Beiträge von Todde1973

    Zitat

    Original von thomask
    übrigens gab es bei uns im verband bis jetzt die meisten sperren wegen schiribeleidigung in der d-jugend.
    thomas

    Also das finde ich schon sehr beachtlich! Welcher Verband ist das noch gleich?

    Sind D-Jugendliche nicht mal gerade zwischen 10 und 12 Jahren alt? Oder sind es Trainer / Betreuer, die sich zu diesen Beleidigungen hinreißen lassen? Egal wer oder wie: da läuft n. E. nach einiges falsch!

    Wobei: wenn man einem fragenden Spieler (siehe Ausgangsfrage) eine grobe Unsportlichkeit oder sogar Beleidigung unterstellt, kommt man vermutlich schnell dorthin.

    Generell:
    Muss ein SR denn einem Spieler immer gleich böse Absicht unterstellen? Klar ist es nicht seine Aufgabe, dem Spieler zu sagen, wie er sich zu verhalten hat. Aber warum als SR gleich schroff reagieren und an den Trainer verweisen - oder noch viel schlimmer - eine grobe Unsportlichkeit unterstellen?? Sorry, aber wer seine Position als SR in einem D-Jugendspiel so sieht und sich so verhält, sollte mal grundlegend über seine Einstellung nachdenken.

    Zitat

    Original von Hodges
    Zum Alter von Trainer und Übungsleitern;
    Es gibt keine gesetzliche Regelung die dagegen spricht, dass auch minderjährige Übungsleiter und Trainer eigenverantwortlich eine Gruppe mit Minderjährigen betreuen dürfen, ohne dass dazu ein Erwachsener (volljähriger) Trainer mit anwesend sein muss. Und auch in den Durchführungsbestimmungen und Satzungen der Verbände gibt es (zum Glück) so etwas nicht (zumindest in Berlin nicht). Sofern darf auch ein minderjähriger das Spielprotokoll unterschreiben und ist rechtswirksam.
    [/URL]


    Es gibt aber doch eine Regelklarstellung für den Bereich des DHB. Diese ist wohl den "Durchführungsbestimmungen und Satzungen" gleichzusetzen:

    http://www.dhb.de/index.php?id=83 Punkt 8

    Danach muss der MV sehr wohl 18 sein. Ein Minderjähriger darf danach also auch nicht das Protokoll unterschreiben.

    Zitat


    wie geht das denn? ein ausschluss beim beach? das hab ich zumindest noch nie gehört. geschweige denn, dass der ausschluss dann in der liga in form einer sperre folgen hat.

    Grundsätzlich gibt es natürlich auch beim Beach einen Ausschluss - und zwar genau wie in der Halle bei einer Tätlichkeit (die Beachregeln kannst du auf der DHB-Seite nachlesen).

    Dass ein Spieler aber anschließend auch für Pflichtspiele in der Halle gesperrt wird, halte ich doch für sehr gewagt. Aus welcher Quelle stammt diese Info? Ich glaub das eher nicht....


    nun, wenn ihr mich fragt, beantwortet sich diese Frage von selbst...

    Man nennt es ja auch "Schweine-Rugby"

    Zitat

    Original von Frodo
    ...

    Zu überlegen wäre hier lediglich, ob durch das Betreten, das TTO unerlaubt verlängert wurde und wenn dieser Mannschaft auch noch daraus ein Vorteil gehabt hätte, eine progressive Strafe verhängt werden kann (nur für den MV).


    selbst wenn man einen Vorteil annehmen würde - wie willst du eine Strafe gegen den MV begründen?

    soeben im Radio und auf der Homepage "http://www.einslive.de":



    Ich finde, der Mann versteht was von seinem Job!

    Zitat

    Original von sunny-1
    Für mich nicht exakt dieser Fall. Der Spieler kann ja auch bewusst einen langen Schritt machen und billigend in Kauf nehmen, das er mit einem Fuß im Aus steht, bevor er den Ball spielt. Dann hat das mit Schwung recht wenig zu tun.


    Das steht aber nicht in der Frage. Ja klar, da steht auch nicht, dass er durch den Schwung raus gerät o.ä. ABER:

    Wir alle wissen doch: so ziemlich das schlimmste, was man machen kann, ist in die Regelfragen etwas hinein zu interpretieren. Wenn man damit anfängt, bekommt man sicher bei jeder zweiten Frage eine andere Lösung als vorgegeben.

    Hier ist eben nicht die Rede davon, dass der Spieler irgendetwas billigend in Kauf nimmt. Er übertritt bei der Aktion nur die Linie, nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn wir voraussetzen, dass der Spieler womöglich sogar absichtlich das Spielfeld verlässt, hast du natürlich vollkommen recht. Dann gibt es Freiwurf für die andere Mannschaft.

    Interessantes Thema!

    @ Danny, dieser Satz aus den Regeln:

    "Ein Wurf ist ausgeführt, wenn der Ball die Hand des Werfers verlassen hat"

    lässt sich aber auch nicht wegdiskutieren.

    Hat ein Spieler den Ball in der linken Hand und wechselt dann in die rechte, dann hat ja der Ball die linke (also "die"Hand) verlassen.

    Ich finde, der Regeltext ist hier tatsächlich missverständlich. Z.B. 15:1: "Der Ball muss sich in der Handdes Werfers befinden". Was also, wenn der Werfer den Ball mit beiden Händen berührt, oder gar spielt (z.B. beim Freiwurf)? Der Passus "Hand des Werfers" findet sich noch an vielen weiteren Stellen.

    Um es nicht ausarten zu lassen:
    Ich glaube, dass Dany insgesamt recht hast. Solange der Ball immer Kontakt mit einer der beiden Hände hat (bzw. theoretisch auch einem anderen Körperteil) hat, sind nur die "berühmten" drei Sekunden zu beachten. Aber wie gesagt, diese Meinung widerspricht streng genommen dem Regeltext.

    35. Spieler A3 gelingt es, den Richtung Seitenaus fliegenden Ball noch vor der Seitenlinie mit einer Hand A7 zuzuspielen. Er gerät bei dieser Aktion jedoch mit einem Fuß außerhalb des Spielfeldes. A7 erzielt ein Tor. Richtige Entscheidung?

    a) Einwurf für B
    b) Freiwurf für B
    c) Tor
    d) Hinausstellung von A3

    Richtige Antwort ist c (mit Bezug auf 11:1)

    @ Sunny, wieso sollte diese Antwort falsch sein? Die vom Dänen geschilderte Regelklarstellung Nr. 6 schildert doch (nach "es sein denn...") exakt diesen Fall.

    Zitat

    Original von sunny-1

    Tätlichkeit als Affekthandlung, diese kann ich nach Kommetar zu 8:7 nicht mit Ausschluss bestrafen.


    Was soll das denn sein?

    Im Kommentar 8:7 ist der Begriff "Tätlichkeit" definiert. Eine "Affekthandlung" fällt gar nicht unter diese Defintion. Eine solche Handlung wird lediglich in der Erläuterung 6 d erwähnt - ausdrücklich als Beispiel für grob unsportliches Verhalten.

    Also, wenn es ums "Zerpflücken" geht: eine "Tätlichkeit als Affekthandlung" gibt es nicht.

    Zitat

    Original von jfherden
    Aber findet jemand einen Regelbezug zu Frage 1? Ich finde in der Regel 13:1 nur, dass die SR das Spiel für den FW unterbrechen. Wie sie das tun, steht dort nicht . Theoretisch (!) könnte man auch sagen, dass sie gar nicht zu pfeifen haben, dazwischenbrüllen würde auch reichen ;)


    Mit etwas Phantasie 13:5:

    "..., die beim Pfiff des Schiedsrichters..."

    Hieraus folgt logischerweise, dass der SR angehalten ist, bei einer FW-Entscheidung zu pfeifen - wobei brüllen sicher auch mal lustig wäre!