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Original von harpo58
... Also noch mal:
Regel 18:1 stellt unmissverständlich klar, das der ZN grundsätzlich die Hauptverantwortung für die Zeitnahme hat Das hat sich zu Saisonbeginn 2005/2006 sehr wohl geändert, jedoch kaum einer hat’s gemerkt. ...
Diese Änderung gab es schon im Regeltext 2001 und geändert hat sich an der letzten Entscheidungsgewalt der SR nach Regel 17 nichts. Die Aufteilung der Hauptverantwortung/gemeinsamen Verantwortung in Regel 18 betrifft lediglich die Aufteilung zwischen Zeitnehmer und Sekretär, bestimmt aber nicht den Vorrang gegenüber dem SR!
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Original von harpo58
... Dann erläutern die Richtlinien für ZS eindeutig, das die Schiedsrichter Blickkontakt mit dem ZN halten müssen und erst nach seinem deutlichen Handzeichen des ZN das Spiel fortsetzen dürfen. So sie dies versäumen, was begehen sie dann? Einen klaren Regelverstoß mit all seinen Konsequenzen!
Diese Richtlinie ist eine interne Anweisung zur Zusammenarbeit von SR, Zeitnehmer und Sekretär. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie stellt aber keinen Regelverstoß dar!
Die (Spiel)-Regeln sagen dagegen ganz klar:
2:8
Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird (“Time-out”). ...
2:9
... Nach einem Time-out (15:5b) muss das Spiel durch Anpfiff wiederaufgenommen werden.
15:5
Das Spiel muss vom Schiedsrichter wieder angepfiffen werden:
a) immer bei Anwurf (10:3) oder 7-m-Wurf (14:4).
b) im Falle eines Einwurfs, Abwurfs oder Freiwurfs:
• bei Wiederaufnahme nach einem Time-out
• bei Wiederaufnahme mit einem Freiwurf entsprechend Regel 13:4
• bei Verzögerung der Wurfausführung
• nach einer Korrektur der Spielerpositionen
• nach einer Ermahnung oder Verwarnung.
In allen anderen Situationen ist es dem Schiedsrichter vorbehalten, zu entscheiden, ob ein Pfiff zur Spielfortsetzung notwendig ist.
Grundsätzlich sollen die Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und 15:4 eingenommen haben (siehe jedoch 13:7 Absatz 2 und 15:4 Absatz 2). Pfeift der Schiedsrichter den Wurf trotz falscher Aufstellung der Spieler an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig.
Nach dem Anpfiff eines Wurfes muss der Werfer den Ball innerhalb von drei Sekunden spielen.
17:9
Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich.
Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, treffen
die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch
Regel 2:3).
In alle Regeln kein Wort von einem notwendigen zustimmenden Handzeichen des Zeitnehmers zur Spielfortsetzung. Auch die Richtlinie spricht nur davon, dass Zeitnehmer und Sekretär durch Handzeichen zu erkennen geben, dass sie die Entscheidung der SR richtig erkannt haben:
12. Wichtig für die Zusammenarbeit zwischen Sekretär/Zeitnehmer und den Schiedsrichtern ist die Blickverbindung und deutliche Zeichengebung. Durch deutliches Handzeichen gibt der Sekretär bzw. der Zeitnehmer sitzend zu erkennen, dass er das Anzeigen bzw. die Entscheidungen der Schiedsrichter richtig erkannt hat. ...
19. Die Spielzeit Die Spielzeit endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder mit dem Schlusssignal des Zeitnehmers, wobei nicht die Länge des Signals, sondern dessen Beginn maßgebend ist.
Die Schiedsrichter allein entscheiden, ob die Spielzeit unterbrochen werden muss (Ausnahme: Pfiff durch Zeit-nehmer/Delegierten) und wann sie fortgesetzt wird. Sie geben dem Zeitnehmer das Zeichen zum Anhalten (Time-out) mit drei kurzen Pfiffen und Weiterlaufen der Uhr durch Wiederanpfiff. [U]Die öffentliche Zeitmessanlage ist vom Zeitnehmer beim Zeichen der Schiedsrichter zur Spielzeitunterbrechung anzuhalten und beim Pfiff zur Wiederaufnahme des Spiels erneut in Gang zu setzen. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidung erkannt hat. ...
Fazit: nichts steht da von einem Handzeichen des Zeitnehmers als verpflichtendem Einverständnis zur Fortsetzung des Spiels. Dieser hat sogar ausdrücklich bei Wiederanpfiff die Uhr wieder in Gang zu setzen!
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Original von harpo58
Merke: Nicht immer „schläft“ das Kampfgericht, manchmal sind die Schiedsrichter einfach ein bisschen zu schnell, es gibt zuweilen auch Kameraden die das KG als "lästiges Beiwerk" betrachten und genau dafür hat der IHF und damit der DHB diese Verfahrensweise so geregelt! Also läuft die Uhr wegen nicht abgewartetem Handzeichen des ZN nicht, läuft auch das Spiel nicht und solange das nicht läuft, gibt’s außer progressiven Strafen auch nix!
Einzig richtige Entscheidung: Wiederholung des 7m!
Mit dem Wiederanpfeifen durch den SR läuft das Spiel wieder! Auch, wenn der Zeitnehmer die Spielzeituhr nicht wieder in Gang setzt! Gegenteiliges lässt sich an keiner Stelle der Regeln oder irgendeiner Anweisung lesen! Auch nicht aus
2:9 Kommentar:
Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor. Ebenso ist eine Wurfentscheidung für eine Mannschaft (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf oder Abwurf) ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen.
Hauptgründe für ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten sind ein beantragtes Team-Time-out oder ein Wechselfehler.
Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal vom Tisch und der Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben jedoch gültig, unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe.
Und noch einmal das Fazit:
Sicherlich keine gute Zusammenarbeit, das Spiel war aber regelgerecht fortgesetzt und deshalb: Abwurf!