Es könnte tatsächlich noch interessant werden. Und zwar über die Fragen hinaus, ob ein HSV Hamburg kommende Saison noch HBL spielt, ein BHC auf nicht-sportlichem Weg die Klasse hält, eventuell noch Erlangen oder Eisenach involviert werden.
Was mich nachdenklich macht, ist eher grundsätzlicher Natur. Denn erstaunlich oft liest man in den Statements – egal von welcher Seite auch immer – die Vokabel „fristgerecht“. Was nichts anderes bedeutet, als dass alle Seiten diese Fristen als gegeben zu akzeptieren scheinen. Klar, sie sind ja auch durch Bestimmungen, Regularien, Rechtsordnungen, teilweise Gesetzte usw. legitimiert. Und Grundlagen, die jeder Verein zwangsweise zu akzeptieren hat, wenn er an den Wettbewerben der HBL teilnehmen möchte.
Wenn jetzt die HBL feststellt, dass zur Abgabefrist der Lizenzunterlagen (die der HSV augenscheinlich eingehalten hat) der Inhalt dieser nicht belegt, dass der eingereichte Etat für die kommende Saison plausibel gerechnet und gedeckt ist, reden alle von einer Lücke, die es nachträglich noch zu stopfen gilt. Allein das ist aber eigentlich schon ein Zugeständnis, denn man sollte meinen, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, außer dem Halten der der blanken Fristmäßigkeit auch sofort die geforderten Nachweise zu liefern. Aber gut, es gibt diesen Verfahrensweg, jeder kennt ihn und jeder befolgt ihn auch. Jedenfalls fast jeder … Manchmal mag es ja wirklich Interpretationsspielraum geben, oder einer die Sicht des anderen nicht teilen.
Nun räumt die HBL besagte Nachbesserungszeit ein, setzt dafür eine weitere, neue Frist für deren Beendigung und die Erfüllung der gestellten Forderung. Wie diese Zeit sich bemisst, ist mir nicht bekannt. Ich denke aber ebenfalls, dass eine Spanne von zwei Wochen ausreichen sollte und müsste, um Unklarheiten auszuräumen. Diesmal jedoch reden wir nicht über eine Abgabe-, sondern eine Klärungs-/Dokumentationsfrist.
Und genau hier beginnt es, für mich sehr spannend zu werden. Denn dass der HSV Hamburg zum Ende der zweiten Frist zur Nachbesserung nicht abschließend geliefert hatte (bzw. der Vollzug der zum Fristende scheinbar theoretisch gelieferten Sicherheiten möglicherweise um eine Stunde – oder welchen Zeitraum auch immer – nach Ablauf der Frist stattfand), scheint allgemein sicher. Zumindest wird diesbezüglich von Seiten des HSVH nichts anderes behauptet.
Im Raum steht also nun ausschließlich noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der ersten HBL-Entscheidung, überhaupt eine Bedingung zu formulieren und die Lizenz komplett von dieser abhängig zu machen. Dabei interessiert es erst einmal überhaupt nicht, ob der HSVH in der Vergangenheit unsauber gewirtschaftet hat oder nicht. Eine Unterdeckung des Etats, der zur Lizenz für die laufende Saison grundlegend war, hat zunächst nichts mit der Zukunft zu tun.
Es sei denn, zur Vermeidung anderer, unschöner Umstände (evtl. temporäre Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz usw.) sind im künftigen Etat für 2024/25 Gelder ausgewiesen, die faktisch bereits zur Stopfung zurückliegender oder akuter Löcher verwendet wurden/werden. Eine solche Vermutung liegt immerhin nahe, seitdem der HSVH selbst von einem Vorziehen von Geldern gesprochen hat, um die (angefochtene) Bedingung zu erfüllen. Aber wieso bediene ich eigentlich eine Forderung, von der ich mir sicher bin, dass sie nicht rechtmäßig ist?
Wohl deshalb, weil gar keine andere Chance besteht, überhaupt gegen die Regularien der HBL (und damit die Lizenzverweigerung) anzukommen. Ein direkter Gang vor die ordentliche Gerichtsbarkeit ist, so wie ich es verstehe, ja erst einmal komplett ausgeschlossen. Es gilt, die vorgegebenen Instanzen sukzessiv zu durchlaufen. Deshalb mag die Frage erlaubt sein, ob dieser Ablauf in seiner Form überhaupt geeignet ist, solches vermeintliche Fehlverhalten wie das des HSVH in einer angemessenen Zeit (und rechtsverbindlich!) abzuhandeln.
Die Crux ist: Sollte der HSVH durch irgendeine der Instanzen letztlich doch noch endgültig eine Lizenz für 2024/25 zugesprochen bekommen, wird es viel mehr Verlierer geben als nur den HSVH allein bei einer endgültigen Lizenzverweigerung. Der größte Verlierer wäre die HBL, die trotz ihrer Nachbesserungen und Verschärfungen nach dem ersten „Fall Hamburg“ noch immer nicht in der Lage wäre, die eigenen Regeln verbindlich für alle Wettbewerbsteilnehmer durchzusetzen. Eigentlich ein Armutszeugnis und eine komplette Bankrotterklärung. Außerdem würde das jedem sofort sämtliche Türen öffnen, noch ganz andere Bereiche der HBL-Regularien infrage zu stellen. Welche, das überlasse ich mal der Phantasie der Juristen.
Mein Fazit: Hier geht es um weit mehr als nur die schnöde Frage, ob nun der HSVH nächste Saison Erstbundesligist ist, der BHC aufgrund nicht-sportlicher Gründe die Klasse hält, die Liga (mal wieder) mit 19 Teams spielt oder sonst irgendeine andere Konstruktion. Es geht um die Grundlage, auf der die HBL überhaupt besteht. Und ob sie in der Lage ist (und in womöglich letzter Instanz in die Lage versetzt wird), die eigenen Wettbewerbe überhaupt in der selbst konstruierten Rechtsumgebung unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung Aller anfechtungsfrei veranstalten zu können.
P.S.: Ich bin kein Jurist. Alle genannten Aspekte sind letztenendes nichts anderes als Gedankenspiele. Nach bestem Wissen und Gewissen formuliert und ganz sicher nicht frei von möglichen Fehlinterpretationen oder gar "echten" Fehlern. Denn die tatsächliche Faktenlage inklusive sämtlicher Details werden wir (zum Glück und im Sinne des Datenschutzes) in der breiten Masse wohl nie zur Kenntnis erhalten.