Beiträge von Frodo

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    Original von berndo
    Frodo: Wie kann ein Spieler, der als solcher auf dem Spielbericht eingetragen ist, eine Strafe als Offizieller bekommen? Ein Funktionswechsel vom Spieler zum Offiziellen ist nicht möglich (andersherum schon). Er wird immer als Spieler bestraft. Nur weil er vielleicht gerade auf der Bank sitzt heisst das ja nicht, dass er jetzt nur noch Offizieller ist. Oder wie bestrafst Du ihn, wenn er dort eine Tätlichkeit begeht? D (weil er MV ist) oder A (weil er Spieler ist)??

    Ja, das ist so eine Sache....

    Der Spieler ist ja zugleich „MV“ und nimmt dessen Funktionen sowie Pflichten wahr.

    Folglich hat er auch für eine fehlerhafte Eintragung die Konsequenz zu tragen.

    Wenn ein Spieler auf der Bank meckert und noch keine Verwarnung gegen den Spieler ausgesprochen wurde, wird dieser direkt verwarnt, also der Spieler und nicht ein Offizieller. Es wird auch nicht im Feld Offizielle auf dem Spielbericht in ein leeres Feld der Offiziellen eine Strafe eingetragen, nur damit ersichtlich wird, dass Offizielle bereits progressiv bestraft wurden.

    In einigen Landesverbänden werden solche progressiven Strafen besonders markiert (Kringel drum), das heißt, dass diese Verwarnung auf der Bank gegeben wurde.

    Somit ist eine weitere progressive Strafe gegen die Bank/Offizielle nur in der Form der nächst höheren Strafe möglich, daher bleibt gewahrt, dass die Bank/Offizielle nur einmal ihr Kontingent ausschöpfen können.

    Zitat


    Andersherum: Ein Offizieller, bereits einmal verwarnt und hinaussgestellt, wird zum Spieler und meckert noch auf der Bank sitzend? Rot (16:6a) oder 2 Min.?

    Der Offizielle ist ja auf dem Bogen zu streichen und oben als Spieler einzutragen.

    Die Strafen, welche er als Offizieller bekommen hat nimmt er mit.

    Ab diesem Zeitpunkt kann er noch 2 weitere Hinausstellungen bekommen, welche er als Offizieller nicht hätte bekommen dürfen.

    Taktisch kluge Vorgehensweise um einer frühen Disqualifikation zu entgehen.

    Zitat


    Ich dachte eigentlich ein Spieler kann niemals gemäß Regel 16:6a) disqualifiziert werden.

    Interessant wird die Frage der Bestrafung so richtig wenn

    a) der einzige "richtige" Offizielle bereits V,2 und D bekommen hat und der Ersatz-Spieler-MV (immer noch Spieler) noch keine Bestrafung oder nur eine Verwarnung erhalten hatte.

    b) der einzige "richtige" Offizielle freiwillig, sprich er hat sich ordnungsgemäß abgemeldet, die Bank verlassen hat. Wer bekommt die Strafe?

    Zu a) würde ich sagen, daß wenn ein Spieler nur noch auf der Bank sitzt, dieser mit der normalen Progressionsreihe zu belegen ist, also V, 3 x H, D. Wenn schon V gegeben wurde entsprechend H!

    Zu b) ist jeder meckernde Spieler persönlich zu bestrafen. Das zugrunde liegende Beispiel bezieht sich lediglich auf dem Spieler, welcher gleichzeitig „MV“ ist und kein anderer Offizieller vorhanden ist.

    Ist ein Offizieller vorhanden, so ist dieser automatisch „MV“.

    Meldet der sich nun ordnungsgemäß ab, so ist er zwar von der Bank verschwunden, aber gestrichen wird er deswegen nicht! Er bleibt im Protokoll stehen und ich hab jemanden, den ich am Schopf kriegen kann :)


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    Für mich ist aber noch immer nicht geklärt, ob der Spieler-MV in der Ausgangssituation nicht doch direkt zu disqualifizieren ist, da dieser Fall jetzt schon zweimal unabhängig voneinander so beschrieben wurde (eben hier von ellob und dort: http://www.schieris.de/viewtopic.php?p=3538#3538).


    Der Spieler kann nur für die fehlerhafte Eintragung als „MV“ in Pflicht genommen werden, da er als Spieler und vor allem als „MV“ für die richtige Eintragung hätte Sorge tragen müssen.

    Also in meinen Augen darf man diesen Spieler nur dann disqualifizieren, wenn die Strafe entsprechend der Progressionsreihe eine Hinausstellung wäre und dies dann die dritte ist. Sonst nicht.

    In allen anderen Fällen bleibt es so wie gehabt, ein Spieler kann nicht zum Offiziellen werden.


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    Frodo: Wurde das so, wie Du es geschildert hast, auf dem SHV-Lehrgang gelehrt?

    Das scheint sich dann, wenn ich das im anderen Forum richtig mitbekommen habe, von zumindest einem anderen Regionalverband zu unterscheiden.

    Nun, *grins*, das was auf dem SHV-Lehrgang, also für die Regionalligaschiedsrichter besprochen wurde….. lassen wir das hier sein, die neuen Regeln wurden im Schnelldurchgang angesprochen und wenn jemand eine Frage hatte, sollte diese im Landesverband gestellt werden.

    Ergo wurden die neuen Regeln nur genannt, kurz angesprochen und das war’s…
    Die Auslegung ist demnach die Sache des Landesverbandes, wobei sich die Lehrwarte der Landesverbände bereits abgesprochen haben.

    Also werden wir uns mit Sicherheit auf dem BHV – Lehrgang sehen, da es bestimmt noch einige Sachen gibt, die zu klären sind, vorausgesetzt wir haben da keinen Spielauftrag….

    So und nun heiteres Köpfe raufen :D

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    Original von jfherden
    Wenn er schon 2x2Min hatte, kriegt er Rot. Meine Formulierung:
    "Spieler Nr. 8, Max Mustermann vom TSV Musterdorf wurde in der 37. Spielminute disqualifiziert, da er als verantwortlicher MV wegen eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers, der das Spielfeld betrat, die dritte Hinausstellung erhielt."

    Du trägst ein, dass er eine Disqualifikation wegen der 3. Hinausstellung bekommt und das ist völlig ausreichend.

    Die Formulierung wegen eine Disqualifikation wegen eine 3. Hinausstellung ändert sich also nicht. Es ist ja schließlich die 3. Hinausstellung und die Regeln schreiben da rot vor.

    Für diesen Fall lautet der Eintrag:

    37. Min ( 23:24): "D" Nr. 8 TSV Musterdorf gem. Regel 16:6g.

    Wenn die Progressionsreihe beim Spieler Nr. 8 bereits begonnen ist und der eine Verwarnung und Hinausstellung hat, dann muss die Progressionsreihe auch weiterhin eingehalten werden.

    Ein Offizieller des TV Musterhausen wurde bisher nicht verwarnt, da der "MV" ( Spieler Nr. 8 ) aber bereits persönlich verwarnt ist, scheidet die Verwarnung aus.

    Ein Offizieller des TV Musterhausen hat bisher auch noch keine Hinausstellung bekommen. Der "MV" , also Spieler Nr. 8 schon. Tritt nun ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler ein, so ist nach den neuen Regeln der "MV" zu bestrafen. Eine Progression ist möglich und somit muss eine Hinausstellung gegeben werden. Wenn diese die dritte Hinausstellung ist, so folgt richtigerweise gem Regel 16:6g eine Disqualifikation, aber nur indirekt wegen des nicht teilnahmeberechtigten Spieler. Die Disqualifikation bekommt der "MV" ja nur wegen der 3. Hinausstellung, somit ist auch keine weitere Eintragung zu machen.

    Komplizierter wird es wenn der "MV", also in diesem Beispiel Spieler Nr. 8 bereits eine / zwei progressive Bestrafung(en) bekommen hat.

    In diesem Beispiel eine Verwarnung als Spieler und eine Hinausstellung als Offizieller.

    Dies hätte zur Folge, dass wenn nun ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler das Feld betritt die nächste Stufe der progressiven Bestrafung gegen einen Offizielen, als den "MV", greifen müsste.

    Auch wenn der Spieler Nr. 8 erst eine Hinausstellung (diese als Offizieller) bekommen hat, wäre hier dann zu disqualifizieren!

    Ein Eintrag könnte wie folgt lauten:

    37. min (23:24) "D" Spieler Nr. 8 eingesetzt als "MV" TV Musterhausen, gem. Regel 16:6a, weil ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler die Spielfläche betreten hat und die Progressionsreihe gegen Offizielle ausgeschöpft war.


    Gruß

    Frodo

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    Original von jfherden
    Naja, Sinn macht es eigenlich nur, wenn eine Regel komplett, d.h. von oben nach unten, durchgezogen wird. Sonst ist genau das zu klären, und vor allem vorher klar anzuweisen.

    Zustimmung! :hi:

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    Original von jfherden
    Insbesondere im Kreis würde ich es bei mündlichen Verwarnungen belassen.

    Veto! Wenn du es im Kreis nur bei einer mündlichen Verwarnung belässt, öffnest du damit den Kreisvertretern Tür und Tor für Einsprüche.

    Denn wenn eine Hinausstellung vorgeschrieben wäre und du verwarnst nur, stellt dies ja imho ein Regelverstoß dar, der in manchen Spiele zur Spielwiederhokung führen kann!

    Ob diese Regel durch eine Durchführungsbestimmung ausgehebelt wird kann ich ehrlich gesagt fast nicht glauben, aber der 01.08. bzw. Rundenbeginn naht ja mmit ganz großen Schritte.

    Frodo

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    Original von Todde1973
    Mal wieder was für's Sommerloch:

    Torwart A1 wehrt einen gegnerischen Wurf ab und wirft sich nach dem Ball, der in Richtung Spielfeld rollt. Er erreicht den Ball, rutscht dabei aber über die Torraumlinie hinaus. Im Spielfeld liegend, spielt er den Ball einem Mitspieler zu.

    Entscheidung?

    Wie ich diese Handballlose Zeit sooo liebe....


    Also Bis vor kurzem hieß es noch : Weiterspielen, da nun aber der Torwart den Ball schon hat und mit diesem über die Torraumlinie rutsch, also den Regeln eines Feldspielers unterliegt, muss man hier auf Abwurf entscheiden und den Abwurf korriegieren.

    Der TW muss also mit dem gehaltenen Ball zurück in den Torraum und den Abwurf ausführen.

    Ich gehe nun davon aus, dass er den Ball erreicht bevor dieser den Torraum verlässt und den Ball in der Hand hat. Somit wäre bereits vor verlassen des Torraumes auf Abwurf zu entscheiden. Nun verlässt der TW mit Ball den Torraum, also eine fehlerhafte Ausführung des Abwurfes, welche zu korrigieren ist....

    Das wäre meine Lösung.....

    Nun wer bietet noch etwas an?

    Gruß

    Frodo

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    Original von lehrstab_hk_steinfurt
    richtig sind hier die Antworten a, d und e.

    Ich hatte hier um eine Erläuterung für das Time-Out gebeten, da bei einer Verwarnung ein TO nicht unbedingt gegeben werden muss. Wiederholt bedeutet hier progressive Bestrafung, aber vom Sachverhalt geht nicht eindeutig hervor, dass der Spieler vorher verwarnt war.

    Noch mal zu dem Thema:

    Grundsätzlich muss ich lehrstab_hk_steinfurt recht geben, das ist eine Frage aus dem IHF Katalodde Lösung trifft genau wie beschrieben zu.

    Über den 7-Meter brauchen wir uns nicht zu streiten.

    Vielmehr über die progressive Bestrafung...

    Aus der Frage geht nicht hervor, ob der Spieler bereits verwarnt war oder nicht. Die Regel 16:3b sagt hierzug, eindeutig :"wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Spielers auf der Spielfläche oder außerhalb", in meinen Augen heisst dies, dass nicht unbedingt eine Verwarnung vorausgehen muss.

    Jeder Gang durch den Kreis um sich einen Vorteil zu verschaffen ist in sich schon "unsportlich" und könnte mit einer Progression geahndet werden. Da dieses bereits mehrmals vorkam tritt hier allerding 16:3b in Kraft und es ist eine Hinausstellung zu geben. Eine Verwarnung sollte in diesem Fall auf jeden Fall nur im äußersten Ausnahmefall gegeben werden (Rücksicht auf Spielzeit, Verwarnungskontigent der Mannschaft, Spielverlauf, Progressionsreihe....)

    Somit wäre auch das TIME-Out vorgeschrieben.

    Ich kann mit der Lösung leben, vorallem weil des auh in der kommnden Runde ein Schwerpunkt sein wird, dass man auf diese Sportler ein besonderes Augenmerk wirft....

    Das mit der Verletzung lassen wir mal lieber so im Raum stehen und ein Time-Out liegt ja neuerdings im Ermessen der SR, wobei ich in 90% eins geben werde.

    Nun, nicht gleichlle über mich herfallen....

    Gruß

    Frodo

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    Original von berndo
    Ein paar Einwände:

    Also in den Online-Ausführungen des Regelwerks, die ich kenne, ist beim Anwurf immer noch von maximal 1,50m links + rechts der Mitte die Rede (Regel 10:3).

    Auch finde ich in Regel 15 keine Ausnahme was die sofortige Ahndung einer Ballübergabe bei einem nicht anzupfeifenden Freiwurf angeht. Das verwundert mich aber in der Tat etwas, dass dies ab sofort zu korrigieren sei. Aber Regel 15:3 verweist auf 15:7 Abs. 2 und 3.

    ..muss mich etwas korrigieren! Hab da doch schon etwas zu weit gedacht.

    Klar s wurde leiglich fetgeschrieben, dass der anwerfende Spieler stehen muss, heißt, dass er die 1,50m einhalten muss.

    Zu Freiwurf: Da bin ich einem Irrtum unterlegen, es handelt sich natürlich hierbei um einen angepfiffenen Freiwurf, ansonsten muss ja korrigiert werden!

    mea culpa *gg*

    Gruß

    Frodo

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    Original von Massarito

    Wie ist eine fehlerhaft ausgeführte schnelle Mitte (anwerfender Spieler steht nicht deutlich erkennbar..) in Zukunft zu ahnden? Ich hab kürzlich gelesen, dass dann nach Anpfiff auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu entscheiden ist. Natürlich hab ich die Textstelle verbummelt :wall:

    In den offiziellen Regeländerungen findet sich meines Erachtens aber kein Hinweis darauf, ob nun Freiwurf zu pfeifen ist oder der Anwurf in korrekter Form quasi wiederholt wird. Denn wenn der Schiedsrichter erkennt, dass ein Spieler läuft, dann dürfte er ja eigentich auch nicht anpfeifen. Fragen über Fragen...

    Hallo Massarito!

    Deine Frage muss man erst mal teilen, weil es doch mehrere sind!

    1. In den neuen Regeln wurde geändert, dass der anwerfende Spieler nicht mehr max. 1,50 m rechts oder links vom Mittelpunkt stehen muss, sondern ab dem 01.08. reicht es wenn der anwerfende Spieler auf der Mittellinie steht! Eine Ausführung des Anwurfes "im Schritt / im Laufen" ist also nicht erlaubt.

    Das heisst, dass er irgendwo auf der Mittellinie stehen muss.

    2. Wenn der Anwurf angepfiffen wurde und danach wird ein Fehler begangen, dann ist sofort auf Freiwurf gegen die anwerfende Mannschaft zu entscheiden.

    3. Wird ein Fehler begangen bevor angepfiffen wurde müssen die SR die Aufstellung korrigieren und den Anwurf anpfeifen.

    Als Eselsbrücke kannst du dir merken, dass alle Würfe, welche nicht angepfiffen werden müssen bei einer falschen Ausführung korrigiert werden. Ausnahme Ball übergeben bei einem Freiwurf.

    Danach müssen die Freiwürfe angepfiffen werden. Wird nun ein Fehler begangen gibt es sofort Freiwurf für die anderen Mannschaft.

    Noch Fragen ?

    Gruß

    Frodo

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    Original von vr316
    Im mir vorliegenden Fragenkatalog (Hessischer HV) gibt es eine Frage, die ich anders beantworten würde. Vielleicht kann mir jemand mal eine Erklärung liefern:

    28. Der verspätet eintreffende Spieler B8 rennt aus der Kabine direkt auf das Spielfeld und vereitelt eine klare Torgelegenheit. Richtige Entscheidung?

    a) 7-Meter-Wurf für Mannschaft A
    b) Freiwurf für Mannschaft A
    c) Hinausstellung von B8
    d) Progressive Bestrafung für den MV von B

    Die offizielle Antwort: d) (wohl weil der Spieler nicht im Spielbericht eingetragen war, ist ok)

    Warum aber nicht a) bzw. wie ist die Spielfortsetzung?

    Hallo vr316!

    Die Frage wurde schon den neuen Regeln angepasst, ansonsten hätte es ja mit einer Disqualifikation weitergehen müssen.

    Nun nach den neuen Regeln eben nicht.

    Die Spielfortsetzung kann hier nur ein 7-M sein, da er ja eine klare Torgelegenheit vereitelt. Ich vermute, dass diese Anwort lediglich vergessen wurde.

    Wenn der Spieler allerdings als zusätzlicher Spieler aufs Feld rennt und dabei eine klare Torgelegenheit vereitelt, so ist er in jedem Fall zu disqualifizieren. Egal ob er teilnahmeberechtigt ist oder nicht.

    Aber, um auf deine Frage zurückzukommen, Spielfortsetzung kann in meinen Augen auch nur 7-M. sein!

    mfg

    Frodo

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    Original von michaelb

    7m für A, kein TimeOut: Also auch kein Torwartwechsel für Mannschaft B mehr möglich (kein Ballbesitz, kein TimeOut).
    Wie soll verfahren werden, wenn es zu keiner Verzögerung kommt, der Schütze aber noch nicht bereit steht? Darf der Torwart von B den Schiedrichtern einen TW-Wechsel signalisieren, darf man dann ein TimeOut geben?
    (Der schlaue Angreifer von A stellt sich natürlich sofort an die 7m-Linie, dann ist das Wechseln sowieso nicht mehr möglich, wenn, wie oben gesagt, keine Verzögerungen gibt)
    Das eingeschränkte Auswechseln im Jugendbereich wurde doch geschaffen, um den Spezialistenwechsel Abwehr/Angriff zu verhindern und Entwicklung von kleinen Petersens und Roggischs zu verhindern. Wenn der TW-Wechsel künftig unterbleiben muß, hätte dies mit der ursprünglichen Intention nichts mehr zu tun. Ausserdem würde dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass möglicherweise eine Verletzung eines Abwehrspielers "simuliert" wird, um ein TimeOut zu erzwingen. (Dass ich diese "Schauspielerei als Schiedsrichter bestrafen kann, ist mir klar. :lol:)
    Ich bin gespannt auf die Antworten.

    Tse.. kaum ist eine Ankündigung über Regeländerung draußen spekuliert jeder über seine Auslegungen.

    Bisher gibt es zu den Neuen Regeln noch keine Auslegungen, soweit mir bekannt!

    Innerhalb des SHV werden diese erst auf dem Lehrgang vom 01.07.-03.07. besprochen bzw. bekannt gegeben. Letztendlich gilt es abzuwarten was dabei rauskommt.

    Unabhängig davon, haben die Landesverbände die Möglichkeit abweichende Regeln bzw. Erläuterungen/Anweisung und Verhaltensweisen herauszugeben.

    Ich rate daher einfach mal noch etwas abzuwarten, wie die SR-Anweisungen in den entsprechenden Gremien formuliert werden.

    Vielleicht heisst es ja da dann: Gültig für den Jugendbereich: Bei einem beabsichtigten TW-Wechsel ist TO zu geben. Spätestens dann hätte sich die Diskussion erübrigt.

    Als Ruhe bewahren, übersicht verschaffen und abwarten was uns die nächsten Wochen bringen!

    cu

    Frodo

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    Original von Theoitetos
    aber hat den der Verein nciht die Möglichkeit auf diese Anschuldigung zu antworten? Könn ja als "Beweis" ihren Durchschlag mitschicken ... und dann wäre es merkwürdig wenn die spielleitende Stelle immernoch so einfach reagiert und nur dem SR glaubt, der hier ja scheinbar einen Fehler gemacht hat ...

    ..um die Sache weiter zu theoretisieren....

    Ja, sobald der Verein die Entscheidung über die Sperre mitgeteilt bekommt muss er reagieren, also dagegen Eispruch einlegen.

    Spätestens dann müsste der Verein auch Einspruchsgründe formulieren und diesem die Beweismittel beilegen.

    Letztendlich muss dann das zuständige Sportgericht entscheiden, wie es weiter geht.

    Darüber hinaus muss festgestellt werden, wer für ein evtl. Strafverfahren Strafantragsberechtigt ist, denn nicht jeder darf in diesem Fall Strafantrag stellen, wobei dies von der zuständigen Staatsanwaltschaft geklärt werden müsst.

    Trotzdem ist solch ein Verhalten nbicht hinnehmbar und müsste seintens des Verbandes gerügt bzw. sogar bestraft werden.

    Frodo

    Zitat

    Original von jfherden


    Nun aber zur Fälschung: In der Rechtsprechung gibt es keine Dokumentenfälschung, sondern nur Urkundenfälschung. Was eine Urkunde ist, hast du ja anscheinend verstanden.
    Wichtig ist nur, dass die "Dokumentenfälschung" nicht strafrechtlich verfolgt werden kann (zwar sicherlich sportrechtlich in dem Fall oder zivilrechtlich in einem anderen Fall), im Gegensatz zur Urkundenfälschung.

    Also ein Spielbericht ist in jedem Fall ein Dokument, das ist ja mittlerweile unstrittig.

    Zum Verständnis der § 267 StGB :

    1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Am wichtigsten dürfte hier die Frage sein, ob das Spielprotokoll eine Urkunde im Sinnde des § 267 StGB ist.


    Hierzu sagt die Theorie:


    Merkmale einer Urkunde in der Rechtswissenschaft
    Die Rechtswissenschaft verwendet den Begriff der Urkunde nicht einheitlich. Maßgeblich ist zwischen dem materiellen und dem prozessualen Urkundenbegriff zu unterscheiden.

    Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Verkörperung bedeutet, dass die Urkundssubstanz nicht flüchtig sein darf (Perpetuierungsfunktion, fehlt z.B. bei Schrift im Sand). Beweiseignung bedeutet, dass die Urkunde in einem Prozess zumindest grundsätzlich - und sei es auch nur mitbestimmend - die Entscheidung beeinflussen kann und das nach dem Willen des Ausstellers auch soll (Beweisfunktion, Beweisbestimmung). Aus ihr muss zumindest ein Aussteller als konkrete Person hervorgehen (Garantiefunktion), wobei es reicht, dass dessen Existenz aus äußeren Umständen erschlossen werden kann (also auch der Bierdeckel mit den Bleistiftstrichen). Falsch - mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt - ist die Urkunde dann, wenn Aussteller und Hersteller nicht identisch sind. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z.B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassierin ausgestellte Quittung.


    In meinen Augen trifft es zu, dass das Spielprotokoll eine Urkunde im Sinnde des § 267 StGB ist.

    § 267 StGB ist ein Antragsdelikt und ein Berechtigter müsste lediglich Strafantrag stellen, so müsste dieser auch verfolgt werden.

    Ich lass lieber meine Finger von diesen Sachen!

    Gruß

    Frodo

    Zitat


    Jou,
    und dann gehen wir zum griechischen Griechen und essen etwas griechisches und trinken einen schönen schweren Mavrodavne - peng, aus :lol: :P

    ..und ich denke, wir hätten da schon einen Fahrer gefunden :bier:

    Zitat

    Original von mhs
    Hey Ulle schon wieder drei Untschieden ... und bei welchem Spiel schaust Du zu?


    ...he he, würd mich auch interessieren, weil wir auch ein SPiel von den o.g. pfeifen ;)

    Zitat

    Original von mhs
    Ich glaube der Staffelleiter sollte sich mit Äußerungen über SR zurückhalten. Er ist kein "normaler" Zuschauer !!!

    :hi:

    Finde ich auch, bisher hat er uns ja verschont, aber das sind subjektive Ansichten, die jeder anders sieht.....

    komm Ralf, gib zu dass du dieses Wochenende eins von diesen SPielen pfeifst ;)

    Hockenheim - Viernheim 34:28

    Großsachsen - Nußloch 32:29

    HG O/S II - Bammental 27:25

    Knielingen- Dittigheim 33:30

    Li-Ho-Li - Neuenbürg 31:27

    Bretten - St. Leon 26:31

    So Ergebnisse:


    SG St. Leon HSG Dittigheim/ Tauberbischofsheim 26:19

    SG Nußloch TSV Viernheim 31:31

    HSG Linkenheim-Hochstetten-Liedolsheim TV Großsachsen 30:24

    HG Oftersheim/Schwetzingen II HSV Hockenheim 40:34

    TV Bammental TV Knielingen 24:28

    TV Bretten TSG Wiesloch 20:23


    ...siehst mhs, da Nußloch kurz vohrer gegenn Viernheim im Pokal gewonnen hatte, wollten die noch mal gewinnen, Viernheim hingegen wollte sich nicht noch mal verlieren...

    Aus dem Regelwerk:

    Ausschluss

    16:9 Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:

    Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in 8:7) während der Spielzeit (s. 16:13, Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche.

    Hierzu die Definition aus Regel 8:7:

    8:7

    Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (16:9 bis 11). Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit führt zu einer Disqualifikation (16:6e; 16:13b, d).

    Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (16:6f).

    Kommentar:

    Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert. Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Affekthandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken wird ausdrücklich als Tätlichkeit erachtet.

    ---------------

    So viel zur der Regel über einen Ausschluss!

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    Original von Pawelfan
    @ Schwaniwolli: Hast du mittlerweile den Spielberichtsbogen von Wiesloch-Nussloch erhalten ? War doch ein Auschluss, oder etwa nicht ?

    Nur mal so zum richtig stellen:

    Es war definitiv ein Ausschluß!

    Du hättest Stefan Benders Kommentar nach dem Spiel dazu hören müssen, der hat eingeräumt, dass es eine absolute Dummheit von dem Wieslocher Spieler war überhaupt noch in dieser Situation einzugreifen, da der Nusslocher bereits von zwei Wieslochern bedrängt wurde.

    Die Schilderung der Spieler war, dass der SPieler mit der Faust "angeflogen gekommen ist und den Nusslocher Spieler sogar im Gesicht getroffen hat.

    Nun ja, vielleicht erzählt uns Schwaniwolli, welcher Strafe er hierfür verhängen möchte - würde mich auch interessieren.

    Zitat

    Original von Dany
    Wenn sie im Kreis stand dann 7m wenn sie korekt stand und sixh nicht bewegte SF, ansonsten FW wenn sie "im Weg" war aber sich bewegte, bzw aucu 7m wenn sie von der Seite den Gegenspieler behindert hat (dann evtl auch ne prog. Strafe).


    Hallo Dany!

    Es ist doch dem Abwehrspiel erlaubt sich regelgercht hinzustellen und auch regelgerecht den Angreifer Abzuwehren, wieso sollte man dann FW geben.

    Nur mal bildhaft gesprochen, da steht der Abwehrspieler, völlig regungslos zwischen Angreifer und Kreis, vielleicht etwas auf bzw. im Kreis, und wird vom Angreifer umgerannt. Wer in solch einer Situation dann auf 7-M entscheidet hat mit Sicherheit die Sympathie des Publikums auf seiner seinte.

    Einzige Ausnahme die ich hier zulassen würde, wäre, wenn der Abwehrspieler sich ein Vorteil durch das Betreten des Torraums geschaft hat, dann vielleicht.