2 Spiele is ja normal, aber drei ... da geht dann glaub langsam die Konzentration und Kondition (je nachdem wie die zwei vorher waren) den Berg hinab ... 12,50€ komische Beträge, kenn nur Runde Sachen bis jetzt ...
Versteuerung der Schiedsrichtergelder
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*buddel* ich hab ihn gefunden

Im BHV gibt es neues zum Thema Steuern....
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Der BLSV-Steuerservice informierAufwandsentschädigung für Schiedsrichter Rote Karte vom Finanzamt
Schiedsrichter, Mattenrichter, Wertungsrichter und wie die Unparteiischen in den
einzelnen Sportarten auch immer genannt werden, sind mit ihren Einnahmen –
was für viele dieser Personen sicher nicht neu sein wird – steuerpflichtig.
Auch von Schiedsrichtern – wie von vielen anderen ehrenamtlich Tätigen – ist
immer wieder zu hören “Ich mach das alles ehrenamtlich – ich bekomme nur
eine Aufwandsentschädigung.“ Dabei wird immer wieder verkannt, dass eine
Aufwandsentschädigung nicht per se bedeutet, dass diese steuerfrei ist.
Die Frage nach der Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen
an Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten für die Leitung von Fußballspielen
wurde bundeseinheitlich abgestimmt und mit Datum 15.01.2010 in die
Einkommensteuerkartei (Karte 4.1 S 2257.2.1-5/3 St32) aufgenommen.
Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten
sind demnach grundsätzlich als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen,
wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (DFB
einschließlich der Landes- und Regionalverbände) bestimmt wird. Schiedsrichter
und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die
UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen (z. B. Stars-League-
Katar) eingesetzt werden, erzielen hingegen aus ihrer gesamten
Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
Schiedsrichterspesen und zwar in allen Sportarten sind als sonstige Einkünfte
dann nicht einkommensteuerpflichtig, wenn diese weniger als 256 € jährlich
betragen. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine sog. Freigrenze. Wird der
Betrag auch nur um einen Euro überschritten, erfolgt im Gegensatz zu einem
Freibetrag kein Abzug, sondern der gesamte Betrag wird steuerpflichtig (dazu
nachfolgendes Beispiel „Paul“).
Mit Einführung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG können Schiedsrichter
– soweit diese nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein oder
Verband im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich oder Zweckbetrieb)
tätig sind – jährlich zusätzlich 500 € steuerfrei erhalten.
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Beispiel:
Der Schiedsrichter Max Pfeife erhält Aufwandsentschädigungen in Höhe von
jährlich 750 €. Sein Kollege Paul Laut-Pfiff pfeift öfters und erhält deshalb 800 €
jährlich.
Lösung:
Aufwandsentschädigungen Max Paul
Jährliche Einnahmen (Tätigkeitsvergütung) 750 € 800 €
./. Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26a EStG 500 € 500 €
./. Freigrenze sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG
(höchstens 255 €) => Abzug: 250 € __0 €
steuerpflichtig 0 € 300 €
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Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % muss Paul Laut-Pfiff 105 € Einkommensteuer
zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag 5,77 € und 8 % Kirchensteuer
8,40 €, also insgesamt 119,17 € an das Finanzamt bezahlen. Die Einnahmen sind
im Jahr des Zuflusses zu erklären.
Zusätzlich zu einer Tätigkeitsvergütung können tatsächlich angefallene Auslagen
(z.B. Fahrtkosten) gegen Beleg erstattet werden. Sollten nicht alle mit der
Schiedsrichtertätigkeit anfallenden einzeln nachgewiesenen Kosten zusätzlich von
Verbänden oder Vereinen übernommen werden, können selbstverständlich
Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung etc. im Rahmen der zulässigen
steuerfreien Pauschalen nach § 3 EStG von den Einnahmen abgezogen werden.
Sind die Schiedsrichter im „normalen Leben“ selbständig tätig, unterliegen die
Einnahmen aus der Schiedsrichtertätigkeit auch noch der Umsatzsteuer mit 19
%. Dies gilt immer dann, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen
insgesamt mehr als 17.500 € im Kalenderjahr betragen.
Stuttgart, 07.2010
Horst Lienig
SteuerberaterPS: wieso kann man keine pdf-dateien anhängen ?
Gruß
Hoertie -
was ich nicht verstehe, man kann zwar einen 400 Euro Job steuerfrei nebenher machen, aber meine SR Vergütung über 750 Euro soll ich dann versteuern

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Der Vergleich hinkt schon ein wenig.
Abgesehen davon ist der 400 € Job zwar steuerfrei, aber der Arbeitgeber muß Sozialversicherungsabgaben darauf zahlen.
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da hast du sicher Recht, aber wenn ich hergeh und für die Fahrt 27 ct pro KM bekomme, dann deckt das die tatsächlichen Kosten nicht ab. Für das FA reicht diese Kostenübernahme aber aus, gerechnet wird also auschhl. die SR Vergütung. Also beim besten Willen, da zahlt man drauf oder?
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thomask: pfeif halt öfter über die BHV Grenze hinaus. Bei uns kannst 30 ct abrechnen.

Ich glaub, daß man die tatsächlichen Fahrtkosten dann später in der StErkl. absetzen kann.
Gruß
edit: hast ne PN
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Habe auf einer Seite für Fußballschiedsrichter ziemlich genau dieselben Infos gefunden, aber noch mit einem Zusatz:
Zitathttp://www.kreis3.fvn.de/downloads/krei…edsrichtern.pdf
Für sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) besteht derzeit nur eine Mini-Freigrenze von 255,99 € im Jahr. Dies ist kein Freibetrag. Ab 256 € im Jahr ist der ganze erhaltene Betrag mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
Steuern fallen z.B. für Schüler oder andere Personen mit geringem oder ohne eigenes Ein-kommen nicht an, wenn die Einkünfte den normalen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer (derzeit 7.664 €) nicht übersteigen. Allerdings werden Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-geld, Elterngeld, etc.) hier angerechnet.Das steht jetzt in dem Text hier im Thread leider nicht drin, aber danach wäre ich als Student doch erstmal raus, egal wie viel Spiele ich pro Saison pfeife, oder?
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Naja, als Student mit 3 Mietskasernen und Einkünften von € 100.000 im Jahr nicht.
Aber solange Dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, fällt natürlich keine Steuer an. -
solange du unter dem grundfreibetrag bleibst schon

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Wisst ihr das so, oder jetzt nur aus dem Link der Fußballschiedsrichter?
Weil auf allen anderen Seiten (die ich so gefunden habe) bzgl. der "sonstigen Einkünfte" mit den 256 € steht die Einschränkung bzgl. des Grundfreibetrages leider nicht.
Für mich liest sich das sonst so, als hätte das nichts miteinander zu tun.Habe es bisher nur auf der einen Fußballseite (s. oben) gelesen, dass man auch die "sonstigen Einkünfte" nur versteuern muss, wenn man mit seinem gesamten Einkommen über dem Grundfreibetrag (von knapp 8000 insgesamt) liegt.
Oder hat jemand da noch eine Quelle, die dasselbe aussagt?
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Zitat
Original von Rheinland-SR
Oder hat jemand da noch eine Quelle, die dasselbe aussagt?Ja, mich.

Frei nach Wikipedia:Das zu versteuernde Einkommen (Bemessungsgrundlage) wird wie folgt ermittelt:
Ermittlung der Einkünfte für das Jahr aus den Einkunftsarten (§ 2 I EStG)
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG)
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
7. Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)= Summe der Einkünfte (bei Zusammenveranlagung: jedes einzelnen Ehegatten)
undsoweiterundsofort
= Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE, bei Zusammenveranlagung: beider Ehegatten)
undsoweiterundsofort
= Einkommen
undsoweiterundsofort
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Dann schauen wir ins Gesetz:
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen1. bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag): 0;
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@ Gottfried: Ok, danke!
Hatte mich nur gewundert, dass das z.B. in dem ersten Text hier auf der Seite nicht steht, obwohl das doch ein wichtiger Aspekt ist, weil es ja viele junge Schiedsrichter gibt, die noch kein eigenes Einkommen haben.
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- Offizieller Beitrag
Ich schließe mich Gottfrieds Meinung an - aber nur weil sie stimmt

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update 05.10.2010: Steuerliche Behandlung
Volia --> sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG -