Beiträge von f21dirk

    Ich denke mal, gute Trainer lernen

    das Festmachen, d. h. eine Hand zwingend auf den gegnerischen Ball bzw. auf die Wurfhand/auf den Wurfarm (zum Zwecke des Ballgewinns)

    und die andere Hand darf auf den gegnerischen Körper von vorne platziert werden.

    Während das Klammern das „stumpfe“ Umklammern ist ohne Absicht auf Ballgewinn.

    Hier wurde auch schon die Ansicht vertreten (und lautstark von den gegnerischen Eltern und gegnerischem Trainer gegenüber dem Schiri eingefordert),

    es dürfe in der D und E Jugend überhaupt kein Körperkontakt stattfinden (bis hin zum Spielabbruch, Einspruch gegen die Spielwertung und Wiederholungsspiel

    unter Ausschluss der Öffentlichkeit).

    Auch hier wieder: Toll, wenn eine Mannschaft so körperlos verteidigen kann,

    aber woher/woraus wird diese Sichtweise aus dem Regelheft so vehement abgeleitet/eingefordert nur für die D und E Jugend?

    Ich finde es schon krass, wie hier im Forum Mannschaften (und Schiris) dargestellt werden (dürfen)

    wD klammerten wie die Geisteskranken,

    bis hin zu Stoppfouls am gegnerischen Neuner

    von Antihandballern mürbe gemacht zu werden

    Klammeraffentaktik

    eine teutonische Dorfmannschaft (wD)

    dass die deutschen Kartoffeln ihre Gegenspielerinnen aus allen Richtungen ansprangen und sich wie organische Rucksäcke an sie hängten.

    und dann zur Begründung auf die IHF-Regel 8.2c und 8.3 (vom DHB unverändert übernommen; also nicht nur lokale Durchführungsbestimmungen) verweisen,

    verbunden mit dem Hinweis, die überforderten Schiris müssten das konsequent und rigoros unterbinden/progressiv bestrafen.

    Dann erklärt ihr Experten doch bitte einmal der lernwilligen Leserschaft, wieso die Regeln/Sichtweisen NUR in der D- bzw. E-Jugend anzuwenden sind,

    -- und nicht ab der C-Jugend (oder doch?)

    -- und nicht in den Landes- und Oberligen Jugendligen

    -- und nicht im Erwachsenenbereich gelten (oder wird hier bei den großen Vorbildern gar nicht mehr geklammert?
    Gibt es hier keine Stoppfouls schon an der gegnerischen 9m Linie nach Ballverlust?

    -- und nicht in der Bundesliga.

    Ja, es ist kein schönes Handballspiel, nur zu klammern.

    Ich konnte aber noch nicht aufklären, wonach diese IHF/DHB-Regeln nur in der Jugend bis zur Altersgrenze D gelten.

    Und was wurde ich auf meinen Post Nr. 94 heruntergeputzt, all meine Beispiele wären totaler Blödsinn
    und es ändere sich einfach gar nichts unten im Jugendbereich (einfach nur drei Spielrechte, und gut ist),
    anstelle mal den letzten Satz im § 19 Abs. 3 mit guten Beispielen zu erläutern, für alle, die es noch nicht verstanden haben.
    Welche Konstellationen regelt dieser letzte Satz? Nur für Ligen auf Landesebene oder auch auf Kreisebene?
    Zum Vorbeitrag:

    Bei uns in SH gehören 'Regionsligen' zum Kreisbetrieb. Wohin gehört die Regionsoberliga (s. Vorbeitrag)?

    Und nun?

    Irgendwann zu Beginn der Diskussion über die neuen Spielrechte wurde standhaft vertreten, wie toll der DHB doch nun alles geregelt habe. Deutlich und einfach.
    Und es hat gar nicht so lange gedauert, bis schon die Sonderfälle und SonderSonderfälle anfangen, für die man doch bitte bitte eine Sonderregelung und/oder
    Ausnahmeregelung schaffen möchte. Der Mensch ist doch irgendwie nie zufrieden.

    Hallo, das ist ein guter Hinweis, aber

    so ein Antrag auf Festlegung des Erspielrechts ist nach § 19 Abs. 3 Satz 2 letzter Teil eigentlich nur für Zweitspielrechte bei einem anderen Verein (Querverweis auf Absatz 8) vorgesehen.

    Mal sehen, was unsere Passstelle mit so einem Antrag machen wird (oder ich frage mal direkt dort nach).

    Danke

    Können die Experten hierzu ihre Meinung sagen:

    Wir haben im Jugendbereich eine HSG zwischen vier Stammvereinen.

    Einige Mädels der wA möchten/werden auch in einer Frauenmannschaft ihres jeweiligen Stammvereins spielen. Dazu ist (zu gegebener Zeit – geht im Moment noch nicht in PassOnline 3.0) ein sog. Erwachsenenspielrecht im Sinne § 19 Abs. 6a SpO (mit Einwilligung und Attest § 19 Abs. 7 SpO) zu beantragen.

    Dieses ‘Erwachsenenspielrecht‘ ist glaube ich kein eigenständiges/kein 4. Spielrecht, sondern belegt dann ebenso eines der drei Spielrechte für Jugendliche, oder?

    Beim Einsatz in mehreren Mannschaften im eigenen Verein muss man beim ersten Einsatz aufpassen wegen der Vergabe/Zuweisung der Erst-, Zweit- und Drittspielrechte durch tatsächlichen Spieleinsatz (aktiv in SBO), so § 19 Abs. 2 Satz 2 SpO.

    Frage:

    Gilt das also auch (=Zuweisung Erstspielrecht), wenn die wA-Spielerin ihr erstes Spiel in der neuen Saison in der Frauenmannschaft absolviert?

    Ich bin mir dazu nicht sicher, ob andere Regelungen genau das auslösen/bewirken können:

    - Die nächst höhere Altersklasse ist insoweit der Erwachsenenbereich (§ 19 Abs. 5 SpO).

    - Das Erstspielrecht kann in einer Mannschaft……….der nächsthöheren Altersklasse wahrgenommen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 SpO).

    Was meinen die Experten?

    Mal 'ne Frage:

    Hat eigentlich die Regeländerung zum 01.07.2025 in Regel 15:9 (es geht stets mit einem Freiwurf weiter)
    eine Auswirkung auf unsere Diskussion "Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden"?


    Handball-Regel 15:9
    In Zukunft wird die Spielfortsetzung bei der Störung eines formellen Wurfs vereinheitlicht.
    Wird die Ausführung eines Wurfs durch einen Abwehrspieler gestört, ist grundsätzlich auf Freiwurf für die Mannschaft in Ballbesitz zu entscheiden.
    Holm: „Wir haben erneut eine Klarstellung, dass das Spiel auch bei Störung eines Einwurfs, Abwurfs oder Anwurfs grundsätzlich mit einem Freiwurf als Spielfortsetzung weitergeht.
    Wird ein Siebenmeter gestört, wird er aber natürlich weiterhin wiederholt.“

    Hallo Kollege gummiball,

    danke für deine Schilderung aus der Praxis.

    Das ist eine Möglichkeit (dein/euer Einwirken auf die Abwehr/Angreifer), das es gar nicht zu Unstimmigkeiten bei

    Abstandsverletzungen in den letzten 30sec (auch über die Folgen: ihr gebt dann immer Rot mit 7m, oder?) kommen kann.


    Damit treten solche Situationen, die ich benannt habe (unter Bezugnahme auf Rheiner), gar nicht in der Praxis bei euch auf:

    Die Regel 8:11a/Guidelines benennen Beispiele, die immer von einem aktiven Stören (erster Wurf/erster Pass) ausgehen.

    Denn dort steht auch:

    Steht ein/e Spieler*in näher als drei Meter an dem bzw. der Werfer*in,

    stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung.

    Die Guidelines führen zudem aus:

    Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt dann zur Disqualifikation + 7m,

    wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.

    Dazu Rheiner bei Abstandsverletzung in den letzten 30sec:

    Rot und Strafwurf bei Störung.

    Gar nichts bei keiner Störung.

    Den Beitrag Nr. 6 von Dany finde ich gut.

    Hier würde ich gerne mal eine Frage stellen zum Kommentar zur Regel 2:2 (sog. Siebenmeterwerfen):

    (Zitat) Ist ein 7-m-Werfen entschieden, bevor beide Mannschaften jeweils fünf Würfe in der ersten Runde ausgeführt haben, ist es nicht notwendig, die ausstehenden Würfe auszuführen.(Zitatende)

    Verstehe ich das richtig?

    Schon in der ersten Runde mit den jeweils ersten fünf Spieler kann der Sieger schon bei einem 1:0

    (nach zwei Werfern) feststehen?
    Wozu dann die ganzen Ausführungen mit Runde 1 mit 5 Werfern, dann Runde 2 mit 5 Werfern,

    wenn das Ganze schon mit einem 1:0 nach nur zwei Werfern zu Ende sein kann/zu Ende ist?

    Und was ist, wenn ich aus Runde 1 mit einem Unentschieden/Gleichstand rauskomme? Dann müssen in den weiteren Runden jeweils alle 5 werfen? (weil die "Sonderregelung" nur für die erste Runde gilt)

    Gruß

    Ja Rheiner, so hast du dich ja schon im Beitrag Nr. 2 geäußert (habe ich in meinen Beitrag Nr. 3 mit aufgenommen/zitiert).

    Was aber sind dann für dich Abstandsverletzungen ohne Störung (mit Weiterspielen lassen)?
    - Nach dem Pfiff (und bevor der Ball die Hand des Ausführenden verlassen hat), stürmt ein Abwehrspieler nach vorne: Also ohne Bestrafung?
    - Mein Beispiel oben im Beitrag Nr. 2: Drei Abwehrspieler stehen direkt hinter der Mauer und machen nichts: Also ohne Bestrafung?

    - Was ist mit dem weiteren Beispiel im Beitrag Nr. 4? Der Abwehrspieler steht neben dem Spieler, der nach dem Zupass einen Sprungwurf ausführen soll.

    Nach dem Anpfiff erhält er dann Ball vom Mitspieler.

    Der Abwehrspieler stört dabei nicht die unmittelbare Ausführung des Freiwurfs.

    Als der "Sprungwurf-werfer" den Ball zB bei 11m gefangen hat, "packt der Verteidiger zu".

    Wenn in den letzten 30sec die Abstandsverletzung ausschl. nach der Sonderregelung 8:11a abzuurteilen ist

    (und ein reines passives "Danebenstehen" bei der Freiwurfausführung nicht zu betrafen ist),

    zu welchen Entscheidungen kommst du denn in diesen drei Varianten?

    Oder wie lange (Anzahl Pässe oder Zeit) muss ein bei der Freiwurfausführung zu nahe stehender Verteidiger warten, bis er wieder aktiv werden darf?

    Gruß

    Hallo Dany, das ist alles weiterhin nicht so einfach in der Praxis, wenn man sich in verschiedene Beispiele verläuft.

    Verstehe ich den ersten Teil deiner Antwort (auf mein Beispiel) dergestalt, dass du "meinen drei Abwehrspielern",
    die direkt hinter der Mauer stehen und NICHTS machen,

    zumindest einem von denen nach Regel 8:11a Rot geben würdest und zusätzlich auf 7m entscheidest,

    weil "sie sich einen Vorteil" verschafft haben (auch wenn sie nichts machen als nur so dazustehen gegen die Mauer und nicht den Ball/Werfer blocken/stören)?

    Von einem "nur sich einen Vorteil verschaffen" sagt Regel 8:11a aber nichts.

    Da müsste man wohl den Begriff/die Aktion "der Abwehrspieler stört" eingehender und besser definieren.
    Die Regel 8:11a/Guidelines benennen Beispiele, die immer von einem aktiven Stören (erster Wurf/erster Pass) ausgehen.
    Denn dort steht auch:

    Steht ein/e Spieler*in näher als drei Meter an dem bzw. der Werfer*in,

    stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung.

    Die Guidelines führen zudem aus:

    Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt dann zur Disqualifikation + 7m,
    wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.

    Meiner Meinung kann mit "Wurf" nur der eigentliche Freiwurf gemeint sein,

    nicht wenn Spieler "meiner Mauer" zum anderen Mitspieler werfen und dessen Wurf geblockt wird.

    Ansonsten: wieviele Pässe will/muss ich dann warten bis zur Entscheidung, ob "ein Wurf geblockt wurde"?

    Zu deinem Gegenbeispiel habe ich selbst noch keine überzeugende Antwort mit Regelbezug.

    Gruß

    Ich greife das Thema “Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden“ hier kurz noch einmal in einer Zusammenfassung auf,
    weil der Auffassung vom Kollegen ‚Rheiner‘ im Forenthema >Regelverstöße der 2. HBL 2024/2025<, dort Beitrag Nr. 24
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.
    keiner widersprochen hat
    und formuliere danach noch Fragen.

    Danach müsste man bei einer Abstandsverletzung bei einem auszuführenden Freiwurf u. a. wie folgt unterscheiden:
    1) Freiwurfausführung mit Abstandverletzung im laufenden Spiel
    2) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden
    3) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung nach Spielende

    (die Variante Freiwurfausführung ohne Abstandsverletzung aber mit Fußabwehr durch den Abwehrspieler lasse ich mal draußen vor)

    Zu 1) Hier befinde ich mich als Schiri im normalen/allgemeinen Bereich der Regel 15:9 (Ausführung von formellen Würfen). Hier müssen keine
    besonderen Voraussetzungen (wie aktive Wurfverhinderung) vorliegen. Die reine Abstandsverletzung reicht für eine progressive Bestrafung.
    Die Bestrafung erfolgt in der Praxis meist mit „böser Blick“, Ermahnung, Verwarnung, 2min bis hin zu Rot wenn 3x2min)

    Gemäß den Bestimmungen der Regel 15:9 Abs. 1 sind Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z. B. eine nicht korrekte
    Position einnehmen
    oder diese vor der Ausführung verlassen, zu bestrafen (siehe hierzu auch IHF Guideline zu Regel 2:5 und 8:10c).
    Richtigerweise leitet sich aus den genannten Hinweisen aber ab, dass die Bestrafung entsprechend Regel 16:3, 16:6 oder 16:9 erfolgen muss.

    Eine Verwarnung (Regel 16:1) ist bei einer solchen Aktion schon aus diesem Grund nicht mehr möglich.

    Zu 2) und 3) Hier gilt es zu prüfen, ob die besonderen Folgen der (neuen) Regel 8:11a
    zum Tragen kommen, die andere Regeln „außer Kraft setzen“.

    Zu 3) Hier fand z. B. ein Foul innerhalb der letzten 30 Sekunden statt, jedoch erfolgt die Ausführung erst nach dem Schlusssignal.
    Hier gilt es zu beachten, dass die „Folgen“ der Regel 8:11a (alt 8:10c; Rot und 7m) NICHT zum Zuge kommen.


    Zu 2) (nachfolgend aus anderen Beiträgen zitiert)
    Zitatanfang:
    Bei einer Spielzeit von z. B. 59:36 laufen die letzten 30 Sekunden eines Spiels noch. Insofern kommt bei einer Freiwurfausführung innerhalb der
    Spielzeit die Anwendung der Regel 8:10c (alt) für regelwidriges Abwehrverhalten durchaus in Betracht.

    Allerdings wird nicht jedes regelwidrige Verhalten von den Kriterien der Regel 8:10c erfasst.
    Eine zentrale Bedingung ist, dass die Aktion eines gegnerischen Spielers die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft verzögert oder behindert.
    In dieser Frage ist es regeltechnisch von entscheidender Bedeutung, ob durch die Abstandsverletzung die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft
    verzögert oder behindert wurde
    .
    Da es hierzu in der Vergangenheit zu fehlerhaften Interpretationen durch die Schiedsrichter gekommen war, wurden die Bestimmungen mit den 2019
    erlassenen Guidelines leicht modifiziert
    .
    Vor der besagten Korrektur endete die Anwendung der Regel 8:10c, wenn der Ball wieder im Spiel war.
    Gemäß Regel 15:2 Abs. 1 ist dies der Fall, wenn der Ball die Hand des ausführenden Spielers verlassen hat.
    Ab 2019 können die Bestimmungen der Regel 8:10c (neu 8:11a) auch angewendet werden, wenn ein Wurf ausgeführt,
    aber von einem Spieler geblockt wird, der zu nah steht und den Wurf aktiv verhindert bzw. den Werfer bei der Wurfausführung stört.

    Ein aktives Verhalten liegt vor, wenn der zu nah stehende Spieler seine Position nutzt, um den Wurf zu blocken bzw. einen Pass des Werfers abzufangen.
    Keine Bestrafung erfolgt jedoch, wenn ein zu nah stehender Spieler die Wurfausführung nicht aktiv stört.

    Ein klassisches Beispiel hierfür: Der Werfer passt den Ball ungehindert zu einem Mitspieler.
    Zitatende

    Hier in diesen Fällen meiner Nummer 2) ist wichtig, dass es zu einer aktiven Störung gekommen sein muss,
    um die Folgen des 8:11a auszulösen
    (entweder ja oder nein. Bei nein sieht die Regelung 8:11a keine Bestrafung vor, also auch nichts im Sinne Regel 15:9).
    Die „einfache“ Abstandsverletzung wie in der Spielzeit bis 59:30 reicht allein nicht (mehr) aus.
    Und da die Regel 15:9 durch die Sonderregelung Regel 8:11a in/für die letzten 30 Sekunden überlagert/außer Kraft gesetzt wird,
    kann man eine „einfache Abstandsverletzung nicht (mehr) mit 2min und Freiwurfwiederholung bestrafen.

    In diesem Sinne verstehe ich das Statement vom Kollegen Rheiner mit
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.


    Und nun noch zu meiner Frage (Ausführung noch innerhalb der letzten 30 Sekunden):
    Oft stehen die Angreifer zu zweit/zu dritt an der Freiwurflinie und bilden eine „Mauer“.
    Einer soll noch schnell einen Sprungwurf in den letzten 30 Sekunden machen.
    Der Freiwurf ist schon ausgeführt, wenn der Ball die Hand verlassen hat (und die Abwehr darf sich dann vorwärtsbewegen).
    Das Rückwärtsgehen der Mauer (um noch mehr Raum zu verschaffen) ist nicht Bestandteil der Freiwurfausführung.

    Wenn sich jetzt drei Abwehrspieler (sogar noch vor dem Anpfiff) „direkt hinter der Mauer bei 8,5m hinstellen und nichts Aktives machen
    (sondern nur um das Rückwärtsstreben der Mauer zu verhindern und den Werfer auf Distanz zu halten.
    Die anderen drei bleiben bei 6m stehen und versuchen den Wurf zu blocken),
    dann haben die ersten drei die Freiwurfausführung nicht aktiv behindert (der Ausführende konnte den Freiwurf ungehindert zum Mitspieler passen)
    und es findet bei einer derartigen Abstandsverletzung innerhalb der letzten 30 Sekunden KEINE Bestrafung statt.
    Richtig???

    Hallo, darf ich an die Ausführungen im Beitrag #92 anknüpfen und fragen, ob ich den § 19 Abs. 3 richtig verstehe/auslege

    (Einsatz nur im eigenen Verein)?

    (3) Das Zweit- und Drittspielrecht kann wahrgenommen werden:

    a) im Erstverein,

    b) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    c) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    d) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    e) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandesbzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Wie ist nun der § 19 (3) zu lesen?

    Für mich besteht der § 19 Abs. 3 aus zwei Sätzen, wobei Satz 1 fünf Unterpunkte hat

    (keiner der ersten vier “Unterpunkte endet mit einem Punkt“).

    Folglich bezieht sich der Satz 2

    - mit seinen beiden Varianten auf alle (Unter)Punkte des Satzes 1

    - und die Ausnahme gilt für beide Varianten.

    Ich schreibe den Satz 2 mal so:

    Zitat:

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann

    - nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes

    - bzw. nicht in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden,

    es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Zitatende

    In der Variante 19(3) Satz 1 Buchst. a ist die Altersklasse bzw. die Liga (zunächst) „egal“

    wird aber eingeschränkt durch 19(3) Satz 2

    Beispiel: eine Spielerin wD darf (grundsätzlich) in der wD1 und wD2 spielen

    Beide Mannschaften dürfen aber nicht in derselben Liga Kreisklasse spielen

    Aber zulässig, wenn die wD1 in der Kreisklasse1 und die wD2 in der Kreisklasse 2 spielen.

    (...unterschiedliche Staffeln derselben Spielklasse...)

    Liege ich mit meiner Auffassung zur Spielerin der wD bzw. zur Lesart des § 19 (3) Satz 2 richtig?

    Und was gilt, wenn die beiden Mannschaften eine in der Liga Kreisklasse bzw. Kreisliga spielen?

    Das müsste doch auch gehen, oder?

    Und über allem steht dann noch der § 55 (Festspielen in der höheren Mannschaft)

    Soweit meine Spielerin wD ihr Zweit- und/oder Drittspielrecht im eigenen Verein in anderen Altersmannschaften

    (also die Spielerin wD spielt auch in der wC mit Zweitspielrecht) ausübt/erspielt/festlegt,

    spielt sie ja sowieso nicht in der gleichen Altersklasse.

    Die anderen Varianten b-e beziehen sich auf Spieleinsätze in einem Zweitverein.

    Danke für euere Unterstützung/Aufklärung.

    Hallo, oh man, eine sehr hitzige Debatte.

    Ich konnte mir bisher die Szene nicht anschauen (habe keinen Sportlongue-Zugang oder dgl).

    Hat jemand einen frei zugänglichen Link?

    Im Nachgang zu den Beitragen Nr. 6 und 8 des Kollegen Veteran:

    Wenn also vom Feldschiedsrichter ein Angreiferfoul VOR dem Ballwurf/Torerfolg gesehen und geahndet werden sollte,

    - dann kann das nachfolgende Tor nicht zählen (hat Torschiedsrichter vorher nicht erkannt/nicht so wahrgenommen;

    ist auch nicht primär sein Beobachtungs- bzw. Entscheidungsbereich),

    - dann kann das zunächst gegebene Tor wieder rückgängig gemacht werden (ich kann mir vorstellen, dass die Schiris das auch so untereinander besprochen/abgestimmt haben)

    - dann muss es mit Freiwurf weitergehen.

    Sollten sich die beiden Spieler NACH dem Foul noch “beharkt haben“, bekommen sie eben noch jeweils eine 2min Strafe.

    Das ändert aber nichts an der zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse und dem zu gebenden Freiwurf.

    Dann geht es für den ausführenden Freiwurf noch um den zutreffenden/zu tolerierenden Ausführungsort. Dazu zitiere ich aus der Regel 13:6:

    “Ungeachtet vorstehend festgelegter grundsätzlicher Bestimmungen darf ein Freiwurf niemals im eigenen Torraum oder zwischen Freiwurf- und Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft ausgeführt werden. Müsste er nach den vorstehenden Absätzen eigentlich dort ausgeführt werden, so ist Ausführungsort die nächstgelegene Stelle außerhalb des eigenen Torraums bzw. der Freiwurflinie der gegnerischen Mannschaft.

    Kommentar:

    Wie tolerant die SR bei der Frage des Ausführungsorts für einen Freiwurf sein sollten, hängt von der Entfernung zum Tor der nicht ausführenden Mannschaft ab. An deren Freiwurflinie muss die Ausführung grundsätzlich genau an der Stelle des geahndeten Regelverstoßes erfolgen. Je weiter aber der Ort des Regelverstoßes von der Freiwurflinie der abwehrenden Mannschaft entfernt ist, desto toleranter sollten die SR sein, was den Ausführungsort angeht.“

    Hierzu meine ich gibt es auch eine Frage/Situation im RFK, wo der Torwart bei einem von ihm ausgeführten Freiwurf noch mit einem Bein im Kreis steht.

    Diese Ausführung sei zu tolerieren (kann ich aber nicht finden/benennen).

    Ohne die Szene selbst gesehen zu haben, verstehe ich nicht, warum man hier sich so daran “festbeißt“, es habe ein Abwurf stattgefunden.

    Das Tor zählt nicht (und sollte nicht zählen).

    Kann es sich nicht ebenso “nur“ um einen falschen Freiwurf-Ausführungsort handeln (den die Schiris offenbar zu großzügig toleriert haben;

    bedingt durch die 2min Strafen war das Spiel sowieso unterbrochen/Spielzeit stand. Konter mit Vorteil nicht möglich.

    Also war der Freiwurf "irgendwo" dort auszuführen mit Wiederanpfiff, wozu der Torwart nicht zwingend hätte wieder eingewechselt werden mußte),

    auch wenn der eingewechselte Torwart scheinbar einen Abwurf für sich angezeigt hat?

    Wer kann mir die Szene zur Verfügung stellen?

    Ja, genau das meine ich:

    Variante_1: Ich bekomme den Ball in der Luft fremd zugespielt und lande zB mit beiden Füßen gleichzeitig = Nullschritt (Landung mit beiden Füßen gleichzeitig zählt nicht als Schritt)

    (kennen wir schon lange; wie bisher)

    Variante_2: NEU, nun kann ich mir den Ball im Prellen "selbst in der Luft zuspielen", lande mit beiden Füßen, und das soll nun ebenfalls kein Schritt sein.

    Oder wie ist das zu verstehen?
    Kann irgendjemand im Training mal diese Variante aufnehmen (mit Zustimmung der Beteiligten) und hier zeigen/hochladen?

    Thanks

    Hallo,

    bei diesen ganzen Diskussionen über das Auslegen/die Neuerung zur Regel 7.3:

    a) Wann gibt es wohl mal eine ganz eindeutige Stellungnahme vom DHB (hat die SchiriFortbildung Halberstadt schon stattgefunden?),

    und zwar bitte öffentlich auf der Homepage und nicht nur in mündlichen Anweisungen/Auslegungen auf internen Fortbildungen,

    was nun genau gewollt und beabsichtigt ist mit der Neuerung

    (einschl. warum Streichen Guidelines und Interpretationen, wenn sie in der IHF-Ausgabe noch drin sind),

    zumal der DHB vielleicht im Vorfeld auch eine Stellungnahme zur Ansicht des Verbandes abgegeben hat,

    bevor die Änderung ins IHF-Regelwerk übernommen wurde?

    b) Hat jemand irgendwo her schon Videomaterial, dass die beiden Varianten des Nullschritts visuell erläutert?

    Das wäre toll und für viele (Trainer, Eltern, Schiris, Fernsehkommentatoren usw.) extrem lehrreich.

    Gruß an die Experten

    OK, ein sehr wichtiger Hinweis vom Kollegen Zickenbändiger, wenn man sich hier in “ggf. hitzige“ Diskussionen verläuft:

    Vor dem welchen Hintergrund, bedeutet aus welchem Landesverband, kommt man

    und somit mit/vor welcher Software diskutiert/kommentiert derjenige.

    Ich schreibe aus Schleswig-Holstein und dort mit der aus der Vereinsverwaltungssoftware Phönix

    heraus aufrufbaren Software PassOnline (Handball4all).

    nuLiga haben/kennen wir nicht. Einen Aufruf/Abfrage/Darstellung pro Spieler mit all seinen durchgeführten Spielen

    kennen wir (ich) nicht.

    Unsere Spiele werden mit der Software SBO (SpielBerichtOnline) mit den darin zu hinterlegenden Mannschaftslisten abgewickelt.

    Daher hörten sich meine “Spielausweis-Praxisprobleme“ für dich wohl praxisfern an.

    OK

    OK, da muss ich wohl (für die Praxis) noch dazulernen.

    Bisher:

    - Gem. der Spielordnung (SpO) werden Spielberechtigungen erteilt (§ 10 SpO).
    Sie gelten nur für den Verein, für den sie beantragt wurden…..

    - Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise (Spielpässe) erteilt (§ 12 SpO).

    Es gibt jeweils nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    - Ein Spielausweis enthält bestimmte/viele Angaben (§13(1) SpO), u. a. aber auch die Spielberechtigungen

    (alters-jahresmäßige Darstellung für die Zukunft).

    - Zum tatsächlichen Mitspielen benötigte Teilnahmeberechtigung (Prüfung vor dem Spiel vor dem Anpfiff)

    besteht nur für Mannschaften in der jeweiligen Altersklasse.

    Die im Spielausweis (alt Papier oder neuer digital) enthaltenen Spielberechtigungen enthalten

    Jahres-/Altersklassenangaben sehen z.B. so aus: (Anhang)

    Eine Festlegung auf (nur) eine Mannschaft der Altersklasse gibt es nicht,

    im Erwachsenenbereich kann/darf ich z.B. in allen vier Männermannschaften mitspielen

    im Jugendbereich darf ich als C-Mädel in beiden C-Mannschaften und beiden B-Mannschaften mitspielen

    (da es altersmäßig passt; allenfalls Festspielen gem. § 55 SpO ist/war zu beachten).


    NEU:

    - Nach der SpO vom 01.07.2025 erfolgt nun aber die Zuordnung der Spielberechtigung zu

    (jeweils nur) einer Mannschaft (§ 19(1) SpO 2025).

    - Nun wird mir gesagt/vorgehalten, die Spielausweise würden allein deswegen überhaupt nicht geändert/ nicht digital

    neu erstellt werden. Allenfalls Zweit-, Drittspielrechte würden ein-/nachgetragen. Hmm

    Ja, vom Wortlaut her enthält nur der § 19 Abs. 8 SpO einen verbalen Hinweis/Verpflichtung,

    dass Zweit-/ Drittspielerechte für einen anderen Verein einzutragen sind, dagegen der § 19 Abs. 1 nicht.

    Dort im § 19 Abs. 1 wird nur allgemein davon gesprochen, dass (bezogen auf den Heim-/Erstverein) die Erst-, Zweit-

    und Drittspielrechte (durch einen tatsächlichen Spieleinsatz; dafür reicht der Eintrag im Spielbericht § 81(4) SpO)

    scheinbar nur “festgelegt“ werden müssen/können.

    Von einer Eintragung im Spielausweis / von einem tabellarischen Festhalten/Dokumentieren steht nichts.

    Probleme:

    1) Woher weis ich denn als PassOnlinebeauftragter, welcher Spieler ab wann in welcher Mannschaft durch seinen tatsächlichen Einsatz sein Erst- und/oder Zweit- und/oder Drittspielrechtspielrecht in den ersten Wochen/Monaten “festgelegt“ hat?

    2) Jetzt kommt der Nachbarverein vor Saisonbeginn und möchte ein Zweitspielrecht haben.

    a) Muss ich dazu die Trainer aller maßgebenden Altersklassen im eigenen Verein befragen,

    ob und welches Zweitspielrecht selbst belegt/reserviert werden soll?

    b) Zitat:

    Ist das Erstspielrecht im Heimverein noch nicht "ausgespielt", muss es durch Erklärung festgelegt werden. (Zitatende).

    Wem gegenüber soll diese Erklärung abgegeben werden (Trainer gegenüber dem Verein; was er sonst durch den tatsächlichen Spieleinsatz auch hat “festlegen lassen“ oder Verein gegenüber Passstelle, also mit dem Antrag auf Zweitspielrecht hochladen?

    Und was macht die Passstelle beim HVSH mit dieser/diesen Erklärungen?)?

    c) Also ggf. den Antrag des Nachbarvereins ablehnen und einen Antrag auf Drittspielrecht befürworten?

    d) Und woher weis die Passstelle das (Zweitspielrecht schon selbst belegt), wenn sie meinen Antrag auf Zweitspielrecht

    genehmigen/ablehnen soll?

    e) Nun kommt der Nachbarverein erst später in der laufenden Saison (z.B. Rückrunde im Januar).

    Soll ich alle Spielberichte durchschauen, ob und wo und wann die Spielerin in welchen Mannschaften

    schon mitgespielt hat und dadurch ihre Erst- und/oder Zweitspielrechte selbst “festgelegt“ hat?

    f) Und woher weis die Passstelle das im diesem “Januar-Fall“? Muss die Passstelle alle Spielberichte durchschauen?

    3) Und wenn die bisherigen (Jugend)Spielausweise überhaupt nicht neu erstellt werden, bleiben denn die bisher eingetragen

    (alten) Doppelspielrechte und Jahres-Spielberechtigungen (s. Anhang) einfach weiterhin darin stehen?

    4) Hinweis auf Kommentar Kollege Zickenbändiger:

    Mit Mannschaftsliste meine ich nichts in/aus der SpO (Spielordnung)

    sondern aus/für SBO (SpielBerichtOnline).

    Hallo,

    kann jemand schon praktische Hinweise zu den Pässen 2025/2026 geben,

    bzw. wo liege ich mit meinen Ausführungen falsch? Danke

    I) Verein A (Leistungssport) Theorie, kein Echtfall

    1) Dieser Verein ist personell gut ausgestattet. Im Rahmen der Mannschaftsmeldungen

    zum 01.05.2025 wurden in der weibl. B insgesamt drei Mannschaften gemeldet, und zwar

    Für die Quali_____________OL-wB-1

    Für die Regionsliga_______RL-wB-2

    Für die Kreisliga__________KL-wB-3

    Variante_1: Die Quali wurde erfolgreich abgeschlossen (bis zum 30.06.2025).

    2) Die Mädels haben bis zum 30.06.2025 Spielerpässe, in denen sinngemäß drinsteht:

    Spielberechtigt für alle Mannschaften der weibl. B (auch in den Pässen der weibl. C steht das drin).

    Und sind auch so alle in/für SBO auswählbar

    Die Pässe/Spielberechtigungen verlieren alle ihre Gültigkeit zum 30.06.2025.

    3) Im Rahmen der Quali hat sich ein Mädchen schwer verletzt. Es ist noch nicht absehbar,

    ob sie nach der vollständigen Genesung erst in der KL-wB-3 oder RL-wB-2 oder OL-wB-1

    langsam wieder anfangen kann/soll zum Spielen.

    4) Vor Saisonbeginn am 15.09.2025 (oder sogar noch davor für Freundschafts- und Vorbereitungsspiele)

    müssen für alle Spielerinnen neue Spielberechtigungen beantragt/gewährt werden,

    denn anders als bisher muss jetzt die Spielberechtigung in Gestalt von Erst-, Zweit- und/oder Drittspielberechtigung

    einer EINZIGEN Mannschaft zugeordnet werden.

    Die neuen Pässe sollen/werden Angaben enthalten zu

    Erstspielrecht___________ -Verein, Mannschaft

    Zweitspielrecht_________ -Verein, Mannschaft

    Drittspielrecht__________ - Verein, Mannschaft

    5) Wie passiert das/läuft das ab? Haben einige der Forums-Experten schon Programmentwürfe gesehen?

    Bis zum August/Anfang September hat noch kein Erstspiel als Punktspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) stattgefunden.

    Die Quali war bis zum 30.06. vorbei.

    Bekommt man als Verein nun Programmmasken (Phönix-PassOnline) pro Altersklasse angeboten,

    in denen alle Jugendliche z.B. einer Altersklasse angezeigt werden, und in jeder Zeile erscheint ein Dropdownfeld,

    in dem man (unter Einbeziehung aller Trainer) pro Jugendlichen festlegen muss,

    in welcher der gemeldeten drei Mannschaften der Ersteinsatz = Erstspielberechtigung vorgesehen ist?

    Und diese Zuordnung=Erstspielrecht gilt dann unabänderbar (mal abgesehen von Vereinswechseln) für die gesamte Saison?

    6) Und erst danach kann man mit Zweit- und Drittspielrechten anfangen/zuordnen?

    7) Man kann dann nicht mehr so einfach zwischen den Mannschaften hin- und herspringen, oder?

    Wenn jetzt Mädels aus der RL-wB-2 mal in der OL-wB-1 Mannschaft aushelfen wollen/müssen,

    - muss man dann erst ein Zweitspielrecht für die OL im selben Verein beantragen

    (gilt dann ebenso für die gesamte Saison)?

    - und auch erst danach kann man sie in/für SBO der Mannschaftsliste hinzufügen?

    - Und dann schweben über allem auch noch die Festspielregelungen des § 55 SpO?

    9) Und was mache ich mit der verletzten Spielerin (Genesungsprozess noch nicht absehbar)?

    20) Und erst NACH der Festlegung von Erst- und Zweitspielrechten müssen/können die Spielrinnen in

    Handball4all-Mannschaftsverwaltung-SBO in einer Mannschaftsliste zugeordnet werden.

    Wenn ich dann die Ma-Liste für die OL-wB1 anlege, werden dann gem. erteilten Spielberechtigungen

    NUR DIE angezeigt und sind auswählbar, die eine Spielberechtigung für diese Liga haben?

    Entweder als

    - Erstspielberechtigung aus eigenem Verein

    - Zweitspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    - Drittspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    Und von denen kann ich dann bis zu 16 als aktive und die übrigen als passive Spielerinnen festlegen???


    II) Verein B (Breitensport)

    1) Dieser Verein ist personell nicht so gut ausgestattet. Für den Bereich der weibl. D können nur

    zwei Mannschaften gemeldet werden. Leistungsmäßig reicht es “nur“ für die Kreisliga.

    Gemeldet werden also die KL-wD-1 und die KL-wD-2 (spielen auch in derselben Liga).

    Aus personellen Gründen müssen sie sich zudem noch gegenseitig aushelfen/unterstützen.

    2) Auch hier stellt sich die Frage (Erstspielrecht nur für EINE Mannschaft; gilt dann für die gesamte Saison),

    wie die Zuordnung am besten erfolgen soll

    (zudem noch vor dem Hintergrund § 55 SpO und Aufnahme/Pflege der Ma.Liste in/für SBO).

    - alle Spielerinnen der KL-wD-2 bekommen ihr Erstspielrecht in/für die wD-2

    und ein Zweitspielrecht für die wD-1 fürs Aushelfen

    - alle Spielerinnen für die wD-1 entsprechend umgekehrt

    - und einzelne Spielerinnen bekommen ein einzelnes direktes/konkretes Drittspielrecht zum Aushelfen in der wC

    (das sollte das Meiste abdecken, denn Viertspielrechte gibt es nicht)

    Ist das praktikabel?

    Gruß

    Wiederum sehr interessante Gedanken vom Kollegen Zickenbändiger im letzten Beitrag.
    Man, was müsst ihr viele Spieler:innen haben, die in ihren Heimvereinen völlig „unausgelastet“ sind
    und vielfach in anderen Vereinen eingesetzt werden wollen. So schön, so gut.

    Ich habe mal andere Fragen praktischer Art in die Runde (fürs Passantragswesen).
    Wie im Vorbeitrag bzw. der SpO ausgeführt, wird das Erstspielrecht durch den ersten Einsatz in/für die Mannschaft festgelegt
    (oder durch Erklärung gegenüber dem Verband, wenn Antrag vom Zweitverein zeitlich vor dem ersten Spiel liegt).

    1) Müsste/sollte ich mir (am besten weit) vor dem ersten Spieltag) eine große Exceltabelle mit ALLEN Spieler:innen des Vereins anlegen, damit ich dokumentiere, in welcher Mannschaft sie spielen werden (=Erstspielrecht oder für die „Verbandserklärung“),

    damit ich für Anträge auf Zweitspielrecht gewappnet bin?

    2) Der Heim-/Erstverein beantragt für den andern/Zweitverein ein Zweitspielrecht und "unterrichtet" die Passstelle des Zweitvereins über die Erteilung (§§ 15(5) und 19(8) SpO idF vom 18.05.2025)

    Da steht nicht, dass der Erstverein den elektronischen Pass/eine Kopie an den Zweitverein schicken soll/muss für eine etwaige Passkontrolle durch den Schiri vor dem Spiel.

    Wird dadurch mehr oder weniger die Passkontrolle durch die Schiris "abgeschafft" -es gilt nur noch was in SBO drin ist-,
    und das von der Landesebene bis hinunter die Kreis- und Jugendebene?
    Denn der Trainer beim Zweitverein hat dann ja gar keinen mehr vorzulegenden/zu zeigenden elektronischen Pass (PDF-Datei).

    Gruß

    Ja, Dany, um genau das geht es.

    1) Dein Werfer springt von RL und landet im Kreis. Läuft er von dort im Kreis durch den Kreis zu RR, ist abzupfeifen.

    2) Läuft er aus dem Kreis wieder zurück zur "Eintrittsstelle" RL, und von dort dann hin zum Ball im 9m Kreis zu RR

    (und ist dann immer noch schneller als die Anderen für den Nachwurf), dann pfeife ich nicht ab.

    Ein Eintretender muss sich doch "wieder ins Spiel brngen können" (er muss es aber richtig anstellen)

    3) Springt er nicht ein, sondern kann rechtzeitig abbremsen bei RL,

    dann kann er auch im 9m Kreis rüber zu RR laufen , um dort den Ball aufzunehmen.

    Ich hoffe, das Thema kann nun als durchdiskutiert angesehen werden.

    Und jeder Schiri wird/muss es vor Ort entscheiden.

    Danke für den regen Gedankenaustausch.