    • Offizieller Beitrag

    Auch Handball-world widmet dem Thema einen Beitrag:

    Artikel Handball-World

    Ich sehe da wenig Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch -schauen wir mal was rauskommt. Auch letztes Jahr gab es ja schon mal einen Einspruch bei einem Nußlocher Auswärtsspiel -und Admir Kalabic ist jedesmal begeistert ...

  • Das Pokalspiel Dutenhofen - Essen musste seinerzeit aus einem vergleichbaren Grund wiederholt werden. Essen hatte damals (nach vorheriger Nachfrage) die Verlängerung komplett begonnen, Dutenhofen später erfolgreich Einspruch eingelegt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Tor zurücknehmen ging nicht. Aber warum hat Freudl nur eineinhalb Minuten abgesessen? Es wurde zu spät gemerkt, dass er noch auf dem Spielfeld war. Wie bestraft man den Spieler wenn er auf dem Spielfeld bleibt. Vermutlich hat der ja nicht gemerkt, dass er 2 min kassiert hatte, oder? Hätte man zum Zeitpunkt des Bemerkens für Freudl die 2 Minuten neu stoppen müssen? Wo ist der Regelbezug?

    • Offizieller Beitrag

    Das Pokalspiel Dutenhofen - Essen musste seinerzeit aus einem vergleichbaren Grund wiederholt werden. Essen hatte damals (nach vorheriger Nachfrage) die Verlängerung komplett begonnen, Dutenhofen später erfolgreich Einspruch eingelegt.

    Die Verantwortlichen (Schiri oder wer auch immer) haben - nach Deinem Beitrag - damals einen Regelverstoß begangen. In diesem Spiel liegt aber vielleicht eher ein Wahrnehmungsfehler vor.

    Und bei letztlich 4 Toren stellt sich noch die Frage ob überhaupt ein spielentscheidender Einfluss vorliegt.

  • Hier stellen sich 2 Fragen.

    Die erste Frage ist, wurde das Spiel nach dem Tor wieder angepfiffen? Wenn ja, kann bis auf einer Situation das Tor nicht mehr zurückgenommen worden, wie Regel 9:2 sagt:

    Zitat von Regel 9.2

    Wenn auf Tor entschieden wurde und der Schiedsrichter den Anwurf angepfiffen hat, kann das Tor nicht mehr annulliert werden (siehe jedoch 2:9 Kommentar. Ertönt direkt nach einem Torerfolg und vor der Anwurfausführung das Schlusssignal (Halbzeit oder Spielende), so müssen die Schiedsrichter (ohne Anwurf) deutlich anzeigen, dass sie auf Tor entschieden haben.
    · Kommentar:
    Ein von den Schiedsrichtern anerkanntes Tor sollte sofort auf der Anzeigetafel angezeigt werden.

    Nur eine Situation macht ein gegebenes Tor ungültig und das ist ein Pfiff des ZN oder Delegierten vor dem Tor. Dazu der Kommentar von Regel 2:9, der besagt:

    Zitat von Regel 2:9 Kommentar

    Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor. Ebenso ist eine Wurfentscheidung für eine Mannschaft (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf oder Abwurf) ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen. Hauptgründe für ein Eingreifen sind ein beantragtes TTO oder ein Wechselfehler.
    Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal vom Tisch und der Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben jedoch gültig, unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe.

    Wird nach dem wieder Anpfiff erst gepfiffen, ist es zu spät. Das Tor bleibt gültig.

    Kommen wir zum Spieler. Er begeht einen Wechselfehler und ist damit gemäß 16:3 a) hinauszustellen. Und jetzt wird es interessant: Hat es noch eine Reststrafzeit hier gegeben, so ist nach Regel 4:6 wie folgt zu verfahren:

    Zitat von Regel 4:6

    [...]Betritt ein hinausgestellter Spieler während seiner Hinausstellungszeit die Spielfläche, erhält er erneut eine Hinausstellung, die sofort beginnt, und die Mannschaft muss für die Restzeit der ersten Hinausstellung auf der Spielfläche um einen weiteren Spieler reduziert werden.[...]

    .

    Fakt ist jedenfalls, das das Kampfgericht keine glückliche Figur gemacht hat. Grundsätzlich hat der Zeitnehmer die Hauptverantwortung für die Spielzeit, das Time-out und die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler (genau das steht in Regel 18:1).

    • Offizieller Beitrag

    @ Funkruf

    Die erste Frage stellt sich mE im konkreten Fall nicht - das Tor wurde gegeben und angepfiffen und weitergespielt.

    Ansonsten wäre ja der Einspruch zwecklos weil das Tor nicht gegeben wurde ;)

    Das Spiel lief wohl weiter und Schiris, Z/S und auch die Pforzheimer Bank haben "geschlafen"

    Aber der Ausgang des Einspruchsverfahrens hängt stark davon ab was die Schieris dazu aussagen - insbesondere daher gehe ich von einem unbegründeten Einspruch aus

  • Kommen wir zum Spieler. Er begeht einen Wechselfehler und ist damit gemäß 16:3 a) hinauszustellen. Und jetzt wird es interessant: Hat es noch eine Reststrafzeit hier gegeben, so ist nach Regel 4:6 wie folgt zu verfahren:

    .

    Fakt ist jedenfalls, das das Kampfgericht keine glückliche Figur gemacht hat. Grundsätzlich hat der Zeitnehmer die Hauptverantwortung für die Spielzeit, das Time-out und die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler (genau das steht in Regel 18:1).


    Spitzfindig würde ich sagen: Der Spieler beging keinen Wechselfehler, da er das Feld nie verlassen hat und es somit auch nicht "während seiner Hinausstellungszeit betritt". Tatsächlich haben hier Schiedsrichter und Kampfgericht einen Fehler gemacht,

    Sicherlich ein Grund für einen Einspruch, aber wohl kein spielentscheidender unter Berücksichtigung des Spielverlaufs, des Endergebisses und der Tatsache, dass Nußlocher trotzdem den Angriff in einfacher Überzahl gespielt hätte.

  • In meinen Augen eine ganz typische Situation, in der zuerst Missverständnisse und dann Fehler entstehen.

    Stellen wir uns das Geschehen doch mal praktisch vor: Hektik auf dem Spielfeld, eine unübersichtliche Situation mit drei 2-Minutenstrafen.

    *Alles auf dem Feld drängt sich um die Schieris, die Bänke hopsen auf und ab, beide Trainer führen sich auf wie Attila vor Aquileia.*

    „PFIFF-PFIFF“, Zeit angehalten – „PFIFF“, 2-Minuten, „PFIFF“, 2-Minuten, „PFIFF“, 2-Minuten.

    *Die Zuschauer toben, dass man sein eigenes Wort nicht mehr versteht.*

    Die 2-Minutenstrafen immer lustig in den Pulk hinein gezeigt. Zwei kommen runter, einer nicht. Vielleicht hat er sich gar nicht angesprochen gefühlt?

    Hier geht nur, dass die Schieris sich kurz abstimmen, einer von beiden geht zum Kampfgericht und sagt ganz ruhig und langsam an, was gerade entschieden wurde. Wie soll das KG die Situation denn beurteilen? Am besten aus 20 Meter Entfernung?

    Aber Einspruch deswegen? Nein, halte ich nicht für aussichtsreich.

  • Vom Gericht ist zuerst zu prüfen, ob der Einspruch korrekt verfolgt wurde. Daran scheitern sicherlich 25% aller Einsprüche.

    Danach ist zu Prüfen, ob ein Regelverstoß der Schiedsrichter/Zeitnehmer/Sekretär vorliegt. In diesem Fall hat eine Mannschaft unberechtigter Weise mit einem Spieler zu viel weitergespielt. Das ist für mich keinen Regelverstoß, denn das wurde festgestellt und der Spieler bestraft. Allerdings wurde offensichtlich kein weiterer Spieler für 2 MIn des Feldes verwiesen und der bestrafte Spieler ist zu früh wieder eingetreten. Diese beiden Punkte stellen für mich ein eindeutiger Regelverstoß dar.

    Die letzte Prüfung: War dieser Regelverstoß spielentscheidend. Bei unentschiedenem Ergebnis, bzw einem Sieg mit einem TOr wäre das der Fall. Bei einer Tordifferenz von 4 Toren wird dieser Nachweis sehr schwer. Es müßte Nussloch in diesen 2 Minuten 4 Tore erzielt haben, damit von einer spielentscheidenden Situation auszugehen ist.

    Daher gehe ich davon aus, dass der Einspruch scheitern wird.

  • Wie wäre denn nun die regeltechnisch korrekte Anwendung? Tor nicht zurücknehmen ist klar. Iich hätte so entschieden: Nachdem realisiert wird, dass Freudl unerlaubterweise noch auf der Platte steht: Zeit anhalten. Freudl 2 MInuten auf die Bank schicken. Einen weiteren Spieler wegen Wechselfehlers runter schicken. Wobei man hier dann wohl wahllos einen nehmen müsste. Der Fehler lag ja ganz klar auf Seiten der SR und KG, aber regeltechnisch müsste es doch so laufen, oder?

  • Wie wäre denn nun die regeltechnisch korrekte Anwendung? Tor nicht zurücknehmen ist klar. Iich hätte so entschieden: Nachdem realisiert wird, dass Freudl unerlaubterweise noch auf der Platte steht: Zeit anhalten. Freudl 2 MInuten auf die Bank schicken. Einen weiteren Spieler wegen Wechselfehlers runter schicken. Wobei man hier dann wohl wahllos einen nehmen müsste. Der Fehler lag ja ganz klar auf Seiten der SR und KG, aber regeltechnisch müsste es doch so laufen, oder?


    Eine zusätzliche Zeitstrafe wegen Wechselfehlers sehe ich nicht, da Schiedsrichter und Kampfgericht das Spiel wieder frei gaben obwohl der hinausgestellte Spieler noch auf dem Feld stand. Hier sehe ich das Versäumnis bei den Offiziellen und würde zu Gunsten des Spielers davon ausgehen, dass er die Zwei-Minute-Strafe gegen sich in der geschilderten unübersichtlichen Situation nicht wahrgenommen hat. Daher würde ich sagen, es ist ausreichend den Spieler nach Bemerken des Fehlers auf die Bank zu schicken. Unsicher bin ich mir lediglich, ob dies wie geschehen nur für den Rest der laufenden Zeitstrafe geschehen sollte oder ob man ihn die vollen zwei Minuten ab Bemerken des Fehlers hinausstellen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Aber sicher nicht ausschließlich. Der Spieler hat doch sicher "bemerkt" das er eine Zeitstrafe erhalten hat, oder?

    Also der Spieler der bemerkt, dass er eine Zeitstrafe bekommt und dann bewusst erst mal auf dem Feld bleibt, den musst Du mir erst noch zeigen.

    Ich gehe nahezu sicher davon aus, dass keiner der Nußlocher bemerkte dass eine Zeitstrafe gegen einen eigenen Spieler gegeben wurde - aber ich werde Admir Kalabic dazu befragen . Mal schauen was er meint ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Normallerweise weiß der Spieler, das er eine Zeitstrafe (Hiausstellung) erhalten hat. Den es wird ja mittels Handzeichen 14 auf den Spieler oder Offiziellen gezeigt, der die Hinausstellung bekommt.

    Normalerweise weiß es der Spieler.

    Und normalerweise geht er dann auch vom Feld.

    Jetzt ist die Frage welches der beiden "normalerweise" nicht gegriffen hat - ich tendiere ganz stark zum ersten

    • Offizieller Beitrag

    Heute mittag habe ich mit dem Nußlocher Trainer Admir Kalabic über dieses Spiel unterhalten.

    Die "strittige" Szene passierte schon in der 39. min und nicht erst wie oben erwähnt in der 49. min

    Der Spielstand war 18:13 für Pforzheim als dieses Tor fiel.
    Zum Spiel gibt es glücklicherweise Videomaterial: Nach diesem trennte ein Schiri die 2 dann bestraften Pforzheimer Spieler vom Nußlocher Spieler und zeigt in Richtung der Pforzheimer Spieler die jeweiligen Zeitstrafen. Eine eventuell gegen den Nußlocher Spieler gegebene Zeitstrafe ist auf dem Bildmaterial nicht ersichtlich.
    Erst nach dem Wiederanpfiff nach dem Tor meldeten sich die Z/S bei den Schieris.


    Nach meiner Meinung liegt bei einem Fehler über 20 min vor Spielende und eigener 4-Toreführung und anschließender 4-Toreniederlage keinesfalls eine Spielentscheidende Fehlentscheidung vor.