Beiträge von UFausLD

    In der Frauenbundesliga gabs 2013/14 für Gubernatis eine direkte rote Karte, als sie Kethorn (in der Mauer stehend) bei einem direkten Freiwurf am Kopf traf. Diese Entscheidung wurde allerdings auch kontrovers diskutiert.

    Das ist nicht aus dem Spiel heraus und für den Fall gibt es eine besondere Regel:

    Meiner Meinung nach kann ich daraus, dass es diese besonders und ausdrücklich aufgeführten Fälle des Kopftreffers durch den Ball/Wurf gibt schließen,. dass Kopftreffer mit dem Wurf/Ball aus dem Spiel heraus nicht geahndet (Progression!) werden soll und kann.

    Zitat

    "§ 18 Jugendlicher, Jugendspieler
    Jugendliche sind Spieler vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendspieler sind
    Spieler mit Spielberechtigung für Jugendaltersklassen. "

    Ich habe Zweifel, dass die Einstufung eines Spielers als "Jugendspieler" dem Dispositionsrecht des Spielers (Verzicht) unterliegt. Die Definition in § 18 kann nicht durch Verzicht verändert werden.

    Die Spielordnung sieht lediglich vor, dass es unter bestimmten Voraussetzungen ein "Doppelspielrecht" geben kann. Das ändert aber nichts daran, dass es weiterhin ein "Jugendspieler" ist.

    ...
    Eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung meint, dass die Schiedsrichter auf Basis ihrer persönlichen Wahrnehmung die richtige Entscheidung getroffen haben, selbst wenn sich diese Wahrnehmung im Nachhinein als falsch herausstellen sollte. Ein anfechtbarer Regelverstoß würde voraussetzen, dass die Schiedsrichter eine zu ihrer Wahrnehmung der Situation falsche Regelentscheidung getroffen hätten.

    ...

    Die IHF hat in die Regeln den "Deppen-Vorbehalt" eingebaut. In den "Guidelines und Interpretationen" (in jedem Regelheft) findet sich

    Insbesondere die Fettung (von mir) mit dem Regelverweis ist hier für die Abweisung des Einspruchs maßgeblich.

    Aus meiner Sicht:
    Die Entscheidung der Schieris war nach den Regeln ("Guidelines und Interpretationen") falsch, aber per Definition (der Regel) mit Regelbezug (17:11) eine Tatsachenentscheidung, gerade um auf solchen Turnieren ein Wiederholungsspiel, dass der Tunierplan gar nicht hergibt, zu vermeiden.

    Zitat

    17:11
    Entscheidungen der Schiedsrichter oder der Delegierten aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.

    Aus der Schiedsrichterordnung des DHB

    Zitat

    § 5 Schiedsrichterpflichten
    ....
    (4) Die Leitung von Spielen ohne Auftrag ist unzulässig; Ausnahmen ergeben sich aus § 77
    DHB-SpO.
    ...

    Zitat

    § 25 Verweis - Geldbußen
    (1) Geldbußen in Höhe von 10,00 € bis 100,00 € können verhängt werden bei:
    a) Leitung nicht angemeldeter oder nicht genehmigter Spiele (siehe auch § 5 Abs. 4)
    ...

    Auich die Schiedsrichter die solche nicht angemeldeten Spiele leiten können Probleme bekommen

    Ich denke da hilft dir Regel 7: 10 weiter.

    Da die Linie zum Spielfeld gehört wie du richtig anmerkst steht der Spieler mit keinem Fu8ß außerhalb der Spielfläche.

    Ich denke auch, diese Regelung der RO ist sehr unglücklich. Es sollte eine automatische Sperre für den gesamten Spielbetrieb darstellen.

    Spieler/Schiedsrichter bekommt Samstags "Rot/Blau", darf Sonntag Pfeifen (und entsprechend auch Strafen aussprechen" und ggf. in einer anderen Mannschaft spielen (Trainer oder Zeitnehmer/Sekretär sein). Dann entscheidet in der Folgewoche die zuständige Stelle auf Verlängerung und ab dann darf er nicht mehr tätig werden ... Ich finde diese Konstellation nur schwer vermittelbar.

    Bei uns (PfHV) haben alle Schiedsrichter die Pflicht dem Schiedsrichterwart eine "Rot/Blaue"-Karte, die sie als Spieler bekommen, unverzüglich zu melden.

    Regel 8:7 mit Einführung: (Fettung und Unterstreichung von mir.)

    Da es sich um eine persönliche Strafe handelt, kann nur die Person bestraft werden, die das unsportliche Verhalten begangen hat.
    Wenn ich das nicht weiß, dann kann ich auch nicht "Der Bank" eine "persönliche" Strafe geben.

    ...
    Bei uns im Kreis gibt es ihn seit ein paar Jahren wieder - für alle Spiele vorgeschrieben.

    Ich find es völlig sinnlos, denn wenn jemand seinen Pass "vergessen" hat, unterschreibt er einfach,
    dann darf er mitspielen.

    Also wer besch..... will, kann das ohne Probleme weiterhin tun.
    Und wenn es doch auffliegt, dann dadurch, dass die Spieler sich (gerade auf Kreisebene) untereinander kennen.
    Aber nicht durch den Sichtvergleich.

    Dem stimme ich voll zu.

    Was soll ich denn machen, wenn ich Zweifel haben sollte (altes Bild, Ähnlichkeit...)? Muss ich dann den BPA zeigen lassen und prüfen?

    Der MV unterschreibt auf dem Spielbericht, dass die eingetragenen Spieler für den Verein spielberechtigt sind. Ich prüfe, ob die Pässe vorliegen und mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen ("... für die Richtigkeit der Eintragung ..").

    Über den Rest soll sich die "Spielleitende Stelle" Gedanken machen

    Zitat

    ... Ich habe weiter oben einmal die Frage gestellt, was eine Unsportlichkeit
    im Sinne der Regel die mit Vorsatz ausgeführt wird, darstellt oder ist. ...

    ich freue mich auf den (untauglichen, aber sicher kommenden) Versuch, mit dem der Zitierte nun versuchen wird zu begründen wie man das unsportliche Verhalten nach 8:7 f (nein, das ist nicht grob unsportlich!)

    Zitat

    f) wiederholtes Betreten des Torraums aus taktischen Gründen. ohne Vorsatz begehen will.

    Wenn ich etwas aus taktischen Gründen tue, dann mache ich das absichtlich (mit Vorsatz) und nicht fahrlässig (ohne Vorsatz).

    Oder mach das mal ohne Vorsatz (8:7 a)

    Zitat

    a) Protest gegen Schiedsrichter-Entscheidungen sowie verbale oder nonverbale Aktionen,
    um eine bestimmte Entscheidung der Schiedsrichter herbeizuführen;

    Oder

    Zitat

    b) den Gegenspieler oder Mitspieler verbal oder mit Gesten zu stören oder einen
    Gegenspieler anzuschreien, mit dem Ziel ihn abzulenken;

    Oder

    Zitat

    der Versuch, durch „Schauspielerei“ ein Vergehen vorzutäuschen oder die Wirkung
    eines Vergehens zu übertreiben, um eine Spielzeitunterbrechung oder eine unverdiente
    Strafe eines gegnerischen Spielers zu provozieren;

    Alle diese Beispiele der Regel 8:7 beschreiben zielgerichtet Handlungen des Spielers, also Handlungen mit Vorsatz. Und alle Beispiele sind "nur" "Unsportliches Verhalten".

    @ all: Nein, ich habe keine Hoffnung auf Einsicht

    Nicht speziell auf dieses Spiel bezogen, aber mir geht die Regelunkenntnis vieler Schiedsrichter mittlerweiler echt auf die Nerven.
    ...
    Man sollte in der Winterpause alle Schiedsrichter oberhalb von Kreisligen zum Regel/Videotest bzgl. der letzten 30 Sekunden holen - und wer durchfällt, steigt ab.

    Anders kriegt man das nicht in den Griff.

    Ich finde das sehr verwunderlich, zumal die Regel ja nicht erst seit dem Sommer besteht sondern schon 4 Jahre - nur geändert hat sich
    - der Zeitraum (30 Sek statt 1 Minute) und
    - Strafwurf statt Bericht.

    PS: Berichtigung: Seit 6 Jahren, das wurde Sommer 2010 eingeführt.

    Ist halt so, "
    frank1706
    " macht sich die Regeln wie sie ihm in sein Weltbild passen.

    - Für unsportliches Verhalten "Rot" (und das wird immer wieder wiederholt, viel Falsches oft wiederholt macht es vielleicht richtig)
    - Ball "im Spiel" oder Ball "nicht im Spiel" - mir doch egal
    - offizielle Erläuterungen mit dem Ziel der einheitlichen Regelauslegung - mir doch egal, ich mach was ich richtig finde

    Solche Schiedsrichter braucht der Handball

    ...
    Stehen alle korrekt und ein Spieler unterschreitet absichtlich den 3m Abstand dann ist das für mich ganz klar unsportlich und entsprechend mit Rot und 7m zu sanktionieren....

    Selbst nach dem was du schreibst (".. ist das für mich ganz klar unsportlich ...") ist dass nach 8:7 und/oder 8:8 zu ahnenden Dinge, aber nicht "Rot"; "Rot" ist nach 8:9 nur grob unsportliches Verhalten - und der Meinung scheinst ja nicht mal du zu sein.

    Im PfHV (Pfalz) besteht die Anweisung, dass die Kontrolle der Pässe vor dem Spiel, alles erforderliche in der HZ und das Ausfüllen des Bogens nach dem Spiel in der (Schiedsrichter-)Kabine zu erfolgen hat Dort sind neben (ggf) ZN und Sekretär und den Schiedsrichtern nur die MVs anwesend.

    Das umgeht die hier beschrieben Probleme.

    Leider wird das von den erfahrenen Schiedsrichter (ich schließe mich da ein, auch wenn ich nicht mehr aktiv an der Pfeife bin) nicht konsequent gemacht, sodass auch die Jungschiedsrichter dazu neigen das für nicht notwendig zu erachten. Das halte ich für falsch.

    Es ist eine viel ruhigere Atmosphäre und es kommt nicht selten auch mal ein gutes Gespräch/Feedback von und mit dem MVs zu Stande; was den Schiedsrichtern nutzen kann.

    .... Diese Art von Spielverzögerung wird im Laufe des Spiels sehr nachlässig behandelt, wenn sie überhaupt geahndet wird und das halte ich im Zweifel schon für ein Problem, denn man kann sich sicher sein das wenn es dann doch mal zum 7m in Minute 59:43 kommt, die Schiris garantiert nicht "haben wir eh die ganze Zeit nicht gepfiffen" entscheiden werden.

    Den 7-Meter als Strafwurf in den letzten 30 Sekunden gibt es nur, wenn durch das Klammern ein FW (d.h. der Ball ist nicht im Spiel) nicht ausgeführt werden kann (8:10 c);

    wenn der Ball im Spiel ist bleibt es auch in den letzten 30 Sekunden bei der normalen Progression ohne 7-Meter als Strafwurf nach 8:10 d, da das Klammeren/Festmachen auch während der gesamten Spielzeit kein ("Rot"-würdiges) Vergehen nach 8:5, 8:6 oder 8:10a oder b ist.

    ....
    Und zwar nicht an der Umsetzung der neuen Regel, sondern an den Regeln für die ersten 59:30 Minuten,
    die sich ja diesbezüglich überhaupt nicht geändert haben.

    Völlig richtig. Aus meiner Erfahrung im Jungschiedsrichter-Coaching weiß ich wie schwer es ist, den Jungschiedsrichtern zu vermitteln, dass dieses "Festmachen & Klammern" allein um den Gegenstoß zu verhindern über 60 Minuten progressiv zu betrafen ist.

    Aus meiner Tätigkeit als Beobachter weiß ich, dass die erfahrenen Kollegen (wie ich auch früher als aktiver Schiedsrichter) da leider oft als schlechtes Vorbild vorangehen.