Beiträge von Einfach_Kurt

    Mich würde mal interessieren, wie so der ein oder andere agieren würden, wenn er zu Unrecht geblitzt wurde. Kann mir ja keiner erzählen, das dann der Bußgeldbescheid akzeptiert würde, einfach weil das Messgerät angeschlagen hat.

    Genau deshalb erhält man mit jedem Bußgeldbescheid auch gleichzeitig die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dann entscheidet die Bußgeldbehörde ob diesem Einspruch stattgegeben wird oder nicht. Bei größeren Vergehen gibt es auch eine mündliche Verhandlung. Das Ergebnis kann so oder so ausfallen, es herrscht jedenfalls Rechtssicherheit. Was aber nicht geht: dass ein vergebener Punkt aus dem Vorjahr, gegen den man in der damals geltenden Einspruchsfrist keinen Einspruch oder einen erfolglosen Einspruch eingelegt hat, wieder zurückgenommen wird weil man mittlerweile durch ein weiteres Verkehrsdelikt die Höchstpunktzahl an Punkten erreicht hat und nun der Führerscheinentzug droht. Aber genau das ist hier im Fall Kraus passiert.

    Ich finde die Leute die das Urteil kritisieren, tun sich keinen Gefallen wenn sie sich auf die Widerspruchsfrist konzentrieren. Genau dieser Aspekt würde doch im Zweifelsfalle die Kleinlichkeit und Unmenschlichkeit des Systems aufzeigen.

    Was ist denn bitteschön an einem System kleinlich und unmenschlich, das klare Einspruchsfristen vorgibt, in denen gegen (zurecht oder zu unrecht vergebene) Strikes Einspruch erhoben werden kann? Wenn man die Möglichkeit eines Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist nicht wahrnimmt (wie im Fall Kraus geschehen), dann kann man doch dem System keinen Vorwurf machen sondern eher dem Betroffenen.

    Das ganze Verfahren inklusive zeitlicher Verzögerung ist doch sowohl dem Kampf gegen Doping als auch dem deutschen Handball unwürdig. Obwohl, der DHB kommt aus der ganzen Geschichte ganz gut raus: man konnte Kraus in den entscheidenden WM-Quali-Spielen gegen Polen einsetzen (obwohl der 3. Strike damals schon bekannt war und eine unmittelbare Suspendierung hätte erfolgen müssen) und man kann Kraus nun wieder bei der WM in Katar einsetzen. So richtig gelackmeiert ist eigentlich nur der Verein, weil der unnötigerweise in der Vorbereitung, den Testspielen und den ersten beiden Pflichtspielen auf ihren Spielmacher verzichten mussten.

    Lothar Frohwein: der von Ihnen eingebrachte Einwand mag nachvollziehbar sein, darf bei der Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes im Fall Mimi Kraus aber keine entscheidende Rolle spielen. Es mag zwar herrschende Meinung unter den deutschen Rechtswissenschaftlern sein, dass die gängige Praxis nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen ist. Die ADK des Deutschen Handball-Bundes hat im Verfahren gegen Mimi Kraus aber lediglich festzustellen, ob der Athlet gegen die gängige Praxis verstoßen hat oder nicht. Festzustellen, ob die gängige Praxis mit geltendem EU-Recht vereinbar ist, obliegt der Kommission nicht. Dafür sind andere Gerichte verantwortlich.

    Grundsätzlich mag man die gängige Praxis für zweifelhaft halten, es gibt auch gute Argumente, die dafür sprechen, dass die gängige Praxis nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Dennoch gilt auch die Autonomie des Sports, denn ohne diesen Grundsatz ist der Profisport nicht mehr durchführbar. Ich zitiere:

    Zitat

    "Bei der danach möglichen Beurteilung von Verbandsregeln und Verbandsmaßnahmen durch die Gerichte ist immer zu berücksichtigen, daß sporttypische Grundsätze und Erwägungen zu einer Abweichung vom staatlichen Recht, von "staatlichen Wertvorstellungen" führen können und dann von den Gerichten zu respektieren sind (BGHZ 87, 337, 344)."

    Wenn also die Autonomie des Sports und der besonderen Regeln nicht mehr gilt, dann hat das weitreichende Konsequenzen: das Ligasystem verstößt gegen geltendes Kartellrecht, die Folge wäre, dass ein Verband die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften am Ligabetrieb nicht mehr künstlich beschränken darf und somit alle Mannschaften, die das wollen, in der 1. Bundesliga spielen dürfen. Es bedeutet ferner, dass Spieler nach einer roten Karte nicht mehr mit einer Sperre belegt werden dürfen, weil eine Sperre ein Berufsverbot auf Zeit bedeutet und nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Außerdem sind Ablösesummen hinfällig, weil es die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränkt. Das sind nur wenige von vielen Beispielen, die aufzeigen sollen, dass der Profisport aus einer besonderen Stellung heraus auch besondere Regeln hat - die durchaus vom geltenden Recht abweichen - ohne die er aber nicht mehr funktioniert.

    mal ne Frage zu dem Themenkomplex:
    bekommen die Spieler / Vereine / Verbände regelmäßig Bescheid wie genau das "Verstöße"-Konto von Spieler XYZ aktuell aussieht?
    oder gibts erst ne Info wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sprich man die 3 Verstöße voll hat?

    Hintergrund meiner Frage:
    wenn ich Beescheid bekomme: junger Mann du hast jetzt 1 Verstoß oder du hast jetzt 2 Verstöße, werde ich mir doch zu diesem Zeitpunkt schon Gedanken darber machen ob diese Verstöße real oder vollkommen widrig sind und nicht erst warten bis ich den Dritten dann auch noch habe, oder?

    Die Vereine werden über die Strikes der Athleten nicht informiert, nur der Athlet selbst. Erst wenn der betreffende Athlet suspendiert wird (wie im Fall Kraus), wird auch der Verein offiziell informiert. Der Athlet hat nach jedem Strike die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Einspruch gegen den betreffenden Strike zu einzulegen. Macht er das nicht oder wird der Einspruch abgelehnt, dann ist der Strike gültig. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir äußerst dubios, wenn die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes tatsächlich den zweiten Strike im November letzten Jahres für ungültig erklären würde. Aber "dubios" passt ja gerade zum deutschen Handball, von daher würde mich gar nichts mehr wundern.

    In diesem Fanforum der Göppinger gibt es noch einen zweiten Beitrag, den ich interessant finde weil er mögliche Schadensersatzforderungen ins Spiel bringt:

    Zitat

    Hurra, Hurra!!!! Und alle sind wieder glücklich [Blockierte Grafik: http://www.evergreen-gp.de/portal/images/Apple/smilies/pille.gif
    Dann war ja der Strike und auch die damit verbundene Sperre rechtswidrig!!!!!
    Weshalb kommt man dann erst jetzt darauf, dass dieser Strike aus dem November (knappe 10 Monate später) nicht rechtens war?
    Das stinkt doch mal wieder zum Himmel!!!
    Gibt es dann da Schadensersatzforderungen von Seiten Frisch Auf und Kraus?

    Scheint dann doch mal wieder zum Kaspertheater DHB/HBL zu passen.
    Weitere Kommentare zu diesem Thema und zu Kraus erspare ich mir!!!!

    Ich halte Schadensersatzforderungen seitens Kraus (durch etwaiges entgangenes Geld) oder dem Verein (durch bezahltes Gehalt ohne mögliche Gegenleistung) für gar nicht so abwegig, wenn dem DHB bzw. seiner Anti-Doping-Kommission schuldbares Verhalten nachgewiesen werden kann. Denn wenn der zweite Strike aus dem November ungültig wäre, dann hätte man auch früher darauf kommen können, dann hätte man das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen müssen und der Verein hätte seinen Spieler, für den er ja Gehalt bezahlt, auch einsetzen können. Vom Imageschaden, den der Spieler und der Verein durch die Geschichte erlitten haben, ganz zu schweigen. Auch dahinter steckt ein möglicher materieller Schaden, denn die Göppinger sind immer noch auf der Suche nach einem Hauptsponsor und welches seriöse Unternehmen lässt sich auf ein Sponsoring bei einem Verein ein, der durch die "Doping-Geschichte" bundesweit negative Schlagzeilen produziert?

    Die Isländer sind meines Erachtens nicht geschädigt, also dürfte die Klage keine Chance haben.

    Nicht geschädigt? Wie sieht's mit Einnahmeverluste durch Nicht-Teilnahme aus? Außerdem wird ihnen die Chance auf sportlichen Erfolg (WM-Titel) verwehrt. Natürlich sind die Isländer materiell und immateriell geschädigt, wenn Ihnen die Teilnahme verwehrt wird.

    Island hat sich sportlich nicht für die WM qualifiziert und ist deshalb nicht dabei.


    Deutschland hat sich sportlich auch nicht für die WM qualifiziert und ist trotzdem dabei!

    Schlussendlich wird es darum gehen, wer nach Ausfall einer Mannschaft (in diesem Australien) sportlich nachrücken darf. Gibt es dazu eine klare und nicht-anfechtbare Regelung?

    Ich muss an dieser Stelle dem User "TCLIP" rechtgeben. Die Außendarstellung des DHB, insbesondere Bob Hanning, ist gelinde gesagt eine Katastrophe. Leider gibt es in Deutschland keine investigativen Journalisten, die Ahnung von Handball haben bzw. die Handball interessiert. Denn das wäre eine Story, die viel Unangenehmes ans Tageslicht befördern würde, würde man nicht nur an der Oberfläche kratzen.

    Interessant auch die Sichtweise der Göppinger Anhänger in deren Forum. Da wurde u.a. auch folgender Auszug aus einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten gepostet:

    Zitat

    In der nächsten Woche erwarten die Göppinger den Bescheid über die Dauer der Sperre. Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes (DHB) befindet darüber. "Ich gehe von einer geringeren Sperre als einem Jahr aus, da es sich ausschließlich um formale Verstöße handelt.", hofft Hofele auf eine milde Einzelfallentscheidung. Der DHB hätte Kraus offenbar gerne als Spieler bei der am 15. Januar 2015 stattfindenden WM in Katar dabei. Allerdings: Hält die Nada das Urteil für nicht regelkonform, wird sie vor dem Sportschiedsgericht dagegen vorgehen - und der Fall dürfte sich weiter in die Länge ziehen.


    Das würde dem Fass die Krone aufsetzen! Zuerst wird das dritte Melde- und Kontrollversäumnis des Nationalspielers Michael Kraus unter der Decke gehalten, damit er bei den WM-Qualifikationsspielen gegen Polen dabei sein kann und dann wird eine milde Strafe ausgesprochen, damit er bei der WM mitspielen kann. Man kann nur hoffen, dass die NADA in diesem Fall tatsächlich vor das Sportsschiedsgericht zieht.

    Da scheint der User "Trollinger" in ein Wespennest gestoßen zu haben, das alle bisherigen Skandale in den Schatten stellt sollte sich der Vorwurf bestätigen.

    Und der Vorwurf lautet: Die Verantwortlichen des DHB haben die Information über die dreimaligen Melde- und Kontrollversäumnisse des Nationalspielers Michael Kraus bewusst zurückgehalten, um ihn in den entscheidenden WM-Qualifikationsspielen gegen Polen einsetzen zu können!

    Die Faktenlage soweit ersichtlich:


    • Am 6. März erfolgt nach Angaben des Göppinger Geschäftsführers Hofele das dritte Melde- und Kontrollversäumnis.
    • Die Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes (bestehend aus Dr. Stephan Brune (Vorsitz), Prof. Dr. Kurt Steuer (leitender Mannschaftsarzt Männer), Dr. Marcus Laufenberg (leitender Mannschaftsarzt Frauen), Andreas Thiel (Handball-Bundesliga Männer), Nikola Pietzsch (Handball-Bundesliga Frauen) und Dr. Anja Matthies (DHB-Vizepräsidentin Recht)) wird zeitnah über den Vorgang informiert.
    • Bereits Mitte März wird Michael Kraus per Einschreiben über das dritte Melde- und Kontrollversäumnis informiert.
    • Am 7. und 14. Juni finden die für den DHB so wichtigen WM-Qualifikationsspiele statt. Also zu einem Zeitpunkt, in dem nicht nur die ADK-Mitglieder sondern auch die DHB-Spitze um Bernhard Bauer und Bob Hanning seit Wochen von den drei Melde- und Kontrollversäumnissen des Nationalspielers Michael Kraus wissen.
    • Erst am 21. Juli spricht die Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes eine vorläufige Suspendierung gegen Michael Kraus aus.


    Die Fragen, die sich stellen:


    • Wieso vergehen zwischen dem dritten Melde- und Kontrollversäumnis am 6. März und der vorläufigen Suspendierung durch die ADK des DHB am 21. Juli mehr als 19 Wochen obwohl gemäß der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) ein Verfahren zeitnah nach dem dritten Melde- und Kontrollverstoß in Gang gesetzt werden muss?
    • Warum darf der Nationalspieler Michael Kraus für die Deutsche Handball-Nationalmannschaft auflaufen obwohl er rund drei Monate zuvor gegen die NADA-Richtlinien verstoßen hatte und alle relevanten DHB-Funktionäre von diesem Verstoß wussten?
    • Wie ernst kann die Aussage des DHB-Präsidenten Bauer (Zitat: "Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein."), wenn ein dringend notwendiges Verfahren unnötig und völlig bewusst verzögert wird, um einen wichtigen Nationalspieler in den entscheidenden WM-Qualifikationsspielen auflaufen lassen zu können?
    • Inwiefern sind vor diesem Hintergrund die Aussagen des DHB-Vizepräsidenten Bob Hanning zu interpretieren, der sich nun öffentlichkeitswirksam für eine milde Strafe ausspricht, den Verstoß des Nationalspielers Michael Kraus gegen die NADA-Richtlinien sozusagen mit einem Kindergartendelikt gleichsetzt und damit zugleich auch direkten Einfluss auf die Anti-Doping-Kommission des DHB (und damit auch auf Personen, die von Hanning abhängig sind) ausübt?


    Das alles sind Fragen, die im Sinne eines sauberen Sports beantwortet werden müssen.