Zitat
Original von Outsider81
Also der Antrag wurde wohl von der Krankenkasse gestellt un damit dürfte die Insolvenz sicherlich abwendbar,
Verstehe ich nicht - wieso wird die Insolvenz abwendbar, wenn die Krankenkasse den Fremdantrag stellt?
Wenn ein Privatunternehmen den Fremdantrag stellt, meinetwegen sogar noch bei einer (halbstaatlichen) Bank, dann kann verhandelt werden, ein Vergleich vereinbart und die Insolvenz abgewendet. Krankenkassen sind neben Finanzämtern die Gläubiger, die als Letztes von ihrer gesamten Hauptforderung ablassen.
Für mich heißt das nur "Gute Nacht SGL" - selbst wenn das Geld für die Krankenkasse aufgetrieben wird, ist kein Geld mehr für den Spielbetrieb da. Wobei das auch schon so die letzten Jahre war...