Beiträge von Hans-Chrisitian

    @ schwaniwolli:
    Einspruch ist sinnlos und hört endlich auf, mit einem Einspruch bei einem Regelverstoß von Mannschaften oder Spielern zu argumentieren.

    Ihr könnt doch lesen : bei Regelverstößen von Mannschaften oder Spielern sieht die Rechtsordnung keine Einspruchsmöglichkeit vor.


    Hier kann ich nicht ganz folgen. Die Schiedsrichter haben die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Tun sie dies nicht, liegt auch ein Regelverstoß vor. So einfach kann man sich die Sache auch nicht machen, dass die Fehler alle von Mannschaften bzw. Spielern gemacht werden.

    Zitat

    Original von mhs
    @ Hans-Christina
    Eine Mannschaft, egal welchen Fehler man begangen hat, absichtlich zu benachteiligen, um einem eventuellen Einspruch durch ein klares Endergebnis zuvor zu kommen ist der größte Schwachsinn den ich je hier gelesen habe.

    Und zudem, es muss eine richtige Entscheidung geben, es können also nicht, je nach Entscheidung, eine von beiden Mannschaften Einspruch, mit Aussicht auf Erfolg, einlegen. Entscheide dich und begründe dann deine Meinung.

    Zunächst einmal habe ich die Sache, eine Mannschaft absichtlich zu benachteiligen natürlich nicht so gemeint. Ich habe damit nur ausdrücken wollen, dass das das günstigste ist, was dem Schiedsrichter passieren kann. Wenn nämlich die benachteiligte Mannschaft gewinnt, kommt der SR wohl auf jeden Fall um einen Einspruch herum.

    Ich habe aber für diesen Fall natürlich keine Lösung, weil nach den Regeln nicht sein kann, was nicht sein darf. Der Schiedsrichter hat sich nämliich als unfehlbar zu zeigen und darf (kann) bei 7 Feldspielern auf dem Feld gar nicht anpfeifen. Also kennt die Regel diese Situation nicht und kann auch nicht helfen. Es liegt in jedem Fall schon mit dem Anopfiff ein Regelverstoß vor.

    Ich denke wir werden da nicht auf einen Nenner kommen.

    Die Regel besagt, dass ein Tor, das durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler geworfen wurde, nicht anzuerkennen ist. Wenn nun die SR zu spät feststellen, dass der Spieler nicht teilnahmeberechtigt ist, dann disqualifizieren Sie diesen - regelgerecht.

    Das die Schiedsrichter das Tor nicht mehr zurücknehmen können, liegt jedoch daran, dass der Anwurf schon ausgeführt ist. Damit ist das Spiel bereits fortgesetzt. Die Schiedsrichter sind eben nicht befugt, die Zeit zurückzudrehen und nun so zu tun als sei das inzwischen gewesene nicht geschehen. Dennoch bleibt das Tor regelwidrig. Der Spieler hätte sofort disqualifiziert werden müssen und das Spiel mit Freiwurf für den Gegner fortgesetzt werden müssen.

    Wenn die Schiedsrichter den Spieler später disqualifizieren, stellen sie fest, dass der Spieler regelwidrig auf dem Feld war. Dass sie den Fehler begangen haben, das Tor zu geben, können Sie jetzt aber nict mehr korregieren. Es bleibt aber sehr wohl ein Regelverstoß. Die Schiedsrichter stellen diesen aber erst zu spät fest. Darum bin ich der Überzeugung, dass ein Einspruch sehr wohl Erfolg haben könnte.

    Da ich schon geschildert habe, dass wir wohl nicht auf einen Nenner kommen werden, werde ich zu diesem Thema nun auch nichts mehr hinzufügen.

    Es bleibt aber nach wie vor ein Fehler des Schiedsrichters. Der Spieler der das Tor erzielt hat, hätte disqualifiziert werden und das Tor aberkannt werden müssen. Die spätere Disqualifikation ist zwar insoweit korrekt. Aber der Schiedsrichter hat eben keine Chance mehr, seinen Fehler zu berichtigen.

    Hat ein Schiedsrichter z. B. auf 7-m entschieden, den 7m-Wurf ausführen lassen und das Spiel fortsetzen lassen, so kann er den 7m-Wurf auch nicht zurücknehmen, wenn er den Fehler später erkennt!

    Trotzdem bleibt es ein Regelverstoß, weil das Tor eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers nach den IHF-Regeln nicht zählen darf!

    Zitat

    Original von Schwaniwolli

    die SR haben regelgerecht gehandelt und den Spieler disqualifiziert.
    Die einzige Möglichkeit, die der unter dem Tor zu leidende Verein hat, ist der Weg des Einspruchs gegen die Spielwertung.

    Aber , ganz klar : No chance !!!.

    Gegen einen Regelverstoß einer Mannschaft oder eines Spielers gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.

    Ich sehe für einen Einspruch durchaus Chancen. Schließlich ist das Tor regelwidrig gefallen. Der Spieler der das Tor erzielt hat, war nicht teilnahmeberechtigt. Dass die Schiedsrichter das Tor nicht mehr zurücknehmen konnten, hat nichts damit zu tun, dass das Tor regelwidrig erzielt wurde.

    Aber, wie immer bei Einsprüchen, der Pferdefuß: Das ganze muß im Spielbericht angekündigt werden. Und das, Freunde, kostet nichts, ist jedoch die einzige Chance überhaupt etwas zu machen. Da dies hier nicht passiert ist, ist die Chance vertan. Daneben gibt's natürlich auch noch andere Fragen, die zu prüfen wären, z. B. ob dieses Tor spielentscheidend war.

    Ich kann nur sagen schlechte Karten. Hier haben die Schiedsrichter gepennt.

    Einzige Chance für die SR ist in dieser Situation, die Mannschaft zu benachteiligen, die das Spiel gewinnt. Wer dies aber ist, das weiß man vorher leider nicht!

    Wird eine Zeitstrafe gegeben und die anwerfende Mannschaft verliert knapp, so dürfte einem Einspruch wohl stattgegeben werden.

    Wird keine Zeitstrafe gegeben und nur ein Spieler vom Feld genommen, so dürfte einem Einspruch der nicht anwerfenden Mannschaft wohl stattgegeben werden, wenn diese knapp verliert.

    Der Fehler der Schiedsrichter ist nämlich schon begangen und kann hier nicht ausgebügelt werden, weil es sich zwar um einen Fehler der Mannschaft handelt. Die Regel sieht hier jedoch vor, dass der Schiedsrichter, unfehlbar wie er ist, die Ausgangsstellung korregiert und erst dann anpfeift.

    Eine ähnliche Situation hatten wir auch schon mal, als nämlich der Schiedsrichter die zweite Hälfte anpfiff, obwohl nicht alle Spielerinnen unserer Mannschaft in der eigenen Hälfte waren. Eine Spielerin stand nämlich neben dem Spielfeld und unterhielt sich mit einem Zuschauer. Als sie dann nach dem Anpfiff auf das Feld stürzte, erhielt sie eine Zeitstrafe wegen Wechselfehlers.

    Bei uns sieht's so aus, dass reichlich Neulinge vorhanden sind und diese in den meisten Fällen auch nur ein Spiel pfiefen = 10,00 EUR. Da die Neullinge im Regelfall auch noch entsprechend jung sind, gibt's auch keine Fahrgeld für sie, sondern allenfalls für den Partner oder ein paar Cent für die Anreise mit dem Fahrrad (0,28 EUR je km). Aber diese 10 EUR gibt's auch bei den Senioren (das sind nach SpO SHB Männer und Frauen und nicht die alten Säcke, die nach 3 Minuten aus der Puste sind! - darf ich sagen, ich bin auch in dem Alter).

    Im Bezirk gibt's bei uns 15,00 EUR je Spiel (egal ob C-Jugend oder Männer Weser-Ems-Liga), und im Verband (Ober- und Verbandsliga) HV Niedersachsen/Bremer HV 18,00 EUR zzgl. Wochentagszuschlag je Spiel egal ob Jugend oder Männer. Daneben 0,28 EUR je km, egal ob allein oder zu zweit.

    Für mich hat jfherden eindeutig den Nagel auf den Kopf getroffen. Grob unsportliches Verhalten ist z. B. eine Beleidigung. Es liegt hier auch kein Vergehen vor, dass mit den Beispielen für ein grob unsportliches Verhalten vergleichbar ist.

    Was wäre, wenn der Trainer das gleiche von der Bank aus gefordert hätte? Ich glaube nicht, dass dann einer auf die Idee kommen würde, den Trainer zu disqualifizieren. Dass der Trainer dabei das Spielfeld betritt ist die Tatsache, die hier wohl dazu führt dass zwei gleichzeitige Unsportlichkeiten zu einer groben Unsportlichkeit zusammen gefasst werden sollen. Man muss jedoch einmal jedes der beiden Vergehen für sich betrachten.

    Es bleibt m. E. dabei. Beide Vergehen sind für sich einfache Unsportlichkeiten und allenfalls im Rahmen der progressiven Bestrafung gemeinsam gleich mit einer 2-Minuten-Strafe zu belegen.

    Sorry, aber Aufgabe einer Verwaltungsinstanz ist nun mal Entscheidungen zu treffen. Und wenn die Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden, dann wird es auich nicht Einsprüche hageln!

    Schon heute müssen die spielleitenden Stellen Entscheidungen treffen, z. B. darüber, ob Spiele verlegt werden oder nicht oder ob Geldbußen festgesetzt werden, ggf, in welcher Höhe.

    Als Schwaniwollii, bange machen gilt nicht!


    Selbst wenn doch, wenn Du Dir zum Maß einer Sperre Gedanken machst und dies begründen kannst, dann wird ein Sportgericht sich Deiner Entscheidung auch anschließen. Wenn dann die Einsprüche der Reihe nach baden gehen, dann wird dies auch schnell weniger!

    Ich weiß ja nicht, inwieweit diese Anweisung übertragbar ist.

    Für uns gilt folgende Anweisung:

    Ist kein Offiizieller da, ist ein Spieler als MVA zu kennzeichnen.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Spielführer oder 3. Ersatztorhüter ist.

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Doch noch ein Wort zum Spieler, der nach einer Zeitstrafe zu früh wieder das Spielfeld betritt und ins Spiel eingreift.
    Wann wird er das wohl machen ?

    Seinem Mitspieler den Ball zuzuspielen ?

    Er wird doch nur dann ins Spiel eingreifen, wenn er z.Bsp. einen gegnerischen Angriff vereiteln möchte oder gar Schlimmeres. Und wenn er bewußt ins Spielfeld läuft, um den Z zu einem Pfiff zu provozieren ?.

    Wie auch immer, er wird von mir wg. grober Unsprtlichkeit disqualifiziert. Basta

    Vielleicht kann er auch die Hallenuhr nicht richtig lesen, weil er kurzsichtig ist. Nach Deiner Formel = Disqualifiaktion.

    Nein, nein, Mein Freund, so einfach ist das nun auch nicht.

    Ich habe durchaus schon mehrfach erlebt, dass Spieler zu früh das Spielfeld wieder betreten haben. Meistens war es ein Mißverständnis (z. B. der Trainer sagt: "Jetzt noch 30 Sekunden", der Spieler hört nur "Jetzt" und rennt auf das Spielfeld). Dass ein Spieler nach einer Zeitstrafe zu früh das Spielfeld wieder betreten hat und dafür wegen grob unsportlichen Verhaltens disqualifiziert wurde, habe ich noch nicht erlebt.

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Eine Sperre aufgrund einer Spielleiter - Entscheidung ohne Rechtsbezug ist nicht machbar. Hier müssen verbindliche Regelungen her. Wie soll die Spielleitende Stelle abschätzen können, welches Vergehen bestraft wird und welches nicht. Dafür sind die Tatsachenschilderungen der SR viel zu subjektiv, leider auch in vielen Fällen zu ungenau, um eine Sperre aussprechen zu können. Darüber hinaus wären die Rechtsinstanzen mit Einsprüchen wg. solchen Sperren überlastet.

    Klar geht das nicht ohne Rechtgrundlage. Die muss es aber auch bei einer automatischen Sperre geben. Ich denke jedoch, dass die spielleitende Stelle in der Regel aus der Schilderung des Sachverhaltes sehr wohl beurteilen kann, ob ggf. eine Sperre angebracht ist.

    Das es letztlich zu Einsprüchen kommen kann ist klar. Das kann es aber noch eher bei den automatischen Sperren. Denn bei der Sperre durch die spielleitende Stelle hat der entscheidende in Ruhe und bedacht Zeit, seine Entscheidung (Sperre oder nicht) zu überdenken. Bei einer automatischen Sperre ist dies nicht der Fall. Hier führt fast jede unberechtigte Disqualifikation Einspruch. Und ich denke besonders in den unteren Klassen werden durchaus nicht selten auch Disqualifikationen ausgesprochen, die nicht berrechtigt sind.

    Bei uns haben S/Z nur die laufenden Sachen (Spielstand, Torschützen, Zeit der Strafen) einzutragen. D/A tragen immer und ausschließlich die SR ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob S/Z da sind oder nicht.

    Außerdem muss nach der Spielordnung der Schiedsrichter diese Eintrgungen vornehmen (§ 81 Ziffer 5). Danach ist es nicht Aufgabe des Sekretärs, diese Eintragungen vorzunehmen. Außerdem spricht § 81 Ziffer 5 SpO DHB von Disqualifikationen und Ausschlüssen. D. h. alle Disqualifikationen sind mit Begründung von den Schiedsrichtern einzutragen (auch 3 x 2 min.). Und so wird's bei uns auch gehandhabt!

    Wechselfehler ist wohl eindeutig. Auch, wenn der Zeitnehmer vor dem Betreten des Spielfeldes durch die 7. Feldspielerin gepfiffen hat, bleibt es beim Wechselfehler. Erst, wenn der SR das Team-Time-Out gewährt hat (nach time-out), dürfte die 7. Feldspielerin auf das Feld.

    Die weitere Entscheidung kann nur heißen:

    TTO und Freiwurf A (wenn zuerst der Pfiff des Zeitnehmers kam und dann die 7. Feldspielerin auf dem Feld)

    oder

    kein TTO und Freiwurf B (wenn zuerst die 7. Feldspielerin auf dem Feld war und dann der Pfiff des Zeitnehmers kam).

    Was zuerst war, ist Tatsachenfeststellung der SR

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Seitdem die RO DHB nur wegen der Bundesliga wieder geändert worden war, ist zwar die Hemmschwelle für SR, eine D auszusprechen, stark gesunken, aber zur gleichen Zeit sank auch die Hemmschwelle der Spieler, einmal so richtig hinzulangen.

    Die alte Regelung - für jede D mindestens ein Spiel Pause - wieder einzuführen, halte ich für nicht machbar. Dazu ist die Macht der Bundesliga einfach zu groß.

    Das war nicht die BL, sondern die IHF-Regeln:

    Regel 16:8

    ... Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, in dem sie verhängt wurde. ...

    Daraufhin hat der DHB auf Druck der IHF die Regelung zur automatischen Sperre aufgehoben.

    Aber ich würde auch keinen Sinn darin sehen, immer eine Sperre auszusprechen. M. E. sollte die spielleitende Stelle die Möglichkeit haben, im Einzelfall eine Sperre auszusprechen.

    Im Übrigen habe ich nicht festgestellt, dass sich in unserer Region in letzter Zeit hier etwas gegenüber den vergangenen Jahren verändert hat.

    Ich bin nicht der Meinung, dass jeder das so machen soll, wie er will. Die Brust-Nummer sollte schon deutlich sichtbar sein. Nicht nur, dass ich als Schiedsrichter und S/Z diese sehen müssen.

    Auch diie gegnerische Mannschaft muss sich in der Abwehr hieran orientieren können. Es ist m. E. ein Nachteil, wenn sich Abwehrspieler möglicherweise nur mühsam absprechen können, weil sie Probleme haben, den Gegenspieler genau zu benennen. Daher halte ich die nach unten gerutschten Nummern auch für mehr als zur eine Kleinigkeit.

    Übrigens: Nicht nur Lemgo trägt solche "Bauchnabelnummern", in der 1. Liga hat die HSG Nordhorn dies scheinbar übernommen (Mannschaftsfoto im Handball-Magazin, HaWo und der Homgepage).

    Es geht bei der Anweisung nicht darum, ob die Nummer seitlich oder mittig auf der Brust aufgedruckt ist, sondern darum, ob die Nummer oben auf dem Trikot oder eben in "Bauchnabelhöhe" angebracht ist.

    Und genau da trifft nämlich wieder das Problem der Werbung auf. Ist die Werbung nämlich in Brusthöhe, ist die besser zu sehen. Da kann dann die "Brust"-Nr. schon mal halb in der Hose verschwinden oder bei gebückter Körperhaltung kaum noch sichtbar sein. Und genau das soll durch diese Anweisung vermieden werden.

    Übrigens: U. a. die Trikots des oben angesprochene Deutsche Meisters waren Anlaß für diese Anweisung.