Kanada? ![]()
Europa? ![]()
GB? ![]()
Stadt > 50.000 Einwohner? ![]()
Kanada? ![]()
Europa? ![]()
GB? ![]()
Stadt > 50.000 Einwohner? ![]()
US and A? ![]()
Skandinavien? ![]()
Frankreich? ![]()
Bibliothek? ![]()
Öffentl. Gebäude? ![]()
Museum? ![]()
Wahrzeichen der Stadt Djenne ist die große, ebenfalls vollständig aus Lehm gebaute Große Moschee (errichtet um 1907) direkt am großen Marktplatz, auf dem jeden Montag ein großer traditioneller Markt stattfindet. Nach jeder Regenzeit wird das Gebäude unter Beteiligung vieler Einwohner neu verputzt. Sie ist das größte Lehmbauwerk der Welt im Sudan-Lehmbaustil. Mehr als 2000 Gläubige haben in ihr Platz.
Aber wer kennt das hier:
Wenn ich an die Kommentare des Möchtegernexperten Kretsche denke, dann wird mir schwindelig, wenn ich mir vorstelle der pfeift ein D-Jugendspiel - von höheren Aufgaben ganz zu schweigen.
Dann stelle ich mal eine Frage:
Ist das die große Lehmmoschee von Djenne - Mali ?
Wie es einige schon schrieben - wem es nicht gefällt, der soll nichts geben. Und wer will der gibt.
Aber diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen
Tanzmariechen Heide Simonis
@ huth10
Ich habe nicht geschrieben es handelt sich um einen Veräußerungsvorgang - ich schrieb, dass Veräußerungen nicht unter § 22 Nr. 3 EStG fallen ![]()
Mit einer Veräußerung habe ich nämlich Probleme - ich gehe eher von einer Nutzungsüberlassung an einem immateriellen Wirtschaftsgut aus.
Dies könnte wiederum unter den § 22 Nr. 3 EStG fallen.
Mit der Nachhaltigkeit habe ich auch gewisse Probleme - aber es gibt soweit ich weiß Rechtsprechung, dass bereits ein einmaliger Vorgang die Nachhaltigkeit begründen kann. Aber damit habe ich im Normalfall nichts zu tun. Meine "Mandanten" sind in der Regel nachhaltig tätig.
Mal sehen ob ich die Tage etwas finde ...
Ich erinnere mich an ein Livespiel in den späten 80ern / frühen 90ern als ein TUSEM-Spieler dem gegnerischen Spieler beim Tempogegenstoß auf den Arm schlägt und den Ausschluß kassiert. Aber könnte auch kein Pokalspiel gewesen sein - ist halt schon lange her ![]()
Voltaren Salbe ist in der Tat nur Apothekenpflichtig - ich ging jedoch vom verschreibungspflichtigen Voltaren Emulgel aus welches ich zuhause habe.
Ändert jedoch nichts daran, dass Medikamente grundsätzlich nicht per Ferndiagnose von Hobbyärzten verordnet werden sollten
ZitatOriginal von Steinar
Aber auch die KN glauben, dass es als Tätlichlichkeit geahndet wurde
Schwenker hat ja auch nichts gedreht
von daher sind die konsequent ![]()
Aber gab es nicht auch mal in einem DHB-Pokalfinale für einen TUSEM-Spieler eine mM nach überzogenen Ausschluss ?
@ Teddy
Mit der Steuerpflicht des "Hehlers" bin ich mir da nicht so sicher.
Bei einem einmaligen Fall kann man die Einkunftsarten des § 2 (1) S. 1 Nr. 1-6 EStG ausschließen und nur die dortige Nr. 7 und somit der § 22 EStG bliebe übrig.
In der dortigen Nr. 3 könnte man fündig werden : Aber unter den dort erwähnten Leistungen sind jedoch Veräußerungsvorgänge ausgeschlossen.
Ob es dennoch darunter fällt, finde ich aktuell (zuhause ohne Datenbank) nicht heraus - aber eher steuerfrei meine Tendenz
@ huth1
Das Beweisverwertungsverbot gibt es aber nur im Strafrecht - im Festsetzungsverfahren grade nicht. Der Kaúf der Daten soll ja nicht ausschließlich wegen der Strafen sondern vor allem wegen den hinterzogenen Steuern gekauft werden. Mit dem sehr großen Vorteil, dass diese Gelder für die Zukunft bekannt sind ![]()
@ Gottfried
Das der "Normalo" einem steuerfachlichen Disput hier nicht folgen kann müssen wir akzeptieren, oft verstehen wir uns gegenseitig ja auch nicht ![]()
Linda wacht aus der Narkose auf und fragt den Arzt: "Bitte, Herr Doktor, wann bin ich wieder für die Liebe bereit?" Der junge Assistenzarzt wird rot: "Da muss ich erstmal den Chef fragen. Sie sind nämlich die erste Patientin, die mir diese Frage nach einer Mandeloperation stellt."
Du hast ihn also nicht gelesen ![]()
Rate mal warum Voltaren Salbe verschreibungspflichtig ist ?
@ Gottfried
Du hattest schon bessere Beiträge ![]()
Man mag es verurteilen, wenn der Staat diese Dateien kauft - aber zu diesem Unrechtsstaat ist noch ein ganz großer Unterschied.
Bedenken gab es tatsächlich beim "Liechtenstein-Kauf" - aber letztlich kam die verantwortliche Mehrheit der Juristen zum Ergebnis es ist in Ordnung. Und ich kenne kein FG/BFH-Urteil dass besagt die entsprechende Steuer aus diesen Erkenntnissen sei rechtswidrig festgesetzt.
Ich finde es eher erbärmlich wenn ich mit Kapitalerträgen > 1 Mio mir die Steuern im Inland nicht leisten will und der Putzfrau vorwerfe weshalb sie mit 3,50 Euro/Stunde unmotiviert arbeitet und mir angeblich nicht leisten kann einen adäquaten Lohn zu zahlen.
Die Leute mit diesen Geldern Ausland (ohne im Inland zu versteuern) sind ganz ordinäre Kriminelle - und bei der Aufklärung von Straftaten muss ab und an auch mal der Weg der Belohnung des Belastungszeugen gewählt werden.
Du solltest mal Deinen Wohnsitz von Schleswig-Holstein nach Östringen verlegen - dann würdest Du es vielleicht verstehen ![]()
Ich urlaube übrigens regelmäßig in SH ![]()
Dann lese einmal den Beipackzettel Herr Medizinalrat
Ich bin ja nicht der Rechtsexperte - aber schon beim Kauf der Liechtensteiner Datei kamen die Verantwortlichen zum Schluß es sei rechtlich nicht zu beanstanden, diese Daten zu erbwerben.
Weshalb muss es jetzt erneut geprüft werden - Wahlkampf in NRW oder was ist der Grund ?
Mir fallen da ein paar ganz unerhebliche weitere Gründe ein - aber die schreibe ich lieber nicht, sonst gibt es noch Verfahren gegen mich wegen übler Nachrede ...