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2.2 Teilnahmeberechtigung
Die Meldung der Klubs erfolgt durch den Nationalen Mitgliedsverband auf
der Basis der sportlichen Ergebnisse des Klubs in der vorangegangenen
Saison. Diese Ergebnisse müssen auch belegbar sein.
2.2.1 Der Sieger der EC-Bewerbe EHF Cup, Challenge Cup und Cupsieger Cup
ist automatisch für die Teilnahme am selben Bewerb der Saison
2006/2007 berechtigt. Den Nationalen Verbänden der Sieger der ECBewerbe
EHF Cup, Challenge Cup und Cupsieger Cup steht im selben
Bewerb ein zusätzlicher Platz zur Verfügung. Zusätzlich hat der Sieger des
Challenge Cups das Recht, nicht aber die Pflicht, im EHF Cup der
darauffolgenden Saison teilzunehmen. Wenn dieser Klub Gebrauch von
seinem Recht macht und im EHF Cup teilnimmt, verliert der Nationale
Verband dieses Klubs gleichzeitig das Recht einen zusätzlichen Klub
(Platz des Titelverteidigers) im Challenge Cup zustellen.
2.2.2 Nach dem Meldedatum (26. Juni) werden die teilnehmenden Klubs durch
die EHF gemäß der Ranking List in die verschiedenen Bewerbe
zugewiesen. Bei Nichtmeldung einer oder mehrerer Mannschaften
entsprechend der Ranking List führt die EHF ein Nachrücken durch.
2.2.3 Die Meldung des Vertreters an EHF Cup, Challenge Cup und Cup der
Cupsieger (Männer und Frauen) bleibt unter Berücksichtigung der Ranking
List jedem Nationalen Mitgliedsverband überlassen.
2.2.4 Diejenigen Mitgliedsverbände die im Männer und Frauen Challenge Cup
den ihnen zustehenden Startplatz in Anspruch nehmen, erhalten das
Recht in diesem Bewerb eine zusätzliche Mannschaft zu nennen.2.2.5 Pro Verein ist nur eine Mannschaft pro Geschlecht am Europacup
teilnahmeberechtigt. Die zuständigen Mitgliedsverbände sind der EHF
gegenüber verantwortlich dies bei der Registrierung der Vereine zu
berücksichtigen.
2.2.6 Für die teilnehmenden Vereine am EC-Wettbewerb sind die zuständigen
Mitgliedsverbände der EHF gegenüber rechtlich und finanziell
verantwortlich.
2.2.7 Die EHF ist berechtigt Vereine, die sachliche bzw. organisatorische
Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht an Internationalen Wettbewerben
teilnehmen zulassen. Derartige Entscheidungen werden in sachlichen
Fragen von der EHF Spielbetriebskommission und organisatorischen und
finanziellen Angelegenheiten vom EHF Office getroffen.
Ich deute das so, dass Essen erst einmal verteidigen darf, aber Göppingen nachrückt, wenn man nicht im Europapokal startet.