Anti-Doping-Kommission des DHB suspendiert Michael Kraus vorläufig

  • Nochmal...man muss s c h u l d h a f t gegen die Meldepflicht verstossen...wenn man das nicht nachweisen kann muss zwingend ein Freispruch erfolgen...laut Beweiswürdigung des Gerichts konnte der Nachweis nicht erfolgen...das Urteil ist somit korrekt


    Dafür gibt es doch die Einspruchsfrist, oder? Wenn diese verstrichen ist, sollte man doch davon ausgehen können, dass die Ermahnung rechtskräftig erfolgt ist.
    Wenn das jetzt nicht mehr gilt, öffnet man doch meilenweit die Tür für alle möglichen Klagen. Wie will sich denn der Prüfer nach 12-18 Monaten noch genau daran erinnern, ob die Schelle geläutet hat und wie die Umstände an diesem Tag waren? Da kommen doch ganz schnell Zwiefel auf, ob das jetzt "schuldhaft" war.

    Ich halte das jetzige Verfahren für fragwürdig; habe aber leider auch keine bessere Alternative.

  • Im realen Leben reicht auch genau einer der ein Verbrechen begeht oder einen Teroranschlag oder irgendetwas anderes. Leute die gerne irgendwelche Überwachungsinstrumente einführen wollen oder Gesetze der gleichen Art, argumentieren seit Jahren so. Es bringt nichts wenn 99,9% unschuldig sind, solange einer es nicht ist. Trotz allem ist diese Argumentation zu recht stets stark in der Kritik. Ich denke der Vergleich zum Sport passt sogar ganz gut...zumindest in meinen Augen.

    Die Kontrolle besteht auch darin das man weiß du dich aufhältst und zwar im Voraus. Das ist sehr fragwürdig und setzt einen großen Vertrauensvorschuss in die Nada dieses Wissen niemals zu missbrauchen, ist in jedem Falle aber ein bisschen unheimlich wie ich finde.

    @Urteil
    Ich finde die Leute die das Urteil kritisieren, tun sich keinen Gefallen wenn sie sich auf die Widerspruchsfrist konzentrieren. Genau dieser Aspekt würde doch im Zweifelsfalle die Kleinlichkeit und Unmenschlichkeit des Systems aufzeigen. Wenn Kraus und seine Anwälte nachweisen können das der zweite Strike nicht zählen sollte, dann kann man diese Argumentation gerne inhaltlich kritisieren. Aber zu sagen..tja mag sein das der zweite Strike falsch ist, gesperrt bist du trotzdem, Formalia und dergleichen, schönes Leben noch...damit tun sich gerade die Befürworter keinen Gefallen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Interesse lese ich dass hohe Strafen bei nachgewiesenem Doping abschrecken würden.

    Woher kommt diese Gewissheit ?

    In vielen Ländern wird leider immer noch für einige Straftaten die Todesstrafe verhängt - weshalb wurden diese Täter nicht abgeschreckt ?

    Im Strafrecht sind sich die Experten einig: Nicht die Strafe schreckt ab sondern die hohe Wahrscheinlichkeit der Entdeckung der Tat. Parallelen zum Doping sehe ich hier schon.

    Um die Garantie zu haben nicht selbst dopen zu müssen um mitzuhalten haben viele Sportler genau diese aktuell bestehenden Kontrollregeln gefordert - das ist nicht von irgendwelchen weltfremden Funtionären verordnet worden.

    Für mich ist dieses Urteil leider ein gewaltiger Rückschlag im Kampf gegen Doping

  • Mich würde mal interessieren, wie so der ein oder andere agieren würden, wenn er zu Unrecht geblitzt wurde. Kann mir ja keiner erzählen, das dann der Bußgeldbescheid akzeptiert würde, einfach weil das Messgerät angeschlagen hat.

    Genau deshalb erhält man mit jedem Bußgeldbescheid auch gleichzeitig die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dann entscheidet die Bußgeldbehörde ob diesem Einspruch stattgegeben wird oder nicht. Bei größeren Vergehen gibt es auch eine mündliche Verhandlung. Das Ergebnis kann so oder so ausfallen, es herrscht jedenfalls Rechtssicherheit. Was aber nicht geht: dass ein vergebener Punkt aus dem Vorjahr, gegen den man in der damals geltenden Einspruchsfrist keinen Einspruch oder einen erfolglosen Einspruch eingelegt hat, wieder zurückgenommen wird weil man mittlerweile durch ein weiteres Verkehrsdelikt die Höchstpunktzahl an Punkten erreicht hat und nun der Führerscheinentzug droht. Aber genau das ist hier im Fall Kraus passiert.

    Ich finde die Leute die das Urteil kritisieren, tun sich keinen Gefallen wenn sie sich auf die Widerspruchsfrist konzentrieren. Genau dieser Aspekt würde doch im Zweifelsfalle die Kleinlichkeit und Unmenschlichkeit des Systems aufzeigen.

    Was ist denn bitteschön an einem System kleinlich und unmenschlich, das klare Einspruchsfristen vorgibt, in denen gegen (zurecht oder zu unrecht vergebene) Strikes Einspruch erhoben werden kann? Wenn man die Möglichkeit eines Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist nicht wahrnimmt (wie im Fall Kraus geschehen), dann kann man doch dem System keinen Vorwurf machen sondern eher dem Betroffenen.

    Das ganze Verfahren inklusive zeitlicher Verzögerung ist doch sowohl dem Kampf gegen Doping als auch dem deutschen Handball unwürdig. Obwohl, der DHB kommt aus der ganzen Geschichte ganz gut raus: man konnte Kraus in den entscheidenden WM-Quali-Spielen gegen Polen einsetzen (obwohl der 3. Strike damals schon bekannt war und eine unmittelbare Suspendierung hätte erfolgen müssen) und man kann Kraus nun wieder bei der WM in Katar einsetzen. So richtig gelackmeiert ist eigentlich nur der Verein, weil der unnötigerweise in der Vorbereitung, den Testspielen und den ersten beiden Pflichtspielen auf ihren Spielmacher verzichten mussten.

  • da muss man dem Mann schon vorhalten warum er dann nicht versucht Krauss telefonsich zu erreichen,

    Der Kontrolleur hat doch selbst angegeben, kein Klingel gehört zu haben. Warum hat er dann nicht telefoniert ?

    Habt ihr beide bitte mal den Link aus dem hervorgeht, dass der Kontrolleur nicht versucht hat ihn telefonisch zu erreichen?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist nicht so, dass ein nicht angefochtener Strike dadurch rechtskräftig und unanfechtbar wird. Anders als bei Punkten in Flensburg, wenn gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird.

    Das Problem bei der Anfechtung der Strikes ist das vorgegebene schriftliche Verfahren, das keine Beweisaufnahme vorsieht. Anders als bei Bußgeldverfahren, wo es zu einer mündlichen Verhandlung mit Möglichkeit der Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, etc.) vor Gericht kommt, wenn Einspruch eingelegt wird. Es ist ja nicht so, dass es erst ab dem dritten Verkehrsverstoß ein Punkt in Flensburg eingetragen werden darf. Der Vergleich hinkt also.

    Wahrscheinlich hat man das aus Praktikabilitätsgründen so eingeführt, weil ein oder zwei Strikes ja keine Strafen nach sich ziehen.

    Kommt es zu einem dritten Strike muss die zuständige Disziplinarkommission die Wirksamkeit der festgestellten Strikes überprüfen, denn schließlich droht eine drakonische Strafe. Nur wenn alle Meldepflichtversäumnisse schuldhaft erfolgten, kann bestraft werden. Hier kam die ADK nach Beweisaufnahme und Zeugenbefragung zu dem Ergebnis, dass Kraus für den zweiten Strike kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Er muss nämlich nicht beweisen, dass er unschuldig ist! Angesichts der Höhe der drohenden Strafe ist es absolut zu begrüßen, dass hier rechtstaatlichen Prinzipien, die es in jedem Strafverfahren gibt, Genüge getan wurde und die einzelnen Vorwürfe genau untersucht worden sind. Das Ergebnis der Überprüfung ist eine Wertungsfrage der ADK. Gegen das Urteil kann die NADA ja vorgehen (mein Tipp: Sie wird es nicht tun).

    Vieleicht hat Kraus den zweiten Strike damals auch vergeblich angefochten. Ich weiß es nicht, jedenfalls habe ich zu diesem Punkt nirgendwo etwas gelesen.

    Meiner Meinung nach würde es aber im Hinblick auf Transparenz sehr hilfreich sein - bzw. es ist sogar unumgänglich - das Urteil der ADK zeitnah komplett zu veröffentlichen. Das täte sicherlich allen Beteiligten und dem Sport insgesamt gut, erst recht weil die Verhandlung nicht öffentlich war.

    Ich frage mich ohnehin, warum eine solche Verhandlung nicht grundsätzlich (verbands)öffentllich ist und nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Minderjährige) die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

    Diese Geheinmiskrämerei in sportrechtlichen Verfahren (wie auch beim Schiedsverfahren der HBL) ist doch nur der Nährboden für imageschädigende Verschwörungstheorien, die bei Intransparenz unweigerlich aufkommen.

    Aus einer im entscheidenden Punkt inhaltlich sehr dünnen Pressemitteilung auf den Sachverhalt zu schließen (Stichwort: "Klingel abstellen reicht als Entschuldigung"), halte ich jedenfalls für sehr gewagt. Der DHB ist gefordert, hier für Klarheit zu sorgen!


  • @Urteil
    Ich finde die Leute die das Urteil kritisieren, tun sich keinen Gefallen wenn sie sich auf die Widerspruchsfrist konzentrieren. Genau dieser Aspekt würde doch im Zweifelsfalle die Kleinlichkeit und Unmenschlichkeit des Systems aufzeigen. Wenn Kraus und seine Anwälte nachweisen können das der zweite Strike nicht zählen sollte, dann kann man diese Argumentation gerne inhaltlich kritisieren. Aber zu sagen..tja mag sein das der zweite Strike falsch ist, gesperrt bist du trotzdem, Formalia und dergleichen, schönes Leben noch...damit tun sich gerade die Befürworter keinen Gefallen.


    Das sehe ich nicht so. Wie soll es denn funktionieren, wenn man keine Einspruchsfristen hat. Die Einspruchsfrist ist doch unter anderem dafpr da, Rechtssicherheit zu erlangen und es noch in einer Zeit zu machen, die man noch in der Erinerung hat und nicht erst nach über einem Jahr.

    Wie schon andere geschrieben haben. Hier geht es eigentlich um zwei verschiedene Fragen:
    - Sind die jetzigen Regeln gut und richtig?
    - Wie soll mit Mimi Kraus verfahren werden?

    Du bist mehr bei der ersten Frage und argumentierst gegen die Schreiber, die sich eher der zweiten Frage zuwenden.

    Ich halte die Regelungen auch für fragwürdig und sehe durchaus die Probleme mit der Privatsphäre.


  • Dafür gibt es doch die Einspruchsfrist, oder? Wenn diese verstrichen ist, sollte man doch davon ausgehen können, dass die Ermahnung rechtskräftig erfolgt ist.
    Wenn das jetzt nicht mehr gilt, öffnet man doch meilenweit die Tür für alle möglichen Klagen. Wie will sich denn der Prüfer nach 12-18 Monaten noch genau daran erinnern, ob die Schelle geläutet hat und wie die Umstände an diesem Tag waren? Da kommen doch ganz schnell Zwiefel auf, ob das jetzt "schuldhaft" war.

    Ich halte das jetzige Verfahren für fragwürdig; habe aber leider auch keine bessere Alternative.


    Ich weiß auch nicht, ob ich nach Monaten wüsste, dass ich am Tag xy keine Klingel gehört habe. Und wenn die Klingel doch funktioniert hat, nur Herr Kraus und seine Freundin haben so tief geschlafen, dass sie es nicht gehört haben. Oder sie waren doch nicht zu Hause und hatten Glück, dass gerade gebaut wurde und daher eine nicht funktionierende Klingel vorstellbar ist. Als Kontrolleur wüsste ich das nach Monaten auch nicht mehr. Und nicht jede Klingel ist von außen zu hören.
    Die Einspruchsfrist hat ja auch den Sinn, dass man sich zeitnah damit auseinandersetzt. Und wenn ich weiß, dass der nächste Fall zu einer Sperre führen kann, überlege ich mir genau, ob ich auf einen Einspruch verzichte. Auch das ist doch blauäugig von Mimi Kraus. Und für die Kontrolleure heißt es zukünftig alles schriftlich oder per Video zu protokollieren.

  • lothar
    Vielen dank für die Erklärung des Vorgehens.

    Ich bin immer wieder sprachlos über die fehlende Kommunikation. Wenn das, was Du geschrieben hättest, so oder inhaltsgleich auf der DKB-Bundesliga Homepage und der DHB Homepage gestanden hätte, würden die Wogen hier nicht so hoch gehen und den Verschwörungstheoretikern (zu denen ich mich mindestens zweiten Grades dazurechnen muss) den Nährboden entziehen.

  • (...) Er muss nämlich nicht beweisen, dass er unschuldig ist! Angesichts der Höhe der drohenden Strafe ist es absolut zu begrüßen, dass hier rechtstaatlichen Prinzipien, die es in jedem Strafverfahren gibt, Genüge getan wurde und die einzelnen Vorwürfe genau untersucht worden sind. Das Ergebnis der Überprüfung ist eine Wertungsfrage der ADK. Gegen das Urteil kann die NADA ja vorgehen (mein Tipp: Sie wird es nicht tun). (...)


    Dann reicht es also aus, wenn der Sportler sagt, er wäre doch dagewesen, habe aber z.B. nach durchzechter Nacht zu tief geschlafen und daher die Klingel nicht gehört, damit kein schuldhaftes Verhalten vorliegt? Wie weit müssen denn die Kontrolleuer beim Versuch, den Sportler anzutreffen, gehen? Dann kann man die Meldepflicht auch abschaffen.

    • Offizieller Beitrag

    lothar
    Vielen dank für die Erklärung des Vorgehens.

    Ich bin immer wieder sprachlos über die fehlende Kommunikation. Wenn das, was Du geschrieben hättest, so oder inhaltsgleich auf der DKB-Bundesliga Homepage und der DHB Homepage gestanden hätte, würden die Wogen hier nicht so hoch gehen und den Verschwörungstheoretikern (zu denen ich mich mindestens zweiten Grades dazurechnen muss) den Nährboden entziehen.

    Tja. Wenn das Urteil nicht veröffentlicht wird (oder zumindest ganz schnell weitere Details, eigentlich ist es jetzt schon zu spät dafür...), werden sich in den Medien und den Köpfen der Menschen folgende Punkte verfestigen: Nationalspieler, Handballer, Klingel überhört (oder kaputt, Details und Genauigkeit sind z.B. für die Bild-Zeitung unwichtig), Dopingsperre aufgehoben! --> "DHB hebt Dopingsperre auf, weil Nationalspieler die Klingel überhört hat." Katastrophale PR!!

  • Gegen das Urteil kann die NADA ja vorgehen (mein Tipp: Sie wird es nicht tun).

    Bin ich noch nicht von überzeugt. Das Problem ist m.E. folgendes: Der Athlet ist doch dafür verantwortlich, dass er erreichbar ist. D.h doch aber auch, dass er dafür verantwortlich ist, dass die Klingel funktioniert. Deshalb ist die Aussage, dass die Klingel defekt war, m.E kein Entlastungsgrund (aber ich bin kein Jurist)
    Ansonsten müsste ja auch der Kontrolleur beweisen, dass die Klingel funktioniert hat. Und wie soll das gehen, wenn der Athlet z.B. im fünften Stock wohnt?

  • Im realen Leben reicht auch genau einer der ein Verbrechen begeht oder einen Teroranschlag oder irgendetwas anderes

    Nenne mir bitte mal ein Beispiel, wo genau ein Verbrechen als direkte Folge gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat.
    Also dass die gesamte Gesellschaft als direkte Folge ihren Sinn hinterfragt.


  • Dann reicht es also aus, wenn der Sportler sagt, er wäre doch dagewesen, habe aber z.B. nach durchzechter Nacht zu tief geschlafen und daher die Klingel nicht gehört, damit kein schuldhaftes Verhalten vorliegt? Wie weit müssen denn die Kontrolleuer beim Versuch, den Sportler anzutreffen, gehen? Dann kann man die Meldepflicht auch abschaffen.

    Dopingkontrollen bei systemrelevanten Handballspielern

    Die Kontrolleure müssen doch nur z.B. 3 Tage vorher ankündigen, wann sie unangemeldet zum Zwecke der Dopingkontrolle an der Tür klingeln werden. Für den Fall, dass der Termin dem Sportler nicht passt, kann er ja ein Fläschen "Selbstgezapftes" mit Zapfdatums- und Uhrzeitangabe in eine Kühlbox geben die er vor die Tür stellt. Die stellen sich aber auch an ...

  • Nenne mir bitte mal ein Beispiel, wo genau ein Verbrechen als direkte Folge gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat.
    Also dass die gesamte Gesellschaft als direkte Folge ihren Sinn hinterfragt.

    Ich verstehe den Satz nicht so ganz.
    Ein Terroranschlag zum Beispiel der Diskussionen um verschärfte Regelungen nach sich zieht um das zukünftig zu verhindern. Unter anderem mit solchen Begründungen wurde die Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt.

    Oder nehmen wir die Amokläufe in den Schulen die schärfere Waffengesetze nach sich zogen und die USK bindend machten.

    Mir fallen noch so einige Beispiele ein, inklusive des Dopingskandals im Radsport ab 2006 der ursächlich für die jetzigen noch einmal verschärften Regeln ist, die es in abgeschwächer Form seit 2004 gibt. Aber worauf willst du hinaus?

  • Ich werde das im Podcast demnächst versuchen zu klären. Mit Gesprächspartnern von der NADA, von denjenigen, die ihn freigesprochen haben und entweder mit seinem Anwalt oder Kraus selbst. Das scheint hier ja von Interesse zu sein.

    Mach das. Besonders Kraus' Meinung zum ganzen System wäre interessant.

    Offense wins games, Defense wins Championships. - Junior Seau

  • lothar....
    deine obige darstellung ist aber auch gravierend gekürzt......
    erstmal bekommt der athlet nach feststellung dies schriftlich mitgeteilt, kann dann dazu sich äußern-die komission entscheidet dann darüber-teilt dem athleten dies wieder mit- der kann mittels "administrativer überprüfung" dies nochmals überprüfen lassen - dies geschieht dann durch eine person, die an den vorherigen überprüfungen nicht beteiligt war- dessen ergebnis ist dann erstmal bindend...(alle vorgänge im 14-tages-rhytmus)

    nach dem 3. strike passiert dann das, was im deutschen recht gar nciht möglich wäre....
    alles wieder auf null !! die anti-dop-kom. muss nun dem athleten wiederum beweisen, warum alle
    3 strikes schuldhaft waren und bewertet die vorgelegten "beweise" komplett neu...

    so weit so gut....

    nur wenn vorher bei 1. prüfung (die wenn man es genau nimmt ja schon 3 X !!! war) ein fehlverhalten festgestellt wurde, tritt man natürlich den kontrolleuren mit so einer kehrtwendung mehr als in den hintern wenn sowas rauskommt wie bei kraus...
    da kommt einem eher die vermutung, daß man das ergebnis nicht konkreter darstellen will, weil die regularien vorher so unmöglich vorgegeben sind-
    da scheint es doch eher so, als ob sich die nada/wada für besondere fälle immer eine hintertür aufhalten möchte-
    insbesondere da in den vorherigen ausführungen der nada daraufhingewiesen wird, daß der athlet ausdrücklich in die pflicht genommen wird, daß die kontrollen durchgeführt werden können - also ganz deutlich (ein beispielverstoß ist dort nciht angegeben) wie in einem vorliegenden fall mit technischen problemen der klingel der athlet dafür verantwortlich ist !!! aber gleichzeitig nach dem 3.strike die anti-dop-kom ihm wiederum nachweisen muss, warum er dafür verantwortlich ist obwohl ihm im vorherigen verfahren bis zu 3 x in diesem einzelfall nach prüfung dies längst vorgeworfen wurde...
    ich weis....sehr unverständlich...
    aber steht nun mal so bei der nada udn wiederspricht sich in sich selbst....


  • da scheint es doch eher so, als ob sich die nada/wada für besondere fälle immer eine hintertür aufhalten möchte-
    insbesondere da in den vorherigen ausführungen der nada daraufhingewiesen wird, daß der athlet ausdrücklich in die pflicht genommen wird, daß die kontrollen durchgeführt werden können - also ganz deutlich (ein beispielverstoß ist dort nciht angegeben) wie in einem vorliegenden fall mit technischen problemen der klingel der athlet dafür verantwortlich ist !!! aber gleichzeitig nach dem 3.strike die anti-dop-kom ihm wiederum nachweisen muss, warum er dafür verantwortlich ist obwohl ihm im vorherigen verfahren bis zu 3 x in diesem einzelfall nach prüfung dies längst vorgeworfen wurde...
    ich weis....sehr unverständlich...
    aber steht nun mal so bei der nada udn wiederspricht sich in sich selbst....

    Moment, da scheint ein Missverständnis vorzuliegen.
    Die Anti-Doping-Kommission ist ein Gremium des DHB, nicht der NADA! Die NADA hat mit dieser Entscheidung erstmal "nichts" zu tun. Die NADA ist jetzt am Zug und muss entscheiden, ob sie diesen Beschluss der DHB-Anti-Doping-Kommission übernimmt oder dagegen Einspruch einlegt.