Hi Härter, hi meteo,
da die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Liga unterhalb der HBL das maß aller dinge ist (oder etwa nicht HE-Juristen???) darf ich aus dieser DB der OBB zitieren:
Punkt 2.8
Spielausweise / Spielkleidung
Die Spielberechtigung für einen Verein muss vor dem Spiel durch den zuständigen Landesverband (!) erteilt worden sein. Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Speilausweise gefertigt.
....
Spieler, deren Spielausweise nicht vorliegen, bestätigen die Teilnahme am Spiel auf dem Spielberichtsbogen urschriftlich mit Angabe des Geburtsdatums. Mit der Unterschrift bestätigt der Spieler, daß er für den Verein an diesem Tag spielberechtigt ist.
.... Zitat ende...
Da der Spielausweis für die OBB noch beim HCNeuruppin lag/liegt und eine Freigabe nicht erteilt wurde (gemäß diverser Publikationen) müßte der Spieler auf dem Protokoll wider besseren Wissens unterschrieben haben.
Aber das sind alles Spekulatius... mal sehen wie die zuständigen Stellen entscheiden werden. Die hier zuständige Stelle ist und bleibt die Spielleitende Stelle und die Technische Kommission der OBB, die wiederum beziehen sich oft und gern auf die DHB-Regularien, aber eben nicht immer.
@härter-es gibt sie eben doch die eigenen HBL-Gesetze, ein Beispiel wäre da der Elektronische Spielbericht, der als Pflicht gilt oberhalb der Regionalliga.
Weiter wird die Regel zur Spielkleidung permanent konterkariert, oder habt ihr schon mal 10-cm-große-BRUSTnummern in der HBL gesehen? Diese "Werbefläche" wird entgegen der Regel anderweitig verwendet und die Trikotnummer auf den Bauch oder darunter verbannt... alles Polemik...
gehört hier auchnich her... wie gesagt-ich bin gespannt wie der Krieg ausgeht (wo verlor doch gleich Napoleon? ach in Waterloo wars, oder??)