Kompliment Du hast das juristisch genau richtig zusammengefasst. Es gibt da letztlich eine Art "Dreisatz": Eingriff in ein Grundrecht- Erforderlichkeit-Verhältnismäßigkeit
Und das wird von den Gerichten ja durchaus auch immer wieder überprüft-. Letztes Bespiel: Aufhebung des Beherbergungsverbotes in Bayern.Nach Auffassung des Verwaltunsggerichtes nicht verhältnismäßig. Ist aber soweit ich weis ich noch nicht rechtskräftig. Also da funktioniert unser Rechtsstaat durchaus.
Wenn schon dann bitte komplett und richtig zitieren und nicht verfälschen.
Dann wird klar was gemeint war.
Schlauberger