Beiträge von ALausH

    Und als Kieler sage ich:

    Flensburg macht es dieses Jahr!

    Magdeburg hat schon gezeigt, dass sie das Zeug dazu nicht haben, bei diesen blamablen Niederlagen.
    Lemgo hat sein Pulver verschossen und krampft sich einen ab.
    Kiel ist im Umbruch, nächstes Jahr wieder....

    Der Rest hat eh nichts zu melden....

    Schauen wir doch noch mal auf den Zufall und die Regeln der Statistik:

    Nehmen wir an, die Wahrscheinlichkeit, zu einem beliebigen Zeitpunkt eine bestimmte Verletzung (z.B. Knieprobleme) zu haben, betrage 10%. Nehmen wir weiter an, eine Mannschaft bestehe aus 16 Spielern.

    Folge: Die halbe Saison wird man in der Handballbundesliga immer einen Verein finden, der gleichzeitig 4 oder mehr Spieler mit dieser Verletzung sein eigen nennen kann.

    Man kann also feststellen: Alles ganz normal....

    Mit seiner Kohle wird sich Deisler wohl einen guten Psychiater leisten können.

    Oder ist ihm der 10-Millionen-Euro-Scheck, den Wurst-Ulli ihm zum Wechsel überreicht hat, auf den Fuß gefallen?

    Und Verletzungen? Na und, die hat jeder mal, manche erleiden diese sogar im täglichen Beruf, den man bis 65 aushalten muss, ohne gleich depressiv zu werden.

    Also, ich hab da kein Mitleid, nur die Presse hat Schlagzeilen und Auflage, weil den ja viele so "süüüüüüß" finden....

    Hmmm, der THW spielt wie erwartet, nicht ganz oben mit, sondern um Platz 3, alles andere ist traumtänzerisch.

    Was ich gut finde, is dass unten keine abfällt und alles eng bleibt, die Göppinger hatten bisher ein schwieriges Programm, die machen auch noch ihre Punkte....

    Wird ne interessante Saison, in der nichts feststeht, außer dass Flensburg nie Meister wird..... :baeh:

    Mein erstes (und einziges) Auto hab ich zu 50% selbst bezahlt.... eine Mark von Oma, eine Mark von mir..... und Versicherung und Steuer hab ich selbst bezahlt..... war ein schöner Golf 1 mit 80.000 runter, der war unkaputtbar, als der an der Wand landete, war alles kaputt, nur der Motor lief noch und schalten konnte man auch noch, obwohl der Schalthebel im Beifahrersitz steckte.....

    Die praktische Prüfung ist für die meisten schwieriger.... allerdings ist beispielsweise in Lübeck die Durchfallerquote stark gesunken, seit die Prüfung nicht mehr in der Innenstadt, sondern in einem Außenbezirk beginnt.... da vergeht die erste Nervosität.....

    Viel Glück für alle!!!!

    Man könnte natürlich noch einen Bericht verfassen an den Verband, aber da der Schiri nichts mitbekommen hat, was sollte er da schreiben?

    Da kann man höchstens noch auf den Straf-/Zivilrechtsweg verweisen, aber da ist der Schiri außen vor....

    Einen nachträglichen Bericht hab ich nur einmal verfasst, aber das war ein anderes Thema....allerdings gleich 4 Seiten....

    Hallo Ralf,

    wieso "nur" SR? Der Job ist hart genug, hab ich selbst doch auch gemacht, bis ich ganz aufgehört hab mit allen, spielen, coachen, pfeifen....hat aber immer Spaß gemacht, vor allem, wenn man vor dem Spiel schon gelobt wurde... "Du pfeifst heute? Dann kriegen wir wenigstens einen sauberen, neutralen Pfiff..."

    Dass da absoluter Mist agelaufen ist, ist klar, obwohl ich den Tritt in die Familienjuwelen als Revanchefoul gewertet hätte (war direkt nach dem Faustschlag), also "nur" mit Rot....

    Was aber wichtig ist: Kriegt der Spieler von Mannschaft A eventuell auch ne Sperre nach den Zuschaueraussagen, wenn es entsprechend protokolliert wurde?

    Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg, immerhin war es ein Spitzenspiel.

    Mit diesen Regularien kenn ich mich weniger aus, aber dass die Frau überfordert war und auch nicht ganz neutral, war offensichtlich. Man betrachte nur den Spielstand bei der Situation und den Endstand....

    Also, als Kieler muss ich sagen: Bisher ist der Mitläufer, mehr nicht.

    Was der (manchmal) vorne aufbaut, macht er hinten mit dem Arsch kaputt.

    Bid der mal die Klasse eines Petersen hat, werden noch viele Jahre vergehen, wenn er die überhaupt mal erreicht, ich zweifel dran.

    Naja, und einen Menschen mit "Gott" zu bezeichnen, passt sowieso nicht. :nein:

    So, hier mal ein Leckerlie für alle Schirifreunde......

    Gestern war ich in der Halle, und als ich nach dem Duschen das nachfolgende Spiel ansah, passierte folgendes: (Anmerkung: Ich hab mit beiden Vereinen nichts zu tun, bin also absolut neutral)

    Mannschaft A gegen Mannschaft B, männliche C-Jugend, beide Mannschaften 12-0 Punkte, ein hochklassiges Spiel mit zwei guten Abwehrreihen.

    Der Schiri war nicht erschienen, und es pfiff die Trainerin von Mannschaft A.

    40. Minute, Spielstand 14-17 für Mannschaft B.

    Mannschaft A ist im Angriff. B 9 deckt A 7 kurz und erkämpft sich regelgerecht den Ball (schnappt sich den Pass auf A 7 und will zum Konter ansetzen). A 7 stellt B 9 daraufhin das Bein. B 9 fällt hin, steht auf und geht wütend auf A 7 zu. A 7 schlägt B 9 mit der Faust ins Gesicht. B 9 revanchiert sich mit einem Tritt in die „Familienjuwelen“ von A 7.

    Entscheidung der Schiedsrichterin: Disqualifikation für B 9, Freiwurf für Mannschaft A, A 7 kommt straffrei davon.

    B 9 ist stinksauer und beschimpft die Schiedsrichterin mit den Worten „Dumme Kuh, blöde Gans“ etc.

    Endstand: 21-20 für Mannschaft A. (nach einigen merkwürdigen Pfiffen)

    Eintrag im Spielbericht: Disqualifikation für B 9 wegen Schiedsrichterbeleidigung wegen oben genannter Beleidigungen (war schon formell korrekt eingetragen).

    Tja, und nun die Preisfragen:

    Einspruch sinnvoll?
    Welche Strafen sind zu erwarten?
    Welche Rolle spielen die objektiven Zeugen des Spiels?

    Nette Situation, geb ich ja zu.....

    Dass der VfB Lübeck als Ganzes ein Verein sein muss, ist klar, die Lizenzspielerabteilung kann jedoch einen anderen Status haben, da musst Du mal konkret nachfragen....

    Mal zu den Rechtsformen:

    Indem der DFB im Jahre 1998 durch eine Änderung seiner Statuten den Vereinen der Lizenzligen den Weg zu gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen eröffnet hat, können neben Vereinen der Lizenzligen auch Kapitalgesellschaften mit den in sie ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen die Mitgliedschaft im Ligaverband
    erwerben, §16c Nr.1 DFB-Satzung, §8 Nr.1.
    Folglich kann die Lizenzerteilung als „Verbindungselement“ zwischen Ligaverband und seinen ordentlichen Mitgliedern, zu denen auch die Kapitalgesellschaften zählen, angesehen werden.
    Insgesamt ist die Lizenzvergabe an Vereine und Kapitalgesellschaften dem Ligaverband als seine Aufgabe übertragen worden. Allerdings bedient sich der Ligaverband für diese Aufgabenerfüllung der von ihm gegründeten DFL-GmbH. Folglich obliegt dieser die Durchführung der damit zusammenhängenden Aufgaben.
    Gemäß §16c Nr.2 DFB-Satzung, §8 Nr.2 kann eine Kapitalgesellschaft nur dann eine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga und damit die Mitgliedschaft im Ligaverband erwerben, wenn der Verein („Mutterverein“) an der Gesellschaft („Tochtergesellschaft“) mehrheitlich beteiligt ist. Eine mehrheitliche Beteiligung liegt dann vor, wenn der „Mutterverein“ über 50% der Stimmanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), dann muß der Mutterverein oder eine vom ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung eines Komplementärs haben, §8 Nr.2.

    Zudem muß der Verein als solcher über eine eigene Fußballabteilung verfügen und in dem Zeitpunkt, in dem sich die Gesellschaft erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert sein.
    Hinter diesen verbandsrechtlichen Mehrheitserfordernissen steht die Absicht, eine Fremdbestimmung der Fußballkapitalgesellschaft zu vermeiden. Es soll verhindert werden, daß sie unter den beherrschenden Einfluß zum Beispiel von Medienkonzernen oder Banken gerät, wobei deren Einfluß auf Grund einer Eigenbeteiligung sich
    noch durch etwaige Depotstimmrechte verstärken könnte.

    Auch eine Übernahme durch einen Großkonzern oder gar durch einen konkurrierenden Verein soll ausgeschlossen werden.
    Auch die Regelung des §8 Nr.2, daß bei der KGaA der Mutterverein oder eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs innehaben muß, beruht auf ähnlichen Überlegungen. Da aktienrechtliche Sicherungsmechanismen gegen unerwünschten Fremdeinfluß keinen umfassenden Schutz gewähren36, besteht
    mit der Rechtsform der KGaA eine wirksame Möglichkeit, eine für das operative Geschäft zuständige GmbH oder GmbH & Co. KG zu gründen, die von dem Verein beherrscht wird, stellt dieser doch den Komplementär in dieser Konstellation.
    Der Vorteil ist darin zu sehen, daß der Komplementär als geschäftsführendes Organ nicht vom Aufsichtsrat gewählt wird, sondern bei der Gründung bereits vom Verein eingesetzt wird. Zwar bedarf es auch hier bei außergewöhnlichen Maßnahmen der
    Beteiligung der Hauptversammlung, die dort getroffenen Beschlüsse bedürfen jedoch der Zustimmung der Komplementäre oder des Komplementärs (§285 II AktG) und damit auch indirekt der Zustimmung des diesen beherrschenden Vereins.

    Zudem bewirken die verbandsrechtlichen Vorgaben, daß die gesellschaftsrechtlich zulässigen Gestaltungsformen der Vereine stark eingeschränkt werden. Allein zulässig ist die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung auf eine GmbH, AG oder KGaA. So ist nicht nur die in §§272ff. UmwG geregelte formwechselnde Umwandlung
    des Vereins selbst in eine Kapitalgesellschaft37, sondern auch die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung auf eine Genossenschaft ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abspaltung nach §123 Abs.2 UmwG unzulässig, da in diesen Fällen nicht der Verein die Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhält, sondern allein die Vereinsmitglieder, so daß die Voraussetzungen für eine Erteilung der Lizenz nicht mehr gegeben wären.

    Da muss ich jfherden Recht geben, der Ball ist auch bei nur einem Spieler auf der Platte durchaus spielbar. Die Definition "Ball spielen" beinhaltet eine bewusste, zielgerichtete Aktion mit dem Ball, und dies ist bei einem direkten Torwurf gegeben, nicht nur bei einem Abspiel.

    Nach Regel 15.6 ist es ja auch ausdrücklich erlaubt, dass jeder Wurf (und dies ist zweifelsfrei eine bewusste, zielgerichtete Aktion mit dem Ball) unmittelbar zu einem Tor führen kann....

    Dito zur zur spielenden Zeit. Da es sich "nur" um Zeitstrafen handelte, wäre eine Spielfortsetzung auch 20 Minuten vor dem Abpfiff korrekt gewesen. Dies ergibt sich schon aus dem Grundsatz der Ermessensentscheidung aus der Rechtssystematik: Wenn die Konsequenz eines Spielabbruch wäre, dass das Spiel am grünen Tisch verloren geht, ist die Fortsetzung des Spiels auch mit kurzfristig nur einem Spieler das mildere Mittel und daher anzuwenden.

    Nehmen wir den konkreten Fall: Es könnte ja sein, dass der verbleibende Spieler den Anwurf ins Tor semmelt, und wenn er dann im Gegenzug noch eine Glanzparade hinlegt, hätte die Mannschaft sogar noch einen Punkt gewonnen. Hypothetisch, klar, aber denkbar.

    @ face: Im Falle eines Platzverweises setzt der DFB entweder eine Sperre und/oder eine Gedstrafe fest.

    Eine eventuelle Geldstrafe fließt nie dem Verwaltungshaushalt zu, sondern wird immer direkt an eine gemeinnützige Organisation weitergeleitet.