so meine Herren, das Urteil ist jetzt da:
=>
http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BG…01%20Urteil.pdf
so meine Herren, das Urteil ist jetzt da:
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http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BG…01%20Urteil.pdf
ZitatOriginal von Nauru
Aber ab dem 11.2. laufen auch wieder die Punktspiele in der Bundesliga, d.h. auch dann wird es nicht einfacher einen Spieltermin zu finden. Und ich finde die 4 Viertelfinalspiele sollten schon zeitlich nah zusammen ausgetragen werden und nicht auseinandergezogen werden.
Ist mit jetzt nicht so ganz ersichtlich, warum die Spiele unbedingt zeitnah erfolgen müssen oder sollen.
Die Teams, die international spielen müssen doch auch zusätzliche Spiele unterbringen, also ich denke mit etwas gutem Willen ist dies möglich, zumal es ja nur ein geänderter Termin eines Spiels ist und nicht ein zusätzliches.
ISt jedenfalls meine unmaßgebliche Meinung
so, damit sich nicht alle durch den Wust arbeiten müssen, das Gericht hat die Fehler und alles andere soweit anerkannt und den Einspruch von Wallau ABGEWIESEN ... im Urteil kam das Gericht aber zu einem anderen Schluß, da der Wettbewerbsgedanke an oberste Stelle gestellt wurde ..
=> aus dem Urteil:
Ein maßgeblicher Grund liegt hierfür in dem Umstand, daß beide am Spiel beteiligten Vereine in gleicher Weise
fehlsam gewesen sind. Beide haben statt der nur 12 zulässigen Spieler jeweils 14 Spieler in den Spielbericht
eingetragen. Wer eingetragen ist, hat auch am Spiel teilgenommen, selbst wenn er nicht eingesetzt worden ist (§
81 Abs. 4 SpielO/DHB). Beide Vereine haben somit gleichermaßen gegen die Regel und die Durchführungsbestimmungen
verstoßen. Köndringen/T. hat den Bescheid der Spielleitenden Stelle, auch wenn diese für die Bestrafung
mit Spielverlust nicht kompetent war, rechtskräftig werden lassen. Auf den Spielverlust für Wallau/M. ist
durch das Rechtsverfahren erkannt worden. Dies zwingt zu einer Gleichstellung beider Vereine und führt zu dem
Ergebnis, daß es in diesem Spiel keinen Sieger gegeben hat.
Das jedoch entspricht nicht dem Sinn des Sportwettkampfes allgemein, ebenso nicht dem eines Pokalwettbewerbs
im Besonderen. Jeder sportliche Wettbewerb ist darauf ausgerichtet, daß es einen Sieger/Gewinner gibt.
Das gilt für Sportarten mit Einzelwettbewerbern genauso wie im Mannschafts-Wettkampf. Für den Handball-Sport
gibt es zugestandenermaßen die Abweichung insofern, als ein Endergebnis auch unentschieden ausgehen kann.
Das hier ausgetragene Spiel war jedoch weder Meisterschafts- noch ein Freundschaftsspiel. Es war ein Pokalspiel.
Das aber verlangt einen Sieger, der sich für die nächste Pokal-Runde qualifizieren sollte.
Dieser Wettbewerbsgedanke überragt das beiderseitige Fehlverhalten der beteiligten Vereine. Sie entgehen
damit zwar der Bestrafung, die ihnen zukommt. Das aber ist wegen des höher einzuschätzenden Wettbewerbsgedankens
in Kauf zu nehmen. Wäre nur ein Verein fehlsam gewesen, wäre selbstverständlich der andere Verein,
ohne Rücksicht auf das Spielergebnis, Sieger des Spieles und damit Qualifikant für die nächste Pokal-Runde
gewesen. Der Fall aber liegt nicht vor. Deshalb kommt für die Umsetzung des Wettbewerbsgedankens nur die
erneute Durchführung des Spieles in Betracht.
Würde dies nicht geschehen, hätte dieses Folgen auch für die nächste Pokalrunde. Eine Mannschaft würde fehlen.
Der Gegner brauchte nicht zu spielen. Er käme kampflos in die dann folgende Pokalrunde. Das würde zu
nicht vertretbaren Wettbewerbsverzerrungen führen gegenüber den Mannschaften, die Spiele austragen müssen,
um die nächste (hier: letzte) Pokalrunde zu erreichen. Um dem entgegenzuwirken, ist die Neuansetzung des hier
maßgeblichen Spieles nur ein Argument mehr.
Zusammengefaßt: Das neue Spiel – reguläre Bedingungen unterstellt – ermittelt einen Sieger. Dieser vervollständigt
die nächste Pokal-Runde. Wettbewerbsverzerrungen gibt es nicht.
Tja, das Urteil...
Fest steht, daß die HSG NOH damit in arge Termin- und Planungsschwierigkeiten kommt. Denn: Falls der Regionalligist das Wiederholungsspiel gewinnt, ist das Heimrecht futsch!!
Das bedeutet, einen Kartenvorverkauf kann es bis zu der Entscheidung, wer jetzt im Viertelfinale ist, gar nicht geben. Was allerdings auch bedeutet: Sollte Wallau das Spiel gewinnen, ist es im Moment theoretisch möglich, dass zwischem dem Wiederholungsspiel und dem Viertelfinale gerade mal ein paar Tage liegen - wie soll denn da ein vernünftiger Vorverkauf stattfinden?
Ende vom Lied: Ein Spiel gg. Wallau vor leeren Rängen - keine Kohle in der Tasche und womöglich noch verlieren!
Na Danke...
ZitatOriginal von Ichbins
Ende vom Lied: Ein Spiel gg. Wallau vor leeren Rängen - keine Kohle in der Tasche und womöglich noch verlieren!Na Danke...
Da kommen mir bereits vor Mitleid lauter Tränen, soll ich Dir ein Taschentuch schicken? ![]()
Mal ganz im Ernst, ich verstehe die Aufregung in Nordhorn nicht ganz bezüglich der Terminplanung. Wenn man den Vorverkauf für das Viertelfinale startet ohne dass das Achtelfinale gespielt ist, sollte das Risiko überschaubar sein (SORRY Köndringen) oder geht jemand ernsthaft von einer Niederlage Wallaus aus? Im schlimmsten Fall müsste man den Vorverkauf rückabwickeln.
Alternativ wird es sicherlich auch in Nordhorn eine Abendkasse geben, an der man die restlichen Tickets verkaufen kann. Das "keine Kohle"-Problem würde übrigens auch den DHB und den Gegner (Wallau?) betreffen, also wenigstens geteiltes Leid.
ZitatOriginal von Ronaldo
Da kommen mir bereits vor Mitleid lauter Tränen, soll ich Dir ein Taschentuch schicken?
Mal ganz im Ernst, ich verstehe die Aufregung in Nordhorn nicht ganz bezüglich der Terminplanung. Wenn man den Vorverkauf für das Viertelfinale startet ohne dass das Achtelfinale gespielt ist, sollte das Risiko überschaubar sein (SORRY Köndringen) oder geht jemand ernsthaft von einer Niederlage Wallaus aus? Im schlimmsten Fall müsste man den Vorverkauf rückabwickeln.
Alternativ wird es sicherlich auch in Nordhorn eine Abendkasse geben, an der man die restlichen Tickets verkaufen kann. Das "keine Kohle"-Problem würde übrigens auch den DHB und den Gegner (Wallau?) betreffen, also wenigstens geteiltes Leid.
Wie jetzt?!? Dann werden also erst 1000 Tickets verkauft (was in der Geschäftsstelle innerhalb einer Woche ja schon das völlige Chaos bedeuten würde, und wenn dann doch Köndringen gewinnen sollte, sollen die Fans alle nochmal zur Geschäftsstelle fahren und dort ihr Geld zurückholen?
Na Danke! Dann werd ich mal bei der Stadt anrufen, ob die vielleicht die Bahnhofsstraße sperren können, wegen der langen Schlange...
ZitatAlles anzeigen
handball-world.comDHB-Pokal: Wallau-Kröningen neu angesetzt aber Wallauer Einspruch abgewiesen
Das Bundesgericht des DHB hat den Wallauer Einspruch gegen das Urteil des Bundessportgerichtes abgewiesen, aufgrund einer anderen Beurteilung der Sachlage und unter Berücksichtigung des Wettbewerbscharakters kommt das Gericht unter dem Vorsitz des Husumers Klaus-Heinrich Deckmann allerdings zu einem anderen Endergebnis. Das DHB-Pokal Spiel zwischen der SG Köndringen/Teningen und der SG Wallau-Massenheim wird, wie wir bereits berichteten, wiederholt werden.
Christian Ciemalla (02.02.2005)
Am 1. Dezember standen sich der Regionalligist SG Köndringen/Teningen und Bundesligist SG Wallau/Massenheim im DHB-Pokal gegenüber, Wallau setzte sich mit 40:27 durch und wurde in der Folge im Viertelfinale als Gegner der HSG Nordhorn zugelost. Da beide Vereine, entgegen der Durchführungsbestimmungen für den DHB-Pokal und der Regel 4:1 der Internationalen Handballregeln vierzehn Spieler in den Spielbericht eingetragen hatten, erklärte die spielleitende Stelle der HBL das Spiel für beide Teams als verloren, die HSG Nordhorn wäre dadurch mit einem Freilos in das Final Four einziehen.
Während Köndringen/Teningen den Bescheid in Kraft treten ließ, legte Wallau Einspruch vor dem Bundessportgericht des DHB ein. Dieses wies aufgrund eines maßgeblichen Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen für die Deutschen Pokalmeisterschaften den Wallauer Einspruch zurück. Wallau wurde zwar in dem Punkt Recht gegeben, dass die Spielleitende Stelle keine Strafbefugnis besaß, da aber die HBL für die Beibehaltung der Bestrafung mit Spielverbot eintrat, "sei Handlungsbedarf zur Entscheidung der Frage nach den Folgen des Normenverstoßes" gegeben. Das Urteil eines Spielverlustes war möglich, da Paragraph 50 Absatz 3 der Spielordnung des DHB eine Öffnungsklausel enthalte.
Auch in der zweiten Berufung verwies Wallau darauf, dass die Schiedsrichter den Fehler nicht erkannt und mit Ausschluß des Spielers bestraft hätten und die unterlegene Mannschaft keinen Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt habe. Die Spielleitende Stelle habe nun von Amts wegen ermittelt und in das Spielergebnis eingegriffen, wozu keine Rechtsgrundlage bestanden habe, ebensowenig wir für einen Eingriff des Bundessportgerichts. Durch den Einsatz eines 13. und 14. Spielers auch bei der gegnerischen Manschaft habe es keine erhöhte Gewinnchance gegeben und angesichts des deutlichen Ergebnisses könne nicht von einer Wettbewerbsverzerrung gesprochen werden.
Die HBL plädierte in dem Verfahren auf einer Abweisung des Einspruches. Während des Verfahrens stellte sich interessanterweise heraus, dass die Spielbestimmungen für den DHB-Pokalwettbewerb eventuell gar nicht von der HBL hätten beschlossen werden dürfen, da hierfür ein Beschluß des Präsidiums des DHB erforderlich gewesen wäre, da der DHB-Pokal immer noch ein Wettbewerb des DHB und nicht der HBL ist. Die rechtliche Würdigung dieses Sachverhaltes wird dadurch allerdings nicht geändert.
Ebenso wurde vom Gericht festgestellt, dass zwar der Bescheid der Spielleitenden Stelle unzulässig ergangen ist, dass das Bundessportgericht diesen Bescheid aber nicht bestätigt habe, sondern in der Sache selbst entschieden habe und somit das Urteil des Bundessportgerichts vom Verfahren rechtsmäßig war. Eine Aufhebung des Bescheides hätte zu einer neuerlichen Eingabe der HBL geführt und somit war es richtig und verfahrensökonomisch, dass das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Doch, obwohl das Bundesgericht den Bundessportgericht in fast allen Punkten der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes entspricht und die Revision als unbegründet bezeichnet, kommt das Bundesgericht zu einem anderen Urteil.
Das Bundesgericht ordnet den Wettkampfgedanken über die Bestrafung der Vereine. Der Sinn des sportlichen Wettkampfes und eines Pokalwettbewerbes im Besonderen läge darin, über Sieger/Verlierer und in Ausnahmefehler Unentschieden zu entscheiden. Im Pokalwettbewerb ist ein Unentschieden nicht möglich. Da Köndringen/Teningen durch die Nichanfechtung des Bescheides diesen hat wirksam werden lassen und somit die Begegnung verloren hat, hat Wallau zwar erfolgreich Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, das Bundessportgericht aber festgestellt, dass die Begegnung für Wallau als verloren zu werten ist. In diesem Spiel wurde somit kein Gewinner ermittelt.
Der Wettbewerbsgedanke wird vom Gericht über das Fehlverhalten der beteiligten Vereine und deren Bestrafung gestellt. Zur Umsetzung des Wettbewerbsgedanken sieht das Bundesgericht nur die Möglichkeit einer Neuansetzung. Ohne Neuansetzung würde in der nächsten Runde eine Mannschaft kampflos in die folgende Pokalrunde einziehen und dies würde laut Bundesgericht zu einer gegenüber den anderen Vereinen nicht vertretbaren Wettbewerbsverzerrung führen. Um dem entgegenzuwirken, ist die Neuansetzung des hier maßgeblichen Spieles nur ein Argument mehr. "Zusammengefaßt: Das neue Spiel ? reguläre Bedingungen unterstellt ? ermittelt einen Sieger. Dieser vervollständigt die nächste Pokal-Runde. Wettbewerbsverzerrungen gibt es nicht", so das Bundesgericht.
Ich staune immer wieder über den Dilletantismus der Liga-Oberen...
Bei dieser Gelegenheit:
Zitat
handball-world.comDHB-Pokal: Wallau-Kröningen neu angesetzt aber Wallauer Einspruch abgewiesen
Könnte das mal jemand ändern? Außer Köndringen fusioniert mit Kronau-Östringen, wäre mir zwar neu, würde aber die Kröstis im Pokal nach vorne bringen. ![]()
ZitatOriginal von Felix0711
Ich staune immer wieder über den Dilletantismus der Liga-Oberen...
Tja. Stembergs Uwe war gar nicht zuständig für die Disqualifikation beider Vereine. So als ob der Bundesgrenzschutz Punkte in Flensburg aufschreibt...
Man muss tatsächlich alle Statuten bis ins Detail beleuchten, ehe man zu irgendeiner vermeintlich klaren Sache noch etwas sagen kann. Wenn noch nicht einmal die Zuständigkeiten zwischen DHB-Wettbeberb und HBL festgeschrieben sind, kann man doch wirklich nicht erwarten, dass komplizierte Dinge wie Lizensierungen formal richtig laufen!
Und sowas will die bedeutendste Ballsportart hinter Fußball sein...
Badische Zeitung vom Mittwoch, 9. Februar 2005
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Wiederholung mit der SG Wallau
Pokal-Viertelfinale der Handballer in Teningen
TENINGEN (bar). Zweiter Anlauf: Heute Abend um 20 Uhr geht es in der Teninger Ludwig-Jahn-Halle beim Spiel des Handball-Regionalligisten SG Köndringen-Teningen gegen den Bundesligisten SG Wallau-Massenheim in einem Wiederholungsspiel noch einmal um den Einzug ins Viertelfinale des DHB-Pokals. Das erste Spiel hatte Wallau mit 40:27 gewonnen. Beide Teams waren hernach von Bundesliga-Spielleiter Uwe Stemberg disqualifiziert worden, weil sie 14 anstatt der bei Regionalliga-Beteiligung nur erlaubten zwölf Spieler eingesetzt hatten. Stembergs Entscheidung wurde in erster Instanz vom DHB-Bundessportgericht zwar bestätigt. Doch das Bundesgericht, das letztinstanzlich für Streitereien innerhalb des DHB zuständig ist, hob diese Entscheidung aus sportlichen Gründen wieder auf, weil es im ersten Spiel nach Rechtslage keinen Sieger gegeben hat, es aber einen geben müsse.
"Dieser Wettbewerbsgedanke überragt das Fehlverhalten der Vereine", heißt es in dem der BZ vorliegenden Urteil. Deswegen haben die Wallauer um Trainer Martin Schwalb noch einmal die Möglichkeit, ihrer Favoritenrolle gerecht zu werden. Nach Unstimmigkeiten mit der Mannschaft wird SG-Trainer Wolfgang Ehrler heute Abend nicht auf der Bank Platz nehmen.
ZitatOriginal von Sputnik
Nach Unstimmigkeiten mit der Mannschaft wird SG-Trainer Wolfgang Ehrler heute Abend nicht auf der Bank Platz nehmen.
Wie muss man das verstehen? Sputnik, kannst Du uns das als Insider mal erläutern?
Mal kurz gefasst: Es gab Meinungsverschiedenheiten. Da die Sache "noch brodelt", möcht ich da momentan nicht viel zu sagen. Sorry.
Zur Zeit steht es 10:19 in Köndringen.....Spielminute weiss ich leider net!
edit:
44:21 und noch 5 Minuten zu spielen....wenn diesmal die Anzahl der Spieler stimmt, wird am Mittwoch Wallau zu Gast im Euregium sein!!!
Das wird ein heißer Tanz werden! Aber ich freu mich drauf, denn die Halle wird hoffentlich aus allen Nähten platzen!!!
Wallau gewinnt und steht im Viertelfinale
Die SG Wallau-Massenheim hat das Viertelfinale im Deutschen Pokal-Wettbewerb erreicht. Im notwendig gewordenen Wiederholungsspiel besiegte der Bundesligist vor knapp 1000 Zuschauern den gastgebenden Regionalligisten SG Köndringen/Teningen souverän mit 45:23 (19:10). Damit trifft Wallau in einer Woche im Viertelfinale auswärts auf den hohen Favoriten HSG-Nordhorn. Die besten Torschützen bei den Hessen waren Klein (10/1), Rastner (7) und Tiedtke (7).
Handball, world
SG Köndringen/Teningen - SG Wallau-Massenheim 23:45 (10:19)
SG K/T: Hilß, Klomfaß, Heimburger (2), Ehrler (3), Bender (5), Meisinger (4), Steffen Danner, Zank, Stocker (3), Hefter (6/2), Felix Danner, Reymann;
SG W-M: Rominger, Djordjic, Hundt (4/1), Klein (10/1), Makowka (2), Perunicic, Tiedtke (7), Jonsson, Grimm (6/3), Lavrov (5), Behrends (4), Rastner (7);
Schiedsrichter: Andreas Pritschow / Marcus Pritschow (Stuttgart)
Strafminuten: 8:10
2 Minuten: Stocker (29:16), Bender (35:24), Bender (56:21), Hefter (56:44) / Jonsson (7:11), Rastner (28:16), Behrends (42:45), Behrends (54:55), Rastner (55:43)
Rot: - / Rastner (59:49)
Vergebene 7-Meter: 2: Hefter (2) / Hundt
War gerade zu Beginn der zweiten Hälfte kein schönes Spiel für uns. ![]()
Werde mal auf die Einladung von Daski zurück kommen. Bülent haben wir noch beim Essen getroffen. Noch ne Einladung. Aber ich zieh nicht nach Frankfurt! ![]()
Jetzt drücken wir natürlich den Wallauern alle Daumen, damit sie endlich mal in Nordhorn gewinnen!
Nun hat die SG Wallau-Massenheim es im zweiten Anlauf geschafft, das Viertelfinale des DHB-Pokals zu erreichen. Das Team gewann am Mittwoch mit 45:23 bei Köndringen.
Ich hab mal Steinis Beitrag hier eingefügt, weil ansonsten das Spiel wohl in diesem Thread diskutiert wird ...
Nee Teddy jetzt ist erstmal mit diskutieren Schluss .
Dann gewinnen wir in Nordhorn
und dann fangen wir mit den Nordhornern das Diskutieren wieder an ,hoffentlich nicht. Aber gewinnen wollen wir trotzdem .
Tschööö
Daski
Stimmt eigentlich das Gerücht, dass sich Nordhorn und Wallau darauf geeinigt haben, jeweils 16 Spieler aufzustellen? Ein Widerholungsspiel Anfang April wäre finanziell doch sicherlich attraktiv...
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Als juristischer Laie wirkt die Urteilsbegründung irgendwie sehr unsortiert auf mich. Ständig stösst man auf Passagen die man auch so interpretiren könnte das Wallau und Köndringen ja zu Recht aus dem Pokal ausgeschlossen worden sind. Und dann zaubert auf einmal jemand das Kaninchen "Wettbewerbsgdanke steht über allem" aus dem Hut und alles ist gut. Super Urteil, wir machen alle Kohle und können gemeinsam einen trinken gehen. Klar das die Richter über jeden Zweifel erhaben sind aber komisch wirkt das schon. Na ja, ich für meinen Teil habe nach dem HSV nun meinen zweiten "Lieblingsverein" in der Liga gefunden.
Grüsse
Rolf