auch wenn der kreis eigentümer ist-
er kann sie nicht nach lust und laune schliessen als eigentümer ohne regressforderungen in kauf zu nehmen-
er kann sie aber jederzeit -oder muss dies sogar- schliessen, wenn bestimmte vorgaben zur schliessung vorliegen-
er kann dies selbstverständlich von der / durch die stadt verlangen.
selbstveständlich kann auch die stadt selbst entscheiden, dass die halle geschlossen wird, auch nur unter bestimmten voraussetzungen
und eben auch nciht nach lust und laune.
interessant ist übrigens, dass durch den schulsport das land auch mieter ist, dies wiederum dann an die stadt delegiert bzw.
der stadt zur durchführung des schulsports rechtlich zur verfügung stellt.