Hallo,
kann jemand schon praktische Hinweise zu den Pässen 2025/2026 geben,
bzw. wo liege ich mit meinen Ausführungen falsch? Danke
I) Verein A (Leistungssport) Theorie, kein Echtfall
1) Dieser Verein ist personell gut ausgestattet. Im Rahmen der Mannschaftsmeldungen
zum 01.05.2025 wurden in der weibl. B insgesamt drei Mannschaften gemeldet, und zwar
Für die Quali_____________OL-wB-1
Für die Regionsliga_______RL-wB-2
Für die Kreisliga__________KL-wB-3
Variante_1: Die Quali wurde erfolgreich abgeschlossen (bis zum 30.06.2025).
2) Die Mädels haben bis zum 30.06.2025 Spielerpässe, in denen sinngemäß drinsteht:
Spielberechtigt für alle Mannschaften der weibl. B (auch in den Pässen der weibl. C steht das drin).
Und sind auch so alle in/für SBO auswählbar
Die Pässe/Spielberechtigungen verlieren alle ihre Gültigkeit zum 30.06.2025.
3) Im Rahmen der Quali hat sich ein Mädchen schwer verletzt. Es ist noch nicht absehbar,
ob sie nach der vollständigen Genesung erst in der KL-wB-3 oder RL-wB-2 oder OL-wB-1
langsam wieder anfangen kann/soll zum Spielen.
4) Vor Saisonbeginn am 15.09.2025 (oder sogar noch davor für Freundschafts- und Vorbereitungsspiele)
müssen für alle Spielerinnen neue Spielberechtigungen beantragt/gewährt werden,
denn anders als bisher muss jetzt die Spielberechtigung in Gestalt von Erst-, Zweit- und/oder Drittspielberechtigung
einer EINZIGEN Mannschaft zugeordnet werden.
Die neuen Pässe sollen/werden Angaben enthalten zu
Erstspielrecht___________ -Verein, Mannschaft
Zweitspielrecht_________ -Verein, Mannschaft
Drittspielrecht__________ - Verein, Mannschaft
5) Wie passiert das/läuft das ab? Haben einige der Forums-Experten schon Programmentwürfe gesehen?
Bis zum August/Anfang September hat noch kein Erstspiel als Punktspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) stattgefunden.
Die Quali war bis zum 30.06. vorbei.
Bekommt man als Verein nun Programmmasken (Phönix-PassOnline) pro Altersklasse angeboten,
in denen alle Jugendliche z.B. einer Altersklasse angezeigt werden, und in jeder Zeile erscheint ein Dropdownfeld,
in dem man (unter Einbeziehung aller Trainer) pro Jugendlichen festlegen muss,
in welcher der gemeldeten drei Mannschaften der Ersteinsatz = Erstspielberechtigung vorgesehen ist?
Und diese Zuordnung=Erstspielrecht gilt dann unabänderbar (mal abgesehen von Vereinswechseln) für die gesamte Saison?
6) Und erst danach kann man mit Zweit- und Drittspielrechten anfangen/zuordnen?
7) Man kann dann nicht mehr so einfach zwischen den Mannschaften hin- und herspringen, oder?
Wenn jetzt Mädels aus der RL-wB-2 mal in der OL-wB-1 Mannschaft aushelfen wollen/müssen,
- muss man dann erst ein Zweitspielrecht für die OL im selben Verein beantragen
(gilt dann ebenso für die gesamte Saison)?
- und auch erst danach kann man sie in/für SBO der Mannschaftsliste hinzufügen?
- Und dann schweben über allem auch noch die Festspielregelungen des § 55 SpO?
9) Und was mache ich mit der verletzten Spielerin (Genesungsprozess noch nicht absehbar)?
20) Und erst NACH der Festlegung von Erst- und Zweitspielrechten müssen/können die Spielrinnen in
Handball4all-Mannschaftsverwaltung-SBO in einer Mannschaftsliste zugeordnet werden.
Wenn ich dann die Ma-Liste für die OL-wB1 anlege, werden dann gem. erteilten Spielberechtigungen
NUR DIE angezeigt und sind auswählbar, die eine Spielberechtigung für diese Liga haben?
Entweder als
- Erstspielberechtigung aus eigenem Verein
- Zweitspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein
- Drittspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein
Und von denen kann ich dann bis zu 16 als aktive und die übrigen als passive Spielerinnen festlegen???
II) Verein B (Breitensport)
1) Dieser Verein ist personell nicht so gut ausgestattet. Für den Bereich der weibl. D können nur
zwei Mannschaften gemeldet werden. Leistungsmäßig reicht es “nur“ für die Kreisliga.
Gemeldet werden also die KL-wD-1 und die KL-wD-2 (spielen auch in derselben Liga).
Aus personellen Gründen müssen sie sich zudem noch gegenseitig aushelfen/unterstützen.
2) Auch hier stellt sich die Frage (Erstspielrecht nur für EINE Mannschaft; gilt dann für die gesamte Saison),
wie die Zuordnung am besten erfolgen soll
(zudem noch vor dem Hintergrund § 55 SpO und Aufnahme/Pflege der Ma.Liste in/für SBO).
- alle Spielerinnen der KL-wD-2 bekommen ihr Erstspielrecht in/für die wD-2
und ein Zweitspielrecht für die wD-1 fürs Aushelfen
- alle Spielerinnen für die wD-1 entsprechend umgekehrt
- und einzelne Spielerinnen bekommen ein einzelnes direktes/konkretes Drittspielrecht zum Aushelfen in der wC
(das sollte das Meiste abdecken, denn Viertspielrechte gibt es nicht)
Ist das praktikabel?
Gruß