Nochmal...man muss s c h u l d h a f t gegen die Meldepflicht verstossen...wenn man das nicht nachweisen kann muss zwingend ein Freispruch erfolgen...laut Beweiswürdigung des Gerichts konnte der Nachweis nicht erfolgen...das Urteil ist somit korrekt
Dafür gibt es doch die Einspruchsfrist, oder? Wenn diese verstrichen ist, sollte man doch davon ausgehen können, dass die Ermahnung rechtskräftig erfolgt ist.
Wenn das jetzt nicht mehr gilt, öffnet man doch meilenweit die Tür für alle möglichen Klagen. Wie will sich denn der Prüfer nach 12-18 Monaten noch genau daran erinnern, ob die Schelle geläutet hat und wie die Umstände an diesem Tag waren? Da kommen doch ganz schnell Zwiefel auf, ob das jetzt "schuldhaft" war.
Ich halte das jetzige Verfahren für fragwürdig; habe aber leider auch keine bessere Alternative.