Beiträge von BerndO

    @Todde: Regel 4.2 sagt der MV ist in diesem Falle progressiv zu bestrafen. Die Regelklarstellung sagt eindeutig, der der unterschreibt, übernimmt alle regeltechnischen Pflichten als MV, egal ob er nun Spieler oder Offizieller ist. Also: Erneute Hinausstellung gegen den "Spielertrainer".

    Ich wollte damit nur sagen, diese Gedanken, ob das nun regelkonform war oder nicht, müssen sich dann halt die entsprechenden Instanzen machen, wenn das bis dahin nicht sowieso schon anderweitig geklärt wird. Auf jeden Fall halte ich die Schlussfolge für zulässig, zumal auch bislang schon ein anderer Offizieller zum MV erklärt wird, wenn der aktuelle disqualifiziert wird oder zum Spieler wird. Solange Offizielle auf der Bank sitzen ist auch einer von denen MVA.
    Nein, ich habe dazu keinen Regelbezug, es exisitieren hierzu nur ein, zwei Fragen in userem Regelfragenkatalog (nicht der IHF-Katalog)

    Na, diese Art von Aufstockung wird wohl, wenn sie denn überhaupt kommt, nur für die kommende Saison gelten. Also dann auch ein Absteiger mehr. Wär nur mal interessant, ob die Landesliga Nord im Fall der Fälle dann mit 13 Mannschaften spielt, oder Schriesheim doch in der Klasse bleibt. Naja, ungelegte Eier, aber nettes Gedankenspiel...

    Weil es irregulär erzielt wurde, es war ein Spieler auf dem Spielfeld, der da zu diesem Zeitpunkt dort nicht hingehörte. In Analogie zum hinausgestellten Spieler, der zu früh wieder eintritt und dies erst bemerkt wird, nachdem er (oder sein Mitspieler) ein Tor erzielt hat.

    jfherden: das ist doch ein logischer Schluss daraus - oder warum sollte die Mannschaft so lange ohne MVA sein bis zu dem Zeitpunkt an dem Du alle Offiziellen "verbannt" hast?

    vr316: Auswechselraum finde ich gut, ist erstens die bessere Position für B, B ist zum Zeitpunkt der Ahndung des Vergehens nicht in Ballbesitz und dort ist schliessliche der Fehler passiert.


    Ansonsten ich bin heute etwas langsam beim Schreiben, bis ich auf "Speichern" gedrückt habe, haben schon zwei andere geantwortet ;)

    Lasse: Sie gelten nicht als eine Person, lediglich das Verwarnungs- bzw. Hinausstellungskontingent ist jeweils auf 1 begrenzt. Das ist doch schon ein kleiner Unterschied...

    Aber vielleicht hat ja "Lehrstab" (hat der eigentlich auch einen richtigen Namen? ;)) schon die offizielle Lösung zur Ausgangsfrage. Bei uns wurden ja noch keinerlei Schulungen zum Thema "Neue Regeln" durchgeführt.

    Es steht nirgendwo, dass ich nach einer direkten Disqualifikation oder Hinausstellung eines Offiziellen, einen anderen Offiziellen nicht mehr verwarnen kann. Das war auch vorher schon so.

    Analaog: Darf ich nach der direkten DQ eines Spielers einen anderen Spieler auch nicht mehr verwarnen?

    jfherden: 16:3 Kommentar passt nicht, da hier festgelegt wird, dass bei einer "besonderen" Regelwidrigkeit direkt hinausgestellt werden kann. Dadurch dass vorher bereits eine Disqualifikation wegen etwas ganz anderem erfolgt ist, macht das aktuell zu ahndende Vergehen nicht "schwerer" oder "besonders". Von daher -> Verwarnung und nicht mehr.

    Bzgl der Beförderung: In den Regelklarstellungen des DHB (bei Dir nicht ganz vollständig) ist der Fall geregelt, falls alle vorhandenen Offiziellen disqualifizert worden sind:

    Zitat

    b) Werden Mannschaftsoffizielle/der Mannschaftsverantwortliche disqualifiziert, sodass kein weiterer Offizieller mehr auf der AW - Bank vorhanden ist, dann muss ein Spieler (meistens der „interne“ Spielführer der Mannschaft) die weitere Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten gemäß Regelwerk übernehmen.

    Somit sollte analog dazu klar sein, dass ein noch vorhandener Offizieller zum MVA wird, wenn der "Chef" gehen musste.

    Wurde bei uns zwar noch nicht gelehrt, aber die Vermutung legt nahe:

    1. in der 9. Minute wir einer der 3 verbliebene Offiziellen zum mVA "befördert".
    2. Dieser wird bei 11:50 wegen der fehlenden Teilnahmeberechtigung verwarnt
    3. Das Tor wird annulliert (ich nehme mal an Anwurf nicht ausgeführt heisst auch nicht angepfiffen)
    4. Spielfortsetzung FW B.

    Schöne "Analog"-Beispiele, die wie fast alle immer mehr oder weniger hinken:

    Wenn Du Deine Waffe weitergibst an jemanden Unberechtigten hast Du schon was falsch gemacht, auch wenn der andere damit keine Straftat begeht.

    Im Gegensatz dazu wird durch die illegale Tat des einen die bis dato legale Handlung des anderen nicht illegal. Und Fakt ist, und wird von Dir ja auch nicht bestritten, der auswechselnde Spieler hat (zumindest auch nach Deiner Ansicht bis zum Einwechseln des anderen) nichts falsch gemacht.

    So wird's gemeint sein: Bemerkt der SR, dass ein Aussenangreifer ausserhalb des Spielfeldes steht, um sich evtl. dadurch einen längeren Anlauf und dadruch mehr Schwung zu verschaffen, und zwar bevor der Ball dem Angreifer gepasst wird, so erfolgt beim ersten Mal ein Hinweis an den Spieler (ohne Spielunterbrechung) seine Stellung zu korrigieren. Im Wiederholungsfalle gibt's dann sofort FW für die Abwehr, egal ob er angespielt wird oder nicht.
    Es geht hierbei nicht um eine bereits bestehende FW-Situation.

    jfherden: Hier wurde von mir, wenn überhaupt, nur die Seitenzahl geschätzt. Ich hab ja fast nicht schlafen können ;) wegen Deiner Beharrlichkeit, und mir deshalb die Mühe gemacht, wirklich im HSR nachzuschauen. Ich glaube, das Geld wäre für Dich (wie generell für jeden SR) wirklich gut investiert und würde manche Diskussion wirklich erübrigen. Aus urheberrechtlichen Gründen werde ich hier jedenfall keine Scans reinstellen. Wenn ich dran denke, schicke ich sie Dir per PM.

    Nichtsdestotrotz kann man, egal ob man nun "obrigkeitshörig" ist oder nicht, über Auslegungen diskutieren, man sollte aber dabei schon berücksichtigen, dass hierdurch gerade mitlesende SR-Neulinge durchaus verunsichert werden können.

    Ach ja, auch wenn ich Dir einen "Bremer Link" gepostet habe, sei versichert, dass diese Auslegung auch in Baden (und laut ellob ja auch in Württemberg) Gültigkeit hat. Nur findet sich dazu nichts online in Baden.

    Und was "Ton" oder "Brutalität" hier angeht, das ist in so einem Medium wie diesem hier immer so eine Sache. Ich glaube, Du bist hier etwas empfindlich und interpretierst in manches Wort und manchen Smiley das ein oder andere Mal zu viel rein.

    Gruß
    Bernd

    Zu diesem Thema kann ich, wie eigentlich immer, jedem nur die Lektüre des "Handball-SR", anerkanntermassen unsere "Bibel", empfehlen, vor allem den Exkurs im Kapitel 2 (Seite 2/7 ff. glaube ich).
    Im übrigen glaube ich nicht, dass es hier je nach LV unterschiedliche Auslegungen gibt, jedenfalls gibt's hierfür keinerlei "Beweis". Nur ein kleines Dorf in Niedersachsen leistet den Eindringlingen noch unerbittlich Widerstand... SCNR ;)

    So, jetzt aber genug der Missionarsarbeit (zumindest zu diesem Thema) ;)

    jfherden: Das ist grob falsch. Woher weisst Du ob ein Spieler, der rausläuft, wirklich wechseln will?? Was machst Du wenn er wieder zurück kommt?

    Da Du ja oftmals nur sehr schwer von Deiner "Auslegung" abzubringen bist, schau doch mal bitte unter http://www.bremer-handball.de nach (leider kein direkter Link möglich):

    -> Schiedsrichter -> Regeltechnik/-auslegung -> Inhaltsverzeichnis -> Auswechslungen im Jugendbereich

    Wird im Jugendbereich ausgewechselt, wenn man nicht in Ballbesitz ist, ist immer der einwechselnde Spieler der fehlbare Spieler.

    Zitat

    Original von jfherden

    Welcher andere? Der andere TW, der eingewechselt wird? Mit Sicherheit nicht. (Regel 14:10: "Jeder Versuch, in dieser Situation eine Auswechslung vorzunehmen, ist als unsportliches Verhalten zu bestrafen" - Je nach Interpretation der Torwart oder der MV, aber der andere TW hat mit der Aktion nichts zu tun.)

    Nun, dieser Punkt greift nur wenn der 7m-Werfer bereits wurbereit am 7m-Punkt steht. Wechselt der TW vorher bei laufender Spielzeit ist, wie sonst auch, der eintretende Spieler zu bestrafen. Insofern hat Dany recht.

    jfherden: Wie gesagt, ein Einspruch wäre hierbei ja nur dann evtl. sinnvoll, wenn es noch ein Rückspiel gibt und das Torverhältnis u.U. entscheidend ist. Wahrscheinlich geht Jugendtrainer davon aus, dass seine Mannschaft das Spiel (sehr viel??) deutlicher gewonnen hätte, wenn alles ordnungsgemäß abgelaufen wäre. Der Antrag im Einspruch hätte dann auf Neuansetzung des Spiels lauten müssen.

    Aber da sind mir einfach zu viele "Wenn's und Aber's" drin, als dass ich glaube, dass hier ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hätte, zumal ja auch noch ein Rückspiel zu spielen ist. Und wer sagt denn dass B das auf alle Fälle verliert?

    EDIT: Aber vielleicht war auch alles ganz anders und A und B wurden mehr als nur einmal vertauscht. Also, wie bzw. wer jetzt? ;)

    Ich nehme jetzt mal an, dass es in der Relegation noch ein Rückspiel gibt oder gab und Du als MV von B Angst wegen der Tordifferenz hast. (Ansonsten bräuchtest du dich ja nicht "beschweren")

    So wie Du es schilderst, handelt es sich um einen Regelverstoss.

    Einzige Möglichkeit, die Du hattest: Ankündigung eines Einspruchs gegen die Spielwertung unmittelbar nach Spielende auf dem Spielprotokoll und diesen entsprechend den Formvorschriften weiter zu verfolgen.

    Hast Du dies nicht getan, ist sowieso schon alles vorbei.

    Wie bei solchen Konstellationen ein Regelverstoss (im Hin- oder Rückspiel vielleicht sogar unterschiedlich) hinsichtlich der Frage "Spielentscheidend oder nicht" bewertet wird: Keine Ahnung. Wäre aber mal eine interessante Fragestellung.