• Die Vereine? Wallau Ja und Köndringen auch nach Ermunterung der Schiris.

    Die Schiris? Ja.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • So, es geht weiter: Laut HW.com hat Wallau heute fristgerecht Einspruch gegen die Wertung eingelegt. Nötig wurde das weil heute die Einspruchsfrist endet. Aber erst morgen über das Gnadengesuch gesprochen wird. Näheres bei HW.

    Ich glaube nicht, dass damit die Chancen auf ein Viertelfinale in Nordhorn gestiegen sind.

    Gruß Jan

  • Badische Zeitung vom Mittwoch, 22. Dezember 2004
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    TELEGRAMME

    Handball-Bundesligist SG Wallau-Massenheim hat gestern fristgerecht Einspruch gegen die Disqualifikation aus dem DHB-Pokal-Wettbewerb eingelegt. Wallau war nach dem 40:27-Sieg im Achtelfinale beim Regionalligisten SG Köndringen-Teningen von Bundesliga-Spielleiter Uwe Stemberg ausgeschlossen worden, weil der Verein 14 anstatt der bei einem Spiel mit Regionalliga-Beteiligung nur erlaubten zwölf Spieler eingesetzt hatte. Über die Gründe des Einspruchs sei Stillschweigen vereinbart worden, so Wallau-Manager Bülent Aksen. Die unterlegene SG Köndringen-Teningen erhebt keinen eigenen, 900 Euro teuren Einspruch, sondern hofft bei einem Erfolg der Wallauer auf ein Wiederholungsspiel.

    Wenn der Mann in Schwarz pfeift, kann der Schiedsrichter auch nichts mehr machen (Ex-Fußball-Nationalspieler Andreas Brehme)

    SG Köndringen/Teningen - Die Dinos der 3. Liga / Regionalliga !

  • SG WALLAU/MASSENHEIM legt Einspruch gegen die Pokalwertung ein

    Fristgerecht legt die SG WALLAU/MASSENHEIM am Dienstag, den 21.Dezember,
    gegen die Wertung des DHB-Pokal Achtelfinales bei der SG Köndringen/Teningen
    ein. Beide Vereine sollen in ihrer Achtelfinal-Partie, die der Bundesligist
    beim Regionalligisten deutlich mit 40:27 für sich entschied, gegen die
    Pokal-Spielbestimmungen verstoßen haben.
    "Nach Rücksprache mit dem Ligavorstand gibt es auf unser Gesuch den
    Sachverhalt aus unserer Sicht zu prüfen vor dem 22. Dezember keine
    Entscheidung. Da die Einspruchsfrist mit dem heutigem Tage abläuft, haben
    wir uns entschlossen formell die Frist nicht verstreichen zu lassen. Den
    Einspruch haben wir direkt beim Vorsitzenden des Bundessportgerichts
    eingelegt," hofft SG-Manager Bülent Aksen auf einen positiven Ausgang.

    Quelle: Panther-Homepage

    Wenn der Mann in Schwarz pfeift, kann der Schiedsrichter auch nichts mehr machen (Ex-Fußball-Nationalspieler Andreas Brehme)

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  • Sputnik

    dann legt das Spiel aber auf einen Samstag Nachmittag , dann komme ich runter. Aber ich glaube daraus wird nichts.

    Gruß aus dem Ländche

    Daski

    Nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken

  • Zitat


    Die SG Wallau-Massenheim hat gestern am letzten Tag der 14-tägigen Frist doch noch Einspruch gegen den Verwaltungsbescheid von Bundesliga-Spielleiter Uwe Stemberg eingelegt, der den Handball-Bundesligisten wegen eines Formfehlers im gewonnenen Achtelfinale des DHB-Pokals bei der SG Köndringen-Teningen disqualifiziert hatte. Das teilte Stemberg gestern mit, der von den Wallauern informiert worden war, dass sie vor das Bundessportgericht ziehen. Damit wird wohl frühestens Mitte Januar die Entscheidung fallen, ob das für 16. Februar vorgesehene Viertelfinalspiel zwischen der HSG Nordhorn und der SG Wallau-Massenheim ausgetragen wird. Nach dem Verwaltungsbescheid von Stemberg hätten die Grafschafter kampflos das Final-Four-Turnier in Hamburg erreicht. Damit wird sich der Vorstand der Handball-Bundesliga (HBL), an den sich die Wallauer mit einem Gnadengesuch gewandt hatten, heute bei seiner Sitzung in Magdeburg nicht mehr mit dem Fall auseinandersetzen. Mit dem Gang vor das Bundessportgericht muss das Verfahren noch nicht beendet sein; nach dessen Entscheidung besteht die Möglichkeit, vor das Bundesschiedsgericht zu ziehen.

    Quelle: Grafschafter Nachrichten

    Da wäre ich mir nicht so sicher, dass die sich damit nicht mehr auseinandersetzen! Wüsste auch nicht wieso sie das nicht machen sollten....

    Gemeinsam sind wir stark!

    Einmal editiert, zuletzt von InesK (22. Dezember 2004 um 13:19)

  • Daski, für Samstage seh ich da leider keine Chance... :(
    Es wird ja durch die WM so schon eng.

    Bundessportgericht? Seit wann denn so? Zuerst schaut man doch, ob es auf dem einfachen Weg (Gnadengesuch) läuft. Und falls nicht, geht man in die nächste Instanz... Oder gilt es hier ne Frist zu wahren?

    Wenn der Mann in Schwarz pfeift, kann der Schiedsrichter auch nichts mehr machen (Ex-Fußball-Nationalspieler Andreas Brehme)

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Olaf auf handball-world.com

    30 Minuten für die Ewigkeit

    ...
    Zudem steht neben weiteren Themen auch das Gnadengesuch der SG Wallau/Massenheim wegen der Disqualifikation im DHB-Pokal auf dem Programm.
    ...

    Ich gehe mal fest davon aus, dass die Begründung so formuliert ist, dass zumindest eine Diskussion zum Gnadengesuch immer noch möglich ist. Der formele Widerspruch sollte auch kein Problem darstellen, da man Wallau die Diskussion eines Gnadengesuchs versprochen hat, nur bislang keine Gelegenheit hatte.

    Bin mal gespannt, wann die Ergebnisse der Tagung publiziert werden.

  • Womit man den Weg zum Bundessportgericht "abbrechen" kann, wenn dem Gnadengesuch statt gegeben wird...

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  • Zitat

    Original von InesK
    Hat schon jemand was zu dem Gnadengesuch gehört? Oder wurde darüber doch nicht verhandelt?

    Soweit ich weiß wird jetzt nur über den Einspruch der SG Wallau/Massenheim verhandelt und der Gnadengesuch fällt damit weg.

    #Zusammen1Ziel

  • Zitat

    Original von Svenska

    Soweit ich weiß wird jetzt nur über den Einspruch der SG Wallau/Massenheim verhandelt und der Gnadengesuch fällt damit weg.

    Ja, ich weiss, dass Frank das so geschrieben hat, aber ich bin mir da nicht 100%-ig sicher, und andere auch nicht, dass das stimmt wie du weiter oben lesen könntest!

    Gemeinsam sind wir stark!

  • Auszug aus Frankfurter Rundschau vom 24.12.2004


    Pokal-Entscheidung erst im Januar

    Zerschlagen haben sich mittlerweile die Wallauer Hoffnungen auf eine vorzeitige Bescherung im Hinblick auf den Pokalwettbewerb. Die Angelegenheit sei auf der Tagung der Handball-Bundesliga am Mittwoch nicht thematisiert worden, erklärte Aksen, "und wird erst im Januar entschieden". :pillepalle: Um sich alle Möglichkeiten zu erhalten, hatte die SG deshalb beim Bundessportgericht am Dienstag fristgerecht Einspruch eingelegt.

    Die Panther waren von Männerspielwart Uwe Stemberg aus dem DHB-Pokal ausgeschlossen worden, weil sie im Viertelfinale beim 40:27-Sieg gegen den Regionalligisten SG Köndringen/Teningen mit 14 statt mit zwölf Spielern angetreten waren. Die Wallauer hoffen immer noch, dass der Liga-Vorstand als höchstes Entscheidungsorgan ihrem Gnadengesuch stattgibt und sie so am 16. Februar bei der HSG Nordhorn um den Einzug ins Pokalendturnier spielen können.

    http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/sport/sport/?cnt=609948


    Tschööö und ein frohes Fest

    wünscht Euer

    Daski

    Nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken

  • Alles andere als die Aufrechterhaltung der Disqualifikation wäre für mich eine Überraschung und ein Skandal !

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Ich verstehe die Aufregung nicht.
    Es wurde gegen eine eindeutige Regelung (keine neue!!) verstoßen und daher kann es nur den Ausschluss aus dem Wettbewerb geben.
    Die Rolle der SR ist zugegeben unglücklich, aber die Schuld dort zu suchen ist ein Armutszeugnis. Einzig K/T hätte da Grund dazu.
    Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    ;)

  • So seh ich das auch - Die Köndringer waren "dusselig" genug obwohl man wußte, dass nur 12 spielen dürfen, doch noch 14 Spieler auf den Bogen zu schreiben und bei den Profis aus Wallau inkl. Profi-Management fehlen mir bei diesem Vorfall einfach die Worte.

    Jeder kleine Vereinsvertreter bekommt beim kleinsten Fehlverhalten eine mehr oder weniger deftige Strafe aufgebrummt - da darf man vor einem Bundesligisten nicht halt machen

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.

    (Frei nach Paul Claudel)

  • Da muss ich euch Recht geben, für was sind Regel da wenn man sie nach belieben brechen kann.

    Möcht mal die Vereine hören wenn plötzlich die Schiedsrichter pfeifen wie sie meinen das es richtig ist und sich nicht ans Regelwerk halten.
    In den unteren Klassen gibt es ein geflügeltes Wort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", besonderst wenn man die Regeln dann noch schwarz auf weiß nachlesen kann.

    Wenn Wallau was wäre würden sie ihrem Gegner ein Freundschaftsspiel anbieten, damit er den Ausfall wenigstens etwas auffangen könnte, würd ihnen wahrscheinlich mehr Sympathien einbringen als der Protest

    :love: Die Liebe ist wie ein Puzzle: manchmal dauert es, bis Du das passende Teil findest.

    Hast Du es aber, gibst Du es nie wieder her.

  • Zitat

    Das Bundessportgericht unter Vorsitz von Horst Marquardt (Frankfurt) hat am Freitagabend den Einspruch des Handball-Bundesligisten SG Wallau-Massenheim gegen einen Verwaltungsbescheid von Bundesliga-Spielleiter Uwe Stemberg (Osnabrück) zurückgewiesen. Damit bleibt es bei Stembergs Entscheidung, dass das Pokal-Achtelfinale zwischen dem Regionalligisten SG Köndringen-Teningen und der SG Wallau-Massenheim für beide Mannschaften als verloren gewertet wird, weil sie 14 statt der erlaubten 12 Spieler eingesetzt hatten. Damit bleibt es auch dabei, dass das Viertelfinalspiel zwischen der HSG Nordhorn und den Wallauern, die seinerzeit in Köndringen hoch gewonnen hatten, nicht ausgetragen wird. "Wir haben vorher gesagt, dass wir jedes Urteil des Bundessportgerichts akzeptieren", sagte HSG-Manager Bernd Rigterink, der sicher ist: "Damit sind wir beim Final Four in Hamburg." Allerdings: Rechtskräftig ist das Urteil des Bundessportgerichts noch nicht; wenn den Wallauern das schriftliche Urteil in den nächsten Tagen zugestellt worden ist, bleibt ihnen eine Frist von 14 Tagen, um in Revision zu gehen und vor das Bundesgericht zu ziehen.

    von Frank Hartlef

    Quelle: Grafschafter Nachrichten

    Mal schauen ob Wallau überhaupt noch zum Bundesgericht geht, was meiner Meinung nach nicht viel bringen wird und das ist auch gut so!
    Wenn man schon in einem Brief darauf Aufmerksam gemacht wird, dann sollte man den auch wahrnehmen und nicht vergessen!!

    HSG NORDHORN FOREVER :head:

    :baeh: :P :D Unsere Spieler sind die Schönsten :baeh: :P :D

    :thefinger: Vranjes :thefinger:
    (!!INSIDER!!)