Original von Teddy
Ich wünsche dir nur, dass es in so einer Situation mal nicht um das Leben deines Kindes geht, Felix. Verzeih mir diese harschen Worte, aber diese moralisch-endgültige Aussage finde ich der Situation, in der Daschner steckte, nicht wirklich angemessen. Und solche plakativen Parolen empfinde ich als etwas sehr einfach ...
Ansonsten magst Du schon recht haben, Rene - ich habe mich mit Art. 104 und der Abwägung zwischen Würde und Leben in letzter Zeit nicht mehr so wirklich beschäftigt.
Ich habe nur manchmal gewisse Probleme mit solchen Wertungen ... diese Zweifel fangen dann mit Fragen an wie "Was hilft mir die Menschenwürde, wenn ich tot bin?" und geht weiter mit "Wir schützen den/die Täter vor allem und jedem ... wer schützt eigentlich die Opfer? Und wer vertritt die Interessen der Opfer?"
Wie gesagt: Ich bin froh, dass ich das Urteil nicht fällen muss - denn ich müsste als Richter Daschner wohl auch verurteilen, wenn ich mich nicht des Verdachts der Rechtsbeugung aussetzen wollte ... aber wirklich verurteilen kann ich Daschner nicht für das, was er tat.
Und als letztes noch zwei Hypothesen:
- Stellt Euch vor, Daschner hätte die Folter angedroht, Jakob wäre nicht bereits tot gewesen, Daschner hätte durch die Folterdrohung den Fundort rausbekommen, Jakob wird gefunden, hungrig, durstig, unterkühlt - die Ärzte stellen fest: Weitere 5 Stunden im Wald und Jakob wäre tot gewesen ... sprich: Daschner rettet mit der Folterdrohung das Leben des Jungen. Wie würdet Ihr dann reagieren? Immer noch so wie jetzt? Die Medien würden Daschner als heldenhaften Kinderretter feiern wie sie ihn jetzt als Folterpolizist (vor-)verurteilen ...
- Stellt Euch vor, Daschner hätte die Aktennotiz, die erst zu der Aufdeckung der "Gewaltandrohung geführt hat, nicht geschrieben. Hätte irgendjemand sich aufgeregt, wenn Gäfgen irgendwann gesagt hätte "Der Dascher (bzw. der E.) hat mich mit Folter bedroht? Den hätten alle als spinnernd abgeschrieben ...