Neuer Titel: Der 3. Januar - Neue Konzepte Teil 7

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    Wenn wir die Parallelen zu Waldorfs (gut gewähltem) Beispiel ziehen, stellt sich für mich wieder die Frage, warum der HSV (respektive Omni Sport) nicht ihr Anlagevermögen veräußert um die Schulden zu reduzieren.

    Sprich, die Gillebrüder, Pascal Hens, Thomas Knorr, usw. usf. werden gegen Ablöse an die interessierten Vereine verkauft. Da dürfte einiges an Liquidität zusammen kommen. Wenn man dann außerdem ab sofort wieder in der Alsterdorfer Halle spielt, würden zusammen mit den eingesparten Spielergehältern auch die laufenden Kosten erheblich reduziert.

    Ich kann mir nämlich immer noch nicht erklären, was ein Wechsel des wirtschaftlichen Trägers bringen soll. Wenn dann die Omni Sport an die Wand gefahren wird, wird der Insolvenzverwalter als erstes versuchen, die Verbindlichkeiten auf den neuen wirtschaftlichen Träger zu übertragen. Ich würde ihm da nicht einmal schlechte Chancen einräumen, da dieser ja faktisch die Geschäfte weiterführt. Wenn die Geschäftsgrundlage eine Bundesligalizenz darstellt, dürfte das nicht all zu schwer zu beweisen sein.

  • Zitat

    Original von Ronaldo
    Wenn wir die Parallelen zu Waldorfs (gut gewähltem) Beispiel ziehen, stellt sich für mich wieder die Frage, warum der HSV (respektive Omni Sport) nicht ihr Anlagevermögen veräußert um die Schulden zu reduzieren.

    Sprich, die Gillebrüder, Pascal Hens, Thomas Knorr, usw. usf. werden gegen Ablöse an die interessierten Vereine verkauft. Da dürfte einiges an Liquidität zusammen kommen. Wenn man dann außerdem ab sofort wieder in der Alsterdorfer Halle spielt, würden zusammen mit den eingesparten Spielergehältern auch die laufenden Kosten erheblich reduziert.

    Das habe ich mich auch schon gefragt. Das Problem ist ja, die Verträge mit den Spielern werden ja mit jedem Tag immer weniger wert. Vor allem natürlich die, die ohnehin zum Saisonende ablaufen.
    Auch wenn ich nach der Novellierung des Insolvenzrechtes nicht mehr so wirklich in der Materie drin bin, könnte ich mir vorstellen, dass das rechtlich nicht so ganz einwandfrei ist.
    Insolvenz ist absehbar, die betroffene Firma tut aber nichts um a) die Kosten zu senken, b) den Wert des Unternehmens zu sichern.
    Darf man das überhaupt??


    Zitat


    Ich kann mir nämlich immer noch nicht erklären, was ein Wechsel des wirtschaftlichen Trägers bringen soll. Wenn dann die Omni Sport an die Wand gefahren wird, wird der Insolvenzverwalter als erstes versuchen, die Verbindlichkeiten auf den neuen wirtschaftlichen Träger zu übertragen. Ich würde ihm da nicht einmal schlechte Chancen einräumen, da dieser ja faktisch die Geschäfte weiterführt. Wenn die Geschäftsgrundlage eine Bundesligalizenz darstellt, dürfte das nicht all zu schwer zu beweisen sein.

    Und wenn man nun die Lizenz vor der Insolvenz der Omnisport verkauft?
    Okay, nach altem Insolvenzrecht gab es da ein sehr unschönes Wort für, ich meine es hieß "Konkursbetrug", oder so ähnlich. Zumindest wenn Konkurs/Insolvenz zu dem Zeitpunkt bereits absehbar war. Und das wäre sie wohl, denn die OmniSport dürfte ohneLizenz und Spielerverträge einen Wert von ungefähr Null haben...

  • Zitat

    Original von Phunky
    Sprich, die Gillebrüder, Pascal Hens, Thomas Knorr, usw. usf. werden gegen Ablöse an die interessierten Vereine verkauft. Da dürfte einiges an Liquidität zusammen kommen. Wenn man dann außerdem ab sofort wieder in der Alsterdorfer Halle spielt, würden zusammen mit den eingesparten Spielergehältern auch die laufenden Kosten erheblich reduziert.


    [/quote]

    Wenn das ausreichen würde um die Insolvenz abzuwehren, hätten die Wirtschaftsprüfer mit Sicherheit eine positive Fortführungsprognose abgegeben, oder? Dann wäre es auch bei 4 Punkten Abzug geblieben, und der HSV hätte sich mit einer geschwächten Mannschaft vielleicht gerade so auf einen Nicht-Abstiegsplatz gerettet.

    btw: Kleiner Halle, weniger Sponsoren- und Eintrittsgelder!

  • Zitat

    Original von Ide71
    ....
    btw: Kleiner Halle, weniger Sponsoren- und Eintrittsgelder!

    Die Eintrittseinnahmen wären ja angeblich in der Alsterdorfer höher, da Miete niedriger. So war es zumindest zu lesen.

  • die Sponsoren möchten sich aber lieber in einer mondänen und modernen Halle präsentieren, satt in einer miefigen Uralt-Halle.

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • natürlich kann man die alsterdorfer nicht mit der color-line arena vergleichen. doch die halle hat auch ihren charme. die final fours vor der arena waren auch immer ein tolles erlebnis. vor allem das catering-angebot finde ich in der lasterdorfer um längen besser.

    aber es stimmt natürlich aschon, dass man mit der alsterdorfer als feste spielstätte noch weniger sponsoren ziehen könnte.

  • Zitat

    Phunky:
    Und wenn man nun die Lizenz vor der Insolvenz der Omnisport verkauft?

    Das muß zu einem angemessenen Preis geschehen, sonst kann der Insolvenzverwalter noch eine ganze Weile später den Verkauf anfechten.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

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    Insolvenzplanverfahren für den HSV?

    Handballfans werden in letzter Zeit zunehmend auch zu Wirtschaftsfachlaien. Begriffe wie Insolvenz, Fortführungsprognose oder testierte Bilanz machen die Runde, seit der HSV in finanzielle Schieflage geraten ist. In der täglichen Lehrstunde kommt nun möglicherweise ein neuer Begriff auf den Stundenplan: Insolvenzplanverfahren. Dies, so wird vermutet, sei der Königsweg aus der HSV-Krise, die auch eine Krise der Liga ist.

    Eine sogenannte "Lex Hamburg" will die Liga sich selbst und dem staunenden Publikum nicht zumuten. Die Gefahr von Zivilprozessen anderer Klubs, die durch den Verbleib des HSV in der Liga absteigen müssen oder einen Europapokalplatz knapp verpassen, ist den Ligaverantwortlichen zu groß. Die Liga soll vielmehr dem HSV signalisiert haben, dass ein Insolvenzplanverfahren das geeignetste Mittel einer Rettung wäre. In einem solchen Verfahren würde ein vom Gericht bestellter Geschäftsführer mit den Gläubigern des HSV festlegen, wie die Schulden reguliert werden sollen, wer auf wie viel verzichten soll und ob und inwieweit der Schuldner auch nach Ablauf des Plans noch haftet. Bei Zustimmung aller Beteiligten würde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Folge: der HSV könnte unter dem Dach der Omni Sport GmbH weiterspielen, eine Insolvenz abgewendet werden. Später könnte dann ein neuer Hauptgesellschafter einsteigen.

    Am Mittwoch um 13.00 Uhr sitzen in Magdeburg der Vorstand der HBL sowie Vertreter des HSV, darunter Dierk Schmäschke und HSV-Fußball-Aufsichtsratschef Jürgen Hunke, zusammen, um über die Zukunft des HSV zu verhandeln. Am Abend will die HBL dann das Strafmaß für die Verstöße gegen das Lizensierungsverfahren bekanntgeben. Acht Punkte Abzug sind maximal möglich. Der HSV würde dann auf Platz 8 zurückfallen.

    Olaf Nolden - http://www.handball-world.com

    Mal sehen, ob sich dieses Mittel als das angedachte Schlupfloch erweist. Es badarf jedenfalls zielmich vieler Zustimmungen der Gläubiger. Zudem muss der Plan in Augen des Gerichts aussichtsreich sein, die Insolvenz abzuwenden. Kohle muss wohl jedenfalls fließen... Jedenfalls muss man dann wieder mit Klimek zusammenarbeiten!

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    Meiner Meinung nach ist das Insolvenzplanverfahren keine Lösung, da dadurch der strittige Punkt nicht gelöst wird: "Wann wird die Lizenz nach den HBL-Statuten entzogen?"

    Das Prozedere sieht meines Wissens so aus:
    1. Omni Sport stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    2. Das Amtsgericht bestellt einen Insolvenzverwalter
    3. Der Insolvenzverwalter sondiert die Alternativen
    * Insolvenzplanverfahren
    * Liquidation
    * Ablehnung mangels Masse
    * Herausführung aus der Insolvenz, bspw. durch neues Geld

    Wenn ich mich bei der dargestellten Reihenfolge nicht täusche, dann heißt das, dass vor einem möglichen Insolvenzplanverfahren zuerst einmal ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden muss. Nach den HBL-Statuten ist dann aber bereits die Lizenz weg.

    Die bereits vielzitierte mögliche "Lex Hamburg" müsste demnach zumindest die Statuten so aufweichen, dass eine Lizenz erst entzogen wird, wenn ein Insolvenzverwalter die Liquidation oder Ablehnung mangels Masse beschließt. Unter Umständen könnte dies bereits morgen, ohne Vollversammlung, beschlossen werden. Als Begründung wäre da die Abwendung möglicher großer Schäden von der HBL. Sollte man dem HSV/Omni Sport bereits bei Beantragung eines Insoverfahrens die Lizenz entziehen, könnten die dagegen klagen, da damit die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird und der Insoverwalter gar keine Chance mehr hat, das Unternehmen zu retten.

    Grundsätzlich rechne ich dem Insolvenzplanverfahren wenig Chancen zu, da in der Praxis nur sehr wenige Insolvenzverwalter bereit sind, diesen Weg zu beschreiten. Er ist sehr mühsam und erfordert zähe Verhandlungen mit den Gläubigern. Wenn aber der Insolvenzverwalter gar nicht erst persönlich bereit ein Planverfahren anzustreben, dann haben HSV/Omni Sport schon verloren.

    Den Insolvenzverwalter bestimmt übrigens der Amtsrichter nach seinem Belieben. Und vor Gericht und auf hoher See... (Phrasenschwein, ich weiß)

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    Zitat

    § 218
    Vorlage des Insolvenzplans
    (1) Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.

    (2) Hat die Gläubigerversammlung den Verwalter beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, so hat der Verwalter den Plan binnen angemessener Frist dem Gericht vorzulegen.

    (3) Bei der Aufstellung des Plans durch den Verwalter wirken der Gläubigerausschuß, wenn ein solcher bestellt ist, der Betriebsrat, der Sprecherausschuß der leitenden Angestellten und der Schuldner beratend mit.

    Ronaldo hat Recht:

    "Ein Insolvenzplan kann frühestens zeitgleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens [...] vorgelegt werden"
    (Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl, § 218 Rn 5)

    Somit muss jedenfalls der Inso-Antrag gestellt werden. Die Folgen sind bekannt. Es dürfte keinen Ermessensspielraum geben. Damit ist diese Seifenblase wohl auch geplatzt, wenn man konsequent ist.

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    Wenn man dem Glauben schenkt, soll also der Steuerzahler für die Misswirtschaft den Kopf hinhalten. :wall:;(:nein::pillepalle:

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    Original von Waldorf

    Wenn man dem Glauben schenkt, soll also der Steuerzahler für die Misswirtschaft den Kopf hinhalten. :wall:;(:nein::pillepalle:

    Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Das Insolvenzausfallgeld für die Mitarbeiter wird vom Arbeitsamt gewährt, da es sich um "potenzielle Arbeitslose" handelt. Bei den meisten Spielern frage ich mich, ob diese überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten, da dies voraussetzt, dass sie in die Arbeitslosenversicherung auch einzahlen. Die Spielerverträge werden vermutlich nicht 1:1 mit klassischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gleichzusetzen sein. Selbst wenn ein Ausfallgeld bezahlt wird, wird es da sicherlich eine Deckelung geben.

    Interessant ist die prognostizierte Quote. Angeblich sind Finanzamt und Krankenkassen unter den Gläubigern. Die haben im Fall einer Insolvenz die Möglichkeit direkt bei Herrn Klimek ihr Geld (versuchen) zu holen. Besonders beim Finanzamt kann ich mir nicht vorstellen, dass die sich mit 20% zufrieden geben. Wer sind eigentlich die anderen Gläubiger? Ich denke da noch an die Colina, aber sonst fallen mir eigentlich nur Spielergehälter ein, die angeblich bis vor kurzem gezahlt wurden. Wer sind nun die Gläubiger der 2 Mio.?

    Es ist für mich fraglich, ob die anderen Gläubiger eine Quote von 20% akzeptieren (das heißt, sie verzichten auf 80%). Das funktioniert ja nur mit der Drohung, dass sie sonst nichts bekommen, dafür diese 20% relativ sicher. Die Drohung ist allerdings nur schwer aufzubauen, wenn die Alternative eine Fortführung in einer anderen Gesellschaft sein könnte, bei der die Gläubiger ebenfalls versuchen könnten zu vollstrecken.

    Einen dummen Spruch zum Schluß kann ich mir ja nicht verkneifen: Jeden Tag das Hamburger Abendblatt zu lesen ist spannender als jeder Adventskalender. Jeden Tag eine neue Geschichte...

    @Waldorf: nur hat auf Seite 377 keiner den (Königs-) Mörder verraten!

  • Zitat

    Original von Ronaldo

    Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

    Das Insolvenzausfallgeld für die Mitarbeiter wird vom Arbeitsamt gewährt, da es sich um "potenzielle Arbeitslose" handelt. Bei den meisten Spielern frage ich mich, ob diese überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten, da dies voraussetzt, dass sie in die Arbeitslosenversicherung auch einzahlen. Die Spielerverträge werden vermutlich nicht 1:1 mit klassischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gleichzusetzen sein. Selbst wenn ein Ausfallgeld bezahlt wird, wird es da sicherlich eine Deckelung geben.

    Könnte meiner Ansicht nach aber sehr gut sein, dass die Spieler anspruch auf InsO-Geld haben. Habe mich im Moment zwar noch nicht intensiv mit der Sozialversicherungspflicht der Sportler beschäftigt, aber aus dem Bauch heraus sage ich mal, dass sie wahrscheinlich versichert sind.
    Meine mich auch daran erinnern zu können, dass es mal durch die Medien ging, dass Eishockeyvereine ihre Profis im Sommer "entlassen" und so beim Arbeitsamt parken. Es wurde dann Arbeitslosengeld gezahlt und die Vereine sparten sich das Gehalt.

    Wenn ich es schaffe, werde ich noch mal nen Blick in einschlägige Literatur. ;)

    EDIT:
    Habe mir eben noch die Meldung auf HW von vorgestern durchgelesen. Aslo tut mir ja leid, aber der Aufruf zur Solidarität prallt an mir ja wirkungslos ab. Solidarität hat man mit Personen die schuldlos in Not geraten sind, aber nicht mit Unternehmen die falsch wirtschaften.
    Und ich sehe beim HSV auch keinen alten Traditionsverein den man retten müsste.

    Einmal editiert, zuletzt von Nauru (21. Dezember 2004 um 19:48)

  • Zitat

    Original von Nauru

    Habe mir eben noch die Meldung auf HW von vorgestern durchgelesen. Aslo tut mir ja leid, aber der Aufruf zur Solidarität prallt an mir ja wirkungslos ab. Solidarität hat man mit Personen die schuldlos in Not geraten sind, aber nicht mit Unternehmen die falsch wirtschaften.
    Und ich sehe beim HSV auch keinen alten Traditionsverein den man retten müsste.

    Genau so sehe ich das auch!
    Nix gegen den ehemaligen VFL Bad Schwartau, aber ich habe das so in Erinnerung, dass es sich bei Bad Schwartau um einen Verein handelte, der regelmäßig gegen den Abstieg kämpfte und nichts mit den Spitzenpositionen in der HBL zu tun hatte!
    Folglich ist es nicht richtig, dass man beim jetzigen HSV, basierend auf finanzielllen Luftschlössern, meint man gehöre fest zum Inventar der HBL und müsse eine (inter-)nationale Spitzenmannschaft sein, da passt einfach Vieles gewaltig nicht zusammen!!!
    Und der HSV ist beim besten Willen kein Traditionsverein (wie etwa Gummersbach etc.) sondern einfach nur ein (un)wirtschaftliches Projekt/Produkt, an dem ich als Handball- /Handballbundesligafan nichts finden kann!

  • Gemeinsam sind wir stark!

    • Offizieller Beitrag

    Geile Präambel! :D

    Dass als Sanktion für die permanente Nichterfüllung von Auflagen neben Punktabzügen auch die Nichterteiling der Lizenz für die Folgesaison vorgesehen ist, hatte bislang auch keiner erwähnt. Was, wenn die Bilanz nun überhaupt nicht nachgereicht wird?

    Nach Olafs Recherche hat die HBL keinerlei Spielraum, wenn die Omni-Sport Inso-Antrag stellt...

    Mal sehen, wie kreativ die Sitzung heute ist!

    • Offizieller Beitrag

    Einen kleines Hintertürchen konnte ich aus Olafs Bericht herauslesen.

    Demnach ist der Zwangsabstieg unumgänglich, wenn
    * gegen die OmniSport ein Insoverfahren eröffnet wird
    * wenn ein Insoverfahren mangels Masse abgelehnt wird
    * wenn die OmniSport Antrag auf Eröffnung eines Insoverfahrens stellt

    Danach könnte es hypotethisch folgenden Ausweg geben:
    Ein Gläubiger stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Insolvenzverwalter strebt entweder ein Insolvenzplanverfahren an (mit den diskutierten Schwierigkeiten) oder durch frische Liquidität wird die OmniSport wieder aus der Insolvenz herausgeführt. Nach den oben genannten Punkten hätte das keinen Zwangsabstieg zur Folge!

    AUf jeden Fall würde dies Zeit bringen, u.U. (ich bin da etwas skeptisch) überbrückensweise Geld vom Arbeitsamt. Was passiert, wenn keine Entscheidung gefallen ist, bis das neue Lizenzierungsverfahren anläuft, will ich mir gar nicht überlegen.

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    Zitat

    Original von Ronaldo
    Danach könnte es hypotethisch folgenden Ausweg geben:
    Ein Gläubiger stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der Insolvenzverwalter strebt entweder ein Insolvenzplanverfahren an (mit den diskutierten Schwierigkeiten) oder durch frische Liquidität wird die OmniSport wieder aus der Insolvenz herausgeführt. Nach den oben genannten Punkten hätte das keinen Zwangsabstieg zur Folge!

    Wobei man sich dann fragen müsste, ob das nicht eine planwidrige Regelungslücke ist.

    Warum soll ein Unterschied gemacht werden, wer den Antrag stellt? Nach InsO ist beides möglich. Stellt ein Gläubiger Inso-Antrag, muss er dem Gericht sein Interesse glaubhaft machen, d.h. er muss im Regelfall erfolglos vollstreckt haben. Durch die Vorprüfung des Gerichts sind willkürliche Anträge von Gläubigern ausgeschlossen. Insofern könnte man wohl den Passus dahingehend auslegen, dass auch Anträge von Gläubigern umfasst sind, wenn man Sinn und Zweck das Ganzen (siehe Präambel) betrachtet.

    Jedenfalls kann man gut darüber streiten und Ronaldos Weg würde ddrittbetroffene Vereine auf den Plan bzw. den Rechtsweg bringen. Mit offenem Ausgang!

    Aber warten wir mal ab!

    Vielleicht zahlt ja jemand den kompletten Deckel und die Sache ist aus der Welt!

  • der Gläubigerantrag wäre meiner Meinung nach kein Ausweg:

    Ich zitiere die Richtlinien:

    Die wirtschaftliche Leistunsfähigkeit des Lizenzbewerbers (Verein oder wirtschaftlicher Träger) ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn über das Vermögen des Vereins oder seines wirtschaftlichen Trägers während der Saison (Geschäftsjahr) das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Verein bzw der wirtschaftliche Träger selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt.. In diesem Fall steht der betreffende Verein als 1. Absteiger aus der jeweiligen Spielklasse fest.

    Zitatende

    Von wem das Insoverfahren beantragt ist, spielt hier zunächst keine Rolle.

    Weiter im Text:

    Das gilt nicht, wenn der Verein bzw sein wirtschaftlicher Träger die Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" beantragt hat und der Insolvenzverwalter nicht die Insolvenzgründe "Überschuldung" und/oder "Zahlungsunfähigkeit" feststellt, d.h. dass bis zum Zeitpunkt des Antrages alle fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden.

    Für den Fall, dass die Insolvenz nach Ablauf des Spielbetriebes und vor Schluss des laufenden Geschäftsjahres (bei Vereinen bis 30.6.) eintritt, erlischt die Lizenz, die für das folgende Spieljahr erteilt wurde. Der Verein hat in diesen Fällen die Möglichkeit, noch einen Lizenzantrag für die dann gültige Spielklasse zu stellen.

    Zitatende

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

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    Zitat

    Richtlinie nach Olaf
    Die wirtschaftliche Leistunsfähigkeit des Lizenzbewerbers (Verein oder wirtschaftlicher Träger) ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn über das Vermögen des Vereins oder seines wirtschaftlichen Trägers während der Saison (Geschäftsjahr) das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Verein bzw der wirtschaftliche Träger selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt.. In diesem Fall steht der betreffende Verein als 1. Absteiger aus der jeweiligen Spielklasse fest.

    Olaf, da bin ich genau anderer Meinung. Ich interpretiere die Richtlinie dahingehend, dass ein Zwangsabstieg nicht aus dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens resultiert, sondern erst aus der Eröffnung selbst (erster markierter Absatz).

    Einzige Ausnahme wäre, wenn der Verein/Träger selbst den Antrag stellt (zweiter Absatz).

    Ein Gläubigerantrag würde demnach einen Zwangsabstieg erst zur Folge haben, wenn die Eröffnung des Verfahrens erfolgt oder mangels Masse abgelehnt ist.

    Diese Interpretation würde immerhin dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit eröffnen eine Lösung zu finden, ohne dass gleich der Lizenzentzug die Folge wäre. Die Vereinbarkeit der Richtlinien mit der Gesetzgebung wurden hier ja auch bereits angesprochen.

    Letztendlich ist aus meiner Sicht aber nicht entscheidend, welche Interpretation der Richtlinie nun die richtige ist. Entscheidend ist vielmehr, dass es mehrere Interpretationen gibt. Damit ist, unabhängig welche Entscheidung getroffen wird, mit Prozessen zu rechnen. Sei es nun der HSV bei einem Lizenzentzug, der Insolvenzverwalter aufgrund der Entziehung der wirtschafltichen Grundlagen oder eben andernfalls der/die Absteiger (spätestens) am Ende der Saison wegen Nichtumsetzung der Richtlinie.