Bei den Tussies schon garnicht.
Die Entwicklung dieser Geschichte lässt sich übrigens hier nachverfolgen.
http://www.tsg-frauen.de/index.php?opti…=1401&Itemid=40
Bei den Tussies schon garnicht.
Die Entwicklung dieser Geschichte lässt sich übrigens hier nachverfolgen.
http://www.tsg-frauen.de/index.php?opti…=1401&Itemid=40
das mit der GmbH könnte sein, wenn es wie in Nürnberg gelagert ist, dann wäre der Zeitpunkt egal, da kenne ich die Vertragsgestaltung zwischen Verein und GbmH aber nicht und auch nicht, wie die zusammenhängen. Aber wenn jetzt der Verein den Spielbetrieb übernimmt und es die gleichen handelnden Personen mit dem gleichen Unternehmensziel sind, dann könnte evtl. auch eine Rechtsnachfolge konstruiert werden, damit könnten die Spielerinnen dann ihre Klage auch an den neuen Träger richten ...
Aber eins ist klar, dass ist alles Spekulation. So schlecht kann es dem Verein ja nicht gehen, nicht nur aufgrund der Neuzugänge, der neue Trainer hat ja laut PM auch einen unbefristeten Vertrag erhalten... Warten wir die nächste Saison ab ...
Davon ab, zunächst warten wir mal die Revision ab, aber ich denke nicht, dass es da Überraschungen geben wird ... Bislang habe ich nämlich immer noch keinen ansatzweise nachvollziehbaren Vorgehensgrund gegen den Sachverhalt gelesen, dass aufgrund mehr als zweifachen einsatzes auf landespass Punkte abgezogen wurden...
4 IN 235/07
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
TuS Handball Sportmarketing GmbH & Co. KG,
Bachstraße 7, 72555 Metzingen
vertr. durch den Geschäftsführer Michael Giehrl
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart HRA 361070
ist heute, am 29.06.2007, um 10.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Hansjörg Wanner, Reutlingerstr. 105, 72800 Eningen u.A. bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Tübingen, 29.06.2007
Amtsgericht - Insolvenzgericht -
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_auf…smassnahmen.htm
Respekt pko !!!! ![]()
Vor allem um diese Uhrzeit ![]()
Bei diesen Info's macht dann auch der vorzeitige (während der laufenden Saison) Abgang der letztjährigen TuS-Machern Giehrl und Brugger Sinn. ![]()
Michael Giehrl hat keinen Abgang gemacht, sondern als Geschäftsführer die Insolvenz angemeldet. ![]()
Wenn die Spielbetriebs GmbH des TuS Metzingen wirklich vor dem 1.7. Insolvenz angemeldet hat, ist die Lizenz für die kommende Spielserie abzuerkennen.
Und woher nimmst Du diese Weisheit?
Ich kenne durch meinen Verein die Lizenzrichtlinien der HBVF. Gruß Hamburgerin
Warum ist dann die Lizenz abzuerkennen? Wenn der Verein die Lizenz selbst beantragt und die Vermarktungsrechte etc. für die kommende Saison nicht mehr an die insolvente Spielbetriebs GmbH vergeben hat, hat das doch miteinander gar nichts mehr zu tun. Im Regelfall muss man da auch differenzieren, was die Gehälter und Verträge der Spielerinnen betrifft. Der DHB-Vertrag, der zum Bundesliga-Pass berechtigt, kann ja mit dem Verein geschlossen sein und muss auch keine Gehälter beinhalten. So etwas kann ja z. B. noch in einem zusätzlcihen Arbeitsvertrag zwischen GmbH und Spielerin geregelt sein.
Aber nach den neuen, für die kommende Saison geltenden, Richtlinien nicht mehr. Die hbvf lässt eine Trennung zwischen Lizenzinhaber (z.B. Verein) und Arbeitgeber bezüglich der Spielerverträge (i.d.R. eine GmbH) nicht mehr zu. ![]()
Mann will nämlich genau das verhindern, was in Metzingen oder Nürnberg passiert ist. Somit haben die Spielerinnen mehr Schutz (z.B. bei der Erfüllung der Verträge durch die Vereine: Stichwort:Geld :D) und die sportliche Fairness ist gewahrter. Jeder kann nur das Ausgeben was er hat. Tut er es nicht, gibt es mit der Insolvenz auch keine Lizenz mehr ![]()
Ich denke aber, dass das im aktuellen Fall der TuS noch keine Auswirkungen hat, da die Spielbetriebs-GmbH insolvent geht und neuer Lizenzträger, so weit ich gehört habe, der Verein TuS Metzingen (Hauptverein) ist. ![]()
Wenn die Richtlinien der HVBF mit denen der HBL übereinstimmen, war das am 29.6. eine Eigeninsolvenz, derzufolge vgl. Wallau-Massenheim die Lizenz eben weg ist. Wenn sie nicht übereinstimmen habe ich nichts gesagt.
Die ganze Materie ist etwas komplex.
1.) Wer war in der letzten Saison der Lizenznehmer?
ZitatAus dem Sportgerichtsurteil:
Der Verein TuS Metzingen spielte in der Saison 2006/2007 mit seiner ersten Frauenmannschaft in der Zweiten
Handballbundesliga Frauen Süd. Lizenzträger für die Teilnahme an den Spielen der Handballbundesligen ist die TuS
Handball Sportmarketing GmbH & Co. KG, Metzingen, bei der der Verein Hauptgesellschafter ist.[...]
Lizenzinhaber sei die GmbH & Co.
KG, die auch wirtschaftliche Trägerin der Mannschaft sei, was im Lizenzierungsverfahren im einzelnen dargelegt worden
sei.
2.) Wer ist in der neuen Saison der Lizenznehmer?
Wenn wieder die GmbH & Co KG die Lizenz beantragt und erhalten hat, dann kann ich mir sehr wohl einen Lizenzentzug vorstellen. Wenn jedoch dieses Mal der e.V. Lizenznehmer ist, dann könnte dies wieder ganz anders aussehen.
ZitatOriginal von Felix0711
Wenn die Richtlinien der HVBF mit denen der HBL übereinstimmen, war das am 29.6. eine Eigeninsolvenz, derzufolge vgl. Wallau-Massenheim die Lizenz eben weg ist. Wenn sie nicht übereinstimmen habe ich nichts gesagt.
Wieso sollten die übereinstimmen? ![]()
die neuen Lizenregeln gelten nicht für die Saison 07/08, das Lizenzierungsverfahren war ja bei der JHV bereits abgeschlossen, sondern das für 08/09. Früher geht es nicht ...
Bei der Insolvenz vor dem 1.7. käme es auf die vertragliche Gestaltung an, Nürnberg hat es ja auch geschafft, sich das rauszueiern, weil die Verträge da so konzipiert waren, dass die HBVF da keine Handhabe, gegen die rechtlich unabhänge dritte, diese GmbH aus der die Spielerinnen ihr Geld bekommen sollten, hatte. Um den Fall Metzingen zu beurteilen, bräuchte man da also Hintergrundinformationen, wie die Regelungen zwischen Verein und GmbH aussehen.
By the way: Unter dem angegebenen Link finde ich die Meldung nicht und die Vorgangsnummer finde ich über google auch nirgends anders im Netz ...
Das hat mit der Änderung nichts zu tun, der Antrag muß bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden.
Ein Antrag kann nicht gestellt werden, wenn gegen den Antragsteller bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren beantragt wurde bzw die Antragstellung in den auf die Abgabefrist folgenden 3 Monaten zu erwarten ist.
Das heißt für mich im Klartext der TuS Metzingen hat die 3 Monate nicht beachtet.
Das mit dem Link habe ich auch probiert. Hat nicht funktioniert. ![]()
Mit Nürnberg wäre dieser Fall aber nicht vergleichbar. Bin mir auch ziemlich sicher, dass das nichts mit der neuen Saison und der internen Regelungen der TuS zu tun hat. ![]()
Ich meine einen Passus in den hbvf- Richtlinien zu kennen, der besagt, wenn nach der Lizenzerteilung (und die ist am 31.03.2007 gewesen) innerhalb von 3 Monaten der Lizenzinhaber insolvent geht bzw. es abzusehen ist, dass dieser Insolvent geht, hat die hbvf die Lizenz für die neue Saison zu entziehen/bzw. abzuerkennen.
ich meine, dass die Lizenz für die neue Saison auf den Hauptverein beantragt und erteilt wurde ...
Ich habe den Eintrag gerade unter Landgericht Tübingen gefunden. Im übrigen hätte der Hauptverein die Lizenz nicht beantragen dürfen, da der alte Lizenznehmer innerhalb von drei Monaten Insolvenz beantragt hat.
......wieso machen die dann das ? ![]()
Wer ist den hier juristisch fit ? Kann das mit den Klagen einiger Spielerinnen auf noch ausstehende Gehälter zusammenhängen.
Das evtl. deren RA Insolvenz beantragt hat und die TuS-Verantwortlichen gerne noch zwei Tage hätten warten wollen.
Kennst sich da jemand aus. Funktioniert das so ? ![]()
ZitatOriginal von Hamburgerin
Das hat mit der Änderung nichts zu tun, der Antrag muß bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden.
Ein Antrag kann nicht gestellt werden, wenn gegen den Antragsteller bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren beantragt wurde bzw die Antragstellung in den auf die Abgabefrist folgenden 3 Monaten zu erwarten ist.
Das heißt für mich im Klartext der TuS Metzingen hat die 3 Monate nicht beachtet.
Also nochmals, für die etwas begriffsstuzigen wie mich:
Wenn ich das durchlese,verstehe ich es so, dass der Insolvenzantrag
bezogen auf den Antragsteller erfolgen muss? Das wäre ja der Hauptverein, Insolvenz beantragt hat aber der alte Lizenzinhaber.
Somit greift doch dieser Passus nicht.
Oder sehe ich das falsch.