Anti-Doping-Kommission des DHB suspendiert Michael Kraus vorläufig

  • . Zumal ich der Meinung bin, dass wenn es ein solches System gibt, es das bitte für alle gleichermaßen geben sollte/müsste. Denn wie es ja schon im GG steht: Wir sind alle gleich. Warum also ein Sportler der im erweiterten Nationalkader steht anders behandelt wird, als einer, der dies nicht tut, erschließt sich mir nciht wirklich. Ist ein Sportler der dopt weniger relevant, nur weil er nicht für die Nationalmannschaft aufläuft?

    Du vermischst die Wettbewerbe. In der Bundesliga sind alle gleich. Es kann alle bei Trainings- und Wettkampfkontrollen gleichermaßen treffen.
    Die Personen im Testpool der Nada sind für olympische Wettbewerbe gemeldet. Nur diese Sportler aus dem Testpool dürfen bei Olympia teilnehmen. Du musst also die Nationalspieler miteinander vergleichen und wie die Nadas aus Frankreich, Spanien, etc. kontrollieren.

  • @ Paul Jonas
    Der Hinweis mit den Schul- bzw. Studienabschlüssen sollte nur zeigen, dass es viele Menschen gibt, die ihren Traumjob nicht machen dürfen. Wenn dann behauptet wird (nicht von Dir), dass die NADA den Sportler hindert seinen Traumberuf zu ergreifen, dann ist das Unsinn. Er muss sich halt den Regeln unterordnen, auch wenn sie andere Bereiche betreffen und neuer sind als in anderen Berufen, genauso wie eben andere Menschen sich auch allen möglichen Regeln unterwerfen müssen.
    Ich sehe ja ein dass die Meldepflicht die Sportler einschränkt, aber das Zugeständnis wäre es mir und ist es offensichtlich auch vielen anderen Sportlern wert, den Sport auszuüben. Selbst solchen, die deutlich weniger verdienen als Mimi Kraus. Es ist ja durchaus auch ein Privileg, mit Sport sein Geld zu verdienen.
    Im übrigen fällt mir auch keine bessere Lösung ein, denn Dopingkontrollen sind für sich ja schon ein Eingriff in die Privatsphäre. Du siehst ja selber, dass die Regeln ja nicht böswillig gegen die Sportler aufgestellt wurden.
    Die Regeln sind womöglich zu hart, aber ungerecht werden sie nur dann, wenn die Betroffenen ungleich behandelt werden. Meines Wissens gibt es keine vergleichbare Regel in anderen Berufen, weshalb die Ungerechtigkeit nur unter den Sportlern auftreten könnte. Da wären dann die Profis gegenüber den Amateuren benachteiligt, weil es für sie um die Existenz geht. Allerdings ist der Anreiz für Amateure deutlich geringer, da es ja nicht um ihre Existenz geht. Daher ist es richtig, wenn Profis bzw. Hochleistungssportler genauer kontrolliert werden. Man muss die Kontrollen ja auch leisten können. Also legt man das Augenmerk auf diejenigen, die den größten Vorteil hätten. Und jede Dopingprobe, die wiederholt werden muss, weil der zu prüfende nicht angetroffen wurde, kostet Geld, dass der Dopingkontrolle anderswo fehlt. In sofern ist es nachvollziehbar, dass die Kontrolleure wissen müssen, wo sie hinmüssen. Solange der Kampf gegen Doping als besonders wichtig angesehen wird, solange ist Doping für die Profisportler ein K.O.-Kriterium, genauso wie das Standesrecht der Ärzte, Anwälte und anderer Berufe entsprechende Kriterien definiert, die einen Ausschluss rechtfertigen. Da Doping nach vorherrschender Expertenmeinung, über die ich mir als Laie kein Urteil erlaube, am besten durch unangekündigte Kontrollen festgestellt werden kann, müssen die Sportler eben damit leben. Und das die besten , sprich Nationalspieler, besonders im Fokus stehen und daher ihren Aufenthaltsort selber melden müssen, ist womöglich ungerecht, aber auf Grund der Vorbildfunktion und des besonderen Anreizes nachzuhelfen um noch besser zu sein bzw. der großen Belastung standzuhalten nachvollziehbar. Wie ich schon schrieb liegt doch der Kampf gegen Doping besonders im Interesse der Sportler, die damit ihren Lebensunterhalt damit verdienen und dafür einen fairen Wettbewerb brauchen.
    P.S. zu Deiner Antwort auf Juunas Post
    Es ging doch nicht drum, dass ein negativer Dopingtest alleine die Qualifikation zum Profisportler darstellt. Weißt Du auch selber. Aber er ist, wie ich oben schrieb, ein K.O. Kriterium.
    Natürlich ist eine verpasste Dopingkontrolle nicht automatisch mit Doping gleichzusetzen. Aber wenn die Kontrolleure einfach auf Verdacht und immer wieder umsonst losfahren, ist es doch Zeit- und Geldverschwendung. Daher soll ja der Aufenthaltsort gemeldet werden. Wenn die Sportler sich absichtlich oder unabsichtlich den Kontrollen entziehen können ohne dafür gerade stehen zu müssen, wird die Effektivität der Kontrollen erheblich eingeschränkt. Das ist sicher nicht sinnvoll. Und es gibt ja vor der Strafe 2 Warnschüsse. Und über das Strafmaß kann man ja gerne diskutieren. Aber ohne Strafandrohung funktionieren solche Dinge leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von highnote (27. August 2014 um 11:15)

  • Zum Dopingtest und Berufsqualifkation...okay, wenn du und ich den Dopingtest negativ bestanden haben, können wir dann also in der Handballbundesliga spielen? Ich denke nicht, weil wir zu schlecht sind. Schade, dann ist der Test wohl doch keine Berufsqualifikation.

    Ich kann ja verstehen, dass dich das Thema emotional extrem aufwühlt, aber trotzdem darfst du gerne lesen, was ich schreibe. So habe ich bewusst das Wort "auch" verwendet; im Sinne von zusätzlich. In meinen Augen sollte man halt kein Doper sein, wenn man mit dem Sport sein Geld verdienen möchte.

    Und jeder sollte nur für sich sprechen. Wenn du zu schlecht für die Bundesliga bist... :P

    Der Vergleich mit dem Bund ist noch einmal extra unsinnig, weil die Wehrpflicht an sich etwas so spezielles war, das man sie mit nichts anderem vergleichen kann (im übrigen finde ich es gut das sie abgeschafft wurde, auch wenn ich nicht mehr davon profitiert habe).

    Hätte ich die Smileys fett drucken müssen? Wobei... warum eigentlich. Wenn ich Soldat hätte werden wollen und man mir das aus höchstpersönlichen Gründen verweigert. Warum sollte das eigentlich gehen?

    In der Sache kann man das mit Sicherheit alles rechtlich schön aufarbeiten. Haben wir Berufsausübungsregelungen/Berufsbeschränkungen? Haben wir Ungleichbehandlungen vergleichbarer Sachverhalte ohne sachlichen Grund? Hier wird ja immer so schön mit den Grundrechten um sich geworfen. Kann ja mal jemand ausarbeiten. Wenn man dazu kommt, dass die Vorgaben wirksam sind, kann man sich dann im Fall Kraus der Frage widmen, ob überhaupt die Verstöße ordnungsgemäß festgestellt wurden.

    So genug von mir. Ich warte jetzt das Urteil ab.

  • Zitat

    Neues Deutschland
    Kampa zufolge beenden Spieler sogar ihre Nationalmannschaftslaufbahn, wenn sie einen zweiten verpassten Test bekommen. »Sie wollen ihre Karriere im Verein, wo sie ihr Geld verdienen, nicht für die Nationalmannschaft riskieren. Wenn sie ein oder zwei Jahre Sperre bekommen, ist ihr Beruf vorbei.« Mit dem Ausscheiden aus dem A-Kader fiele die Meldepflicht jedoch weg.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich bin der Meinung, dass wenn ein Sportler gegen die Melde- und Kontrollpflichten verstößt, er auch nur für die Nationalmannschaft gesperrt werden sollte. Denn die Mitgliedschaft in der Nationalmannschaft zwingt ihn erst dazu, sich überhaupt den strengen Melde- und Kontrollpflichten zu unterwerfen. Sein Mannschaftskollege, der nicht in der Nationalmannschaft spielt, muss nicht melden, wird nur im Training kontrolliert, und läuft auch garnicht in Gefahr, wegen einer versäumten Meldung gesperrt zu werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das ganze Thema Meldepflicht, so wie sie lt. der Vorschriften praktiziert wird, ist juristisch höchst komplziert, umstritten und: noch nicht entschieden!

    In Belgien reichten 65 Athleten wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes Klage gegen die aktuelle Praxis ein. Eine EU-Arbeitsgruppe hat signalsiert, dass die Durchführung der Regeln mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist.

    Das wird auch in Deutschland von der überwiegenden Anzahl der Rechtswissenschaftler (sog. herrschende Lehre) so gesehen. Es fehle insbesondere an der Freiwilligkeit der Athleten zur Einverständniserklärung zur Datenspeicherung (Stichwort: Monopolstellung der Verbände), weshalb diese unwirksam sei.

    Es wird davon ausgegangen, dass der Athlet in folgenden Rechten verletzt sei:
    Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit, Grundrecht auf Handlungsfreiheit, Allgemeines Perssönlichkeitsrecht, Schutz des Privat- und Familienlebens, Schutz persönlicher Daten.

    Die Meldepfichtauflagen an 365 Tagen im Jahr seien gegenüber der Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung eines Dopingvergehens unverhältnismäßig. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Grundlage dafür, den Sportlern abzuverlangen, ihren Aufenthaltsort stundengenau anzugeben und sich beim Urinieren für die Dopingproben von einer fremden Person zusehen zu lassen. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe werde die Preisgabe vertraulicher Informationen über die pers. Lebensgestaltung in vergleichbarer Weise abverlangt.
    Auch seien die Rechtsbehelfe gegen festgestellte Meldepflichtverstöße nicht ausreichend.

    (alles aus und nach: Fritzweiler/Pfister/Summerer - Praxishandbuch Sportrecht, 3. Auflage 2014, 3. Kapitel, Rn 315 - 318 m.w.N.)

  • lothar:
    Die Meldepflicht und die Berufsausübung haben aber doch grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Vereinfacht: Meldepflicht hat er als Nationalspieler, als Bundesligaspieler hat er diese Pflicht nicht. Seinen Beruf kann er ausüben ohne der Nada etwas zu melden.

  • lothar:
    Die Meldepflicht und die Berufsausübung haben aber doch grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Vereinfacht: Meldepflicht hat er als Nationalspieler, als Bundesligaspieler hat er diese Pflicht nicht. Seinen Beruf kann er ausüben ohne der Nada etwas zu melden.

    Ganz offensichtlich nicht, sonst könnte er ja normal für Göppingen spielen.

  • Hoffentlich merken die ganzen "Es ist richtig weil es Vorschrift ist" Verfechter endlich, dass diese Vorschriften im höchsten Maße illegal sind.

    P.S.: Wollt ihr eine solche Totalüberwachung ertragen, nur um Sport treiben zu dürfen und an den Gewinnen beteiligt zu werden?

    Offense wins games, Defense wins Championships. - Junior Seau

  • Wer entscheidet denn, ob die Vorschriften "illegal" sind?

    wenn das jemand meint der betroffen ist muss er sie gerichtlich angreifen....bis dahin sind sie jedenfalls wirksam da Nichtigkeit wohl kaum vorliegen dürfte

    • Offizieller Beitrag

    lothar:
    Die Meldepflicht und die Berufsausübung haben aber doch grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Vereinfacht: Meldepflicht hat er als Nationalspieler, als Bundesligaspieler hat er diese Pflicht nicht. Seinen Beruf kann er ausüben ohne der Nada etwas zu melden.

    Aber sicher doch!
    Wenn gegen die Meldepflicht verstoßen wird, kann es eine Sperre geben, die in die Berufsausübung eingreift. Zu klären wäre (@ Roter Zeufel: So ist es wohl!) ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist oder nicht.

  • Lothar, jetzt mal abseits vom juristischen:
    Wie willst du es denn sonst machen wenn ohne Meldepflicht?
    Wenn es keine Lösung gibt, die sowohl juristisch lückenlos ist als auch ein möglichst hohe Chance bietet Doper zu überführen, kannst du den Sport doch auch gleich abschaffen.
    Jede Form der Dopingkontrollen die "schwächer" ist als die jetzige würde doch Dopern Tür und Tor öffnen.

  • Lothar Frohwein: der von Ihnen eingebrachte Einwand mag nachvollziehbar sein, darf bei der Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes im Fall Mimi Kraus aber keine entscheidende Rolle spielen. Es mag zwar herrschende Meinung unter den deutschen Rechtswissenschaftlern sein, dass die gängige Praxis nicht mit EU-Recht in Einklang zu bringen ist. Die ADK des Deutschen Handball-Bundes hat im Verfahren gegen Mimi Kraus aber lediglich festzustellen, ob der Athlet gegen die gängige Praxis verstoßen hat oder nicht. Festzustellen, ob die gängige Praxis mit geltendem EU-Recht vereinbar ist, obliegt der Kommission nicht. Dafür sind andere Gerichte verantwortlich.

    Grundsätzlich mag man die gängige Praxis für zweifelhaft halten, es gibt auch gute Argumente, die dafür sprechen, dass die gängige Praxis nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Dennoch gilt auch die Autonomie des Sports, denn ohne diesen Grundsatz ist der Profisport nicht mehr durchführbar. Ich zitiere:

    Zitat

    "Bei der danach möglichen Beurteilung von Verbandsregeln und Verbandsmaßnahmen durch die Gerichte ist immer zu berücksichtigen, daß sporttypische Grundsätze und Erwägungen zu einer Abweichung vom staatlichen Recht, von "staatlichen Wertvorstellungen" führen können und dann von den Gerichten zu respektieren sind (BGHZ 87, 337, 344)."

    Wenn also die Autonomie des Sports und der besonderen Regeln nicht mehr gilt, dann hat das weitreichende Konsequenzen: das Ligasystem verstößt gegen geltendes Kartellrecht, die Folge wäre, dass ein Verband die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften am Ligabetrieb nicht mehr künstlich beschränken darf und somit alle Mannschaften, die das wollen, in der 1. Bundesliga spielen dürfen. Es bedeutet ferner, dass Spieler nach einer roten Karte nicht mehr mit einer Sperre belegt werden dürfen, weil eine Sperre ein Berufsverbot auf Zeit bedeutet und nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Außerdem sind Ablösesummen hinfällig, weil es die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränkt. Das sind nur wenige von vielen Beispielen, die aufzeigen sollen, dass der Profisport aus einer besonderen Stellung heraus auch besondere Regeln hat - die durchaus vom geltenden Recht abweichen - ohne die er aber nicht mehr funktioniert.

  • Hoffentlich merken die ganzen "Es ist richtig weil es Vorschrift ist" Verfechter endlich, dass diese Vorschriften im höchsten Maße illegal sind.

    P.S.: Wollt ihr eine solche Totalüberwachung ertragen, nur um Sport treiben zu dürfen und an den Gewinnen beteiligt zu werden?


    "im höchsten Maße illegal" . Gibt es noch schlimmer als illegal?
    Und als "Es ist richtig weil es Vorschrift ist" Verfechter bin wohl ich gemeint. Nun, dann möchte ich darauf hinweisen, das ich das so nicht gesagt habe. Ich vertrete nur die Auffassung, dass Regeln einzuhalten sind, solange sie gelten. Nur weil man der Meinung ist, dass sie nicht rechtens sind, kann man sie nicht einfach ignorieren. Man kann gegenangehen in dem man z.B. dagegen klagt. Dann wird sich zeigen, ob sie rechtens sind. Anscheinend gibt es ja auch schon solche Bewegungen.
    Abgesehen davon gibt es durchaus Gründe, das so zu handhaben, wenn man denn etwas gegen Doping tun will. Und wenn schon die Kontrolle selbst ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre ist, kann man die Dopingkontrollen auch einfach abschaffen.
    Wenn Du nur Sport treiben willst, wirst Du nicht totalüberwacht. Wenn du mit einer Tätigkeit Geld verdienen willst, musst Du auch die zugehörigen Regeln einhalten. Als Bundeswehrsoldat oder Beamter musst Du auch zur Verfassung stehen sonst hast Du ziemlich schnell ein Disziplinarverfahren am Hals. Bei Angestellten der Kirche wird auch gern gesehen, dass sie auch Kirchenmitglied sind. Für mich ist es für Berufssportler auch im eigenen Interesse wichtig, sich ernsthaft gegen Doping zu stellen. Um da den Worten Taten folgen zu lassen kommt man dann automatisch in die Situation, dass es Dopingproben geben muss, um eventuelles Fehlverhalten feststellen zu können. Dazu muss es dann Regeln geben, die diese Prüfung effektiv möglich machen. Über das Ausmaß dieser Regeln kann man diskutieren, aber grundsätzlich sind auch diese Regeln zu beachten. Für mich stellt sich dann die Frage, ob Dopingkontrollen als Eingriff in die Privatsphäre rechtens sind. Wenn nicht, wir sich der Markt für den Profisport sicherlich ändern. Ich denke es gibt viele Zuschauer und Sponsoren, die Ihr Geld lieber behalten als sich zweifelhaften Sport anzusehen bzw. ihn finanziell zu unterstützen. Ob Sportler dann noch davon leben können?

  • lothar...
    das die überweigende meinug der rechtswissenschaftler der meinung ist, daß das gegen geltendes recht verstößt ist eine sehr sehr vage behauptung.
    die sog. "herrschende lehre" wird nämlich u.a. an der ausarbeitung solcher richtlinien beteiligt bzw ist sogar federführend dabei.
    das bei dem komplexen thema immer wieder -ob durch gesetzesänderung/wandel der gesellschaft etc- andere meinungen auftauchen, ist etwas normales. dass diese meinungen oft auch recht plakativ in den medien erscheint, ist in unserer gesellschaft auch normal.
    auch gesetzeskonform ist immer noch, wenn vereinzelte punkte im laufe der zeit geändert werden müssen, dafür geben gerichte dann oft übergangsfristen vor ohne das ganze gleich zu kippen.
    im übrigen ist mir bis jetzt weder national noch international (cas) eine entscheidung bekannt, die davon ausgeht, daß das ganze system nicht rechtskonform sein soll. bis jetzt wurden immer einzelne punkte bemängelt- meist in der ausführung, nicht in den grundsätzen!! - die dazu führten, daß entscheidungen herabgesetzt wurden.
    somit hier allgemein zu tun als ob das alles sehr sehr fragwürdig und rechtwidrig sei, halte ich für
    absolut nciht belegbar und erheblich übers ziel hinausgeschossen....

    i.ü. wird es bei jeder weiteren-anderen - handhabung immer wieder die gleichen probleme der
    fürsprecher und gegner geben, den einen ist immer alles zu weit, den anderen immer alles zu wenig....
    da einen gesunden mittelweg zu finden der allem in ganz großen umfang gerecht wird, halte ich fast für unmöglich...
    ich finde die gegenwärtige regelung gar nciht so schlecht, auch wenn sie für den einen oder anderen sehr aufwendig ist- mich ärgern eher die immer wieder wahrzunehmenden "vorfälle" in anderen ländern-selbst der usa- wo man latent das gefühl hat, daß bei bedarf die jeweils zuständige nada besonders nachsichtig ist.....

    • Offizieller Beitrag

    @ Einfach Kurt: Die Ausführungen sind allgemein und beziehen sich nur sehr indirekt auf den aktuellen Fall. Auch habe ich nicht gesagt, dass sie vollständig meine Meinung oder Rechtsauffassung treffen oder nicht.

    Die ADK wird sich einen feuchten Kehrricht um die Einwände der Sportrechtler scheren, logisch.

    Ich wollte einfach nur darlegen, dass nicht alles sonnenklar ist, nur weil es WADA, NADA, DOSB, DHB etc. untereinander so vereinbart und aufgeschrieben haben (ohne dabei die Athleten zu beteiligen).

    Vielleicht klagt das ja mal einer (staatlich) durch. Das wäre hoch interessant!

    • Offizieller Beitrag

    lothar...
    das die überweigende meinug der rechtswissenschaftler der meinung ist, daß das gegen geltendes recht verstößt ist eine sehr sehr vage behauptung.

    So stehts im Standardwerk... ;)

  • Tja und wir warten weiter aufs Sandmännchen

    HaHA urteil wird vertagt

    Am ende der Saison wissen wir dann mehr

    nach einem jahr wird verkündet das es für dieses vergehen keine strafe gibt

    HaHa

    lauter juristische schaumschläger


    Schon klasse so können sowohl FA und auch Kraus jetzt problemlos die nächsten wochen planen

    HELDEN MÜSSEN STERBEN-LEGENDEN LEBEN EWIG

    Einmal editiert, zuletzt von eckes99 (27. August 2014 um 20:02)

  • Aber sicher doch!
    Wenn gegen die Meldepflicht verstoßen wird, kann es eine Sperre geben, die in die Berufsausübung eingreift. Zu klären wäre (@ Roter Zeufel: So ist es wohl!) ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist oder nicht.

    Aber sicher nicht. Ich kann meinen Beruf ausüben, ohne das ich eine Meldepflicht habe. Ich kann mich allerdings freiwillig melden (Nationalmannschaft spielen) und in den Testpool kommen, mit dann allen Rechten und Pflichten, wie auch, dass ich wegen Meldeverstöße komplett gesperrt werden kann.