Beiträge von Hamburgerin

    Die erste Sichtung nach dem neuen Modell ist letzte Woche in Kienbaum gelaufen. Es ist keiner vom Barren gefallen, im Gegenteil die Spieler waren sehr konzentriert bei der Sache und überraschten mit erstaunlichen Leistungen. Viele Landestrainer haben begriffen warum es eigentlich ging und entsprechend gearbeitet. Ganz große Klasse, was da abging!

    Die ewig gestrigen Nörgler aus dem Tal der Ahnungslosen hier im Forum werden es wahrscheinlich nicht begreifen, aber die gibt es eben immer.

    Viele Grüße von der Hamburgerin!

    Stellungnahme der Vereinsleitung zum Thema Einspruch HBVF
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    In eigener Sache:

    Die juristischen Sichtweisen zum Nichtaufstieg der TuSsies in die 1. Bundesliga sind in der Zwischenzeit hinreichend erörtert worden. Was also sind die Gründe die die TUS Metzingen bewegen, sich mit der HBVF weiter auseinanderzusetzen.

    3 Fragestellungen sind dafür maßgeblich:


    1. Sind die Vereine für den Verband oder ist der Verband auch für die Vereine da?

    Hinter dieser Frage steht die Tatsache, dass beim erstmaligen Einsatz eines Online-Spielberichtes in der Saison 2006/2007 es wohl vernünftig gewesen wäre, sowohl die eingeteilten Schiedsrichter und Kampfgerichte als auch die Spielleitende Stelle zu besonderer Aufmerksamkeit und Sorgfalt anzuhalten. Dies ist aus Sicht der TUS Metzingen nicht geschehen:

    Einzig die Spielberechtigungen der minderjährigen Spielerinnen, die auf Grund ihres Alters keine Vertragsspielerinnen und somit auch nicht im Besitz eines Bundesligapasses sind, müssen weiterhin auf ihre Richtigkeit geprüft werden und im Spielbericht eingetragen werden.
    Nach den vorliegenden Spielberichten ist dies im Fall Artschwager nicht geschehen. Bei 10 Partien war Anna-Lena Artschwager im Spielbericht eingetragen, mit drei unterschiedlichen Geburtsdaten. Einzig am 13.01.2007, im ersten Spiel nach Erreichen der Volljährigkeit wurde sie im Spielbericht mit dem richtigen Geburtsdatum 11.01.1989 geführt. Davor wurde sie mit dem Geburtsjahr 1919 (!) und 1990 geführt. Mindestens neunmal haben die Schiedsrichter den Pass von Anna-Lena Artschwager nicht mit dem vorliegenden Spielbericht abgeglichen. Die Tatsache, dass ein und dieselbe Spielerin trotz elektronischer Datenübertragung innerhalb einer Spielzeit mit drei unterschiedlichen Geburtsdaten im Spielbericht auftaucht, zeigt, dass das elektronische System fehlerbehaftet ist. Keine Gegenkontrolle, keine „Störungsanzeige“, auch keine Inaugenscheinnahme haben diesen Fehler zu Tage gebracht.
    Moderne Kommunikationstechnik hat das Ziel, die Arbeit zu erleichtern und transparenter zu machen.
    Genau das Gegenteil ist geschehen. Ohne Netz und doppelten Boden hat man sich auf ein System verlassen, bei dem nun alle Nachteile dem Verein zuwachsen.

    Schaut man sich den 1. Spielbericht der Saison 2006/2007 an, so fällt auf, dass sage und schreibe 6 Fehler!!! auftauchen.


    2. Wie sieht es bei alledem mit der Verhältnismäßigkeit aus?

    Aufgrund einer schweren Knieverletzung in der Vorbereitung auf die Saison 2006/2007 konnte Anna-Lena Artschwager nicht aktiv am Spielbetrieb teilnehmen. Während dieser Zeit saß sie mit auf der Bank, um trotz Verletzung ihrer Mannschaft nahe zu sein und sich durch andere Aufgaben in den Dienst der Mannschaft zu stellen.

    Wenn im Rahmen des Spielbetriebs auf dem Spielfeld ein Regelverstoß geschieht, hat der betroffene Verein nur dann eine Chance vor dem Sportgericht zu einem Wiederholungsspiel zu kommen, wenn dieser Regelverstoß „spielentscheidend“ war.

    Der bessere Weg zu seinem „vermeintlichen Recht“ zu kommen, (dies zeigen auch andere Vorgänge) ist es Konkurrenten Form- und Ordnungsfehler nachzuweisen. Dieser Weg ist zumindest momentan derjenige, der erfolgsversprechender ist. Aus diesem Grund sollte bei Verstößen gegen die Spiel und Rechtsordnung des DHB überlegt werden, ob nicht auch hier der Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ zumindest einmal diskutiert werden sollte.


    3. Müssen die Vereine in Zukunft ständig mit anonymen Anzeigen rechnen?

    Maulwürfe, zweifelhafte Wisser und Experten in den verschiedenen Handballforen halten mit Ihrem Wissen die Handballküche am brodeln.
    Verstöße gegen Regeln und Ordnungen müssen bestraft werden, aber zeitnah und nicht erst Monate später.
    Dazu bedarf es eines entsprechenden Kontrollsystems, das rasch reagiert sogar im Vorfeld mögliche Probleme signalisiert. Unsere Kontrollinstanzen und Hilfen müssen so aufgebaut sein, dass wir im Handball kein Denunziantentum benötigen, um unsere eigenen Regeln und Ordnungen durchzusetzen


    Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass die Mannschaft der TUS Metzingen – allen Widrigkeiten zum Trotz – eine sensationell gute Mannschaftsleistung erbracht haben. Ohne die betroffene Spielerin, haben die TUSsies keinem Gegner in der Relegation auch nur den Hauch einer Chance gelassen.

    Bei all dem juristischen Gezeter sollte dies vielleicht auch noch als Randnotiz wert sein.


    TuS Metzingen
    Abteilung Handball Bundesliga e.V.


    Die verdrehen dort wirklich alles! Tatsache ist doch gerade in Metzingen, das sie im Offline-Modus gearbeitet haben, da in ihrer Sporthalle keine Internetverbindung möglich ist. Der Vereinsverantwortliche hat den Spielbericht zu Hause angelegt und dem Z/S und den Schiedsrichtern vorgesetzt.

    Also der Fehler ist hausgemacht und kann nicht weitergeschoben werden.

    An diesen Profis werden wir noch reichlich Freude haben!

    Ich habe den Eintrag gerade unter Landgericht Tübingen gefunden. Im übrigen hätte der Hauptverein die Lizenz nicht beantragen dürfen, da der alte Lizenznehmer innerhalb von drei Monaten Insolvenz beantragt hat.

    Das hat mit der Änderung nichts zu tun, der Antrag muß bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden.
    Ein Antrag kann nicht gestellt werden, wenn gegen den Antragsteller bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren beantragt wurde bzw die Antragstellung in den auf die Abgabefrist folgenden 3 Monaten zu erwarten ist.
    Das heißt für mich im Klartext der TuS Metzingen hat die 3 Monate nicht beachtet.

    Die Diskussion geht hier etwas kreuz und quer. Kein Bundesligaverein reicht beim Start in die Saison eine Liste sämtlicher Spielerinnen mit Angaben über Pässe etc. bei den Spielleitenden Stellen ein.

    Die fehlerhaften Eintragungen in den Spielformularen (JG 90 statt 89) führten dazu, dass Frau Petersen erst im Mai aufmerksam wurde. Am 15.5. wurden z.B. hier im Forum die ersten Zweifel an der Spielberechtigung geäußert.

    Um die Eintragungen geht es ja auch überhaupt nicht, es geht darum das Spielerin nach Vollendung ihres 18.Lebensjahres nur noch zweimal mit einem LV-Pass spielen durfte. Jeder MV und Trainer weiß doch wann seine Jugendspielerin 18 Jahre alt wird. Gratulation der Mannschaft, eigenes Auto etc. Das sie dann einen Bundesliga-Vertragsspielerpass braucht ist nicht neu. Zumindest vor den Play Off Spielen hat das wohl auch Metzingen gemerkt und die Spielerin in diesen Spielen nicht mehr eingesetzt. Das wiederum ist für mich sehr fatal und spätestens da hört für mich auch jedes Verständnis auf, denn mit der Strategie vielleicht merkt es ja keiner, sind viele schon auf die Nase gefallen.

    Mit dem Jahrgang von A.L. Artschwager haben wohl andere ihre Probleme, wenn ich die
    Aufstellung auf der Seite des Deutschen Handballbundes betrachte:
    DER KADER DER JUNIORINNEN-NATIONALMANNSCHAFT:
    (STAND: 15. MÄRZ 2007)

    Position Name
    Geb. Verein LS/T

    Tor Julia Plöger 15.05.88 SV Union Halle-Neustadt 3 / -
    Tor Juliane Nagel 20.07.88 HC Leipzig - / -
    Tor Laura Glaser 03.04.90 HSG Bensheim/Auerbach - / -
    Tor Melanie Herrmann 03.08.89 HSG Blomberg-Lippe 3 / -
    Tor Anna Monz 08.12.89 DJK/MJC Trier 3 / -


    LA Lone Fischer 08.09.88 TSV Owschlag 3 / 12
    LA Elisabeth Garcia-Almendaris 14.03.89 TSG Ketsch 3 / 11
    LA Eileen Uhlig 17.02.89 HC Leipzig - / -
    RL Franziska Mietzner 20.12.88 Frankfurter HC - / -
    RL Nadja Nadgornaja 22.09.88 HSG Blomberg-Lippe 3 / 15
    RL/RM Julia Wenzl 03.02.90 Thüringer HC - / -
    RM Anna-Lena Artschwager TuS Metzingen - / -
    RM Debby Aubrecht 08.08.88 HSC 2000 Magdeburg - / -
    RM Vivien Erdmann 27.07.88 Frankfurter HC - / -
    RM Barbara Hetmanek 16.03.88 TSV Haunstetten - / -
    RR Maria Bohle 30.06.88 SG Pro Sport 24/SV BVG 49 3 / 1
    RR Friederike Gubernatis 01.04.88 TSG Ketsch - / -
    RR Susann Müller 26.05.88 HC Leipzig 3 / 19
    RA Kira Eickhoff 15.06.88 SV Allensbach 3 / 5
    RA Stella Kramer 22.03.89 HSG Blomberg-Lippe - / -
    RA/RR Marlene Zapf 06.01.90 TSG Ketsch - / -
    KR Antje Lauenroth 03.10.88 HSG Bensheim/Auerbach 3 / 9
    KR Julia Lupke 26.03.88 Buxtehuder SV 3 / 3
    KR Janine Urbannek 05.03.88 HC Leipzig 3 / 8


    Trainer: Dirk Leun und Monika Ludmilova

    Zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen der Bundesligen sind grundsätzlich nur Spieler berechtigt, welche die entsprechende Spielberechtigung als Spieler mit vertraglicher Bindung besitzen. Volljährige Spieler ohne vertragliche Bindung dürfen von ihrem Verein in höchstens 2 Bundesligen-Meisterschaftsspielen je Spielsaison eingesetzt werden; Jugendliche (= Minderjährige, s. § 18 S. 1) mit Doppelspielrecht dürfen uneingeschränkt eingesetzt werden.

    Die Jugendnationalspieler stehen immer im Fokus der Vereine und vor allem der Spielervermittler. Besonders dann, wenn sie mit 17 das Erwachsenenspielrecht wahrnehmen können und in den Juniorenbereich zu Martin Heuberger wechseln.
    Wer Handball-World aufmerksam studiert hat, weiß das Göppingen, Kronau, Düsseldorf, Gummersbach usw. bereits Spieler verpflichtet haben. Der hoch eingeschätzte Linkshänder Groetzki ist z.B. in Kronau gelandet.
    Wer ernsthaft glaubt, Kiel bekommt nur durch Beziehungen von Petersen einen Spieler ab, der wohnt im Tal der Ahnungslosen.
    Im übrigen fordert Heiner Brand immer wieder, dass alle Bundesliga-Vereine sich der Aufgabe stellen, junge deutsche Spieler auszubilden.