Ich kann nur sagen schlechte Karten. Hier haben die Schiedsrichter gepennt.
Einzige Chance für die SR ist in dieser Situation, die Mannschaft zu benachteiligen, die das Spiel gewinnt. Wer dies aber ist, das weiß man vorher leider nicht!
Wird eine Zeitstrafe gegeben und die anwerfende Mannschaft verliert knapp, so dürfte einem Einspruch wohl stattgegeben werden.
Wird keine Zeitstrafe gegeben und nur ein Spieler vom Feld genommen, so dürfte einem Einspruch der nicht anwerfenden Mannschaft wohl stattgegeben werden, wenn diese knapp verliert.
Der Fehler der Schiedsrichter ist nämlich schon begangen und kann hier nicht ausgebügelt werden, weil es sich zwar um einen Fehler der Mannschaft handelt. Die Regel sieht hier jedoch vor, dass der Schiedsrichter, unfehlbar wie er ist, die Ausgangsstellung korregiert und erst dann anpfeift.
Eine ähnliche Situation hatten wir auch schon mal, als nämlich der Schiedsrichter die zweite Hälfte anpfiff, obwohl nicht alle Spielerinnen unserer Mannschaft in der eigenen Hälfte waren. Eine Spielerin stand nämlich neben dem Spielfeld und unterhielt sich mit einem Zuschauer. Als sie dann nach dem Anpfiff auf das Feld stürzte, erhielt sie eine Zeitstrafe wegen Wechselfehlers.