Nachdem ja ab dem 1.8.05 das obligatorische TimeOut beim 7m wegfällt, folgende Situation bei einem JUGENDSPIEL in DEUTSCHLAND:
7m für A, kein TimeOut: Also auch kein Torwartwechsel für Mannschaft B mehr möglich (kein Ballbesitz, kein TimeOut).
Wie soll verfahren werden, wenn es zu keiner Verzögerung kommt, der Schütze aber noch nicht bereit steht? Darf der Torwart von B den Schiedrichtern einen TW-Wechsel signalisieren, darf man dann ein TimeOut geben?
(Der schlaue Angreifer von A stellt sich natürlich sofort an die 7m-Linie, dann ist das Wechseln sowieso nicht mehr möglich, wenn, wie oben gesagt, keine Verzögerungen gibt)
Das eingeschränkte Auswechseln im Jugendbereich wurde doch geschaffen, um den Spezialistenwechsel Abwehr/Angriff zu verhindern und Entwicklung von kleinen Petersens und Roggischs zu verhindern. Wenn der TW-Wechsel künftig unterbleiben muß, hätte dies mit der ursprünglichen Intention nichts mehr zu tun. Ausserdem würde dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass möglicherweise eine Verletzung eines Abwehrspielers "simuliert" wird, um ein TimeOut zu erzwingen. (Dass ich diese "Schauspielerei als Schiedsrichter bestrafen kann, ist mir klar.
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Ich bin gespannt auf die Antworten.
Neues Regelwerk: Kein (Pflicht-)TimeOut bei 7m
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Nun, da in einem Jugendspiel nur bei Time-Out in der Abwehr gewechselt werden darf und es bei 7-Meter nicht zwangsläufig Time-Out gibt, scheint hier ein Wechsel erst mal nicht möglich. Wobei hier wohl nicht daran gedacht wurde und mich die Reaktion des DHB interessieren würde, wenn man nachfragt. Aber eine interessante Frage.
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Laut Regelwerk darf man den TW nicht wechsel. Und wenn er wechselt bekommt der andere 2min aufgrund eines Wechselfehlers.
Aber ich finde diese Regelung nicht gut das man die Zeit weiterlaufen lässt, da es dann wieder zu diesem blöden Zeitschinden kommt, wenn man auf Differenzspielen muss bzw. ein knappes Ergebniss ist. Und die Begründung die man gesagt hat wegen der Spiellänge liegt meiner ansicht nicht das bei den 7m die Zeitangehalten wird sonderen wegen der Wischerei.
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Du als SR kannst natürlich weiterhin TO geben. Wer soll dich daran hindern?
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Das werdeich wahrscheinlich auch machen. Nur es gibt dann Diskusionen das andere SR die Zeit weiterlaufen lassen.
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Und das interessiert dich jetzt genau, weil...?
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Zitat
Original von Lasse
Du als SR kannst natürlich weiterhin TO geben. Wer soll dich daran hindern?wahrscheinlich die Beobachtern, die wenn du dauerhaft nur Time-Out gibst, sagen werden, dass du kein Spielverständnis hast, wenn du nur Time-Out pfeifst. Ich würd den Time-Out auch gern weiter pfeifen, aber werds im Verband wohl nicht dürfen, dank Beobachtern.
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Ihr schweift ein wenig ab.....

Meine Frage war, wie oben erklärt: Wie soll man sich zukünftig beim 7m in der Jugend verhalten? -
Das ist es ja man soll nur TO geben nach ermessen des SR und das trifft in der Jugend genauuso zu wie bei den Aktiven, nur das bei der Jugend das mit dem Wechseln himzukommt.
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Zitat
Original von michaelb
Ihr schweift ein wenig ab.....

Meine Frage war, wie oben erklärt: Wie soll man sich zukünftig beim 7m in der Jugend verhalten?Bin zwar kein Schiri, aber die Antwort ist doch sehr einfach. Wenn der Torwart oder der Trainer direkt anzeigt das er wechseln will wird die Zeit angehalten und der Wechsel durchgeführt.
Kommt das Signal erst wenn der Schütze zur Ausführung bereit steht wird der Wechsel verweigert.
Und zwischen Siebenmeterpfiff und Ausführung vergeht IMMER soviel Zeit das der Spielraum da ist.
Gruss
Rolf -
Zitat
Original von Dany
Und wenn er wechselt bekommt der andere 2min aufgrund eines Wechselfehlers.Welcher andere? Der andere TW, der eingewechselt wird? Mit Sicherheit nicht. (Regel 14:10: "Jeder Versuch, in dieser Situation eine Auswechslung vorzunehmen, ist als unsportliches Verhalten zu bestrafen" - Je nach Interpretation der Torwart oder der MV, aber der andere TW hat mit der Aktion nichts zu tun.)
Zur usprünglichen Situation: Ich denke, dass RolfB nicht ganz unrecht hat mit seiner Auslegung. Dazu die Erläuterung 2, letzter Absatz (neu): "Das bei 7-m-Entscheidungen früher verbindliche Time-out wurde gestrichen. Entsprechend den obigen Grundsätzen liegt es jedoch in einigen Situationen im Ermessen der Schiedsrichter auf Time-out zu entscheiden, etwa wenn eine der Mannschaften die Ausführung deutlich verzögert, z.B. durch Auswechseln des Torwarts oder des Werfers."
Da die Mannschaft zwar auf Grund der laufenden Spielzeit den TW nicht auswechseln darf, signalisiert der MV hier halt (in der Zwischenzeit zwischen Pfiff und bereitstehendem Angreifer - Die Zeit ist auf jeden Fall da, weil sich alle Spieler erst aufstellen müssen) dass er den TW auswechseln möchte. Also TO und TW-Wechsel.
Die andere Möglichkeit: Abwehrende Mannschaft produziert Durcheinander, indem die vorgeschriebenen Positionen nicht eingenommen werden, so dass der SR TO geben muss um zu korrigieren. (Analog dazu Regelergänzung 14:8: "Bei der Ausführung eines 7-m-Wurfs müssen sich die Spieler der gegnerischen Mannschaft außerhalb der Freiwurflinie befinden und mindestens 3 m von der 7-m-Linie entfernt sein, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Ansonsten ist der 7-m-Wurf zu wiederholen, wenn der Ball nicht in das Tor gelangt; eine persönliche Bestrafung erfolgt jedoch nicht. Also auch nicht, bei vorheriger Korrektur.) In dem TO kann der TW dann gewechselt werden. Etwas verwirrend, aber (m.E.) regelkonform. -
Zitat
Original von jfherden
Welcher andere? Der andere TW, der eingewechselt wird? Mit Sicherheit nicht. (Regel 14:10: "Jeder Versuch, in dieser Situation eine Auswechslung vorzunehmen, ist als unsportliches Verhalten zu bestrafen" - Je nach Interpretation der Torwart oder der MV, aber der andere TW hat mit der Aktion nichts zu tun.)
Nun, dieser Punkt greift nur wenn der 7m-Werfer bereits wurbereit am 7m-Punkt steht. Wechselt der TW vorher bei laufender Spielzeit ist, wie sonst auch, der eintretende Spieler zu bestrafen. Insofern hat Dany recht.
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Zitat
Original von michaelb
7m für A, kein TimeOut: Also auch kein Torwartwechsel für Mannschaft B mehr möglich (kein Ballbesitz, kein TimeOut).
Wie soll verfahren werden, wenn es zu keiner Verzögerung kommt, der Schütze aber noch nicht bereit steht? Darf der Torwart von B den Schiedrichtern einen TW-Wechsel signalisieren, darf man dann ein TimeOut geben?
(Der schlaue Angreifer von A stellt sich natürlich sofort an die 7m-Linie, dann ist das Wechseln sowieso nicht mehr möglich, wenn, wie oben gesagt, keine Verzögerungen gibt)
Das eingeschränkte Auswechseln im Jugendbereich wurde doch geschaffen, um den Spezialistenwechsel Abwehr/Angriff zu verhindern und Entwicklung von kleinen Petersens und Roggischs zu verhindern. Wenn der TW-Wechsel künftig unterbleiben muß, hätte dies mit der ursprünglichen Intention nichts mehr zu tun. Ausserdem würde dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass möglicherweise eine Verletzung eines Abwehrspielers "simuliert" wird, um ein TimeOut zu erzwingen. (Dass ich diese "Schauspielerei als Schiedsrichter bestrafen kann, ist mir klar.
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Ich bin gespannt auf die Antworten.Tse.. kaum ist eine Ankündigung über Regeländerung draußen spekuliert jeder über seine Auslegungen.
Bisher gibt es zu den Neuen Regeln noch keine Auslegungen, soweit mir bekannt!
Innerhalb des SHV werden diese erst auf dem Lehrgang vom 01.07.-03.07. besprochen bzw. bekannt gegeben. Letztendlich gilt es abzuwarten was dabei rauskommt.
Unabhängig davon, haben die Landesverbände die Möglichkeit abweichende Regeln bzw. Erläuterungen/Anweisung und Verhaltensweisen herauszugeben.
Ich rate daher einfach mal noch etwas abzuwarten, wie die SR-Anweisungen in den entsprechenden Gremien formuliert werden.
Vielleicht heisst es ja da dann: Gültig für den Jugendbereich: Bei einem beabsichtigten TW-Wechsel ist TO zu geben. Spätestens dann hätte sich die Diskussion erübrigt.
Als Ruhe bewahren, übersicht verschaffen und abwarten was uns die nächsten Wochen bringen!
cu
Frodo
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BerndO: Regel 4:4 sagt "Im Jugendbereich ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out." Bei den Strafen ist nirgends ein Bezug auf die 4:4 zu finden, nur auf die 4:5. Die wiederum nimmt auch keinen Bezug auf 4:4. Wenn man jetzt trotzdem (folgerichtig) den Verstoß gegen das Verbot des Wechselns als Wechselfehler wertet, ist nach Regel 4:5 "der fehlbare Spieler" zu bestrafen. Bei einem normalen Wechselfehler ist dies im Normalfall der einwechselnde Spieler (da er meist zu früh eintritt oder nicht im Auswechselbereich), beim Wechselverbot der Jugend ist dies aber schon der auswechselnde Spieler, da er laut Regel gar nicht hätte versuchen dürfen zu wechseln.
In sofern ist auch beim TW-Wechsel in dieser Situation der auswechselnde TW mit 2-Min zu bestrafen, nicht der einwechselnde.Nebenbei: Fehlbar ist im Fall des Spielerwechsels in der Jugend doch eigentlich der MV, denn der hat den Wechsel doch initiiert.
Frodo: Die neuen Regeln sind offiziell seit letztem Montag, also keine "Ankündigung über Regeländerungen".
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jfherden: Das ist grob falsch. Woher weisst Du ob ein Spieler, der rausläuft, wirklich wechseln will?? Was machst Du wenn er wieder zurück kommt?
Da Du ja oftmals nur sehr schwer von Deiner "Auslegung" abzubringen bist, schau doch mal bitte unter http://www.bremer-handball.de nach (leider kein direkter Link möglich):
-> Schiedsrichter -> Regeltechnik/-auslegung -> Inhaltsverzeichnis -> Auswechslungen im Jugendbereich
Wird im Jugendbereich ausgewechselt, wenn man nicht in Ballbesitz ist, ist immer der einwechselnde Spieler der fehlbare Spieler.
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Aus meiner Sicht keine gute Regeländerung...
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BerndO: Soweit die Auslegung im B(remer)HV, oder ist das offizielle DHB-Auslegung? Dort habe ich noch nichts darüber gelesen. Halte aber die Auslegung für etwas sinnwidrig, denn in einem Absatz steht geschrieben: "Wechselt der Ballbesitz, nachdem ein Spieler die Spielfläche verlassen hat und bevor der neue Spieler die Spielfläche betritt, darf der neue Spieler nicht eintreten. Es liegt ein Wechselfehler vor, wenn er dennoch eintritt." Nur weil der erste Spieler nicht schnell genug war, muss die Mannschaft bis zum nächsten Ballbesitz in Unterzahl spielen?
Außerdem: definiere "grob falsch"! Das ist eine von vielen möglichen Auslegungen, vielleicht auch auf Verbandsebene. Die Frage ist nur, ob der HVN genauso sieht, oder (viel wichtiger) der NHV.Klar, wenn der Spieler rausläuft, hat er noch nicht einmal gewechselt. Aber wenn der einwechselnde Spieler den Wechsel vollzieht (wie es so schön im Text heißt), ist der Wechselfehler schon vorher begangen worden. Beim Wechselfehler, wenn der auswechselnde Spieler das Spielfeld außerhalb der Wechselmarkierung verläßt, ist ja auch nicht der einwechselnde Spieler erst der fehlbare Spieler.
Damit du mich nicht für unbelehrbar hältst, eine präzisierte Aussage:
1. Wenn die Mannschaft in Ballbesitz ist und während des Wechselvorgangs den Ballbesitz verliert (und der einwechselnde Spieler dennoch eintritt) ist der einwechselnde Spieler der fehlbare Spieler.
2. Wenn die Mannschaft nicht in Ballbesitz ist, ist bereits das Auswechseln die Einleitung des verbotenen Spielerwechsels, daher ist hier der auswechselnde Spieler der fehlbare Spieler.btw: Warum gibst du mir eine Auslegung aus Bremen an die Hand, die ja für dich auch keine bindende Wirkung hat? Gib mir lieber eine Auslegung des DHB, dann geb ich mich geschlagen.
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Zitat
Original von jfherden
BerndO: Regel 4:4 sagt "Im Jugendbereich ist ein Spielerwechsel jedoch nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out." Bei den Strafen ist nirgends ein Bezug auf die 4:4 zu finden, nur auf die 4:5. Die wiederum nimmt auch keinen Bezug auf 4:4. Wenn man jetzt trotzdem (folgerichtig) den Verstoß gegen das Verbot des Wechselns als Wechselfehler wertet, ist nach Regel 4:5 "der fehlbare Spieler" zu bestrafen. Bei einem normalen Wechselfehler ist dies im Normalfall der einwechselnde Spieler (da er meist zu früh eintritt oder nicht im Auswechselbereich), beim Wechselverbot der Jugend ist dies aber schon der auswechselnde Spieler, da er laut Regel gar nicht hätte versuchen dürfen zu wechseln.
In sofern ist auch beim TW-Wechsel in dieser Situation der auswechselnde TW mit 2-Min zu bestrafen, nicht der einwechselnde.Nebenbei: Fehlbar ist im Fall des Spielerwechsels in der Jugend doch eigentlich der MV, denn der hat den Wechsel doch initiiert.
Frodo: Die neuen Regeln sind offiziell seit letztem Montag, also keine "Ankündigung über Regeländerungen".
Warum is das in der Jugend nur so bei den Aktiven wechselt doch auch der Trainer aus? oder etwa net?
und der Wechsel ist erst volzogen wenn der andere eintritt den erst dadurch wird es ein wechsel wenn der gleie wieder reingeht ist es kein Wechsel (Du machst doch auch nur ein Rdwechsel beim Auto wenn du ein anderes Rad drauf machst und nicht das gleiche wieder). Die Auswechslung sehen soweit ich weiß alle Verbände gleich. -
jfherden
Bei einem Wechselfehler wird immer der Spieler bestraft, der fehlerhaft das Spielfeld betritt. Egal ob im Jugend- oder Seniorenbereich. Im Jugendbereich ist ein Wechseln ohne Ballbesitz bzw. ohne Time-Out ein Wechselfehler (4:4). Also hast du den falsch eintretenden Spieler zu bestrafen.Deine Argumentationen bezüglich deiner Auslegung ist falsch. Wie Dany schon schrieb, ist ein Wechsel erst mit dem Eintreten eines neuen Spielers vollendet. Auch im Jugendbereich. Du bist der Meinung, der "auswechselnde" Spieler müßte wissen, dass er das nicht darf und wäre deshalb zu bestrafen. Gegenargumentation: Der "einwechselnde" Spieler muß wissen, dass er nicht auf's Spielfeld gehen darf, müßte also bestraft werden

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Dieses Problem ist ganz einfach zu lösen!!!
Einfach Regel 14.3 lesen.
Dort steht, dass bei einem Torhüterwechsel time-out gegeben werden sollte.
Also Problem gelösst!!!

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