hallo zusammen,
ich schaue mir gerade das spiel hypo niederoesterreich gegen viborg an. folgende situation : berechtigter siebenmeter für die dänen wurde nach einem faul von den schiris gepfiffen. spielerin von viborg wirft auf´s tor und trifft mitten ins gesicht der österreicherin. die torhüterin bewegte sich waehrend des wurfes ganz leicht nach links, blieb also nicht 100%ig in der mitte (der ball haette sie aber auch getroffen wenn sie stehen geblieben waere), absicht ????. die torfrau ging natuerlich zu boden und blieb liegen, der abpraller wurde von der schützin gefangen und verwertet. jedoch pfiff der schiedsrichter waehrend des nachwurfes noch bevor der ball im tor war. was nun ???
die schiedsrichter gaben freiwurf für viborg, also weiterhin ballbesitz, aber kein tor (weil er ja gepfiffen hat) und keinen weiteren 7-meter ?!? was sagt ihr dazu, wie muss man hier entscheiden ?
gruss mike
ball auf torhüters nase (mit absicht?)
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Wenn die SR nicht auf Absicht der dänischen Spielerin entschieden haben, dann ist der Freiwurf absolut richtig, denn bei Verletzung des TW ist sofort zu unterbrechen, da es ansonsten unsportlich wäre, ein leeres Tor trifft schließlich (fast) jeder.
Wobei ich persönlich denke, dass das mit dem nichtbewegen des TW immer etwas zu genau genommen wird, da wird so verfahren, sobald sich irgendwas beim TW regt, hat er sich bewegt. Ich denke, einen gewissen Bewegungsspielraum sollte man dem TW schon zugestehen. Man stelle sich mal vor, der TW will sich schützen, indem er den Kopf zur Seite dreht und bekommt den Ball dann ans Ohr. Sowas gilt dann auch als bewegt und damit Pech gehabt... -
Regelkonforme Entscheidung: Wenn der Tw verletzt (bei Gesichtstreffer sehr wahrscheinlich) am Boden liegt ist sofort zu unterbrechen !! Spielfortsetzung FW für den Angreifer, da zuletzt in Ballbesitz.
Bei dieser Schilderung des Vorfall´s wäre Rot angebracht. -
So wie's geschildert wird, scheint mir das einleuchtend zu sein. Allerdings ist in diesen Fällen doch eine sehr unterschiedliche "Ermessensgrundlage" der SR zu beobachten. Gerade kürzlich beobachtet: Gegenstoß A, TW B mit Sprungabwehr und hält den Ball. Die Angreiferin springt danach der TW ins Standbein, ich würde sagen, ohne Absicht und ohne Chance zum Ausweichen. TW geht zu Boden, Mitspielerin von A nimmt den Ball auf und verwertet.
ZitatOriginal von Lasse
Wenn die SR nicht auf Absicht der dänischen Spielerin entschieden haben, dann ist der Freiwurf absolut richtig, denn bei Verletzung des TW ist sofort zu unterbrechen, da es ansonsten unsportlich wäre, ein leeres Tor trifft schließlich (fast) jeder.
...und deshalb frage ich mich, wo denn das steht? Ein TO ist nicht obligatorisch, wenn ein Spieler verletzt scheint. Genau da soll doch der "Ermessensspielraum" greifen. Wenn's da also was gibt, was ich überlesen habe, bitte aufklären. -
Geregelt ist dieser "Ermessensspielraum" in der IHF-Erläuterung Nr. 2 ... ein Spieler scheint verletzt. Hier ist es offensichtlich, daß die Torfrau nicht mehr aktionsfähig ist. Die Aktion ist nicht im Einklnag mit dem Spielgedanken und deshalb durch den SR das Spiel (nach Klärung der Spielfortsetzung) zu unterbrechen.
Der Wurf ins Gesicht stellt keine RWK dar, die nach R 8:5 mit einer Disqualifikation geahndet werden kann. Die Ausnahme betrifft ja nur den Vorgang beim 7-m-Wurf / oder FW ins Gesicht des jeweilgen TW/Spielers, der sich nicht bewegt.
Aus dem Spiel heraus halte ich diese Variante für praxisfremd. Der Schiedsrichter kann hier m.E. dem Angreifer auch keine Absicht unterstellen (Nachweispflicht!). Diese Spielaktionen werden immer wieder für Diskussionen sorgen, sind jedoch rein regeltechnisch betrachtet, durch die SR nicht weiter bewertbar (Bestrafung). -
heißt im klartext also, dass ein absichtlicher wurf auf den kopf des torwarts eigentlich nich reglwidrig ist?
oder gibts dazu ne regel?
wenn ja, wie lautet die genau?
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ZitatOriginal von Weise
heißt im klartext also, dass ein absichtlicher wurf auf den kopf des torwarts eigentlich nich reglwidrig ist?Ein (absichtlicher) Wurf auf den Kopf des stillstehenden Torwarts ist nach meiner Ansicht (die aber nicht durchweg geteilt wird, wie ich nach längeren Diskussionen weiß),
entweder nach Regel 8:4
Zitat
Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar sind, gelten als unsportliches Verhalten
oder nach dem Grundtatbestand der Regel 8:5Zitat
Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren
zu ahnden. -
Zitat
Original von Teddy
Ein (absichtlicher) Wurf auf den Kopf des stillstehenden Torwarts ist nach meiner Ansicht (die aber nicht durchweg geteilt wird, wie ich nach längeren Diskussionen weiß),Seitens des DHB wurde beim IHF angefragt, ob "stehender TW" nicht genauer erläutert werden kann.
Ich habe heute die Antwort von Hans Thoams per E-mail erhalt. Die Meinung der RSK des IHF ist folgende:7-m-Wurf und Kopftreffer beim stehenden TW = D
Das Wort "stehend" sollte für jeden klarer definiert werden.
Vorschlag:
a) TW berührt mit mindestens einem Fuß ununterbrochen den Torraum
b) der Kopf-/Körperbereich darf nach dem Anpfiff (bevor der Ball ....) nicht mehr nach irgendeiner Seite zur Werfertäuschung bewegt werden
c) ???IHF-Antwort:
die SR sollen subjektiv selbst entscheiden; es gibt hierzu keine weitere Definition.(Zitat E-mail von Hans Thomas)
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Zitat
Original von Elber
Geregelt ist dieser "Ermessensspielraum" in der IHF-Erläuterung Nr. 2 ... ein Spieler scheint verletzt. Hier ist es offensichtlich, daß die Torfrau nicht mehr aktionsfähig ist. Die Aktion ist nicht im Einklnag mit dem Spielgedanken und deshalb durch den SR das Spiel (nach Klärung der Spielfortsetzung) zu unterbrechen.
Der Wurf ins Gesicht stellt keine RWK dar, die nach R 8:5 mit einer Disqualifikation geahndet werden kann. Die Ausnahme betrifft ja nur den Vorgang beim 7-m-Wurf / oder FW ins Gesicht des jeweilgen TW/Spielers, der sich nicht bewegt.
Aus dem Spiel heraus halte ich diese Variante für praxisfremd. Der Schiedsrichter kann hier m.E. dem Angreifer auch keine Absicht unterstellen (Nachweispflicht!). Diese Spielaktionen werden immer wieder für Diskussionen sorgen, sind jedoch rein regeltechnisch betrachtet, durch die SR nicht weiter bewertbar (Bestrafung).
Man kann auch aus einem Spiel herraus Rot geben für Kopftreffer, ist aber ermessenssache des SR. Ein Bsp. dazu ist wenn der TW inerhalb von zwei min beim TG einen Ball ins Gesicht bekommt (vom gleichen Spieler). Bei so Situationen sollte man schon eingreifen. -
Hallo,
ich habe diese Regel mit dem eindeutigen Kopftreffer bei stehendem Torhüter leider noch nie in der Anwendung gesehen und musste sie auch noch nie anwenden. Dieses sollte aber öfter getan werden, denn speziell in eindeutigen Spielen (meist unterklassig) wird sowas oft als Revanche für die anstehende Niederlage genommen. Da brät man dem TW mal voll eine über, dabei bewegt der TW sich keinen Millimeter, nicht mal die Arme.
Grüße,
Fabioan -
Dany: man kann aus dem spiel heraus keine DQ gegen einen spieler aussprechen, wenn er beim wurf den kopf des tw trifft. dies ist regeltechnisch nur beim 7m, bzw. direktem fw möglich, wenn der tw sich nicht bewegt hat. einzige ausnahme, der sr kann dem spieler absicht unterstellen, was objektiv so gut wie unmöglich ist - es sei denn der werfende spieler kündigt den kopftreffer vorher an ( eher unwahrscheinlich ). in diesem fall würde es sich aber sogar um eine tätlichkeit handeln, die mit ausschluss zu bestrafen wäre.
hier gibt es auch keinen "ermessensspielraum" für den sr. kopftreffer aus dem laufenden spiel heraus gehören somit zum risiko, dass der tw einkalkulieren muss.
die "klarstellung" der ihf betrifft nur kopftreffer bei 7m/direktem fw.
in der praxis obliegt es nun also dem sr zu entscheiden, ob ein minimales bewegen des kopfes/oberkörpers eine DQ des werfers zur folge hat. dies wird m.e. immer dann der fall sein, wenn der sr der meinung ist, der ball hätte den kopf auch dann getroffen wenn die bewegung nicht stattgefunden hätte.
ich würde empfehlen, den ball gleich ins tor zu werfen um alle unklarheiten zu beseitigen :-))))gruß
thorsten -
Handball-SR
Das heißt ich kann dem SR jeden Wurf ins Gesicht setzen und bekomme dafür gar nichts? Das kann doch nicht der Sinn sein.Es könnte dann ja statt 8:5 e) 8:5 b) greifen ein Wurf ist ja auch eine Aktion, oder seht ihr das anders. Somit kann man auch wenn sich der TW bewegt dem Spieler ROT geben.
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Das Problem ist meines Erachtens nach, dass Regeltext und allgemeine Lehrmeinung auseinander gehen. Es ist natürlich durchaus möglich, dass die Verfasser der Regeltexte es auch so gemeint haben, wie es gelehrt wird.
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Habe eine ähnliche situation letzes jahr beim sauerlandcup erlebt. bekomme den all beim 7m voll gegen den kopf. ob ich den kopf bewegt habe, weiss ich leider nicht mehr. naja ich bin dann für einen moment lang ohnmächtig gewesen und darauf hin -natürlich- zu boden gegangen, ich bin ca. 2 sek später wieder "zu mir gekommen", durch den pfiff des schiedsrichters sozusagen. Dieser erfolgteaber, da die spielerin beim nachwurf in den kreis getreten ist.
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ZitatOriginal von Handball-SR
man kann aus dem spiel heraus keine DQ gegen einen spieler aussprechen, wenn er beim wurf den kopf des tw trifft. dies ist regeltechnisch nur beim 7m, bzw. direktem fw möglich, wenn der tw sich nicht bewegt hat.Hallo Thorsten,
ich kenne diese weitverbreitete und gelehrte Ansicht, ich halte sie aber für falsch.
Die Regel 8:5 ist als Tatbestand mit nachfolgenden Beispielen konstruiert, wobei meiner Ansicht nach
der Grundtatbestand so aussieht
Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren
und alles, was nach dem insbesondere steht, Beispiele sind, die bedeuten, dass inbesondere in diesen Fällen eine DQ zu geben ist.Das Wörtchen insbesondere schließt aber nach meiner Ansicht überhaupt nicht aus, dass ich auch in anderen Fällen, in denen ich als SR einen absichtlichen gesundheitsgefährdenden Angriff auf einen anderen Spieler sehe, ich eine DQ geben kann.
Und wenn jemand in den Kreis springt, vielleicht auch noch so auf 4m an den TW ran, und dann den Ball dem mehr oder minder still stehenden Torwart volles Plakat auf die Nase knallt, dann sehe ich das als gesundheitsgrfährdenden Angriff und gebe gestützt auf den Grundtatbestand des 8:5 eine DQ.
Sicher geht der TW ein Risiko ein - aber dennoch halte ich es für meine Pflicht als SR, auch den TW vor einer übermäßigen Gesundheitsgefährdung zu bewahren - und diese DQ bei nach meiner Meinung absichtlich-gesundheitsgefährdenden Aktionen zählt dazu. -
Teddy
Danke für die unterstützung
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Teddy: würde also auch bedeuten, du disqualifizierst einen aussenspieler der den sich nicht bewegenden tw am kopf trifft. auch dann wenn er beim wurf vom abwehrspieler behindert ( regelgerecht ) wurde.
selbstverständlich lassen regeln immer interpretationsbedarf zu...das macht unseren sport ja so interessant. und lehrmeinungen dienen ja dazu, den beteiligten eine hilfestellung zu geben.
wenn ich deinen beitrag in die praxis umsetzen würde, gäbe es in absehbarer zeit keine würfe mehr aus dem laufenden spiel heraus die in einer höhe von 1,80 - 2,00 m aufs tor gehen, da jeder werfer potenziell rot-gefährdet wäre. bei 7m/direkten fw sieht das etwas anders aus, da hier der werfer ohne behinderung werfen kann und somit ein kopftreffer ( tw bewegt sich nicht/nicht viel ) weitestgehend verhindert werden könnte. bei würfen aus dem spiel heraus verhindert die dynamik und der einsatz des gegenspielers sehr oft einen kontrollierten wurf, so dass hier eine gesundheitsgefährung nicht unterstellt werden kann. das verbuche ich unter "risiko des tw" !!aber trotzdem eine interessante diskussion.
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ZitatOriginal von Handball-SR
bei würfen aus dem spiel heraus verhindert die dynamik und der einsatz des gegenspielers sehr oft einen kontrollierten wurf, so dass hier eine gesundheitsgefährung nicht unterstellt werden kann.Klar muss man das beachten, da gebe ich dir vollkommen recht. Ich sehe aber oft genug Aktionen, wo beispielsweise bei einem Tempogegenstoß der gegenstoßlaufende Spieler vollkommen frei und unbedrängt 3m in den Kreis einspringt und den Ball dann 20cm am Kopf des Torwarts vorbeihämmert. Wenn er da den Kopf trifft, fliegt er - das Tor ist groß genug und wenn ich frei und unbedrängt bin, gibt es keinen Grund und keine Entschuldigung, dem Torwart den Ball auf die Nase zu hämmern.
gleiches gilt, wenn ein Rückraum-Spieler frei durch die Lücken geht und unbedrängt zum Wurf kommt.Sicherlich, da stimmen wir vollkommen überein, muss man sehr genau aufpassen, inwiefern der Angriffs-Spieler regelgerecht oder regelwidrig behindert wird und das mit berücksichtigen, aber mich stört diese absolute Behauptung "aus dem Spiel darf man bei einem Kopftreffer keinen Spieler disqualifizieren".
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Zitat
Original von Teddy
..das Tor ist groß genug und wenn ich frei und unbedrängt bin, gibt es keinen Grund und keine Entschuldigung, dem Torwart den Ball auf die Nase zu hämmern.
gleiches gilt, wenn ein Rückraum-Spieler frei durch die Lücken geht und unbedrängt zum Wurf kommt.Dir sind aber bestimmt auch Situationen bekannt, in denen der Werfer unfähig genug zu sein scheint, den Ball am Torwart (nicht am Kopf) vorbei ins Tor zu bekommen, auch wenn selbiges nach Deiner Aussage "groß genug" ist.
Du gehst bei diesen Szenen davon aus, dass der Werfer absichtlich den Kopf des TW treffen will, und genau bei dieser Unterstellung wäre ich extrem vorsichtig.
Der andere Fall - also Unfähigkeit des Werfers - ist doch wohl kaum mit ner Disqualifikation zu ahnden. -
Wenn man aus dem Spiel herraus ne DQ für einen Kopfwurf gibt, muss man nicht ünbedingt absicht unterstellen in Regel 8:5 b) heißt es wenn man eine Aktion ausführt die einen Spieler am Hals oder Kopf trifft ist er zu dqieren. Muss also keine Absicht sein. Ist aber hilfreich in der Begründung wenn man weis das es Absicht war, dann kann man aber evtl, schon einen Ausschluß geben das es eine gezielte Handlung war.
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