Sofort kaufen und die Steuerhinterzieher zur Rechenschaft ziehen.
Steuersünder-Daten kaufen?
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Und die Namen veröffentlichen !
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Die Steuerhinterzieher werden gar keine Strafe zu befürchten haben, ausser das sie die Steuern nachzahlen müssen.
Das Rechtssystem regelt die die Verwendung von Beweismittel die aus einer Straftat entstanden sind ziemlich strikt.
Meiner Meinung macht sich die deutsche Regierung international lächerlich, wenn sie sich selber über die eigenen Gesetze stellt.
Amerika hat ihre Folter wenigstens ins Ausland verlegt..... -
- Offizieller Beitrag
Ein schwieriges Problem.
Angenommen, dem Staat wird gegen Geld angeboten:
- Beweise, die zur Aufklärung eines Mordes führen;
- Daten von Kinderpornovertreibern, die zur Verurteilung führen werden;
- Beweise, die eine kartellrechtswidrige Preisabsprache der Mineralölgesellschaften belegen;
- Daten von Menschen, die illegal Filme runterladen;
- Daten von GEZ-NichtzahlernAlle Beweise/Daten sind geklaut, z.B. durch einen Einbruch oder Datenspionage (Hacking).
Was dann? Kaufen? Wo ist die Grenze?
Je geringer die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, desto höher die Bereitschaft Straftaten zu begehen. Das ist so, erst recht im Fall der Steuerhinterziehung, die irgendwie in den Köpfen der meinsten Menschen nicht als Straftat, sondern eher als "Sport" oder "Schlitzohrigkeit" empfunden wird.
Insofern spricht doch viel dafür, diese Daten zu kaufen, denn die Taten sind bereits begangen bzw. beendet. Insofern kann man durchaus die Meinung vertreten, dass das Datenschutzinteresse des Betroffenen zurücktreten muss. So lange das nicht vorbeugend, sondern nach der Tat passiert, ist es meiner Meinung nach gut vertretbar. Selbst wenn Datensätze deutscher Banken betroffen wären.
Auch kann man sagen: Der Staat schafft Gesetze, um das Zusammenleben zu regeln und auch um sich selber zu erhalten. Dabei sollen die Gesetze idealerweise den moralischen und den Wertvorstellungen der Bürger entsprechen. Deshalb ändern sich Gesetze und Rechtsprechung auch.
Wenn andauernd Leute die Gesetze brechen und sie nur dadurch geschützt sind, dass der Staat sich an die eigenen Vorgaben peinlichst genau hält, entspricht das mit Sicherheit nicht dem, was die Mehrheit der Bürger will. Es wäre also sinnvoll, diese Geschichte gesetzlich neu zu regeln bzw. überhaupt zu regeln.
Mal ne andere Frage: Gibt es die CD überhaupt?
Ist sie Teil einer Serie, die nach und nach alle schweizer Banken abhandelt? 
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@ bloodhound
... solllen Sie halt nur die paar zich Milliönchen zahlen...
... gehört zwar nicht hier hin, passt aber trotzdem:
Hartz 4 Empfänger, bei denen das erhöhte Kindergeld bei der Januarauszahlung nicht berücksichtigt wurde, müssen die zuviel gezahlten 12 Euro zurückzahlen.
Der behördliche Aufwand für die Rückforderung übersteigt selbstverständlich den zuviel gezahlten Betrag erheblich.... das muss man sich einfach nur auf der Zunge zergehen lassen...
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- Offizieller Beitrag
Daran hatte ich auch schon gedacht. So ein Schwachfug! (Normales Vorgehen wäre zu sagen: "Leute, seht es als glückliche Fügung an und behaltet die Kohle" - Entlassung der Verantwortlichen)
Vor diesem Hintergrund wäre ein Nichtkauf der CD erst recht nicht zu erklären.
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Bin klar für einen Kauf!
Sagt man nicht, dass der Erwerb von Daten legal aber das Anbieten illegal ist? Ist halt dann doch wie beim Filesharing

Der BND wird, bevor er die Kohle rüberschieben wird, die CD gründlich prüfen. Dass der Staat drauf eingeht, liegt sicherlich auch an den wohl 5 Testdaten, die jeweils 1 Mio Euro in die Kasse schon wieder zurück spühlten.
Letztendlich will der Staat zeigen, dass sich Steuerbetrug nicht auszahlt. Und dafür sehe ich den Betrag auch als gerechtfertigt an.
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Ein Bestrafen der Steuersünder, die bei einem Kauf der CD bekannt werden, halte ich für problematisch, das Nachfordern der Steuern (zzgl. Zinsen) aber nicht.
Vorher sollte man aber in den Medien noch ein Weilchen das Für und Wider abwägen, damit es zu weiteren Selbstanzeigen kommt. Da wären dann, wie Gottfried schon geschrieben hat, auch Leute dabei, deren Daten nicht auf der CD sind.

Wenn man das macht, muss die CD aber auch gekauft werden, denn sonst wissen "Steuersparer", dass sie das nächste Mal, wenn wieder eine CD im Umlauf ist, nichts zu befürchten haben.
Und dann wäre es auch gut, wenn die Verwendung solcher Daten gesetzlich geregelt werden würde. Ich denke, dass in Zukunft öfters CDs oder USB-Sticks angeboten werden.

Gruß Flevo
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Ich finde es ein bisschen schade, dass hier niemand über die Geschehnisse im baden-württembergischen Landtag schreibt. Auch der dortigen Regierung liegt eine Daten-CD vor, schon seit einem Jahr... ohne dass das Plenum etwas weiß. Und der designierte Ministerpräsident Stefan Mappus hat sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
ZitatWas war geschehen? Die SPD-Fraktion hatte am Freitag in die Debatte über den Landeshaushalt 2010/2011 einen Antrag eingespeist, der darauf abzielte, das Land solle Kanzlerin Angela Merkel darin unterstützen, die aus Nordrhein-Westfalen bekannte Steuersünder-CD zu verwerten. Schließlich werde auch Baden-Württemberg sein Scherflein zum Kauf der Daten beitragen müssen. Dass dem Stuttgarter Finanzministerium ein ähnliches Angebot vorliegt, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Den Regierungsfraktionen CDU und FDP kam das Ansinnen der Opposition gar nicht zupass. Schließlich herrscht innerhalb der Koalition keine Eintracht in der Frage, ob der Staat solche Hehlerware kaufen dürfen. Auch in der CDU gibt es unterschiedliche Meinungen.
So sagt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, er gehöre "eher zu den prinzipiellen Gegnern" eines solchen Handels. Der Staat müsse die Gesetze, die er den Bürgern auferlege, auch selbst beachten. "Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen." Deshalb traf er sich am Freitag zusammen mit seinem CDU-Pendant Stefan Mappus vor der Debatte mit Landtagspräsident Peter Straub (CDU). Nach Angaben Rülkes kam man überein, den SPD-Antrag als gegenstandslos zu verwerfen. Erstens ergebe sich für den Landtag kein Handlungsbedarf, zweitens sei im Landesetat auch kein Haushaltstitel zu erkennen, auf dem sich ein solcher Antrag beziehen könne. So einigten sich die drei Politiker darauf, die Abgeordneten sollten über die Zulässigkeit des SPD-Antrags abstimmen, nicht über seinen Inhalt. Damit wäre er vom Tisch gewesen.
Doch Landtagspräsident Straub informierte offenkundig weder seine Verwaltung noch seinen Vize Wolfgang Drexler (SPD) von der Absprache, weshalb dieser den SPD-Antrag in der Sache zur Abstimmung freigab - und damit Konfusion in den Koalitionsreihen auslöste. Viele CDU-Abgeordneten enthielten sich. Am Ende obsiegte die Opposition.
Quelle: StZ
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/23793…ert-mappus.htmlWillkommen in der Bananenrepublik Baden-Württemberg...
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- Offizieller Beitrag
@ Felix
Ich dachte auch ich höre nicht recht - man kann ja gegen oder für einen Kauf solcher Daten sein. Aber von einer modernen Verwaltung erwarte ich eine wie auch immer geartete Reaktion innerhalb einer angemessenen Zeit.
Da halte ich bereits 1/4 Jahr als Zeitraum zu lange ...
Wie meinte der Vorsitzende der DStG Dieter Ondracek über den BW Justizminister Goll:
Sollte man sich wirklich weigern diese Daten zu kaufen ist eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt in Erwägung zu ziehen.
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Wobei man die Aussage von Herrn Ondracek auch als strafrechtlich verdächtige Nötigung bewerten könnte...
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- Offizieller Beitrag
Ich bin ja nicht der Rechtsexperte - aber schon beim Kauf der Liechtensteiner Datei kamen die Verantwortlichen zum Schluß es sei rechtlich nicht zu beanstanden, diese Daten zu erbwerben.
Weshalb muss es jetzt erneut geprüft werden - Wahlkampf in NRW oder was ist der Grund ?
Mir fallen da ein paar ganz unerhebliche weitere Gründe ein - aber die schreibe ich lieber nicht, sonst gibt es noch Verfahren gegen mich wegen übler Nachrede ...
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Nuja, damals gab es aber auch schon gewisse Bedenken.
Wir sind uns doch alle einig, daß die Daten aus politischen Gründen gekauft werden müssen. Das Juristische wird sich doch schon so hinschreiben lassen wie benötigt.
Man möge mir den Vergleich verzeihen, aber in Urteilen des Reichsfinanzhofes aus dem Jahre 1938 habe ich auch einmal staunend gelesen, daß die reine Zugehörigkeit des Steuerpflichtigen zu einer bestimmten Rasse Grund dafür war, diesen mit einem dreifachen Steuersatz zu behandeln. Das las sich auf eine ganz schauerliche Art und Weise auch noch juristisch stringent durch. Wie gesagt, ich will die Zeiten nicht vergleichen, aber es finden sich immer Ansätze etwas juristisch irgendwie zu begründen.
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- Offizieller Beitrag
@ Gottfried
Du hattest schon bessere Beiträge

Man mag es verurteilen, wenn der Staat diese Dateien kauft - aber zu diesem Unrechtsstaat ist noch ein ganz großer Unterschied.
Bedenken gab es tatsächlich beim "Liechtenstein-Kauf" - aber letztlich kam die verantwortliche Mehrheit der Juristen zum Ergebnis es ist in Ordnung. Und ich kenne kein FG/BFH-Urteil dass besagt die entsprechende Steuer aus diesen Erkenntnissen sei rechtswidrig festgesetzt.
Ich finde es eher erbärmlich wenn ich mit Kapitalerträgen > 1 Mio mir die Steuern im Inland nicht leisten will und der Putzfrau vorwerfe weshalb sie mit 3,50 Euro/Stunde unmotiviert arbeitet und mir angeblich nicht leisten kann einen adäquaten Lohn zu zahlen.
Die Leute mit diesen Geldern Ausland (ohne im Inland zu versteuern) sind ganz ordinäre Kriminelle - und bei der Aufklärung von Straftaten muss ab und an auch mal der Weg der Belohnung des Belastungszeugen gewählt werden.
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Gottfried
Das Juristische wird sich doch schon so hinschreiben lassen wie benötigt.Klar, Gottfried, wir Juristen können alles so hinschreiben, wie es nötig ist, kein Problem
.Brauchen wir aber in diesem Fall nicht, steht nämlich alles schon da - auch schon vor dem Liechtenstein-Kauf. Komisch nämlich, dass bisher die Daten ohne weiteres genutzt wurden und noch niemand ein Beweisverwertungsverbot entschieden hat, gelle ... war nämlich alles schon klar.
Die weitaus meisten deiner anderen Beiträge waren erheblich geistreicher und sinnvoller als dieser, Gottfried ...
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Jetzt tu mal bitte nicht so betroffen, Teddy.
Komisch, ich ahnte schon die Betroffenheit. Dabei ging es mir nicht um den Vergleich zwischen heute und damals. Sei es drum. Nehmen wir halt ein anderes Beispiel: Der BFH hat entschieden, es sei nicht zu beanstanden, wenn ein Bundestagsabgeordneter eine üppige steuerfreie Pauschale erhält, der Großteil der Steuerpflichtigen aber nicht. Größtenteils von der Fachwelt verlacht, aber so wurde es eben entschieden.
Die Gerichte sind voll von Fällen, in dem ein Jurist eine Seite und ein anderer eine andere Seite vertritt. Sogar ein Steuerberater und ein Finanzamt sind manchmal gleicher und manchmal ungleicher Ansicht.
Wenn ein Finanzministerium sich eine Rechtsexpertise einholt, die die Zulässigkeit des Ankaufs solcher Daten beurteilen und letztlich auch zum Ziel haben soll, wie soll die denn zur gegenteiligen Auffassung kommen?
Ich persönlich heiße weder das Verschweigen von Einnahmen noch die Abspeisung von Putzfrauen mit 3,50 € gut, um das nur mal klarzustellen. Und gerade das ist auch der Grund, warum der Fiskus die Daten kaufen wird. Wie gesagt, es ist zuerst eine politische Entscheidung, die juristisch begründet werden wird, und es wird juristische Gegenmeinungen geben, die aber als nicht so gewichtig abgetan werden. Von welchem Gericht wäre so etwas auch zu verlangen?
Im übrigen solltest Du den - oben schon genannten - Unterschied zwischen der steuerlichen und der strafrechtlichen Auswertung kennen.
Erlangt eigentlich der "Datensammler" Straffreiheit in Deutschland? Oder bekommt er die Frucht der Hehlerei gleich wieder abgenommen? Oder muß er sie versteuern? Wenn ja, welche Einkunftsart liegt vor?
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Zitat
Original von Gottfried
???ich armer tropf verstehe bei deinen meisten statements nur *blubb* und das ist auch gut so, sonst würde ich wohl schon längst gesperrt sein.
. arme republik. -
Liegt das an mir oder an Dir?
Ich meine, ich möchte ja gerne meine Meinung so vertreten, daß sie zumindest nachvollzogen werden kann. Du mußt und wirst sie sicherlich nicht teilen, das ist ja auch in Ordnung.
Aber mit "blubb" und "gesperrt sein" kommen wir beide da irgendwie nicht auf einen Zweig, was ich schade fände.
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- Offizieller Beitrag
@ Gottfried
Das der "Normalo" einem steuerfachlichen Disput hier nicht folgen kann müssen wir akzeptieren, oft verstehen wir uns gegenseitig ja auch nicht

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Weiß ich, Lord.
Aber das Unverständnis sollte dann doch beiden gelten?

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