erstmal respekt an Lord vader, der es eigentlich immer sehr kompetent zusammengefasst hat (die Frage bleibt offen, ob Du StB bist?).
"Eigentlich" deshalb, weil ich gerne folgendes zur Diskussion stellen möchte:
1. Steuerbar/Steuerpflichtig?
Bei der Schiedsrichtertätigkeit ist eine Einkunftserzielungsabsicht gegeben
--> Einkommensteuerpflichtiger Tatbestand
2. Einkommensart?
Schiedsrichtertätigkeit ist entweder als
- selbstständige Tätigkeit (es besteht kein Angestelltenverhältnis, keine SV Beiträge, Einkünfte=der Gewinn) oder eventuell als
- sonstige Einkünfte zu definieren (Nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Einkünfte=Einnahmenüberschuss über die Werbungskosten)
--> ich tendiere zur selbstständigen Tätigkeit, weil die Bedingungen m.E. erfüllt sind.
3. Steuerfreie Pauschale?
Die steuerfreie sog. "Übunsgleiterpauschale" (§ 3 Nr. 26) ist sehr eng auszulegen und daher nicht auf die Tätigkeit des Schiedsrichter anzuwenden (Annahme einer begünstigten Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit eine pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit gefordert; der Steuerpflichtige muss auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (R 17 Abs. 1 LStR)
--> keine steuerfreie Pauschale für Schiedsrichter
4. Objektives Nettoprinzip
Das Einkommen (Spielleitungspauschale + Spesen etc.) vermindet um die Ausgaben, die durch die Tätigkeit veranlasst ist, ist das Einkommen.
D.h. man darf in diesem Zusammenhang auch folgende Aufwendungen geltend machen:
- Fahrtkosten (ca. 30ct. pro KM (Diskussion ist bekannt)
- Verpflegungsmehraufwand bei z.B. über 8h
- jährlich Aus- und Fortbildungskosten
- Equipment/Kleidung
- Telefonkosten(ggf. Pauschale), Büromaterial und Fachliteratur (z.B. Handball Schiedsrichter Abo vom Phillippka Verlag)
--> (angefallene) Kosten von den Einnahmen abziehen
Wichtig ist hierbei, das nur die Aufwendungen geltend gemacht werden können, die auch tatsächlich angefallen sind. Erstattet der eigene Verein die Fortbildungskosten/Schieri-Trikots bzw. werden einem die Fahrtkosten vom Heimverein erstattet, so können diese selbstverständlich nicht angesetzt werden.
5. Basisrealität
Bei dem durchschnittlich engagierten Schieri sollten sich die Kosten und die Einkünfte die Waage halten (zumal ich auch was von einem steuerfreien Härteausgleich nach §46 Absatz 3 EStG gehört habe, der für Personen gilt, die im Wesentlichen Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit beziehen (d.h. bis 410 EUR steuerfrei). Allerdings konnte ich das noch nicht ganz nachvollziehen).
Aber interessant wird es doch bei den (Fußball) Bundesliga Schiedsrichtern, die pro Spiel zwischen 3-5 T€ bekommen. Da möchte der Staat schon ein Stück von abhaben.
Über eine weitergehende Diskussions würde ich mich sehr freuen. Allerdings sollte dies fundiert sein und zu keinen Grundsatzdiskussionen führen ("warum hat die Politik...").
Ich bin gespannt.