• Zitat

    Original von SRBHV
    1. Meine Info stammen allesamt von den Beteiligten und nicht aus dem Netz oder oder Zeitung.

    Aber du warst auch nicht dabei, also hast du (wie wir anderen auch alle) nur Informationen aus zweiter Hand (die wie immer subjektiv eingefärbt sind).

    Der Ball ist dennoch spielbar, und sei es mit einem als direkten Torwurf ausgeführten Anwurf. Dass dann noch ein Gegentreffer der Gegner kommt, ist auch wahrscheinlich. Spätestens dann sind die 9 Sekunden auch abgelaufen. Die SR hätten keine Schwierigkeiten gehabt. Und auch die Spielwiederholung wäre kein Diskussionsstoff.

    Ganz anders sähe es aus, wenn der letzte Feldspieler vor Wut über seine Mannschaft auch noch den Ball weggeschossen hätte und damit kein Spieler der Heimmannschaft auf dem Spielfeld gestanden hätte. Dann hätte der Ball spätestens dann nicht mehr gespielt werden können, wenn die Heimmannschaft den nächsten Anwurf zu werfen gehabt hätte. Dann wäre ein Spielabbruch unausweichlich gewesen.

    Aber ich denke auch, dass man nach der gegebenen Situation abwägen sollte. (Das heißt nicht mit zwei Maß messen!) Wenn diese Situation in der 20. Spielminute auftritt und noch 9 Sekunden verstreichen müssten, bis der nächste hinausgestellte Spieler wieder herein dürfte, würde ich ebenso entscheiden, also weiterlaufen lassen.

    Durch den Abbruch sind jetzt Manipulationen Tür und Tor geöffnet, nicht erst durch die Entscheidung auf Spielwiederholung. Denn die Entscheidung der Rechtsinstanzen muss nach Beobachtungen ablaufen, da die dort sitzenden Sportsmänner sicherlich auch nicht in der Halle vor Ort waren. Daher hängt die Entscheidung auch von subjektiven Einschätzungen ab, die getroffen worden sind.

    Ich denke, dass die Heimmannschaft den Abbruch provozieren wollte. Da die SR aber dumm dastehen würden, wenn sie sagen, sie hätten sich von der Heimmannschaft provozieren lassen, werden sie aussagen, dass die Spielsituation die Fortführung des Spiels nicht zugelassen hat. Das würde ein Verschulden ausschließen und müsste logischerweise zu einer Spielwiederholung führen.

    Also tippe ich auf Spielwiederholung (auch wenn das ein negativer Präzedenzfall wäre), auch wenn die Heimmannschaft den Abbruch provoziert hat und damit eigentlich die Schuld trägt.

  • Da muss ich jfherden Recht geben, der Ball ist auch bei nur einem Spieler auf der Platte durchaus spielbar. Die Definition "Ball spielen" beinhaltet eine bewusste, zielgerichtete Aktion mit dem Ball, und dies ist bei einem direkten Torwurf gegeben, nicht nur bei einem Abspiel.

    Nach Regel 15.6 ist es ja auch ausdrücklich erlaubt, dass jeder Wurf (und dies ist zweifelsfrei eine bewusste, zielgerichtete Aktion mit dem Ball) unmittelbar zu einem Tor führen kann....

    Dito zur zur spielenden Zeit. Da es sich "nur" um Zeitstrafen handelte, wäre eine Spielfortsetzung auch 20 Minuten vor dem Abpfiff korrekt gewesen. Dies ergibt sich schon aus dem Grundsatz der Ermessensentscheidung aus der Rechtssystematik: Wenn die Konsequenz eines Spielabbruch wäre, dass das Spiel am grünen Tisch verloren geht, ist die Fortsetzung des Spiels auch mit kurzfristig nur einem Spieler das mildere Mittel und daher anzuwenden.

    Nehmen wir den konkreten Fall: Es könnte ja sein, dass der verbleibende Spieler den Anwurf ins Tor semmelt, und wenn er dann im Gegenzug noch eine Glanzparade hinlegt, hätte die Mannschaft sogar noch einen Punkt gewonnen. Hypothetisch, klar, aber denkbar.

  • Wie auf http://www.handball-regionalliga.de.vu zu lesen ist, wird das Spiel für K/Ö 2 gewertet (gemäß Spielstand 25:26 bei Spielabbruch).

    Die Paragraphen, die hier zur Urteilsfindung herangezogen worden sind, sind ja eigentlich auch einfach, klar und eindeutig:

    §47 SpO DHB Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels:
    Kann ein Spiel in Folge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über Wertung oder Neuansetzung des Spiels.

    §9 RO DHB Spielabbruch:
    (1) Die Mannschaft, die einen Spielabbruch verschuldet, hat das Spiel verloren. Weitere Strafen können verhängt werden.

    Weitere Strafen hier: 250€ für den Heimverein.

    Also alle Aufregung umsonst, der "Gerechtigkeit" ist genüge getan :D

    Wenn denn für unsere Kollegen im SHV so eine klare Anweisung (Spielabbruch wenn nur noch einer auf der Platte ist) besteht, haben die SR ja auch vollkommen korrekt gehandelt. Nun denn, da bei uns (BHV) keine solche Anweisung existiert (oder doch?), würde ich weiterhin versuchen, dass Spiel über die Bühne zu bringen.

    Gruß
    Bernd

  • So weit, so gut.

    Was wäre dann aber passiert, wenn die Heimmannschaft 9 Sekunden mit einem Tor geführt hätte und der Keeper auch den Anwurf hätte ausführen wollen (weil er der Meinung wäre, dass er die 9 Sekunden rumkriegt), die SR das Spiel dann aber abbrechen.

    Ausgehend davon, dass es keine Anweisung gibt, das Spiel abzubrechen.

    Dann gäbe es ja eigentlich keine Mannschaft, die den Abbruch verschuldet hat, das waren ja eigentlich die SR... der Keeper wollte die Zeit ja noch rumbringen.

  • Lasse, der Torhüter hat dann den Abbruch nicht verschuldet, aber seine ganzen Mannschaftskameraden. Das hat nichts damit zu tun, ob er selbst weiterspielen möchte oder nicht. Also wenn die Schiris konsequent sind, ist das Ding gelaufen. Zugunsten der anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von KSV-Jens (15. November 2003 um 23:59)

  • Daß die Spielleitende Stelle das Spiel dem Ausgang entsprechend wertet , ist klar. Aber jetzt muss man abwarten, wie die Rechtsinstanzen dies bewerten, falls Langenau binnen 14 Tagen Einspruch gegen die Spielwertung einlegt, wovon ich ausgehe.

  • Hallo zusammen,

    wie bereits angekündigt war ich gestern in Langenau und wollte euch die neuesten Info´s mitbringen (Langenau hat übrigens gegen Horkheim mit 32:25 gewonnen).

    Fakt ist, das die spielleitende Stelle das Spiel gemäß dem Stand des
    Abbruchs gewertet hat.

    Weiterhin hat sie (und dagegen richtet sich jetzt der Einspruch von Langenau) eine Geldstrafe von 250 € verhängt.

    So und nun die Frage an SCHWANIWOLLI oder unsere sonstige Experten:

    Wie setzt sich diese Strafe zusammen bzw. welchen Spielraum oder auch nicht, hat die spielleitende Stelle hier noch zusätzlich eine Geldstrafe zu verhängen. ?(

    :hi:Ralf

    :spring:

  • Nach RO DHB kann bei einem Spielabbruch zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden.

    Nach § 14(1) Ziffer 4 wird bei einem verschuldeten Spielbbruch eine Geldstrafe von 50,00 - 500,00 EURO gegen den Verein verhängt.

    Eine Ordnungsstrafe von 250,00 EURO halte ich für gerechtfertigt. Bei einem gleichen Vorfall in der Oberliga würde ich ebenfalls mindestens 200,00 EURO ansetzen.