Dany
Leider hast du immer noch keinen Regelbezug zu deiner Aussage
geliefert. Nur darauf warten hier alle, nicht auf eine weitere falsche Erklärung. Wenn es die Regel nicht gibt dann gib einfach zu dass du hier falsch gelegen hast!
Hat was von Größe...
Nun mal ruhig mit den jungen Pferden...
Nochmal die Regel 16:11 im Kompletttext:
Zitat
Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten und besonders grob unsportliches Verhalten sowie jegliche Form besonders rücksichtsloser Handlungen (siehe Regel 8:6-10) seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen, im Bereich der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden:
Vor dem Spiel:
a) unsportliches Verhalten gemäß Regel 8:7-8 mit Verwarnung;
b) Verhalten im Sinne von Regel 8:6 und 8:10a mit Disqualifikation gegen den Spieler oder Mannschaftsoffiziellen, wobei die Mannschaft mit 14 Spielern und 4 Offiziellen beginnen darf; Regel 16:8 Absatz 2 trifft nur bei Vergehen während der Spielzeit zu; folglich hat die Disqualifikation keine Hinausstellung zur Folge.
Bestrafungen für Vergehen vor dem Spiel können jederzeit während des Spiels ausgesprochen werden, sobald die fehlbare Person als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird und dies zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war.
Nach dem Spiel:
c) schriftliche Meldung.
Und mal den entscheidenden Satz auseinander zu flöhen:
"Bestrafungen für Vergehen vor dem Spiel können jederzeit während des Spiels ausgesprochen werden, sobald die fehlbare Person als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird und dies zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war. "
Der Satz sagt zwar dass Vergehen vor dem Spiel auch im Spiel ausgesprochen werden können. Aber der Nebensatz schränkt dies klar ein. Hier verstecken sich zwei Nebenbedingungen:
"sobald die fehlbare Person als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird " und
"und dies zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war".
Nur wenn diese Nebenbedingungen erfüllt sind, ist eine spätere Bestrafung statthaft.
Im Fall, dass Spieler Nr. 7 vor dem Spiel irgendwas tut, ist er spätestens dann zu bestrafen, wenn der SR den Spielberichtsbogen in den Händen hält. DANN ist eine Bestrafung vor dem Spiel möglich. Beide Nebenbedingung des Schlüsselsatzes sind damit nicht mehr erfüllt: Es konnte zum Zeitpunkt des Vergehens bestraft werden und der Spieler konnte vor dem Anpfiff als Beteiligter identifiziert werden.
Anders ist es natürlich, wenn ein vermeindlich Unbeteiligter etwas tut, dann nach Spielbeginn noch nachgetragen wurde. Der kann, da er dann erst als Beteiligter identifiziert werden. Und eine Bestraftung vorher war nicht möglich, da er nicht auf dem Spielformular auftauchte.
Der Unterschied z.B. bei einer Beleidigung vor dem Spiel ist z.B. sehr erheblich:
1) Wird vor dem Spiel disqualifiziert, darf die Mannschaft mit 14 Spielern und 4 Offiziellen auflaufen
2) Wird er nach Anpfiff des Spiels disqualifiziert, hat die Mannschaft 2 Minuten Unterzahl und hat nur noch 13 Spieler bzw. 3 Offizielle.
Einen Verstoß sehe ich hier durchaus als Regelverstoß, aber der Einspruch wird wohl regelmäßig am Merkmal "spielentscheidend" scheitern.