Ich verstehe die Äußerungen des Schiedsgerichtes so, dass die wörtliche Formulierung der Bedingung der HBL das Problem ist. In dem Zusammenhang nennt das Schiedsgericht eine Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, bei dem es um Transparenz und Diskriminierungsfreiheit geht. Inhaltlich war die Bedingung aus Sicht aller Beteiligten gerechtfertigt.
Das Schiedsgericht stellt zusätzlich eine weitere Bedinung in Form einer Überweiung auf das Konto der HBL auf, die die finanziellen Risiken der kommenden Saison absichern soll. Wie hoch die Absicherung ist, wurde in der Stellungnahme, die ich gesehen habe, nicht genannt.
Daraus könnte man folgende Schlussfolgerungen ziehen:
1. Wenn die Bedinung richtig formuliert gewesen wäre, hätte der HSV die Bedingung, die Liquiditätslücke bis zu der gesetzten Frist zu schließen, nicht erfüllt. Vorausgesetzt die angesetzte Uhrzeit von 12 Uhr ist nicht das Problem. Ob die Folge der Lizenzentzug gewesen wäre, ist unklar, weil die Verhältnismäßigkeit aufgrund der falschen Formulierung kein Bestandteil des öffentlichen Statements des Schiedsgerichts gewesen ist.
2. Wäre der Geldeingang vor der gesetzten Frist eingegangen, stünde der HSV heute mit einer Lizenz für die kommende Saison da, wenn man der Presse glauben schenken kann, dass einzig der verzögerte Geldeingang das Problem war.