Hallo, eins vorweg, ich bin total neutral und habe als einfacher Handballfan das Spiel gesehen. Zunächst haben sich mir die Nackenharre gesträubt, nach einigen Recherchen komme ich aber zum Ergebnis, daß man die Entscheidung so durchaus treffen kann. Warum ? Der Verweis auf verschiedene Links erläutert lediglich, daß die ursprüngliche IHF-Regelung zur letzten Spielminute in der Liga auf 30 Sekunden reduziert wurde.
c) Wenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).
Folgende Veränderungen in der Auslegung sieht der Regelvorschlag neben der Verkürzung auf 30 Sekunden vor
1. Eine Regelwidrigkeit gemäß Regel 8:10c (Ball nicht im Spiel) wird mit einer Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht bestraft; zusätzlich muss ein Strafwurf (7-m-Wurf) für die nichtfehlbare Mannschaft gegeben werden.
Es ist aber unerheblich, ob es um die letzten 30 Sekunden oder die letzten 60 Sekunden geht, denn das vorliegende Vergehen fand ca. 59.57-59.58 statt. Der Knackpunkt für die Melsunger Argumentation bei einem Einspruch wird sein, ob man "beweisen" kann, daß es den Löwen zum fraglichen Zeitpunkt eben gerade NICHT mehr gelingen konnte, "in eine Torwurfsituation zu kommen oder ei- ne klare Torgelegenheit zu erreichen".
Falls dem so sein sollte, was ich nicht 100% weiß, dann lautet meine persönliche Einschätzung: Sehr, sehr harte, aber regeltechnisch vertretbare Entscheidung, so bitter das für "normal" denkende Handballfans wie mich auch zu akzeptieren sein mag.