Aus dem verlinkten Bericht auf der Homepage des TuS N-Lübbecke:
ZitatDer Spielaufsicht reichte die Aussage des Schiedsrichters, die Zweiminutenstrafe aufgrund des Abstandsvergehens gezeigt zu haben, nicht aus, um eine Spielwiederholung anzusetzen. Die Begründung ist wie folgt: Der TuS N-Lübbecke konnte nicht hinreichend beweisen, dass der Mindener Spieler beim Blocken des Abwurfs auf dem Sechsmeterkreis gestanden und den Torhüter beim Abwurf behindert hat.
Das ist doch völlig bekloppt. Der TuS N-Lübbecke soll beweisen wofür es die Zeitstrafe gegen Dalibor Doder gab? Wenn die Schiedsrichter entscheiden, dass es ein Abstandsvergehen war, dann kann die Turnierleitung diese Tatsachenentscheidung doch nicht einfach negieren.
Wie MiMü schon schrieb darf gemäß Regel 12:2 der Ball erst berührt werden nachdem er die Torraumlinie vollständig überquert hat:
Zitat12:2 [...] Der Abwurf gilt als ausgeführt, wenn der vom Torwart gespielte Ball vollständig die Torraumlinie überquert hat.
Die Spieler der anderen Mannschaft dürfen sich zwar an der Torraumlinie aufhalten, dürfen aber den Ball erst berühren, wenn dieser die Torraumlinie vollständig überquert hat (15:4, 15:9, Erläuterung 5:2b).
Ein Verstoß gegen diese Regel ist progressiv zu bestrafen.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Ball als "nicht im Spiel" gilt, wenn der Torwart den Ball nach einer Parade unter Kontrolle gebracht hat. Falls dies der Fall sein sollte, dann würde hier eindeutig Regel 8:10 c) zum Tragen kommen, denn der Ball wäre dann erst wieder im Spiel nachdem er die Torraumlinie überquert hat und nicht nachdem der Ball die Hand des Torwartes verlassen hat.