Beiträge von hsr

    Mit der Regeländerung 2001 wurde auch versucht, dass Regelwerk sprachlich und systematisch zu verbessern (nach meiner Ansicht an vielen Stellen misslungen). Dabei wurde auch die Erläuterung Nr. 16 (unvollständig) in den Regeltext (13:6) "übernommen". Danach hatten die SR das Recht, das Spiel zu unterbrechen (18:14, neu 17:13) und nach Ermahnung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortzusetzen. Diese Auslegung sollte auf Nachfrage trotz der unvollständigen Übernahme in 13:6 weiter gelten; Spielunterbrechungen zur Ermahnung (und damit ggf. Ballbesitzwechsel) sollten aber die absolute Ausnahme sein (und was sollte eine Mannschaft in einem Einspruch schreiben? Wir sind benachteiligt worden, weil der SR bei einer Unsportlichkeit von uns nur Freiwurf, aber keine Verwarnung [Bestrafung] ausgesprochen hat).

    Bitte bleibt bei der Diskussion doch bei der Eingangsfrage/beim Thema und versucht nicht durch Erweiterung/Zusätze und aus dem Zusammenhang gerissene (unvollständige) Zitate (der Regeln) "off topic" zu diskutieren.

    Zitat

    Original von Handball-SR
    ...
    Die SR werden dafür Sorge tragen, dass es weniger "Ausflüge" der TW in der BuLi geben wird - und das Ziel ist erreicht. ...


    Sorry, aber Aufgabe der SR ist es, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und nicht die Anzahl der TW-Ausflüge zu verringern - insbesondere, wenn sie regelkonform sind ...

    Zitat

    Original von Handball-SR
    ...
    Der Sinn, der dahinter steckt, kann von niemandem ernsthaft in Frage gestellt werden. Was daran "grob regelwidrig" sein soll, kann ich nicht erkennen. ...


    Die bisher veröffentlichte Regelauslegung ist - wie Du ja selbst schreibst - offenbar unvollständig und erweckt den Anschein, dass ein TW im Falle eines Gegenstoßes mit Zusammenprall außerhalb des Torraums immer zu disqualifizieren ist. Eine solche Auslegung wäre allerdings regelwidrig (5:3, 8:1c,d).

    Zitat

    Original von Handball-SR
    ...
    Vielleicht nochmal eine kleine (weitere) Klarstellung: Ein Stürmerfoul wird nach wie vor ein Stürmerfoul bleiben, vollkommen unerheblich, ob der gegenstoßlaufende Spieler nach vorne oder nach hinten schaut.
    Nur wenn sich der TW in der Vorwärtsbewegung befindet und es DANN zum Zusammenstoß mit dem Spieler kommt, wird er disqualifiziert (vorher vllt. nur Hinausstellung). Punkt. ...


    TW in korrekter "Abwehrhaltung" und Zusammenprall = "Stürmerfoul"
    TW (noch) in der Bewegung auf den Gegenstoß laufenden Spieler zu und Zusammenprall = "TW-Foul" mit der Folge Disqualifikation. Damit wurde Regel 8:5d lediglich präzisiert, um den SR eine (unbefriedigende) Interpretationsmöglichkeit zu nehmen. Dies ist m. E. regelkonform, da der Beispielkatalog in Regel 8:5 nicht abschließend und damit eine (ermessenseinschränkende) Erweiterung durch Auslegung zulässig ist.

    Zitat

    Original von Handball-SR
    ...
    Der SR hat nun keine Wahlmöglichkeit mehr, die Disqualifikation wurde ihm in der BuLi vorgeschrieben.

    Und wenn die TW in der BuLi diese Vorgehensweise unterstützen, wo ist das Problem? Ich kann keines erkennen.


    Es steht eigentlich bereits in der Regel ("8:5 Ein Spieler, der einen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b), insbesondere, wenn er: ... d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft verlässt;") , wurde aber offenbar nicht einheitlich umgesetzt. Für die BuLi (WM) hätte dies aber auch ohne die vorzeitige Veröffentlichung eines misszudeutenden Textes (ohne die dazu gehörende Erläuterung) geändert werden können - oder?

    Jetzt hat sich für die "unteren" Ligen evtl. bereits etwas falsches festgesetzt, denn um die richtige Formulierung wird ja noch gerungen (DHB und RV)!

    Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Kein SR hat das Recht einem Spieler die Teilnahme am Spiel zu verweigern.
    ...

    Du meinst also, ein SR müsste zulassen, dass ein 12jähriger in einer Männermannschaft mitspielt, obwohl alle wissen, dass das nicht erlaubt ist (Sohnemann möchte nun einmal zusammen mit dem Papa spielen)!?

    Guckst Du hier: http://www.ihf.info/front_content.php?idcat=80 (unter 2005 Rules of the Game - Interpretation November 2005)
    ...
    2. Bei der umfangreichen Änderung der Regel 6:5, in der unterschieden wird zwischen „Ball rollt in den Torraum“ (noch im Spiel) und „Ball liegt im Torraum“ (nicht mehr im Spiel), wurde leider übersehen, dass auch Regel 5:10 einer Änderung bedurfte. Regel 5:10 besagt, dass auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft entschieden wird, wenn der Torwart den im Torraum liegenden Ball mit dem Fuß berührt. Dies ist offensichtlich falsch. Der Ball ist nicht im Spiel, und das Spiel ist mit einem Abwurf fortzusetzen. (Macht sich der Torwart in dieser Situation wegen unsportlichen Verhaltens strafbar, zum Beispiel indem er den Ball mit dem Fuß wegstößt, sollte eine persönliche Bestrafung ausgesprochen werden, aber das Spiel wird auch in dieser Situation mit einem Abwurf fortgesetzt.)
    ...

    Zitat

    Original von Schmiddy
    Däne:

    Abwerspieler 1 und 2 stehen mit den Hacken auf der Torlinie (ohne Bewegung) und werden vom Angreifer umgerannt.
    Hier ist auch auf Stürmerfoul zu entscheiden und nicht auf 7m!!!
    Von daher kann dein Regeltext so nicht gelten ;)

    Schmiddy

    Wann willst Du denn noch Siebenmeter geben? Erst wenn die Abwehrspieler mit den Hacken im Tor stehen?

    Siebenmeter ist auch so eine Art Strafe - oder doch nicht?

    Hallo, merkst Du noch was? Immer weiter ausschmücken löst nix! Hier gibt es nichts vorauszuschauen: Fakt ist die Verletzung, der Verletzte verlässt das Spielfeld und ein anderer Spieler "füllt auf". Kein SR pfeift in dieser Situation an, bevor der Verletzte ersetzt wurde - und kein SR beanstandet hier, dass der helfende Spieler nicht erst wieder die Spielfläche verlässt und dann wieder zurück kommt (und alles wartet darauf - was für ein Schwachsinn!). Es heißt immer noch Spielregeln und nicht Spielverhinderungsregeln ... und nun reicht es!

    Zitat

    Original von sunny-1
    Da das jetzt hier scheinbar ins OT übergeht, schreib ich mal die Antwort an mich vom Lehrabend.

    ...

    Ich kann nur hoffen, dass Deine "Weisheiten" nicht tatsächlich vom Lehrwart kommen!

    Zitat

    Original von sunny-1
    ...
    Wenn der Spieler auf dem Feld bleibt und nach Aufforderung es nicht verlässt, Progression gegen die Bank nach 4:11. Das warum haben wir schon erläutert mit Hilfsperson oder Sonderstatus.

    ...

    Nach 4:11 ist der tatsächliche "Verursacher" zu bestrafen und nicht "die Bank" (meinst Du hier etwa den MV? Was aber auch falsch wäre)!

    Zitat

    Original von sunny-1
    ...
    Sollten dann die Offiziellen nicht Einsichtig sein und er trotzdem auf dem Feld bleiben anpfeifen. Direkt danach sollte das Kampfgericht abpfeifen und auf Wechselfehler entscheiden. Sollte das Kampfgericht dies nicht tun, selbst so entscheiden.

    Begründung hier: Spätestens mit Wiederaufnahme wird die gesonderte Erlaubnis zum Betreten des Spielfeldes ungültig. ...

    Ja wie jetzt, soll er nun runter weil sein berechtigter Aufenthalt zu Ende ist oder nicht. Vor Wiederaufnahme des Spiels muss der SR einen regelgerechten Zustand herstellen (analog 17:5) - einfach anpfeifen geht gar nicht, zumal Du das Spiel ja auch gleich wieder unterbrechen (lassen) willst, um jetzt eine Ahndung vorzunehmen (wie wirr ist das eigentlich?).

    Zitat

    Original von sunny-1
    ... Und dann greift 4:4, der Auswechselspieler war schon bevor der verletzte Spieler das Spielfeld verlassen hat auf dem Feld und somit lag ein Wechselfehler vor. Und auch hier die Besonderheit, sollte der Verletzte Spieler außerhalb der Spielfläche liegen wenn die Erlaubnis zum Betreten erteilt wird, dann ist es kein Wechselfehler.

    Auch wenn der Verletzte Spieler direkt aus der Halle gebracht wird und der einzuwechselnde Spieler diesbezüglich kurz die Spielfläche zeitgleich mit dem Verletzten verlassen hat, auch außerhalb der Wechselzone, ist es kein Wechselfehler.

    Immer schön sportlich fair bleiben: so wie der SR das falsche Verlassen der Spielfläche durch den verletzten Spieler (und seine Helfer) akzeptiert (wohl allgemeiner Konsens), ist es wohl nicht im Sinne der Wechselregel, diesen ohne Vorteil(sabsicht) durchgeführten Wechsel zu ahnden! Ich denke mal, hier liegt jeder SR richtig, der analog des Kommentars zur Regel 4:4 den Spieler (ohne weitere Maßnahme) auf der Spielfläche und das Spiel wieder aufnehmen lässt!

    Zitat

    Original von sunny-1
    ...

    Schwarze Schrift auf weißem Untergrund kann man nun mal nicht wegdiskutieren. Und was im von mir zitierten Absatz 1, § 17 der RO DHB missverständlich ist, könnt Ihr mir wenn Ihr euch Schwaniwolli`s Meinung und Postings anschließt sicherlich erklären. Da steht eben auch klar und deutlich Disqualifikation nach Tätlichkeit. Und die gibt es auch vor, wärend und nach dem Spiel und somit war seine Aussage falsch.

    Warum er das dann wegdiskutieren will, müsst Ihr Ihn fragen. Wenn er aber dann das Falsche auch noch falsch begründet, dann kann man das so nicht stehen lassen. Und genau das habe ich, zugegebenermaßen mit Genuss, dann auch getan.

    Bin dann mal auf eure Erklärungen bezuglich §17 Artikel 1 gespannt die chwaniwollis Aussage stützen. Wenn da nichts kommt, hatte ich wohl doch recht.

    Ich versuche es mal:

    Regel 8:7:
    Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (16:9-11). Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit (16:13) führt zu einer Disqualifikation (16:6d; 16:14b). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (16:6e).
    Kommentar:
    Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.

    Erläuterung 6:
    ...
    d) Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul (im Reflex zurückschlagen);
    ...

    Fazit:
    Ein Spieler kann für eine Tätlichkeit während der Spielzeit nur ausgeschlossen werden - mit den entsprechenden Folgen; eine Disqualifikation kommt nur für einen Offiziellen in Frage.

    Wurde der Spieler also während der Spielzeit disqualifiziert, liegt regeltechnisch keine Tätlichkeit vor und es ist auch keine Bestrafung aus § 17 Abs. 1 RO möglich.

    Und wie Todde schon schrieb: die "Affekthandlung" ist regeltechnisch eine grobe Unsportlichkeit und keine Tätlichkeit. Sie fällt auch nicht unter § 17 Abs. 5d RO, da hier ausdrücklich auf Erläuterung 6a Bezug genommen wird.

    Übrigens: § 81 Abs. 8 SpO
    Die Spielleitende Stelle ist nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Ausschlüsse oder Disqualifikationen aufzuheben oder die von dem Schiedsrichter als Beleidigung oder Bedrohung vorgenommene Wertung zu ändern.

    Hinsichtlich des Ursprungs der Diskussion kann ich aber nur spekulieren, da mir gerade keine österreichische RO vorliegt :/:

    Zitat

    Original von Karl
    @TuS-Benni: Hier gehts ums 'Verstehen' und 'Erklären' von Stembergs (angeblichem) Verhalten - da sollte man sich doch zumindest bemühen.

    Der macht auch (meist) nichts ohne Grund.

    (obwohl ich das 'Gehabe' und die aufdringliche Präsenz von Stemberg nicht immer sehr angemessen finde - eigentlich müßte er doch genug Videomaterial zur 'Eigenanalyse' haben. ;) Aber auch die Körpersprache von z.B. Rauchfuß als Spielaufsicht am Zeitnehmertisch find ich nicht immer sehr glücklich - okay ,macht als SR-Wart aber anscheinend einen guten Job.)

    Alle Funktionäre, die in irgendeiner Form am Spielbetrieb beteiligt sind, sollten schon wegen eines möglichen Interessenkonfliktes die Finger "vom technischen Delegierten/Spielaufsicht" lassen!.

    Zitat

    Original von berndo
    Wenn die Platzierungen relevant für Aufstieg oder Abstieg sind, so werden bei Punktgleichheit zwischen Mannschaften, die Punkte am grünen Tisch bekommen oder auch aberkannt bekommen haben, evtl. Entscheidungsspiele angesetzt.

    Genaueres regelt die Spielordnung des DHB im §43 Absatz (2)

    Der hier erwähnte Fall ist darin auch eindeutig geregelt:

    Also kein Entscheidungsspiel, da Mannschaft B ja im ersten Spiel nicht angetreten ist und damit als nachrangig platziert gilt (siehe Satz 2).

    Also ich werfe hier mal Regel 8:2d in die Diskussion:

    Es ist nicht erlaubt :
    8:2 ...
    d) den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören, zu
    behindern oder zu gefährden.

    Und wenn da jemand ausholt und mit einer Schlagbewegung "am Gegner" dazwischengeht, liegt aus meiner Sicht immer eine Gefährdung vor, so dass diese Art des "Wegspielens" nicht regelgerecht ist.

    Die Richtlinien für Zeitnehmer und Sekretär sagen nichts anderes aus, als die Spielregeln (siehe Ziffer 12 und Ziffer 19). Sie geben zusätzliche Hinweise, wie SR, Zeitnehmer und Sekretär zusammenarbeiten sollen,
    setzen dadurch aber auf keinen Fall Spielregeln außer Kraft. Nichts anderes wird bei Schulungen gelehrt, auch nicht für die BL/RL. Und damit beende ich dann auch meine Erläuterungsversuche.

    Zitat

    Original von harpo58
    ... Also noch mal:

    Regel 18:1 stellt unmissverständlich klar, das der ZN grundsätzlich die Hauptverantwortung für die Zeitnahme hat Das hat sich zu Saisonbeginn 2005/2006 sehr wohl geändert, jedoch kaum einer hat’s gemerkt. ...

    Diese Änderung gab es schon im Regeltext 2001 und geändert hat sich an der letzten Entscheidungsgewalt der SR nach Regel 17 nichts. Die Aufteilung der Hauptverantwortung/gemeinsamen Verantwortung in Regel 18 betrifft lediglich die Aufteilung zwischen Zeitnehmer und Sekretär, bestimmt aber nicht den Vorrang gegenüber dem SR!

    Zitat

    Original von harpo58
    ... Dann erläutern die Richtlinien für ZS eindeutig, das die Schiedsrichter Blickkontakt mit dem ZN halten müssen und erst nach seinem deutlichen Handzeichen des ZN das Spiel fortsetzen dürfen. So sie dies versäumen, was begehen sie dann? Einen klaren Regelverstoß mit all seinen Konsequenzen!

    Diese Richtlinie ist eine interne Anweisung zur Zusammenarbeit von SR, Zeitnehmer und Sekretär. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie stellt aber keinen Regelverstoß dar!

    Die (Spiel)-Regeln sagen dagegen ganz klar:

    2:8
    Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird (“Time-out”). ...

    2:9
    ... Nach einem Time-out (15:5b) muss das Spiel durch Anpfiff wiederaufgenommen werden.

    15:5
    Das Spiel muss vom Schiedsrichter wieder angepfiffen werden:
    a) immer bei Anwurf (10:3) oder 7-m-Wurf (14:4).
    b) im Falle eines Einwurfs, Abwurfs oder Freiwurfs:
    • bei Wiederaufnahme nach einem Time-out
    • bei Wiederaufnahme mit einem Freiwurf entsprechend Regel 13:4
    • bei Verzögerung der Wurfausführung
    • nach einer Korrektur der Spielerpositionen
    • nach einer Ermahnung oder Verwarnung.
    In allen anderen Situationen ist es dem Schiedsrichter vorbehalten, zu entscheiden, ob ein Pfiff zur Spielfortsetzung notwendig ist.
    Grundsätzlich sollen die Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und 15:4 eingenommen haben (siehe jedoch 13:7 Absatz 2 und 15:4 Absatz 2). Pfeift der Schiedsrichter den Wurf trotz falscher Aufstellung der Spieler an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig.
    Nach dem Anpfiff eines Wurfes muss der Werfer den Ball innerhalb von drei Sekunden spielen.

    17:9
    Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich.
    Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, treffen
    die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch
    Regel 2:3).

    In alle Regeln kein Wort von einem notwendigen zustimmenden Handzeichen des Zeitnehmers zur Spielfortsetzung. Auch die Richtlinie spricht nur davon, dass Zeitnehmer und Sekretär durch Handzeichen zu erkennen geben, dass sie die Entscheidung der SR richtig erkannt haben:

    12. Wichtig für die Zusammenarbeit zwischen Sekretär/Zeitnehmer und den Schiedsrichtern ist die Blickverbindung und deutliche Zeichengebung. Durch deutliches Handzeichen gibt der Sekretär bzw. der Zeitnehmer sitzend zu erkennen, dass er das Anzeigen bzw. die Entscheidungen der Schiedsrichter richtig erkannt hat. ...

    19. Die Spielzeit Die Spielzeit endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder mit dem Schlusssignal des Zeitnehmers, wobei nicht die Länge des Signals, sondern dessen Beginn maßgebend ist.
    Die Schiedsrichter allein entscheiden, ob die Spielzeit unterbrochen werden muss (Ausnahme: Pfiff durch Zeit-nehmer/Delegierten) und wann sie fortgesetzt wird. Sie geben dem Zeitnehmer das Zeichen zum Anhalten (Time-out) mit drei kurzen Pfiffen und Weiterlaufen der Uhr durch Wiederanpfiff. [U]Die öffentliche Zeitmessanlage ist vom Zeitnehmer beim Zeichen der Schiedsrichter zur Spielzeitunterbrechung anzuhalten und beim Pfiff zur Wiederaufnahme des Spiels erneut in Gang zu setzen. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidung erkannt hat. ...

    Fazit: nichts steht da von einem Handzeichen des Zeitnehmers als verpflichtendem Einverständnis zur Fortsetzung des Spiels. Dieser hat sogar ausdrücklich bei Wiederanpfiff die Uhr wieder in Gang zu setzen!

    Zitat

    Original von harpo58
    Merke: Nicht immer „schläft“ das Kampfgericht, manchmal sind die Schiedsrichter einfach ein bisschen zu schnell, es gibt zuweilen auch Kameraden die das KG als "lästiges Beiwerk" betrachten und genau dafür hat der IHF und damit der DHB diese Verfahrensweise so geregelt! Also läuft die Uhr wegen nicht abgewartetem Handzeichen des ZN nicht, läuft auch das Spiel nicht und solange das nicht läuft, gibt’s außer progressiven Strafen auch nix!

    Einzig richtige Entscheidung: Wiederholung des 7m!

    Mit dem Wiederanpfeifen durch den SR läuft das Spiel wieder! Auch, wenn der Zeitnehmer die Spielzeituhr nicht wieder in Gang setzt! Gegenteiliges lässt sich an keiner Stelle der Regeln oder irgendeiner Anweisung lesen! Auch nicht aus

    2:9 Kommentar:
    Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor. Ebenso ist eine Wurfentscheidung für eine Mannschaft (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf oder Abwurf) ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen.
    Hauptgründe für ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten sind ein beantragtes Team-Time-out oder ein Wechselfehler.
    Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal vom Tisch und der Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben jedoch gültig, unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe.

    Und noch einmal das Fazit:
    Sicherlich keine gute Zusammenarbeit, das Spiel war aber regelgerecht fortgesetzt und deshalb: Abwurf!

    Zitat

    Original von S.A.M.

    Falsch!!!

    Auch wenn der Zeitnehmer nicht aufgepasst hat, darf der Schieri nicht ohne Handzeichen des Zeitnehmers anpfeifen!

    Sicher hat da in der Zusammenarbeit etwas nicht geklappt, aber:

    2:8
    Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird („Time-out"). ...
    2:9
    Bei einem Time-out entscheiden grundsätzlich die Schiedsrichter, wann die Uhr anzuhalten und wieder in Gang zu setzen ist. ...

    Kurze "Entschuldigung" in Richtung Zeitnehmer, Korrektur der Spielzeit (17:9), Abwurf und konzentriert(er) weiter sind die richtige Lösung!

    Zitat

    Original von harpo58
    Da seit der vergangenen Saison das KG für die Zeitnahme verantwortlich ist, gilt das Spiel ohne Bestätigung (Handzeichen) des Zeitnehmers, als nicht fortgesetzt,da kann der Schiedsrichter solange pfeifen wie er will, d.h. der 7m wäre zu wiederholen!

    Das letzte Wort über die Zeitnahme haben immer noch die SR (17:9), daran hat sich gar nichts geändert! Nur im Falle eines Signals des Zeitnehmers ist es seit der letzten Regeländerung so, dass der Zeitnehmer die Uhr ohne eine Time-out-Entscheidung des SR anhalten muss! Nach dem Signal durch den Zeitnehmer ist das Spiel dann auch unterbrochen, so dass weitere Handlungen die Spielfortsetzung - die sich aus dem Grund der Unterbrechung des Zeitnehmers ergibt - nicht mehr ändert (zu Strafen können Handlungen nach dem Zeitnehmersignal aber immer noch führen!).

    Zitat

    Original von Postfan


    Was könnte denn dann der Unterschied zwischen Prell- und Tippfehler sein? Oder Vielleicht doch das gleiche?
    Badgirl2612 hast du die begriffe aus einem zusammenhängenden Text oder getrennt voneinander aufgenommen? Und ist der Text eher von einem Laien oder ist es eher ein Fachtext?
    Wenn du sie voneinandern unabhängig aufgenommen hast, dann würde ich sagen, dass beides das Gleiche ist und die Erläuterung dazu steht ja bereits oben.

    Nehmen wir doch einfach den Regeltext:


    Regel 7 - Spielen des Balles, passives Spiel
    Spielen des Balles
    Es ist erlaubt:
    ...
    7:4 den Ball sowohl im Stehen als auch im Laufen:
    a) einmal zu tippen und mit einer Hand oder beiden Händen wieder zu fangen;
    b) wiederholt mit einer Hand auf den Boden zu prellen und danach mit einer Hand oder beiden Händen wieder zu fangen beziehungsweise aufzunehmen;
    c) wiederholt mit einer Hand zu rollen und dann wieder mit einer Hand oder beiden Händen aufzunehmen.

    Sobald der Ball danach mit einer Hand oder beiden Händen gefasst wird, muss er innerhalb 3 Sekunden bzw. nach höchstens 3 Schritten (13:1a) abgespielt werden.

    Das Prellen oder Tippen des Balles beginnt dann, wenn der Spieler den Ball mit irgendeinem Körperteil berührt und Richtung Boden lenkt.

    Nachdem der Ball einen anderen Spieler oder das Tor berührt hat, ist ein erneutes Tippen oder Prellen und Wiederfangen erlaubt (siehe jedoch 14:6).
    ...