Quelle: Solinger Tageblatt
Kostet ein Formfehler der HBL den BHC die Klasse?
Spekulieren wir nun aber einmal weiter: Was geschieht, wenn das vom BHC nun eingeschaltete Schiedsgericht trotz allem zu der Entscheidung kommt, dass die Lizenz an den HSV ordnungsgemäß erteilt wurde? Dann wäre der Tabellen-17. zwar formal abgestiegen, doch es ergibt sich die Frage, ob die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga (HBL) schuldhaft gehandelt hat, als sie die Schließung der Hamburger Liquiditätslücke zur Auflage gemacht hat. Denn: Das Schiedsgericht hat am Donnerstag nicht die Bedingung an sich kassiert, sondern einen Formfehler festgestellt. Salopp formuliert hätte die HBL die Überweisung auf ein eigenes Konto fordern müssen, in Rede war aber ein Konto des HSV.
Das heißt im Klartext: Die 4,1 Millionen Euro kamen zwar in der Tat zu spät – was ja erst zur verweigerten Lizenz geführt hatte –, aber das ist nun aufgrund des Formfehlers irrelevant. Daraus folgt: Hätte die HBL die richtige Kontonummer angegeben (HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann: „Wir sind abgewichen von unserem eigenen Satzungstext.“), wäre es beim Lizenzentzug geblieben. Ein Fehler der HBL könnte also am Ende des Tages dazu führen, dass der BHC absteigen soll.
Spielt die Bundesliga am Ende mit 19 Teams?
Warten wir es doch mal ab. Es ist durchaus denkbar, dass der BHC im Falle eines Abstiegs Schadensersatz fordern kann und damit vor ein ordentliches Gericht zieht. Was kostet der Gang in die 2. Liga? Wenig wird das nicht sein. TV-Gelder, Sponsoreneinnahmen, weniger verkaufte Tickets und geringere Bezüge aus der Zentralvermarktung können 40 Prozent des Etats ausmachen – das wären beim BHC rund zwei Millionen Euro.Ob die HBL dieses Risiko eingehen möchte oder vielleicht doch im Zweifel mit 19 statt nur 18 Mannschaften spielt? Es bleibt spannend – übrigens bestimmt auch, wenn der BHC sich am Sonntag rettet. Dann wird der neue Tabellen-17., HC Erlangen, in den Rechtsstreit gehen. Wetten?